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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Bundi:
@Swen

Vielen Dank erneut fuer deinen Beitraq.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Alexander79 am 16.08.2024 06:20 ---So und nun schließt sich der Kreis.

Halten sich die Regierungen an Recht und Gesetz (Grundgesetz) wenn sie mittlerweile regelmäßig vor dem BVerfG eine Niederlage erlangen?

--- End quote ---

Ja und nein.

Du hast völlig Recht, dass die Besoldungsgesetzgeber wissentlich und willentlich gegen Artikel 33 unseres Grundgesetzes verstoßen. Allerdings tun sie dies mutmaßlich nicht, weil sie unsere Verfassung per se ablehnen, sondern aus diversen anderen Gründen (Angst vor dem Wähler, etc.). Nichtsdestotrotz ist dieses Verhalten natürlich eine „schwärende Wunde“ (© by Swen), die hoffentlich demnächst durch Karlsruhe geheilt werden wird.

In der AfD gibt es hingegen Mitglieder, die grundsätzlich den demokratischen Verfassungsstaat abschaffen oder zumindest verändern wollen. Somit stehen sie nicht mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Und das ist für mich ein fundamentaler Unterschied!

Alexander79:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 16.08.2024 11:18 ---weil sie unsere Verfassung per se ablehnen, sondern aus diversen anderen Gründen (Angst vor dem Wähler, etc.).

--- End quote ---
Ich glaube du verstehst zum Teil die komplette Problematik nicht die ich meine.
Nehmen wir mal das Beispiel der verdeckten Wohnungsdursuchung oder meinetwegen sogar die Blutuntersuchung aufgrund von Alkohol.

Unsere Grundrechte werden schon seit zig Jahren immer mehr aufgeweicht.

Unsere Richter sind mittlerweile so überlastet das es gar kein wirksamen Rechtsschutz mehr gibt.

Sei es das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit oder die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Früher musste ein Richter die Blutabnahme anordnen. Heutzutage kann es jeder Polizist.

Wie gesagt ... das nächste Problem ist die heimliche Hausdurchsuchung und Trojaner auf PC und Smartphone die unsere Verfassungsschützerin ermöglichen will.
Ja, es soll nur bei Terrorismusverdacht vollzogen werden. Aber mal ernsthaft ... Was ist denn die Legaldefinition von Terrorismus? Die Probleme sieht man ja schon ruck zuck wenn irgendwo ein Anschlag durchgeführt wird.
Einmal ist es eine Terroranschlag und beim anderen ein Amoklauf.

@ Swen ... ich finde es leider nicht mehr.
Aber ich glaube es war ein BGH Urteil ... in den Medien wurde dann gesagt das der BGH in seiner Urteilsbegründung viel weiter ging und eigentlich gar nicht mehr direkt auf die Verhandlung einging.
Der Tenor war damals in der Presse das der BGH die Nase voll von den ganzen Klagen hatt und alles viel weiter gefasst hat.

Genau sowas wünschte ich mir vom BVerfG.
Es kann doch nicht sein das die Richter einer Verhandlung nach der anderen abarbeiten müssen und sie wissen schon das ihr aktuelles Urteil schon völlig überholt ist und der Besoldungsgesetzgeber einfach weitermacht.
Also Richter vom BVerfG würde ich mir doch mittlerweile *piep* vorkommen, wenn man in einem "alten" Urteil etwas schreibt und der Gesetzgeber hält sich nicht dran.

Es muss doch möglich sein, das unser BVerfG explizite Vorgaben machen kann  in welchem Rahmen wir uns bewegen.

beamtenjeff:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 16.08.2024 08:02 ---(...)

--- End quote ---

Interessant deine Ausführungen, vielen Dank.

xap:
Ich halte Swens Ausführungen bzgl. des sich anbahnenden Doppelverdienermodells insofern für plausibel, das es die derzeitig scheinbare Untätigkeit des BVerfG erklären würde. Warum sollen sich die Richter jedes Mal mit neuen Winkelzügen der Besoldungsgesetzgeber in neuen Verfahren auseinandersetzen. Die Landesregierungen bieten derzeit so viel Munition in dieser Hinsicht, dass das BVerfG auch einfach abwarten kann, um dann weitreichende Einschränkungen zu erlassen. Ich halte es übrigens auch für ausgeschlossen, dass sich am BVerfG noch nicht intern mit dem Doppelverdienermodell beschäftigt wurde - auch wenn natürlich nicht in anhängigen Verfahren.

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