Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904352 times)

Papermonster

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13575 am: 20.08.2024 16:30 »

Da du es ja in deiner Antwort angesprochen hast, führt es mich, zwangsläufig, zu der Frage:

Wie sieht es mit Ansprüchen von Hinterbliebenen aus, wenn die Besoldung amtsangemessen alimentiert wird?
[1] Müssten diese dann hoffen, das sie "etwas vom Kuchen" abbekommen, [2] oder müsste auch sie gegen die, gegenwärtig, gezahlten Leistungen Widerspruch erheben, da die ihnen zustehenden Leistungen ja auch von der Besoldung ihres verstorbenen Familienangehörigen abhängen?


Ich habe mich bislang noch nicht mit diesem Thema beschäftigt, Papermonster, denke aber, dass es sich so gestaltet:

[...]

Ergo: Für die mit dem Tod des Beamten auf sie übergehenden Ansprüche unterliegen die Hinterbliebenen prinzipiell denselben Regelungen wie vormals der Beamte, nämlich jenen des 8. Abschnitts der VwGO, was entsprechend ebenso für die Kinder des toten Beamten oder Versorgungsempfänger gilt.

Mal wieder dankeschön für die Ausführlichkeit deiner Antwort.

MfG
Paper

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13576 am: 20.08.2024 19:28 »
@Swen, vielen Dank für die wie immer sehr interessanten und lehrreichen Ausführungen.

Dass sich die Besoldungsgesetzgeber (wie in deinem letzten Absatz beschrieben) nahezu ausschließlich auf das Mindestabstandsgebot fokussieren, konnte man ja unter anderem mal wieder im gestern verlinkten mdr-Artikel nachlesen. Zitat aus dem Thüringer Finanzministerium: „Weil dieser Mindestabstand nicht mehr bei allen Thüringer Beamten vorhanden war, musste die Landesregierung im Sommer etwa die Justizsekretäre in höhere Erfahrungsstufen einordnen“.

Aus meiner Sicht wollte das BVerfG mit dem Mindestabstandsgebot ungefähr Folgendes ausdrücken: Ein „ungelernter“ Beamter ohne jegliche Erfahrung muss grundsätzlich immer mindestens 15% mehr als ein Bürgergeldempfänger erhalten.

Wenn jedoch (wie in vielen Bundesländern) die zugehörigen unteren Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen einfach abgeschafft werden, muss dann nicht zwingend auch der entsprechende „Mindestabstand“ deutlich höher als 15% sein?

Anders formuliert: Ist die Streichung von unteren Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen nicht eventuell bereits für sich genommen direkt eine erneute (implizite) Verletzung des Mindestabstandsgebots, losgelöst von den weiteren nicht erfüllten Anforderungen des BVerfG?

Ich sehe es so wie du. Ein Ungelernter der arbeitet soll für seine Familie 15% mehr haben als eine Person die von Bürgergeld lebt und nicht arbeitet (Mindestalimentation).

(ab jetzt wird es fiktiv)

Entsprechend müsste eine Person mit abgeschlossener Ausbildung 30% mehr haben.

Eine Person mit abgeschlossenem FH Studium müsste also 60% mehr haben.

Eine Person mit abgeschlossenem Uni Studium müsste 120% mehr haben.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13577 am: 20.08.2024 20:10 »
„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
Habe aber noch keine weiteren Infos dazu, evtl jemand anderes?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13578 am: 20.08.2024 20:48 »
Dann lag ich mit meiner Vermutung richtig.

So, jetzt gibt es aus meiner Sicht nur noch eine Sache, die alles zum Kippen bringen kann...die Wahlen im Osten. Wenn die Ampel die Wahlen übersteht und die FDP nicht das Handtuch wirft, dann wird der Entwurf auch durchgehen. 


MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13579 am: 20.08.2024 20:49 »
„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
Habe aber noch keine weiteren Infos dazu, evtl jemand anderes?

Da bin ich aber gespannt.
Die haben den Entwurf sicher?
Ist deine Quelle integer?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13580 am: 20.08.2024 20:54 »
„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
Habe aber noch keine weiteren Infos dazu, evtl jemand anderes?

Da bin ich aber gespannt.
Die haben den Entwurf sicher?
Ist deine Quelle integer?

Ja, die Quelle ist sicher. Ich weiß aber nur, dass sie den Entwurf haben, mehr leider noch nicht.
Ich denke aber, dass es jetzt eine Frage der Zeit sein muss, bis den Entwurf einer aus dem Forum zu Gesicht bekommt und sodann hoffentlich Infos dazu weitergibt.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13581 am: 20.08.2024 20:57 »
BalBund hat den Entwurf bestimmt seit Wochen, wenn nicht sogar seit Monaten...Vielleicht kann er etwas sagen...

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13582 am: 20.08.2024 21:23 »
BalBund hat den Entwurf bestimmt seit Wochen, wenn nicht sogar seit Monaten...Vielleicht kann er etwas sagen...

BalBund hat ein buntes Schirmchen mit passendem Getränk in der Hand und liest derzeit hier nur zweimal am Tag mit. Der Dienstlaptop ist weggesperrt und staubt vor sich hin. Solange in Berlin Schulferien sind, bin ich weit entfernt von den Irrenhäusern der Herrschaft und Verwaltung und bekomme nichts mit, sorry.

Ich kann also frühestens kommenden Monat wieder etwas beitragen, evtl. sind manche gewerkschaftsnahe Foristen aber schon schlauer?

SachbearbeiterRalle

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13583 am: 20.08.2024 21:47 »
„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
Habe aber noch keine weiteren Infos dazu, evtl jemand anderes?

Jetzt wird es spannend!!! Sag ich doch kommt zum 01.01.2025

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13584 am: 20.08.2024 21:55 »
BalBund hat ein buntes Schirmchen mit passendem Getränk in der Hand und liest derzeit hier nur zweimal am Tag mit. Der Dienstlaptop ist weggesperrt und staubt vor sich hin. Solange in Berlin Schulferien sind, bin ich weit entfernt von den Irrenhäusern der Herrschaft und Verwaltung und bekomme nichts mit, sorry.

Ich kann also frühestens kommenden Monat wieder etwas beitragen, evtl. sind manche gewerkschaftsnahe Foristen aber schon schlauer?

Alles klar, der Urlaub sei dir gegönnt...genieße die Tage, bis der Alltag wieder zuschlägt.
Ich glaube trotzdem, dass du nicht so unwissend bist und die wesentlichen Details kennst ;)

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13585 am: 20.08.2024 22:04 »
BalBund hat ein buntes Schirmchen mit passendem Getränk in der Hand und liest derzeit hier nur zweimal am Tag mit. Der Dienstlaptop ist weggesperrt und staubt vor sich hin. Solange in Berlin Schulferien sind, bin ich weit entfernt von den Irrenhäusern der Herrschaft und Verwaltung und bekomme nichts mit, sorry.

Ich kann also frühestens kommenden Monat wieder etwas beitragen, evtl. sind manche gewerkschaftsnahe Foristen aber schon schlauer?

Alles klar, der Urlaub sei dir gegönnt...genieße die Tage, bis der Alltag wieder zuschlägt.
Ich glaube trotzdem, dass du nicht so unwissend bist und die wesentlichen Details kennst ;)
Das mag gut sein, dass er die wesentlichen Details kennt, aber soll man sich angreifbar für einen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrigen Entwurf machen? Der Entwurf ist doch das Papier (Datenträger) nicht wert auf dem er gedruckt (gespeichert) wird bzw. der mögliche Ärger ist es erst recht nicht.
Bis der richtige verfassungskonforme Entwurf kommt, wird leider noch ein paar Jahre dauern und für diesen lohnt es sich wahrscheinlich Ärger in Kauf zu nehmen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13586 am: 20.08.2024 22:05 »
Bin auf die langen Gesichter gespannt. Mal davon abgesehen sollten die Nachzahlungen, in welcher Höhe auch immer, gar nicht im Rahmen des Gesetzes behandelt werden. Am Ende ist nur wichtig, dass das Thema Klagen dann endlich Fahrt aufnimmt.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13587 am: 20.08.2024 22:29 »
@unknown: deshalb der Smiley, BalBund soll sich natürlich nicht enttarnen...dann würden wir doch unsere beste Quelle verlieren

@xap: Da wird keiner lange Gesichter machen. Allen ist klar, dass das Doppelverdienermodell kommt und der AEZ weiter abgeschmolzen wird. Ich vermute, dass man erst ab 2 Kindern und Mietstufe 4/5 etwas bekommen wird. Die meisten werden leer ausgehen. Ich bin trotzdem nicht so mies gelaunt wie du. Endlich werden unsere Widersprüche beschieden.

Du hast immer behauptet, dass die Regierung keinen Entwurf vorlegen wird. Alle, die das behauptet haben, hast du als "dumm" und "naiv" dargestellt. Insofern halte dich ein bisschen zurück...keiner rechnet hier mit großartigen Nachzahlungen

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13588 am: 20.08.2024 22:50 »
Jetzt mal ganz dumm gefragt, was wissen wir bereits über das Doppelverdienermodell? Ich kann mir unmöglich vorstellen, dass man mit stetig größer werdendem Fachkräftemangel Partnern und Partnerinnen das "Nichts-Tun" so schmackhaft machen möchte - das würde doch nicht gut gehen?! Hängt natürlich davon ab, wie sehr die Nicht-Beschäftigung Einfluss auf die Besoldung hat.