Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033264 times)

BuBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13590 am: 20.08.2024 23:13 »
Ich bin gespannt wie der neue Entwurf von Swen und den Richterbund komplett zerpflückt wird.

Von den anderen Verbänden erwarte ich leider nichts. Die Polizeigewerkschaften werden sich wieder einen auf den Wegfall der ersten Stufe in A7 gönnen und dann schön Pfötchen geben.

Es wird spannend.


Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13591 am: 21.08.2024 03:13 »
„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
Habe aber noch keine weiteren Infos dazu, evtl jemand anderes?

Leute,
seit bitte zurückhaltend mit entsprechenden Ankündigungen. Das hatten wir hier schon öfter und verlief dann später im Sand.
Soll nur (weiteren) Frustrationen vorbeugen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13592 am: 21.08.2024 08:13 »
@unknown: deshalb der Smiley, BalBund soll sich natürlich nicht enttarnen...dann würden wir doch unsere beste Quelle verlieren

@xap: Da wird keiner lange Gesichter machen. Allen ist klar, dass das Doppelverdienermodell kommt und der AEZ weiter abgeschmolzen wird. Ich vermute, dass man erst ab 2 Kindern und Mietstufe 4/5 etwas bekommen wird. Die meisten werden leer ausgehen. Ich bin trotzdem nicht so mies gelaunt wie du. Endlich werden unsere Widersprüche beschieden.

Du hast immer behauptet, dass die Regierung keinen Entwurf vorlegen wird. Alle, die das behauptet haben, hast du als "dumm" und "naiv" dargestellt. Insofern halte dich ein bisschen zurück...keiner rechnet hier mit großartigen Nachzahlungen

Ich habe hier niemanden als dumm bezeichnet, von derlei Unterstellungen bitte ich abzusehen. Naiv vielleicht, auf dich trifft das allemal zu. Das ist aber nicht schlimm als Neuling. 2020 waren wir hier (fast) alle noch so naiv zu glauben es gäbe einen politischen Willen auf Bundesebene dieses Thema anzugehen. Die Stimmung ist hier daher berechtigterweise schlecht, da habe ich kein Alleinstellungsmerkmal. Allerdings kommt hier alle paar Monate ein neuer Kollege hoch motiviert im Forum an und hofft, dass bald alles geregelt werden würde. Nunja, den aktuellen Sachstand kennen wir ja. Ich bleibe dabei, zum 01.01.2025 wird kein Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13593 am: 21.08.2024 09:10 »
@unknown: deshalb der Smiley, BalBund soll sich natürlich nicht enttarnen...dann würden wir doch unsere beste Quelle verlieren

@xap: Da wird keiner lange Gesichter machen. Allen ist klar, dass das Doppelverdienermodell kommt und der AEZ weiter abgeschmolzen wird. Ich vermute, dass man erst ab 2 Kindern und Mietstufe 4/5 etwas bekommen wird. Die meisten werden leer ausgehen. Ich bin trotzdem nicht so mies gelaunt wie du. Endlich werden unsere Widersprüche beschieden.

Du hast immer behauptet, dass die Regierung keinen Entwurf vorlegen wird. Alle, die das behauptet haben, hast du als "dumm" und "naiv" dargestellt. Insofern halte dich ein bisschen zurück...keiner rechnet hier mit großartigen Nachzahlungen

Ich habe hier niemanden als dumm bezeichnet, von derlei Unterstellungen bitte ich abzusehen. Naiv vielleicht, auf dich trifft das allemal zu. Das ist aber nicht schlimm als Neuling. 2020 waren wir hier (fast) alle noch so naiv zu glauben es gäbe einen politischen Willen auf Bundesebene dieses Thema anzugehen. Die Stimmung ist hier daher berechtigterweise schlecht, da habe ich kein Alleinstellungsmerkmal. Allerdings kommt hier alle paar Monate ein neuer Kollege hoch motiviert im Forum an und hofft, dass bald alles geregelt werden würde. Nunja, den aktuellen Sachstand kennen wir ja. Ich bleibe dabei, zum 01.01.2025 wird kein Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Naivität trifft hier im besonderen Einzelfall voll und ganz zu meiner Meinung nach, würde ich so unterschreiben.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13594 am: 21.08.2024 09:29 »
„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
Habe aber noch keine weiteren Infos dazu, evtl jemand anderes?

Mal angenommen das stimmt. Kann mir jemand erklären, warum eine Gewerkschaft den Entwurf bekommt und der Rest der Öffentlichkeit nicht?
Welche Gewerkschaft war das denn?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13595 am: 21.08.2024 09:34 »
Ich habe hier niemanden als dumm bezeichnet, von derlei Unterstellungen bitte ich abzusehen. Naiv vielleicht, auf dich trifft das allemal zu. Das ist aber nicht schlimm als Neuling. 2020 waren wir hier (fast) alle noch so naiv zu glauben es gäbe einen politischen Willen auf Bundesebene dieses Thema anzugehen. Die Stimmung ist hier daher berechtigterweise schlecht, da habe ich kein Alleinstellungsmerkmal. Allerdings kommt hier alle paar Monate ein neuer Kollege hoch motiviert im Forum an und hofft, dass bald alles geregelt werden würde. Nunja, den aktuellen Sachstand kennen wir ja. Ich bleibe dabei, zum 01.01.2025 wird kein Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Du hast immer behauptet, es wird keinen neuen Entwurf in den nächsten Jahren geben. Sollte dieser jetzt kommen, kann ich dir genausso Naivität unterstellen.

Ich bin seit Anfang 2021 als stiller Mitleser dabei. Insofern kenne ich das Auf und Ab. Deine Behauptung, dass es grundsätzlich keinen politischen Willen gibt, dieses Thema zu regeln, teile ich nicht. Wenn das so wäre, würde es kein Rundschreiben geben und nicht immer wieder neue Entwürfe. Die Regierung könnte das Thema einfach zu den Akten legen. Macht sie aber nicht. Außerdem haben alle Parteien - auch die FDP - eingestanden, dass die aktuelle Besoldung verfassungswidrig ist. Die Regierung konnte sich bisher nur wegen der Kosten nicht einigen. Ich habe immer gesagt, wenn die Regierung hält, wird es eine Lösung in dieser Legislaturperiode geben. Keiner hier im Forum ist so naiv und rechnet damit, dass die Lösung verfassungsgemäß sein wird. Deine Unterstellungen (naiv, lange Gesichter etc.) treffen einfach nicht zu.



Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13596 am: 21.08.2024 09:39 »
„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
Habe aber noch keine weiteren Infos dazu, evtl jemand anderes?

Mal angenommen das stimmt. Kann mir jemand erklären, warum eine Gewerkschaft den Entwurf bekommt und der Rest der Öffentlichkeit nicht?
Welche Gewerkschaft war das denn?

Zu mindest kann ich bestätigen, dass die Verbände informiert sind. Spricht die Verbändebeteiligung läuft jetzt.
Das wären:
Deutscher Beamtenbund und Tarifunion
Deutscher Gewerkschaftsbund
Deutscher Bundeswehr-Verband e.V.
Deutscher Richterbund e.V.
Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen
Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands

Die Rückmeldefrist läuft bis zum 25. September 2024.

Am 11. Oktober 2024 gibt es ein Beteiligungsgespräch mit dem Staatssekretär Krösser.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13597 am: 21.08.2024 09:40 »
Du verkennst aber die Intention der BReg.

Sie wollen das natürlich regeln, jedoch nicht so, wie das BVerfG und die Beamten es gerne hätten.
Sie verschleppen nicht nur bewusst sondern versuchen vielmehr das ganze möglichst kostenneutral durchzuboxen.

Sie könnten es auch nicht liegen lassen, so wie du behauptest, da hier immerhin ein Bruch der Verfassung und eine Missachtung des BVerfG im Raum steht.

MasterOf

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« Antwort #13598 am: 21.08.2024 09:40 »
„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
Habe aber noch keine weiteren Infos dazu, evtl jemand anderes?

Mal angenommen das stimmt. Kann mir jemand erklären, warum eine Gewerkschaft den Entwurf bekommt und der Rest der Öffentlichkeit nicht?
Welche Gewerkschaft war das denn?

Zu mindest kann ich bestätigen, dass die Verbände informiert sind. Spricht die Verbändebeteiligung läuft jetzt.
Das wären:
Deutscher Beamtenbund und Tarifunion
Deutscher Gewerkschaftsbund
Deutscher Bundeswehr-Verband e.V.
Deutscher Richterbund e.V.
Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen
Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands

Die Rückmeldefrist läuft bis zum 25. September 2024.

Meine Info kommt von der GdP.
Aber wenn nun die Beteiligung läuft, müsste doch schon der ein oder andere den Entwurf haben?

Warzenharry

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« Antwort #13599 am: 21.08.2024 09:42 »
Muss der Entwurf dann nicht sowieso öffentliche gemacht werden?

Umlauf

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« Antwort #13600 am: 21.08.2024 09:45 »
Muss der Entwurf dann nicht sowieso öffentliche gemacht werden?

Entwurf und Stellungnahmen sollen auf der BMI-Seite veröffentlicht werden.
Ich habe aber keine Ahnung über das Wann.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13601 am: 21.08.2024 09:46 »
In der Tat, eine Beteiligung ohne Veröffentlichung habe ich noch nie gesehen und der Bundeswehrverband ist gar nicht in der Auflistung. Sehr seltsam!

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13602 am: 21.08.2024 09:51 »
Gerade erfahren: Gestern fand ein Meeting der Personalverantwortlichen der nachgeordneten Behörden im Geschäftsbereich des BMDV statt. Dort wurde neben diversen anderen Themen auch mitgeteilt, dass der Entwurf vorliegt. Es wurde auch über den Inhalt berichtet. Demnach scheint es wohl so zu sein, dass primär Beamte mit mehr als zwei Kindern bedacht werden sollen. Außerdem sollen wohl die Eingangsämter der einzelnen Laufbahngruppen profitieren. Ob bzw. inwieweit diese Informationen inhaltlich belastbar sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Fakt ist aber wohl tatsächlich, dass der neue Entwurf in der Welt ist.

h96bs

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« Antwort #13603 am: 21.08.2024 09:54 »
Moin. Ich habe den Entwurf bekommen (dienstlich) und muss mich daher bedeckt halten. Die Gewerkschaften sollten diesen aber gestern erhalten haben.

Soviel vorab - leider:

- Auch der Bund unterstellt jetzt Partnereinkommen in Höhe einer geringfügigen Beschäftigung pauschal.
- Dadurch deutlichst (!) geringere Beträge beim weiterhin vorgesehenen AEZ; bei Beibehaltung der Abschmelzbeträgen, versteht sich. AEZ, sofern dann überhaupt noch zustehend, wird dann gleichmäßig auf Kind1 und Kind2 aufgeteilt.
- Beihilfesatz wird nicht zugunsten der Beamten mit PKV-Kindern erhöht. Also auch keine finanzielle Entlastung.

Im Ergebnis also ne Lachnummer für alle, insbesondere dann auch gD und hD.

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« Antwort #13604 am: 21.08.2024 09:55 »
In der Tat, eine Beteiligung ohne Veröffentlichung habe ich noch nie gesehen und der Bundeswehrverband ist gar nicht in der Auflistung. Sehr seltsam!

Wenn es ein anderer Verband als der oben genannte Deutscher Bundeswehr-Verband e.V. ist, gehört er zu einem der Verbandsblöcke. Die bereits genannt GdP ist über den Deutschen Gewerkschaftsbund eingebunden.