@Swen:
Hinsichtlich der Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.
Könntest du einmal erläutern wie so eine Vollstreckungsanordnung am Beispiel "Entscheidung Berlin" aussehen könnte? Sollte das im Forum schon mal detailliert behandelt worden sein, dann gerne den Link zur entsprechenden Seite im Forum.