Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904918 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13425 am: 16.08.2024 16:03 »
Eines der großen Rätsel in diesem Forum für mich ist, woher diese Hoffnung in Bezug auf das BVerfG herkommt. Gibt es dafür irgend einen tatsächlichen Grund, der sich mir einfach nicht erschließt? Es tut sich seit Jahren nichts. Ich verstehe nicht, wieso man da etwas positives rein interpretiert.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13426 am: 16.08.2024 16:14 »
Eines der großen Rätsel in diesem Forum für mich ist, woher diese Hoffnung in Bezug auf das BVerfG herkommt. Gibt es dafür irgend einen tatsächlichen Grund, der sich mir einfach nicht erschließt? Es tut sich seit Jahren nichts. Ich verstehe nicht, wieso man da etwas positives rein interpretiert.

Öffentlicher Rundfunk und Beamte sind die Lieblingskinder des BVerfG. Da gibt es fast immer positive Entscheidungen.
Das BVerfG hat in mehreren Entscheidungen die Grenzen enger gesetzt und bereits die "Einhegung" quasi angekündigt.

Es liegt an den Gesetzgebern, dass z.B. bei höherem Dienst bislang überhaupt kein Cent durch die Rechtsprechung angekommen ist.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13427 am: 16.08.2024 16:26 »
Das hat alles was von einer Heiligsprechung nach dem Tod. Ich sag's mal ganz einfach: ich brauch die Kohle jetzt, nicht in 20 Jahren und dann mit 50 % Steuern. Dieses System ist (für meinen Laienverstand) lächerlich und perfide.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13428 am: 16.08.2024 16:27 »
95% der User hier schreiben das der AEZ gegen Art 33 unseres Grundgesetzes verstößt, aber dann würdest du "unterschreiben" unsere Regierung hält sich im Sinne der FDGO an Recht und Gesetz?
Das eigentlich Drama ist doch, dass auch schon vor 20, 30 oder gar seit dem erstem Tag der BRD ein Beamter des einfachen Dienstes mit einem Sack Kinder nicht amtsangemessen besoldet wurde, oder ?
Es ist uns allen erst seit ein paar Jahren bewusst, dass die Regierungen es wahrscheinlich noch nie geschafft haben eine GG konforme Besoldung zu verabschieden.

Und was Niederlagen vor dem BVerfG angeht... 
glaubt hier jemand ernsthaft, das Gesetze die verhinderten, dass Ehefrau selbstständig entscheiden dürfen, ob sie arbeiten gehen oder ein Bankkonto eröffnen GG konform waren?

Also somit müsste man feststellen, dass alle Regierungen seit '49 gegen das GG verstoßen haben, es nur keiner merkte oder klagte, damit es aktenkundig wird.

Nicht falsch verstehen, damit will ich das rumgepfusche und dilettantische rumgedoktern der Regierungen bei den Gesetzgebungen nicht entschuldigen.
Eine Verfassungskrise ist aber in meinen Augen nicht zu sehen, wenn ein Single-Beamter nicht annähernd das gleiche Geld vom Staat erhält wie ein Beamter mit 2 oder mehr Kindern.

Wahnsinn.. Du verstehst die Thematik gar nicht..


Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13430 am: 16.08.2024 16:30 »
Jetzt frägt man sich natürlich: Die Verfassungsrichter sind ja quasi auch Beamte, die müsste das ganze doch brennend interessieren?

Ich bin aktuell zu faul, um zu googeln, was die verdienen.

Allerdings habe ich in meiner Familie 2 Fälle, die das ganze Besoldungs/AEZ Thema überhaupt nicht interessiert:

1) Ehepaar A13/A16
2) Ehepaar, beide höhere B-Beamte in Ministerien (Bereichs-/Abteilungsleiter oder so, ich frage da nicht nach)

Noch Fragen? Brauchen die unbedingt noch mehr Geld? De jure wohl ja, aber in praxi? Wollen die noch mehr Geld?


Reisinger850

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« Antwort #13431 am: 16.08.2024 16:42 »
Wäre dumm, sich mit illegaler Besoldung zufrieden zu geben. Was ist das für eine Frage? Sind das Milliardäre, denen alles egal sein kann? Und selbst die streben nach mehr Geld. Ich fühle mich von NRW so verarscht trotz A13, da ist jeder "Dienst nach Vorschrift" eigtl. noch zu viel. Und selbst wenn es nur 200 € monatlich zu wenig wäre um
angemessen besoldet zu werden (ich hoffe ja eher so auf 500€), könnte ich dieses Geld mehr als nur gut gebrauchen.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13432 am: 16.08.2024 16:46 »
Eines der großen Rätsel in diesem Forum für mich ist, woher diese Hoffnung in Bezug auf das BVerfG herkommt. Gibt es dafür irgend einen tatsächlichen Grund, der sich mir einfach nicht erschließt? Es tut sich seit Jahren nichts. Ich verstehe nicht, wieso man da etwas positives rein interpretiert.

Es gibt einfach keine andere Hoffnung.. :-)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13433 am: 16.08.2024 16:50 »
@Reisinger850

Ja, ich gebe dir ja vollständig recht.

Aber die Bestbesoldeten in unseren Regierungen und höchsten Gerichten sehen das anscheinend anders.


beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13434 am: 16.08.2024 18:01 »
Wäre dumm, sich mit illegaler Besoldung zufrieden zu geben. Was ist das für eine Frage? Sind das Milliardäre, denen alles egal sein kann? Und selbst die streben nach mehr Geld. Ich fühle mich von NRW so verarscht trotz A13, da ist jeder "Dienst nach Vorschrift" eigtl. noch zu viel. Und selbst wenn es nur 200 € monatlich zu wenig wäre um
angemessen besoldet zu werden (ich hoffe ja eher so auf 500€), könnte ich dieses Geld mehr als nur gut gebrauchen.

Wer dieses Geld ablehnt, weil er es nicht für notwendig hält, der erlebt womöglich noch ein böses Erwachen oder hat bereits vollends ausgesorgt. Denn die kommenden globalen Krisen auf welche wir unausweichlich zusteuern, also die Massenarbeitslosigkeit aufgrund von AI/Robotics/Outsourcing und auch demografische Krise, diese werden zunächst einmal enorm viel Wohlstand eines jeden Einzelnen verschlingen oder risikobehaften (z.B. Immobilien in einem Land mit extremen Unruhen) und vor allem die Opportunitäten von Renditen für den kleinen Mann komplett versiegeln (Finanzmärkte werden dann größtenteils nur noch automatisiert gehandelt). Wer das jetzt nicht erkennt, erkennt womöglich auch nicht den Wert von Arbeit und Geld in der aktuellen Zeit. In 10-20 Jahren werden wir uns wünschen für 10€/h. etwas zusätzlich verdienen zu können, statt das dies die Roboter von großen Konzernen dann machen. Aber ich will jetzt auch nicht wieder zu Off-Topic werden, kurz gesagt: Ja, das Geld stinkt definitiv nicht und wir brauchen alle jeden € für die Zukunft!

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13435 am: 16.08.2024 18:26 »
Ich halte es übrigens auch für ausgeschlossen, dass sich am BVerfG noch nicht intern mit dem Doppelverdienermodell beschäftigt wurde - auch wenn natürlich nicht in anhängigen Verfahren.

Der Senat hat seit Dezember 2022 die vom dbb SH unterstützte Verfassungsbeschwerde zu diesem Thema ( 45a SHBesG) vorliegen. Bisher wurde die noch nicht als unzulässig gem. 90 Abs. 2 S.1 BVerfGG abgelehnt, sondern es wird wohl intensiv hinsichtlich 90 Abs. 2 S.2 BVerfGG geprüft. Wenn der Senat wirklich wollte, könnte er den Spuk also jederzeit ein Ende bereite .

Ozymandias

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« Antwort #13436 am: 16.08.2024 19:06 »
Innere Unruhen kann man übrigens in Premium-Gebäudeversicherungen versichern.
Oder auch gegen Satelliten/Raktenteile/Asteroiden die einem aufs Haus krachen. Aber nur in bestimmten Premiumtarifen.  ;D

Das grüne Wirtschaftswunder (mickrigstes Wachstum der G7) erlebt bald sein blaues Wunder im September.

Laut Wall Street Journal hat man sich von ein paar besoffenen Ukrainern einen wirtschaftlichen Schaden von mehreren Hundert Miliarden Euro verpassen lassen (Trotz Warnung aus USA und Niederlande). Wie war das noch mal mit dem Amtseid? Schaden vom Volk wenden? Da stören weitere Verfassungsverstöße auch nicht mehr.
https://archive.ph/Z0XgG

Im Steuerrecht wird jetzt auch gestritten, ob das Bürgergeld nicht doch höher als das steuerfreie Existenzminimum ist.
https://www.stb-dethlefs.eu/moegliche-verfassungswidrigkeit-des-grundfreibetrages-fuer-2023/

Bundi

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« Antwort #13437 am: 16.08.2024 20:07 »
@ozymandis

Sorry aber der Spruch hinsichtlich der "besoffene Ukrainer" ist sollte ich das nicht total missverstanden haben absolut daneben.

Maximus

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« Antwort #13438 am: 16.08.2024 21:09 »
Die Ampel hat sich auf den Haushalt 2025 geeinigt. Ich wage daher eine Prognose. Der neue Entwurf geht nächste oder übernächste Woche in die Verbändebeteiligung. Die haben dann ca. 2 Wochen Zeit zur Stellungnahme. Der Kabinettsbeschluss erfolgt dann Anfang September. Pünktlich nach der Sommerpause (erste Sitzungswoche beginnt am 09.09) kann sich dann das Parlment mit dem Gesetzentwurf beschäftigen.

Vielleicht verzögert sich noch alles um zwei Wochen. Ich denke aber, Anfang September haben wir den neuen Entwurf. Herr Saathoff spricht ja auch nicht mehr von Monaten...

LehrerBW

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« Antwort #13439 am: 16.08.2024 21:12 »
Eines der großen Rätsel in diesem Forum für mich ist, woher diese Hoffnung in Bezug auf das BVerfG herkommt. Gibt es dafür irgend einen tatsächlichen Grund, der sich mir einfach nicht erschließt? Es tut sich seit Jahren nichts. Ich verstehe nicht, wieso man da etwas positives rein interpretiert.

Für uns Beamte in BW hat das Bundesverfassungsgericht schon einiges geleistet. So würde die abgesenkte Eingangsbesoldung verboten und der Betrag musste zurückgezahlt werden. Waren bei mir einige tausend Euro. und Es wurde auch unserem Dienstherren verboten die Erhöhung der Besoldung zeitversetzt zu betreiben. Hatten die jahrelang als „soziale Komponente“ im Programm.
Und ich lege größte Hoffnungen darin, dass das Bundesverfassungsgericht diesmal Unserem Dienstherren endlich untersagt nach oben abschmelzende Kinderbeiträge zu führen um zur Mindestalimentation zu kommen, da diese eklatant das Abstandsgebot missachten.

Ohne die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht sähe es bei der Besoldung in BW ganz schön trüb aus.
« Last Edit: 16.08.2024 21:24 von LehrerBW »