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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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xap:
Musterwidersprüche findest du hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html

Und ja, Widerspruch muss in jedem Haushaltsjahr erneut eingelegt werden. Ein einmaliges Einlegen (ggf. auch für die Zukunft) ist nicht ausreichend. Versenden würde ich per Einschreiben (Rückschein) oder einfacher per Fax an deine Bezügestelle (in der Regel ist das das BVA).

Pendler1:
@xap

" ... (in der Regel ist das das BVA) .. "

Oder das BAV Münster. Ich "leide" darunter😁

Aber die sind lt. Eigenwerbung die Besten.

Doch ich möchte nicht über Allen den Stab brechen. Viel Mitarbeiter sind da sehr bemüht und hilfsbereit!!!!!!

Doch es kommt ja auch auf die Behördenleitung an, oder?😁

DrStrange:

--- Zitat von: Organisator am 09.08.2024 14:05 ---Wenn man Zahlen und Daten betrachtet, hat diese Regierung in den ersten beiden Jahren mehr geschafft, als die letzte Legislatur unter Merkel zuvor.

--- End quote ---

Zu dieser Behauptung hätte ich gerne mal ein paar Fakten. Beginnen wir mit Lauterbach. Gefolgt von ich-nix-wissen-Olaf zu Habeck (da gibts viele Bsp, ich würde hier "nur" das Hin-und-her beim Thema KfW-Förderung anbringen)
Wenn Du mich fragst, ist das alles höchst unglaubwürdig.

In ca. drei Wochen ist der Osten (nach der prognostizierten Stimmverteilung) wieder Dunkeldeutschland und alles geht den Bach runter. Jaja. Das hat man schon bei Trump versucht. Am Ende gehts immer weiter.

Bundi:
Nach anfänglicher Erwartung nach immerhin fast 30 Jahren Stillstand halte ich auch nicht mehr viel von dieser Ampel aber diese einseitige Kritik geht leider an der Realität vorbei. Immerhin hat es diese nicht geschafft vorsätzlich Verträge zu schließen, die den Steuerzahler 300 Millionen gekostet haben obwohl jeder wusste da ist ein Gerichtsverfahren anhängig und noch nicht abgeschlossen ( Scheuer und die Maut ).
Was ist mit der Auftragsvergabe von Herrn Spahn ?
Der hat nachher ein Buch geschrieben und bemerkenswert geschrieben wir müssen einander viel verzeihen, leider vergisst er was er selber geschrieben hat nun als Mitglied der Opposition zu oft.
Oder schon vergessen die Maskendeals etlicher Politiker der Opposition.
Die Geschichte mit Nordstream 2 obwohl man wusste wie Putin tickt. Der Verkauf von Gasspeichern eben an russische Firmen und das nach der Krimbesetzung.
Das Mautdesaster.
Die Liste ließe sich noch fortführen.
Das ist aber nicht wirklich hilfreich und am Thema unseres Threats vorbei.
Fazit für mich: leider haben alle Regierungen massiv Fehler begangen und das Wohl des Volkes steht oft nicht an erster Stelle.
Zurück zum Threatthema, es waren zu vorderst die CDU geführten BReg die in den letzten 16 Jahren eben keine amtsangemessene Alimentstion im Bund eingeführt haben. Ja es gibt kein Urteil zum Bund aber auch dessen Besoldung ist seit zig Jahren verfassungswidrig und es war nunmal nicht die Ampel verantwortlich in der Zeit.

gio:
Naja so ganz richtig mit den 16 Jahren ist es auch nicht. 2020 wurde erst richterlich festgestellt das die Besoldung verfassungsrechtlich nicht in Ordnung ist. Warum sollte sich vorher jemand drum kümmern. Ist doch leider so. Als dann die Entscheidung bekanntgegeben wurde haben sie sich drum gekümmert. Genauso schlecht wie die Ampel aber 16 Jahre Untätigkeit ist so auch nicht richtig. Von den anderen schon angesprochenen Fehlern mal abgesehen.

2021 legte das damalige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen Referentenentwurf mit den erforderlichen Schritten vor und beteiligte die beamtenpolitischen Spitzenorganisationen. Eine Einigung im Kabinett kam allerdings nicht zu Stande. Mit Blick auf die zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Mängel der Bundesbesoldung erklärte das BMI mittels Rundschreiben den Verzicht auf die haushaltsjahrnahe Geltendmachung der amtsangemessenen Alimentation und auf die Erhebung der Einrede der Verjährung. Dieses Vorgehen gilt bis zum Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation. Nach der Bundestagswahl 2021 startete die neue rot-grün-gelbe Bundesregierung einen weiteren Anlauf mit einem neuen Referentenentwurf. Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften wurde dem DGB Anfang 2023 zur Beteiligung übersandt. Seitdem ist ein Kabinettsbeschluss ausgeblieben

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