ich kann nicht mehr:
"Die typisierte Berücksichtigung eines Einkommens
der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners bei
der Ermittlung der Nettobesoldung ist auch bei alleinerziehenden Beamtinnen und Beamten
angesichts verminderter Regelbedarfe und verminderter Bedarfe bezüglich der Wohn- und
Heizkosten sachgerecht"
Kann man sich eigentlich nicht ausdenken sowas!