Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923460 times)

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13335 am: 10.08.2024 15:54 »
Nicht direkt mit Besoldungsbezug aber vielleicht noch ein kleines Zuckerstück was so alles auf das BVerfG zukommen könnte:

Steuerberater klagt: Bürgergeld oft höher als Grundfreibetrag
... Osterloh will in Revision gehen. Denn der Steuerberater hält den Grundfreibetrag für verfassungswidrig.
Klage beim Finanzgericht Schleswig-Holstein aus 2023 wurde abgewiesen. Die ausführliche Begründung wird demnächst veröffentlicht.

https://www.kn-online.de/lokales/kiel/lohnt-sich-arbeiten-noch-steuerberater-aus-bordesholm-klagt-vor-gericht-DEHGK4IHKVEMFP2VXA6LSUPGSM.html?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR10rsXKYA6_5OCdnt_9nvBGwPqkw56RxA0nmuFI3hOv6iEfMeazNkwuIX8_aem_7jW3oGr3bNZ5a8E4u_V8gg#Echobox=1723267374

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13336 am: 10.08.2024 21:50 »
Das Streikverbot für Beamte ist als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es weist eine enge Verbindung auf mit dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip, der Treuepflicht, dem Lebenszeitprinzip sowie dem Grundsatz der Regelung des beamtenrechtlichen Rechtsverhältnisses einschließlich der Besoldung durch den Gesetzgeber.(L e i t s ä t z e zum Urteil des Zweiten Senats vom 12. Juni 2018)

Ein „Rosinenpicken“ lässt das Beamtenverhältnis nicht zu (vgl. auch BVerfGE 130, 263 <298>).(Rd.Nr. 158)

Man sieht, wie eng das Streikrecht mit dem Alimentationsprinzip verbunden ist. Auch das sollten die Dienstherren bedenken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Gesetzgeber einem Urteil des BVerfG entgegenstellen würden, was eine Verfassungskrise darstellen würde. Sollte dieser Fall eintreten müsste man das Streikrecht neu überdenken.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13337 am: 11.08.2024 14:58 »
@lotsch

👍

PublicHeini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13338 am: 12.08.2024 07:30 »
Die Ampelparteien wissen doch, egal was sie jetzt noch tolles produzieren würden, wird doch keine der Parteien in der kommenden vielleicht auch in der übernächsten Legislaturperiode eine der regierungsbildenden aktiv mitwirken. Warum legt die Ampel der kommenden Regierung nicht ein dickes Ei ins Nest und alimentiert uns nach unseren errechneten Vorstellung und die kommende Regierung muss dann damit klarkommen.  ;)

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13339 am: 12.08.2024 08:01 »
Was ist mit der Auftragsvergabe von Herrn Spahn ?
Echt?
Was ist mit den Impfdosen die Lauterbach bestellt hat und scheinbar die Bevölkerung in Panik versetzt hat, damit diese sich impfen lässt?
Deutschland hat über 13Mrd für Impfdosen ausgegeben, die scheinbar zum Großteil nicht nötig waren.
Da sind die Masken schon fast Peanuts.
[/quote]
Und auf die Frage bist du gar nicht eingegangen.
Wo sind Zahlen und Fakten das die Ampel besser ist?
Du kannst keine Zahlen und Daten der Ampel gut reden weil die schlechte Dinge der Vorgängerregierung hervorhebst.
Vor allem war die letzten 20 Jahre insgesamt die SPD (ein Teil der Ampel) länger an der Macht als die CDU.

gio

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13340 am: 12.08.2024 09:07 »

Warum legt die Ampel der kommenden Regierung nicht ein dickes Ei ins Nest und alimentiert uns nach unseren errechneten Vorstellung und die kommende Regierung muss dann damit klarkommen. 

Wieviel Eier soll die neue Regierung denn noch aus dem Nest holen :)

Heizungsgesetz
Migrationskrise
Haushalt
Verbrennerverbot
Bürgergeld

Nur um einige zu nennen....

Um das ganze halbwegs aufzuräumen benötigt es mindestens 2 Legislaturperioden.

Würde mich persönlich natürlich trotzdem freuen wenn unsere Besoldung der Schlussakkord wäre :)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13341 am: 12.08.2024 09:09 »
@Alexander
Sorry aber auf das Niveau was Impfen etc angeht begebe ich mich nicht herab.

Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dass das einseitige Ampelbashing nicht sachgerecht ist.
Und wenn Sie lesen koennen, so haetten Sie gelesen, dass ich schrieb alle demokratischen Parteien  die der Ampel ebenso wie die CDU haben in Ihrer Verantwortung massiv Fehler begangen.
Erschwerend kommt fuer die derzeitige Ampel hinzu, noch keine Regierung vorher hat mit so vielen Krisen parallel regieren muessen. Aber das mag aber nicht die zum Teil nicht nachvollziehbaren handwerklichen Fehler bei der Erstellung von Gesetzen, die mangelnde Kommunikationsfaehigkeit gegenueber der Bevoelkerung um Massnahmen und Situationen zu erklaeren entschuldigen.

Wir sollten dies einseitige Bashing der Ampel ad acta legen.

Und was unser eigentliches Thema angeht:
Ich wage sogar die These, weder die Ampel noch die CDU haben ein richtiges Interesse daran eine amtsangemessene Alimentation, wie sie hier von Swen nachvollziehbar dargelegt wurde, auf die Beine zu stellen. Dies wuerde angesichts unserer Medienlandschaft und der Stimmung in der Bevoelkerung wenn es um Beamte und deren Privilegien geht, einen massibven Aufschrei und Waehlerstimmenverluste bedeuten.
Den Parteien waere eine entsprechende Entscheidung aus Karlsruhe nur Recht denn dann koennten sie in gewohnter Manier mit dem Finger dahin zeigen und sich selber aus der Schusslinie nehmen.
« Last Edit: 12.08.2024 09:16 von Bundi »

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13342 am: 12.08.2024 09:13 »
Danke Bundi.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13343 am: 12.08.2024 09:38 »
Könnte hier ein Admin die offtopic Debatte beenden? Danke

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13344 am: 12.08.2024 11:29 »
Könnte hier ein Admin die offtopic Debatte beenden? Danke

Du hast recht, aber ich kann es den Leuten wirklich nicht verübeln. Die Frustration ist riesig und vor allem das Unverständnis zum Stillstand. In dieser Form kann es nicht weiter gehen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13345 am: 12.08.2024 12:24 »
Könnte hier ein Admin die offtopic Debatte beenden? Danke

Stimme dir zu. Wollte und konnte nur gewisse Dinge nicht einfach so stehen lassen.
Aber ja off topic und beendet.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13346 am: 12.08.2024 12:50 »
Ich verstehe den allgemeinen Unmut, den sicherlich jeder hat, der sich minimal mit der Thematik befasst. Aber das regelmäßige abdriften zu politischen streitereien ist unnötig. Jeder soll wählen was er möchte und jeder sollte diese Meinung respektieren.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13347 am: 12.08.2024 13:47 »
Du hast recht, aber ich kann es den Leuten wirklich nicht verübeln. Die Frustration ist riesig und vor allem das Unverständnis zum Stillstand. In dieser Form kann es nicht weiter gehen.

Hier sprichst du nur für dich selbst. Derartige Aussagen einer breiten Masse zuzuschreiben ist so falsch wie einer Diskussion abträglich

Zerot

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« Antwort #13348 am: 12.08.2024 15:30 »
Ist das Bundesverfassungsgericht aktuell tatsächlich in der Sommerpause oder ist das nur ein Mythos?

Knecht

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« Antwort #13349 am: 12.08.2024 15:36 »
Ist das Bundesverfassungsgericht aktuell tatsächlich in der Sommerpause oder ist das nur ein Mythos?

Aus meiner Sicht würde ich sagen: ja. Davor in der Frühlingspause und danach kommt die Herbstpause. Zwischendurch ein bisschen Urlaub und ab und zu ne Kur. Im Winter gehts dann Ski fahren.