Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032157 times)

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13620 am: 21.08.2024 10:20 »
Naja, grundsätzlich geht man davon schon aus, wenn der erste Entwurf deutlich nachgebessert werden muss, dass es dann besser wird.

Da bringt die Beteiligung der Verbände letzlich auch nichts mehr. Da scheint dann einfach keine Wille zu sein, es richtig und verfassungskonform zu machen.

Eben es hieß ja der AEZ vom alten Entwurf muss wegen der Bürgergelderhöhung angepasst werden.
Da geht man zwangsläufig eigentlich nicht von einer Kürzung aus.

Ich ja, allein schon weil das Partnereinkommen nun ja fiktiv einfließen soll.

Naja Anfangs hat man ja auch nicht vermutet, dass man mit dem Geniestreich "fiktives Partnereinkommen" rechnen muss. Aber wie man sieht muss man ja jetzt froh sein, wenn man nicht noch drauf zahlt.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13621 am: 21.08.2024 10:24 »
Naja, grundsätzlich geht man davon schon aus, wenn der erste Entwurf deutlich nachgebessert werden muss, dass es dann besser wird.

Da bringt die Beteiligung der Verbände letzlich auch nichts mehr. Da scheint dann einfach keine Wille zu sein, es richtig und verfassungskonform zu machen.

Genau das meine ich. Man hat nicht das Gefühl, dass es jetzt besser wird und fühlt sich absolut im Stcih gelassen. Der Klageweg ist lang und steinig! BVerfG schweigt leider noch! Verbänder sind sich auch nicht alle einig! Wenig hilfreich!

Eben es hieß ja der AEZ vom alten Entwurf muss wegen der Bürgergelderhöhung angepasst werden.
Da geht man zwangsläufig eigentlich nicht von einer Kürzung aus.

Ich ja, allein schon weil das Partnereinkommen nun ja fiktiv einfließen soll.

Naja Anfangs hat man ja auch nicht vermutet, dass man mit dem Geniestreich "fiktives Partnereinkommen" rechnen muss. Aber wie man sieht muss man ja jetzt froh sein, wenn man nicht noch drauf zahlt.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13622 am: 21.08.2024 10:25 »
Naja, grundsätzlich geht man davon schon aus, wenn der erste Entwurf deutlich nachgebessert werden muss, dass es dann besser wird.

Da bringt die Beteiligung der Verbände letzlich auch nichts mehr. Da scheint dann einfach keine Wille zu sein, es richtig und verfassungskonform zu machen.

Genau das meine ich. Man hat nicht das Gefühl, dass es jetzt besser wird und fühlt sich absolut im Stcih gelassen. Der Klageweg ist lang und steinig! BVerfG schweigt leider noch! Verbänder sind sich auch nicht alle einig! Wenig hilfreich!

Eben es hieß ja der AEZ vom alten Entwurf muss wegen der Bürgergelderhöhung angepasst werden.
Da geht man zwangsläufig eigentlich nicht von einer Kürzung aus.

Ich ja, allein schon weil das Partnereinkommen nun ja fiktiv einfließen soll.

Naja Anfangs hat man ja auch nicht vermutet, dass man mit dem Geniestreich "fiktives Partnereinkommen" rechnen muss. Aber wie man sieht muss man ja jetzt froh sein, wenn man nicht noch drauf zahlt.

Genau das meine ich. Man hat nicht das Gefühl, dass es jetzt besser wird und fühlt sich absolut im Stcih gelassen. Der Klageweg ist lang und steinig! BVerfG schweigt leider noch! Verbände sind sich auch nicht alle einig! Wenig hilfreich!

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13623 am: 21.08.2024 10:26 »
@Umlauf

Was ist mit Familienstufe 3 bzw. 4?


PublicHeini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13624 am: 21.08.2024 10:27 »
Nicht dass wir am Ende als Beamte dem Dienstherren noch Nachzahlungen tätigen müssen, oder nur noch 11 Monatsgehälter erhalten, weil der Dezember abgeschmolzen wird. * Ironie aus.

Die spielen nur auf Zeit mit dem Entwurf, der so sehr wahrscheinlich wieder vom Verfassungsgericht zerpflückt, bis die nächste Legislaturperiode beginnt und da wieder nicht passiert. Es ist kein Geld da, um uns nur ein Cent mehr zu geben( ja ich weiß, dass das kein Grund ist) und bezweifle auch, dass es in besseren wirtschaftlichen Jahren anders wäre.

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13625 am: 21.08.2024 10:27 »
@Umlauf

Was ist mit Familienstufe 3 bzw. 4?

Was ist denn die Familienstufe 3/4??

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13626 am: 21.08.2024 10:28 »
ab dem 3. Kind, also wer mehr als 3 Kinder hat, wie hoch sind da die Familienzuschläge?

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13627 am: 21.08.2024 10:29 »
Hab ich nicht auf die Kürze erkennen können, denke NICHT.

Moin. Ich habe den Entwurf bekommen (dienstlich) und muss mich daher bedeckt halten. Die Gewerkschaften sollten diesen aber gestern erhalten haben.

Soviel vorab - leider:

- Auch der Bund unterstellt jetzt Partnereinkommen in Höhe einer geringfügigen Beschäftigung pauschal.
- Dadurch deutlichst (!) geringere Beträge beim weiterhin vorgesehenen AEZ; bei Beibehaltung der Abschmelzbeträgen, versteht sich. AEZ, sofern dann überhaupt noch zustehend, wird dann gleichmäßig auf Kind1 und Kind2 aufgeteilt.
- Beihilfesatz wird nicht zugunsten der Beamten mit PKV-Kindern erhöht. Also auch keine finanzielle Entlastung.

Im Ergebnis also ne Lachnummer für alle, insbesondere dann auch gD und hD.

„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
Habe aber noch keine weiteren Infos dazu, evtl jemand anderes?

Leute,
seit bitte zurückhaltend mit entsprechenden Ankündigungen. Das hatten wir hier schon öfter und verlief dann später im Sand.
Soll nur (weiteren) Frustrationen vorbeugen.

Wurden die Familienzuschläge angepasst?

Letzte Frage durch mich: Kannst du mal in der Anlage V schauen was für ein Betrag beim Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind steht? Falls nicht dann wird es sich sicherlich im Laufe des Tages hier im Forum ergeben.

Die Familienzuschläge Stufe 1 und 2 sind unverändert.

Ok wenn also weiterhin im Entwurf von Stufen gesprochen wird, gehe ich mal davon aus, dass es scheinbar den Familienzuschlag für Verheiratete weiter geben soll. Dann würde ich dich bitten nachzuschauen was als Zahlbetrag an Familienzuschlag für jedes weitere Kind gezahlt werden soll. Danke für deine Mühe.

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13628 am: 21.08.2024 10:29 »
ab dem 3. Kind, also wer mehr als 3 Kinder hat, wie hoch sind da die Familienzuschläge?

Würde mich auch interessieren aber die Kinder laufen weiterhin unter Stufe 2 und dann nach anzahl

Hummel2805

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« Antwort #13629 am: 21.08.2024 10:36 »
Genau, das meine ich ja.

Stufe 2 - 1 Kind
Stufe 3 - 2 Kinder
Stufe 4 - 3 Kinder

usw

Soldat1980

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« Antwort #13630 am: 21.08.2024 10:40 »
Genau, das meine ich ja.

Stufe 2 - 1 Kind
Stufe 3 - 2 Kinder
Stufe 4 - 3 Kinder

usw

Korrekt wäre es so noch ohne Beträge solange Umlauf ggf. noch mal nachschaut  ;)
Familienzuschlag
(Monatsbetrag in Euro)
Stufe 1
(§ 40 Absatz 1)
XXX Euro

Stufe 2
(§ 40 Absatz 2)
XXX Euro

Der Familienzuschlag erhöht sich
– für das zweite zu berücksichtigende Kind um XXX Euro,
– für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um XXX Euro.

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13631 am: 21.08.2024 10:40 »
Genau, das meine ich ja.

Stufe 2 - 1 Kind
Stufe 3 - 2 Kinder
Stufe 4 - 3 Kinder

usw

Die Kinderstufen heißen alle Stufe 2 und sind unverändert.
(Das Konstrukt habe ich noch nie verstanden und würde es intuitiv so wie du nennen ;-)

Und ja, das große Guddi: Stufe 1, sprich der sogenannte Verheiratetenzuschlag bleibt erhalten. Auch wenn man dafür nicht in jedem Fall verheiratet sein muss. Stufe 2 bringt einem bisher schon die Stufe 1.

Die Konkurrenzregeln für Stufe 1 beziehen nur noch auf den Bund.
« Last Edit: 21.08.2024 10:46 von Umlauf »

Hummel2805

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« Antwort #13632 am: 21.08.2024 10:48 »
alles klar, naja wir müssen einfach auf die nackten Zahlen AEZ und Abschmelzbeträge warten um überhaupt eine Bewertung vorzunehmen

Chapman2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13633 am: 21.08.2024 10:49 »
Was mich sehr interessieren würde, wie genau das mit dem fiktiven Partnereinkommen funktioniert, wenn die Partnerin/Partner tatsächlich nachweislich nicht gearbeitet hat...?!

BRUBeamter

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« Antwort #13634 am: 21.08.2024 10:54 »
Was mich sehr interessieren würde, wie genau das mit dem fiktiven Partnereinkommen funktioniert, wenn die Partnerin/Partner tatsächlich nachweislich nicht gearbeitet hat...?!

Kann ja eigentlich nicht rückwirkend sein.