Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3856366 times)

officebuyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13395 am: 15.08.2024 14:06 »
Ja die Ampel hat die höchste Inflation seit Jahrzehnten geschafft, die Wirtschaft zerstört und viele Firmen zur Abwanderung ins Ausland bewegt. Zudem mehr Skandale in einer Periode, als zuvor teilweise in 2-3 Perioden. Naja...lassen wir das lieber!

Inwiefern hat die Regierung da aktiv mitgewirkt, z.B. bei der Inflation? Oder hat sie eher (z.B. durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf besonders teuer gewordene Dinge wie Erdgas) gegengesteuert?

Zerstörte Wirtschaft? Gibts keine Firmen mehr?

soviel zum Thema Jammern.

Es gibt noch ein paar Firmen aber wenn Du mal die AUgen aufmachst und siehst wie viele Geschäfte kaputt gegangen und Firmen ins Ausland abgewandert sind. Und wie viele Leute ausgewandert sind, im Vergleich zu den Jahren davor... Der Herr Scholz hatte ja auch versprochen die mwst in der Gastro bei 7% zu belassen und sie dann wieder auf 19% erhöht, Faeser handelt auch wie sie will ob es rechtens ist oder nicht kann ja im nachhinein geklärt werden....Wärmepumpe hmm also mir fallen 1000e Sachen ein aber das wäre nun wirklich zu viel Offtopic.

[/quote]

Du willst sagen, der missratene Versuch das rechtsradikale Compact Magazin zu verbieten war ein willkürlicher Versuch die Meinungs- und Pressefreiheit einzuschränken? Das Verbot ist an sich gerechtfertigt, wurde nur handwerklich schlecht durchgeführt. Das kann man dem BMI definitiv vorwerfen.

Immer wieder eklig zu erkennen, wie weit rechts die Gemüter mancher Beamten ticken.
[/quote]

Eklig ist auch das Erbsenzähler sich auf jedes Recht berufen wenn es um ihren eigenen A.... geht aber es wenn andere gegen geltende Rechts/Gesetze/Vorschriften verstoßen tolerieren, solange es ihrer Meinung entspricht ....

PublicHeini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13396 am: 15.08.2024 14:19 »
Abgeordnete
Serap Güler
(CDU/CSU)
Inwiefern stimmt sich die Bundesregierung noch
zu einer erhöhten Alimentation von Bundesbeamtinnen und -beamten sowie Soldatinnen und Soldaten ab, um auch rückwirkend für die vergangenen Jahre die Inflation, insbesondere gestiegene
Energiekosten, auszugleichen, wie es beispielsweise das Land Nordrhein–Westfalen (www.finan
zverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-b
esoldung-und-versorgung-nrw/faq-zu-den-sonder
zahlungen-zur-abmilderung-der-gestiegenen-verb
raucherpreise-fur-beamtinnen-und) tut und nachdem die Bundesregierung plant, bis zum Jahr
2021 rückwirkende Zahlungen zu leisten (www.a
bgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/frag
en-antworten/amtsangemessene-alimentation-beibeamtenfamilien-mit-mehr-als-3-kindern/bundesh
aushalt-2024-koennen-soldaten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 23. Juli 2024
Mit Nachzahlungen für vergangene Jahre, soweit sie alimentativ geboten
sind, wird sichergestellt sein, dass auch insoweit stets eine amtsangemessene Alimentation gewährleistet ist. Dabei werden für jene Zeiträume schon erfolgte Besoldungsanpassungen zu berücksichtigen sein, insbesondere auch das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und
-versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024), mit dem bereits Inflationsausgleichszahlungen geleistet und die Bestandteile der
Grundbesoldung erhöht wurden.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/123/2012372.pdf



Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13399 am: 15.08.2024 15:58 »
Tri Tra Trullala...


bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13401 am: 15.08.2024 16:41 »
Ja die Ampel hat die höchste Inflation seit Jahrzehnten geschafft, die Wirtschaft zerstört und viele Firmen zur Abwanderung ins Ausland bewegt. Zudem mehr Skandale in einer Periode, als zuvor teilweise in 2-3 Perioden. Naja...lassen wir das lieber!

Inwiefern hat die Regierung da aktiv mitgewirkt, z.B. bei der Inflation? Oder hat sie eher (z.B. durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf besonders teuer gewordene Dinge wie Erdgas) gegengesteuert?

Zerstörte Wirtschaft? Gibts keine Firmen mehr?

soviel zum Thema Jammern.

Es gibt noch ein paar Firmen aber wenn Du mal die AUgen aufmachst und siehst wie viele Geschäfte kaputt gegangen und Firmen ins Ausland abgewandert sind. Und wie viele Leute ausgewandert sind, im Vergleich zu den Jahren davor... Der Herr Scholz hatte ja auch versprochen die mwst in der Gastro bei 7% zu belassen und sie dann wieder auf 19% erhöht, Faeser handelt auch wie sie will ob es rechtens ist oder nicht kann ja im nachhinein geklärt werden....Wärmepumpe hmm also mir fallen 1000e Sachen ein aber das wäre nun wirklich zu viel Offtopic.


Du willst sagen, der missratene Versuch das rechtsradikale Compact Magazin zu verbieten war ein willkürlicher Versuch die Meinungs- und Pressefreiheit einzuschränken? Das Verbot ist an sich gerechtfertigt, wurde nur handwerklich schlecht durchgeführt. Das kann man dem BMI definitiv vorwerfen.

Immer wieder eklig zu erkennen, wie weit rechts die Gemüter mancher Beamten ticken.
[/quote]

Eklig ist auch das Erbsenzähler sich auf jedes Recht berufen wenn es um ihren eigenen A.... geht aber es wenn andere gegen geltende Rechts/Gesetze/Vorschriften verstoßen tolerieren, solange es ihrer Meinung entspricht ....
[/quote]

Wie definierst DU den bitte rechts..?

Und.., zweifelst DU jetzt hier eine gerichtliche Entscheidung an..? Also jetzt mal im Ernst..

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13402 am: 15.08.2024 17:04 »
Und.., zweifelst DU jetzt hier eine gerichtliche Entscheidung an..? Also jetzt mal im Ernst..

Wie hat denn das Gericht begründet, dass das Verbot nicht wirksam sei? Also Willkür wird dem BMI wohl nicht vorgeworfen worden sein.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13403 am: 15.08.2024 17:21 »
Und.., zweifelst DU jetzt hier eine gerichtliche Entscheidung an..? Also jetzt mal im Ernst..

Wie hat denn das Gericht begründet, dass das Verbot nicht wirksam sei? Also Willkür wird dem BMI wohl nicht vorgeworfen worden sein.

Um Himmels Willen, wie oft willst du dich jetzt an diesem einen Wort aufhängen? Das ist mehr als peinlich. Nein, nochmal in verständlichen und einfachen Worten für Organisator. Das Gericht macht so: "Nein, das ist nicht in Ordnung, wir haben ein Grundgesetz in der die Pressefreiheit und Meinungsfreiheit ein sehr hohes Gut sind. An den Vorwürfen aus dem BMI bestehen erhebliche Zweifel. Das Verbot ist zunächst aufgeschoben. "Die Öffentlichkeit bzw. Presse (auch im eigenen Interesse) und offensichtlich nur einige ganz wenige Einzelpersonen (natürlich) wie auch z.B. ich machen dann so: "Wow, das war mal wieder ein Schuss in den Ofen. Was für eine Willkür. Hauptsache mal schnell jemanden aufs Korn genommen, um pressewirksam einen 'Erfolg' aus dem Ärmel zu ziehen. Fachlich völlig daneben und man stärkt sogar medienwirksam den gegenüber. Peinlich."

Wikipedia sagt dazu übrigens: "Willkür: Verhaltensweise nach ausschließlich eigenen Wünschen und Interessen ohne Rücksicht auf andere." Ich finde das passt hier in fast schon poetischer Weise - witzig.

Entschuldige, dass ich vielleicht nach deiner Definition jetzt rechts bin.

Und um mal wieder beim Topic zu bleiben: ich denke, nach dem gleichen Schema wird auch das neue Gesetz zur Amtsangemessenen Besoldung wieder einkassiert werden. Falls überhaupt noch was kommt.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13404 am: 15.08.2024 17:28 »
Also Willkür wird dem BMI wohl nicht vorgeworfen worden sein.

Naja, eigentlich schon.
Das Gericht begründete es damit das ein Großteil der Artikel der Presse und Meinungsfreiheit unterliegen und wenn etwas verbotenes drin steht, könnte auch diese Ausgabe einfach verboten werden.

Also sagte das BVerwG ist nicht wegen Presse und Meinungsfreiheit.

Googelt man nach Willkür kommt man auf solche Definitinen wie bezogen auf staatliche Entscheidungen – der Legislative, Exekutive, Judikative, bedeutet „Willkür“ das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien.

Handeln gegen die Meinungsfreiheit = Willkür.

Finde zwar die Farbe schön, aber nicht im Zusammenhang mit einer bestimmten Partei.
Wenn aber hier vom Untergang des Abendlandes geredet wird und von wegen nicht demokratieförderlich.

Überlegt euch mal was für ein Eid ihr abgelegt habt.

Alle Parteien die aktuell im Bundestag sitzen, sind legale Parteien demokratische Parteien.
Gott bewahre die Zeit als mal ein Politiker Parteien verbieten konnte, heute kann sowas dies Gott sei dank nur noch das Bundesverfassungsgericht.

Und solange das BVerfG eine Partei nicht verbietet, haben alle Parteien das gleiche Recht gewählt zu werden.
Demokratie lebt von Wahlen.
Mittlerweile ist der Wahlkampf bei uns zu einer Schlammschlacht geworden, der in meinen Augen langsam demokratiefeindlich wird.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13405 am: 15.08.2024 18:04 »
Also Willkür wird dem BMI wohl nicht vorgeworfen worden sein.

Naja, eigentlich schon.
Das Gericht begründete es damit das ein Großteil der Artikel der Presse und Meinungsfreiheit unterliegen und wenn etwas verbotenes drin steht, könnte auch diese Ausgabe einfach verboten werden.

Also sagte das BVerwG ist nicht wegen Presse und Meinungsfreiheit.

Googelt man nach Willkür kommt man auf solche Definitinen wie bezogen auf staatliche Entscheidungen – der Legislative, Exekutive, Judikative, bedeutet „Willkür“ das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien.

Handeln gegen die Meinungsfreiheit = Willkür.

Finde zwar die Farbe schön, aber nicht im Zusammenhang mit einer bestimmten Partei.
Wenn aber hier vom Untergang des Abendlandes geredet wird und von wegen nicht demokratieförderlich.

Überlegt euch mal was für ein Eid ihr abgelegt habt.

Alle Parteien die aktuell im Bundestag sitzen, sind legale Parteien demokratische Parteien.
Gott bewahre die Zeit als mal ein Politiker Parteien verbieten konnte, heute kann sowas dies Gott sei dank nur noch das Bundesverfassungsgericht.

Und solange das BVerfG eine Partei nicht verbietet, haben alle Parteien das gleiche Recht gewählt zu werden.
Demokratie lebt von Wahlen.
Mittlerweile ist der Wahlkampf bei uns zu einer Schlammschlacht geworden, der in meinen Augen langsam demokratiefeindlich wird.

Das mit dem GG verstehen hier Einige nicht. Nach meinem Eindruck die mit Linksdrall nicht und wettern dann zu gerne gegen rechts.. Fantastisch.

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13406 am: 15.08.2024 19:24 »
Das mit dem GG verstehen hier Einige nicht. Nach meinem Eindruck die mit Linksdrall nicht und wettern dann zu gerne gegen rechts.. Fantastisch.
Die einen sehe nicht das das GG auch die rechten Arschkrampen schützt, was nicht immer schön ist (weil sie nerven und man sie los werden will), aber gut ist, da nicht alle Arschkrampen sind.
Die einen sehe nicht das das GG auch die linken Arschkrampen schützt, was nicht immer schön ist (weil sie nerven und man sie los werden will), was nicht immer schön ist (weil sie nerven und man sie los werden will), aber gut ist, da nicht alle Arschkrampen sind.
Andere sehe nicht das das GG auch die abzockenden Bürgergeldler schützt, was nicht immer schön ist (weil sie nerven und man sie los werden will), aber gut ist, da nicht alle abzockende sind.
Andere sehe nicht das das GG auch die wirtschaftsflüchtenden Asylsuchende schützt, was nicht immer schön ist (weil sie nerven und man sie los werden will), aber gut ist, da sie nicht alle wirtschaftsflüchtende sind.

und so weiter und so fort.

das GG ist für einige lästig, da universelle, dauerhafte Rechte, gegen kurzfristige Nervbolzen verteidigt werden.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13407 am: 15.08.2024 20:08 »
Und solange das BVerfG eine Partei nicht verbietet, haben alle Parteien das gleiche Recht gewählt zu werden.

Grundsätzlich richtig.

Wenn jedoch der Verdacht besteht, dass sich Protagonisten einer Partei gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wenden (siehe z.B. Urteil des OVG Münster vom 13.05.2024), dann gehen bei mir sämtliche Alarmglocken an.

Und das ist wohlgemerkt völlig losgelöst von den konkreten Inhalten und gilt natürlich ebenso für andere Verfassungsfeinde wie z.B. Linksextremisten (Beispiel RAF) oder islamistische Extremisten (Beispiel IS)..

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13408 am: 15.08.2024 21:19 »
Und solange das BVerfG eine Partei nicht verbietet, haben alle Parteien das gleiche Recht gewählt zu werden.

Grundsätzlich richtig.

Wenn jedoch der Verdacht besteht, dass sich Protagonisten einer Partei gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wenden (siehe z.B. Urteil des OVG Münster vom 13.05.2024), dann gehen bei mir sämtliche Alarmglocken an.

Und das ist wohlgemerkt völlig losgelöst von den konkreten Inhalten und gilt natürlich ebenso für andere Verfassungsfeinde wie z.B. Linksextremisten (Beispiel RAF) oder islamistische Extremisten (Beispiel IS)..

Alarmglocken schellen gerade so einige, in fast jeder Behörde. Gravierende Baustellen haben wir in der Bildungspolitik, Einwanderungs- und Asylpolitik, Wirtschaftspolitik, Verkehrspolitik, Renten- und Pflegepolitik...achso ja, der Verfassungsschutz hat natürlich auch alle Hände voll zu tun. Die Frage ist, wann man endlich anfängt lösungsorientiert, unpolitisch und im Sinne unseres Staates und dessen Bürger zu handeln und diese Probleme zu LÖSEN, statt alles nur nach Symptomatik und Legislatur auszurichten. Verfassungsfeindlichen Medien würde man so automatisch den Wind aus den Segeln nehmen. Aber wenn es so bleibt, wie Ärzte die einzig nach Symptomatik behandeln, dann würden die Betten nur in Begleitung eines Bestatters leer werden. Und irgendwann hilft auch das bewährte Antibiotikum nicht mehr, wenn bestimmte eklige Erscheinungen resistent dagegen werden...dann haben wir hier richtig Freude, ich hoffe wir erleben es nicht.

clarion

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« Antwort #13409 am: 15.08.2024 22:09 »
Jetzt seid ihr wieder ziemlich weit ab vom Thema