Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1954707 times)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1365 am: 13.07.2022 17:24 »
Wenigstens der DGB lässt mal wieder was von sich hören und versucht das Thema „am Laufen“ zu halten ..

https://www.dgb.de/themen/++co++b500c56c-f2c8-11ec-999e-001a4a160123

https://www.dgb.de/themen/++co++3aca8430-f2c4-11ec-8fd3-001a4a160123

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1366 am: 13.07.2022 20:18 »
Mich wundert immer wieder, welche Verständnis für die "schwierige Materie" die Gewerkschaften noch immer haben.

Ich hätte ja erwartet, dass zwei Jahre ein hinreichender Zeitraum ist, um sich in die "schwierige Materie" einzuarbeiten und entsprechend den vom BVG gesetzten Leitplanken zu handeln.

So schwierig ist die Materie auch gar nicht. Es ist halt nur teuer, besonders da auch die Tarifbeschäftigte ebenfalls Forderungen erheben würden, wenn die verbeamteten Kollegen sehr viel mehr Geld bekommen.

tony ttocs

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1367 am: 13.07.2022 20:33 »
Naja, es sind eben die Detailfragen und verschiedenen Gespräche, die den Gesetzgebungsprozess so hemmen :o

Siehe auch hier:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wie-ist-ihre-persoenliche-haltung-zum-thema-amtsangemessene-alimentation/warum-sind-einige-bundeslaender

YourBunnyWrote

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1368 am: 13.07.2022 21:07 »
Naja, es sind eben die Detailfragen und verschiedenen Gespräche, die den Gesetzgebungsprozess so hemmen :o

Siehe auch hier:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wie-ist-ihre-persoenliche-haltung-zum-thema-amtsangemessene-alimentation/warum-sind-einige-bundeslaender

Es sind wirklich viele Detailfragen. Das können wir als nicht-Parlamentarier nicht durchdringen. Bin froh, dass sich absolute Experten drum kümmern:)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1369 am: 14.07.2022 05:58 »
Naja, es sind eben die Detailfragen und verschiedenen Gespräche, die den Gesetzgebungsprozess so hemmen :o

Siehe auch hier:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wie-ist-ihre-persoenliche-haltung-zum-thema-amtsangemessene-alimentation/warum-sind-einige-bundeslaender

Das hat der gute Mann herausragend aus dem BMI Rundschreiben abgeschrieben. Ziemlich peinlich die Antwort.

@all: Bitte hört mal auf das BVerfG mit BVG abzukürzen. Das steht ggf. für das Bundesverwaltungsgericht und die Berliner Verkehrsbetriebe aber nicht für unseren Hoffnungsträger, das Bundesverfassungsgericht.

OLt

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1370 am: 15.07.2022 08:43 »
Guten Morgen,

so langsam muss bzgl. der Thematik etwas passieren. Wie man heute den Medien entnehmen konnte, werden die Energiepreise laut Bundesnetzagentur um das dreifache steigen, Entlastungspakete wird es nur noch für Geringverdiener geben und die Hartz 4 Sätze werden - zu Recht - weiter steigen.

Diejenigen, die den Laden am Laufen halten und denen man bei der Einstellung eine amtsangemessene Alimentation versprochen hat, werden hier seit Jahren durch Nichtstun hängen gelassen. Was würde passieren, wenn wir uns ebenso verhalten? Welches Ziel verfolgt der Bund mit dieser Taktik?

Oder ist es tatsächlich so wie es viele alte Hasen sagen, dass der öD nur etwas für die ist, die wenig tun und möglichst viel krankfeiern wollen? Aber selbst die Argumentation hinkt, wenn man seit 20 Jahren auf dem gleichen Sold-/Kaufkraftniveau rumeiert.

Wie will man den dringend benötigten Nachwuchs akquierieren, wenn selbst der gD nur ein Leben auf Hartz 4 Niveau ermöglicht?

Ich persönlich ärgere mich, vor 20 Jahren den Weg eingeschlagen zu haben und darauf vertraut habe, dass mein Dienstherr mir zumindest ein vernünftiges Auskommen garantiert. Im Vergleich zu allen mit gleichem Bildungsstand hinke ich hingegen heute so massiv hinterher, dass ich vss. den Weg in die Privatwirtschaft gehen werde. Darauf zu hoffen, dass der Dienstherr seine Pensionsverpflichtungen erfüllen wird, diesen Fehler werde ich nicht erneut begehen. Ich weiss, Reisende soll man nicht aufhalten und interessieren tut es eh keinen 😁, aber für mich ist es die beste Option.



xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1371 am: 15.07.2022 09:14 »
Guten Morgen,

so langsam muss bzgl. der Thematik etwas passieren. Wie man heute den Medien entnehmen konnte, werden die Energiepreise laut Bundesnetzagentur um das dreifache steigen, Entlastungspakete wird es nur noch für Geringverdiener geben und die Hartz 4 Sätze werden - zu Recht - weiter steigen.

Diejenigen, die den Laden am Laufen halten und denen man bei der Einstellung eine amtsangemessene Alimentation versprochen hat, werden hier seit Jahren durch Nichtstun hängen gelassen. Was würde passieren, wenn wir uns ebenso verhalten? Welches Ziel verfolgt der Bund mit dieser Taktik?

Oder ist es tatsächlich so wie es viele alte Hasen sagen, dass der öD nur etwas für die ist, die wenig tun und möglichst viel krankfeiern wollen? Aber selbst die Argumentation hinkt, wenn man seit 20 Jahren auf dem gleichen Sold-/Kaufkraftniveau rumeiert.

Wie will man den dringend benötigten Nachwuchs akquierieren, wenn selbst der gD nur ein Leben auf Hartz 4 Niveau ermöglicht?

Ich persönlich ärgere mich, vor 20 Jahren den Weg eingeschlagen zu haben und darauf vertraut habe, dass mein Dienstherr mir zumindest ein vernünftiges Auskommen garantiert. Im Vergleich zu allen mit gleichem Bildungsstand hinke ich hingegen heute so massiv hinterher, dass ich vss. den Weg in die Privatwirtschaft gehen werde. Darauf zu hoffen, dass der Dienstherr seine Pensionsverpflichtungen erfüllen wird, diesen Fehler werde ich nicht erneut begehen. Ich weiss, Reisende soll man nicht aufhalten und interessieren tut es eh keinen 😁, aber für mich ist es die beste Option.

Schöner Beitrag, das geht mir auch so :(

Gut, dass du auch nochmal den vergleichbaren Bildungstand ansprichst. Alle sagen mir immer: "Mann verdienst du gut".
Wenn ich mir aber meine Kumpels mit Diplom in der Wirtschaft anschaue, ist der Verdienst eher peinlich. Und richtig kaputt machen die sich auch nicht ...

OLt

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1372 am: 15.07.2022 09:25 »
Natürlich können wir uns nicht beschweren wenn ich mir die Arbeitszeiten und Löhne in der Gastronomie ansehe. Aber wenn ich mir die Kumpels mit FH/Uni Abschluss ansehe, die ne 35h/Woche, Firmenwagen der oberen Mittelklasse mit freien privat KM und Tankkarte, Betriebsrenten-, Unkündbarkeits-, Vorruhestands-, Krankheitsfallregelungen vergleichbar mit dem Beamtentum haben, dabei aber locker das Doppelte netto nach Hause schlören (ohne Führungsverantwortung, mit sogar das Dreifache), ja dann frage ich mich, warum ich es noch mache...

Geld ist nicht alles, aber die restlichen Strukturen sind doch genau so mau, das brauche ich hier keinem erklären...

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1373 am: 15.07.2022 09:40 »
Jetzt nach 20 Jahren willst du nochmal in dei PW? Bisschen spät oder?

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1374 am: 15.07.2022 09:45 »
Natürlich können wir uns nicht beschweren wenn ich mir die Arbeitszeiten und Löhne in der Gastronomie ansehe. Aber wenn ich mir die Kumpels mit FH/Uni Abschluss ansehe, die ne 35h/Woche, Firmenwagen der oberen Mittelklasse mit freien privat KM und Tankkarte, Betriebsrenten-, Unkündbarkeits-, Vorruhestands-, Krankheitsfallregelungen vergleichbar mit dem Beamtentum haben, dabei aber locker das Doppelte netto nach Hause schlören (ohne Führungsverantwortung, mit sogar das Dreifache), ja dann frage ich mich, warum ich es noch mache...

Geld ist nicht alles, aber die restlichen Strukturen sind doch genau so mau, das brauche ich hier keinem erklären...

Kommt auf die Branche an. Wenns nicht gerade IT ist, ist der öD in vielen Bereichen durchaus konkurrenzfähig.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1375 am: 15.07.2022 13:36 »
Darauf zu hoffen, dass der Dienstherr seine Pensionsverpflichtungen erfüllen wird, diesen Fehler werde ich nicht erneut begehen.

Durch die Einmalzahlungen gingen die Pensionäre komplett leer aus. Das BVerfG hat auch diverse Verfahren bezüglich der Versorgungsbezüge anhängig, da gibt es bislang noch keine Grundsätze.

Die Verfahren können aber auch nach hinten losgehen, wenn auf einmal, die bisherige Kopplung an die Besoldung entkoppelt wird. U.a. haben Pensionäre ja auch keine Kinder mehr zu versorgen. Dann wäre es Essig mit dem letzten Vorteil des Beamtentums.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1376 am: 15.07.2022 13:54 »
Gibts eigentlich eine Statistik Rente vs. Pensionserhöhungen der letzten 10 Jahre? Mir kommt es so vor, als ob die Renten etwas stärker gestiegen sind und das Gap kleiner wird. Dieses Jahr ist der Unterschied ja 5,35% vs 2,8% (ab November).

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1377 am: 15.07.2022 16:08 »
Vorruhestands Regel mach ich mir selber: Krankenschein auf Dauer, über sechs Wochen, mit laufenden Bezügen. Damit fange ich spätestens mit 50 an, alles schön planen und wunderbar. Macht euch nix vor. Als Bundesbeamter ist es und bleibt es immer noch am allerbesten - wenn man weiß das System auszunutzen. Wer fleißig ist und artig, der ist der Dumme. Siehe Maskendeal Herr Nüsslein usw. Namaste 🙏

DerZöllner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1378 am: 16.07.2022 23:59 »
Als Bundesbeamter ist es und bleibt es immer noch am allerbesten - wenn man weiß das System auszunutzen. Wer fleißig ist und artig, der ist der Dumme. Siehe Maskendeal Herr Nüsslein usw. Namaste 🙏

Das sehe ich genauso. Ich bin noch recht jun, noch nicht lange verbeamtet und mache auch nur noch Dienst nach Vorschrift. Was der Bund (und die Länder mit ihren Beamten genauso) mit seinen Beamten abzieht ist echt traurig. Alles wird extrem teuer, wir sollen normal 41h/Woche arbeiten, bei gleichbleibenden Bezügen, während die Politiker sich die Taschen voll machen.
Sorry, das sehe ich nicht ein. Ich arbeite zum Glück in einer Dienststelle wo ich kaum was machen muss und meine Kollegen sind genauso eingestellt wie ich. Wir machen wenig, viele sind oft krank und wir haben auch viele „Low Performer“ die in anderen Dienststellen nicht überleben würden. Nur durch diese Arbeitsleistung und der Freizeit im Dienst lässt es sich als Bundesbeamter noch aushalten. Ich mache unter diesen Umständen garantiert nicht mehr im Dienst. Ich würde diese Arbeitsweise auch allen anderen Kollegen empfehlen, es lebt sich entspannter, mit mehr Freizeit inklusive. Der Dienstherr merkt es auch nur do, wenn die Beamten einfach viel weniger machen und faul sind, nur so könnte mal ein Umdenken erfolgen. Die volle Arbeitsleistung zu geben sehe ich gar nicht ein. Ich kann es nur allen anderen auch raten.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1379 am: 17.07.2022 11:16 »
Diese Haltung ist nachvollziehbar aber sehr schade, zumal du noch nicht so lange im Dienst bist. Die Mehrheit repräsentiert sie, denke ich, allerdings nicht (hattest du ja auch nicht behauptet). Bei den allermeisten Beamten dürfte das Thema auch weiterhin unbekannt sein und meine Erfahrung ist die, dass bei vielen Beamten eine tiefe Geringschätzung gegenüber sich selbst herrscht. "Meine Arbeit wird aus Steuergeldern finanziert also ist sie nichts wert und solange ich noch meinen Wocheneinkauf schaffe bin ich eh überbezahlt."

Dass der öffentliche Dienst in kaufmännischen Berufen/Verwaltung noch konkurrenzfähig ist, hat nur einen Grund. Dass auch in Unternehmen diese Berufsgruppen bis an die Grenze der Verarmung ausgequetscht werden um es anderen, deren Marktpreis höher ist, vorne und hinten reinzustopfen.

Der öffentliche Dienst könnte hier als Regulativ mit gutem Beispiel voran gehen und auch die Berufsgruppen mit niedrigerem Marktwert menschenwürdig bezahlen. Spätestens seit 2 BvL4/18 ist das im Bereich der Beamtenschaft nicht nur denkbar sondern verpflichtend. Nur interessieren tut es keinen.

Da überhaupt kein verfassungskonformes Anpassungsgesetz absehbar ist, könnte man zumindest in Erwägung ziehen, sich einen Anwalt zu suchen und dann um negative Bescheidung der Widersprüche bitten, damit man endlich klagen kann. Jede Beschlussvorlage wird den weiten Gestaltungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber weiter einengen. Im Bereich der Besoldung ist offenbar nur noch durch negative Gesetzgebung etwas zu erreichen.