Abgeordnete
Serap Güler
(CDU/CSU)
Inwiefern stimmt sich die Bundesregierung noch
zu einer erhöhten Alimentation von Bundesbeamtinnen und -beamten sowie Soldatinnen und Soldaten ab, um auch rückwirkend für die vergangenen Jahre die Inflation, insbesondere gestiegene
Energiekosten, auszugleichen, wie es beispielsweise das Land Nordrhein–Westfalen (
www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-b
esoldung-und-versorgung-nrw/faq-zu-den-sonder
zahlungen-zur-abmilderung-der-gestiegenen-verb
raucherpreise-fur-beamtinnen-und) tut und nachdem die Bundesregierung plant, bis zum Jahr
2021 rückwirkende Zahlungen zu leisten (www.a
bgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/frag
en-antworten/amtsangemessene-alimentation-beibeamtenfamilien-mit-mehr-als-3-kindern/bundesh
aushalt-2024-koennen-soldaten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 23. Juli 2024
Mit Nachzahlungen für vergangene Jahre, soweit sie alimentativ geboten
sind, wird sichergestellt sein, dass auch insoweit stets eine amtsangemessene Alimentation gewährleistet ist. Dabei werden für jene Zeiträume schon erfolgte Besoldungsanpassungen zu berücksichtigen sein, insbesondere auch das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und
-versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024), mit dem bereits Inflationsausgleichszahlungen geleistet und die Bestandteile der
Grundbesoldung erhöht wurden.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/123/2012372.pdf