Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3905028 times)

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13605 am: 21.08.2024 09:57 »
Moin. Ich habe den Entwurf bekommen (dienstlich) und muss mich daher bedeckt halten. Die Gewerkschaften sollten diesen aber gestern erhalten haben.

Soviel vorab - leider:

- Auch der Bund unterstellt jetzt Partnereinkommen in Höhe einer geringfügigen Beschäftigung pauschal.
- Dadurch deutlichst (!) geringere Beträge beim weiterhin vorgesehenen AEZ; bei Beibehaltung der Abschmelzbeträgen, versteht sich. AEZ, sofern dann überhaupt noch zustehend, wird dann gleichmäßig auf Kind1 und Kind2 aufgeteilt.
- Beihilfesatz wird nicht zugunsten der Beamten mit PKV-Kindern erhöht. Also auch keine finanzielle Entlastung.

Im Ergebnis also ne Lachnummer für alle, insbesondere dann auch gD und hD.

„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
Habe aber noch keine weiteren Infos dazu, evtl jemand anderes?

Leute,
seit bitte zurückhaltend mit entsprechenden Ankündigungen. Das hatten wir hier schon öfter und verlief dann später im Sand.
Soll nur (weiteren) Frustrationen vorbeugen.

Wurden die Familienzuschläge angepasst?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13606 am: 21.08.2024 09:59 »
Moin. Ich habe den Entwurf bekommen (dienstlich) und muss mich daher bedeckt halten. Die Gewerkschaften sollten diesen aber gestern erhalten haben.

Soviel vorab - leider:

- Auch der Bund unterstellt jetzt Partnereinkommen in Höhe einer geringfügigen Beschäftigung pauschal.
- Dadurch deutlichst (!) geringere Beträge beim weiterhin vorgesehenen AEZ; bei Beibehaltung der Abschmelzbeträgen, versteht sich. AEZ, sofern dann überhaupt noch zustehend, wird dann gleichmäßig auf Kind1 und Kind2 aufgeteilt.
- Beihilfesatz wird nicht zugunsten der Beamten mit PKV-Kindern erhöht. Also auch keine finanzielle Entlastung.

Im Ergebnis also ne Lachnummer für alle, insbesondere dann auch gD und hD.

„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
Habe aber noch keine weiteren Infos dazu, evtl jemand anderes?

Leute,
seit bitte zurückhaltend mit entsprechenden Ankündigungen. Das hatten wir hier schon öfter und verlief dann später im Sand.
Soll nur (weiteren) Frustrationen vorbeugen.

Geht aus dem Entwurf etwas zu den Nachzahlungen hervor?

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13607 am: 21.08.2024 10:00 »
In der Tat, eine Beteiligung ohne Veröffentlichung habe ich noch nie gesehen und der Bundeswehrverband ist gar nicht in der Auflistung. Sehr seltsam!

Wenn es ein anderer Verband als der oben genannte Deutscher Bundeswehr-Verband e.V. ist, gehört er zu einem der Verbandsblöcke. Die bereits genannt GdP ist über den Deutschen Gewerkschaftsbund eingebunden.

SORRY, tatsächlich habe ich den überlesen!

h96bs

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13608 am: 21.08.2024 10:00 »
Hab ich nicht auf die Kürze erkennen können, denke NICHT.

Moin. Ich habe den Entwurf bekommen (dienstlich) und muss mich daher bedeckt halten. Die Gewerkschaften sollten diesen aber gestern erhalten haben.

Soviel vorab - leider:

- Auch der Bund unterstellt jetzt Partnereinkommen in Höhe einer geringfügigen Beschäftigung pauschal.
- Dadurch deutlichst (!) geringere Beträge beim weiterhin vorgesehenen AEZ; bei Beibehaltung der Abschmelzbeträgen, versteht sich. AEZ, sofern dann überhaupt noch zustehend, wird dann gleichmäßig auf Kind1 und Kind2 aufgeteilt.
- Beihilfesatz wird nicht zugunsten der Beamten mit PKV-Kindern erhöht. Also auch keine finanzielle Entlastung.

Im Ergebnis also ne Lachnummer für alle, insbesondere dann auch gD und hD.

„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
Habe aber noch keine weiteren Infos dazu, evtl jemand anderes?

Leute,
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Wurden die Familienzuschläge angepasst?

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13609 am: 21.08.2024 10:01 »
Moin. Ich habe den Entwurf bekommen (dienstlich) und muss mich daher bedeckt halten. Die Gewerkschaften sollten diesen aber gestern erhalten haben.

Soviel vorab - leider:

- Auch der Bund unterstellt jetzt Partnereinkommen in Höhe einer geringfügigen Beschäftigung pauschal.
- Dadurch deutlichst (!) geringere Beträge beim weiterhin vorgesehenen AEZ; bei Beibehaltung der Abschmelzbeträgen, versteht sich. AEZ, sofern dann überhaupt noch zustehend, wird dann gleichmäßig auf Kind1 und Kind2 aufgeteilt.
- Beihilfesatz wird nicht zugunsten der Beamten mit PKV-Kindern erhöht. Also auch keine finanzielle Entlastung.

Im Ergebnis also ne Lachnummer für alle, insbesondere dann auch gD und hD.

„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
Habe aber noch keine weiteren Infos dazu, evtl jemand anderes?

Leute,
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Soll nur (weiteren) Frustrationen vorbeugen.

Der Entwurf scheint ja noch schlechter und billiger zu sein als der alte!

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13610 am: 21.08.2024 10:08 »
Moin. Ich habe den Entwurf bekommen (dienstlich) und muss mich daher bedeckt halten. Die Gewerkschaften sollten diesen aber gestern erhalten haben.

Soviel vorab - leider:

- Auch der Bund unterstellt jetzt Partnereinkommen in Höhe einer geringfügigen Beschäftigung pauschal.
- Dadurch deutlichst (!) geringere Beträge beim weiterhin vorgesehenen AEZ; bei Beibehaltung der Abschmelzbeträgen, versteht sich. AEZ, sofern dann überhaupt noch zustehend, wird dann gleichmäßig auf Kind1 und Kind2 aufgeteilt.
- Beihilfesatz wird nicht zugunsten der Beamten mit PKV-Kindern erhöht. Also auch keine finanzielle Entlastung.

Im Ergebnis also ne Lachnummer für alle, insbesondere dann auch gD und hD.

„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
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Der Entwurf scheint ja noch schlechter und billiger zu sein als der alte!

Mal ehrlich: wozu sonst hätten sie wohl einen neuen gemacht? War doch absolut abzusehen. Die Höhe des AEZ wäre mal noch interessant...

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13611 am: 21.08.2024 10:08 »
Hab ich nicht auf die Kürze erkennen können, denke NICHT.

Moin. Ich habe den Entwurf bekommen (dienstlich) und muss mich daher bedeckt halten. Die Gewerkschaften sollten diesen aber gestern erhalten haben.

Soviel vorab - leider:

- Auch der Bund unterstellt jetzt Partnereinkommen in Höhe einer geringfügigen Beschäftigung pauschal.
- Dadurch deutlichst (!) geringere Beträge beim weiterhin vorgesehenen AEZ; bei Beibehaltung der Abschmelzbeträgen, versteht sich. AEZ, sofern dann überhaupt noch zustehend, wird dann gleichmäßig auf Kind1 und Kind2 aufgeteilt.
- Beihilfesatz wird nicht zugunsten der Beamten mit PKV-Kindern erhöht. Also auch keine finanzielle Entlastung.

Im Ergebnis also ne Lachnummer für alle, insbesondere dann auch gD und hD.

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Wurden die Familienzuschläge angepasst?

Letzte Frage durch mich: Kannst du mal in der Anlage V schauen was für ein Betrag beim Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind steht? Falls nicht dann wird es sich sicherlich im Laufe des Tages hier im Forum ergeben.

h96bs

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13612 am: 21.08.2024 10:10 »
Soll es weiter geben, aber die neuen geringen Sätze kommen zur Anwendung. Das Nähere soll eine VO regeln. Ab 2020 für WS-Führer, ab 2021-2024 bzw Inkrafttreten der Änderung für alle Besoldungsempfänger Nachzahlungsmöglichkeit. Hier kann ich nicht mehr zu sagen.


Moin. Ich habe den Entwurf bekommen (dienstlich) und muss mich daher bedeckt halten. Die Gewerkschaften sollten diesen aber gestern erhalten haben.

Soviel vorab - leider:

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- Dadurch deutlichst (!) geringere Beträge beim weiterhin vorgesehenen AEZ; bei Beibehaltung der Abschmelzbeträgen, versteht sich. AEZ, sofern dann überhaupt noch zustehend, wird dann gleichmäßig auf Kind1 und Kind2 aufgeteilt.
- Beihilfesatz wird nicht zugunsten der Beamten mit PKV-Kindern erhöht. Also auch keine finanzielle Entlastung.

Im Ergebnis also ne Lachnummer für alle, insbesondere dann auch gD und hD.

„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
Habe aber noch keine weiteren Infos dazu, evtl jemand anderes?

Leute,
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BRUBeamter

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« Antwort #13613 am: 21.08.2024 10:10 »
Naja, grundsätzlich geht man davon schon aus, wenn der erste Entwurf deutlich nachgebessert werden muss, dass es dann besser wird.

Da bringt die Beteiligung der Verbände letzlich auch nichts mehr. Da scheint dann einfach keine Wille zu sein, es richtig und verfassungskonform zu machen.

Soldat1980

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« Antwort #13614 am: 21.08.2024 10:12 »
Naja, grundsätzlich geht man davon schon aus, wenn der erste Entwurf deutlich nachgebessert werden muss, dass es dann besser wird.

Da bringt die Beteiligung der Verbände letzlich auch nichts mehr. Da scheint dann einfach keine Wille zu sein, es richtig und verfassungskonform zu machen.

Ja besser für das Finanzministerium  ;)

Dunkelbunter

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« Antwort #13615 am: 21.08.2024 10:13 »
Naja, grundsätzlich geht man davon schon aus, wenn der erste Entwurf deutlich nachgebessert werden muss, dass es dann besser wird.

Da bringt die Beteiligung der Verbände letzlich auch nichts mehr. Da scheint dann einfach keine Wille zu sein, es richtig und verfassungskonform zu machen.

Eben es hieß ja der AEZ vom alten Entwurf muss wegen der Bürgergelderhöhung angepasst werden.
Da geht man zwangsläufig eigentlich nicht von einer Kürzung aus.

BRUBeamter

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« Antwort #13616 am: 21.08.2024 10:14 »
Naja, grundsätzlich geht man davon schon aus, wenn der erste Entwurf deutlich nachgebessert werden muss, dass es dann besser wird.

Da bringt die Beteiligung der Verbände letzlich auch nichts mehr. Da scheint dann einfach keine Wille zu sein, es richtig und verfassungskonform zu machen.

Ja besser für das Finanzministerium  ;)

Noch sind alles nur Vermutunge, aber wird wohl so kommen.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13617 am: 21.08.2024 10:14 »
@h96bs

Erstmal vielen Dank für Deine Offenheit!

Kannst Du bitte nochmal nachschauen bei den Familienzuschlägen ab dem 3. Kind, werden die erhöht oder wird das über den AEZ gemacht?

BRUBeamter

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« Antwort #13618 am: 21.08.2024 10:15 »
Naja, grundsätzlich geht man davon schon aus, wenn der erste Entwurf deutlich nachgebessert werden muss, dass es dann besser wird.

Da bringt die Beteiligung der Verbände letzlich auch nichts mehr. Da scheint dann einfach keine Wille zu sein, es richtig und verfassungskonform zu machen.

Eben es hieß ja der AEZ vom alten Entwurf muss wegen der Bürgergelderhöhung angepasst werden.
Da geht man zwangsläufig eigentlich nicht von einer Kürzung aus.

Ich ja, allein schon weil das Partnereinkommen nun ja fiktiv einfließen soll.

Umlauf

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« Antwort #13619 am: 21.08.2024 10:18 »
Hab ich nicht auf die Kürze erkennen können, denke NICHT.

Moin. Ich habe den Entwurf bekommen (dienstlich) und muss mich daher bedeckt halten. Die Gewerkschaften sollten diesen aber gestern erhalten haben.

Soviel vorab - leider:

- Auch der Bund unterstellt jetzt Partnereinkommen in Höhe einer geringfügigen Beschäftigung pauschal.
- Dadurch deutlichst (!) geringere Beträge beim weiterhin vorgesehenen AEZ; bei Beibehaltung der Abschmelzbeträgen, versteht sich. AEZ, sofern dann überhaupt noch zustehend, wird dann gleichmäßig auf Kind1 und Kind2 aufgeteilt.
- Beihilfesatz wird nicht zugunsten der Beamten mit PKV-Kindern erhöht. Also auch keine finanzielle Entlastung.

Im Ergebnis also ne Lachnummer für alle, insbesondere dann auch gD und hD.

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Wurden die Familienzuschläge angepasst?

Letzte Frage durch mich: Kannst du mal in der Anlage V schauen was für ein Betrag beim Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind steht? Falls nicht dann wird es sich sicherlich im Laufe des Tages hier im Forum ergeben.

Die Familienzuschläge Stufe 1 und 2 sind unverändert.