Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4016959 times)

tinytoon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13650 am: 21.08.2024 11:36 »
Bin gespannt, wann die ersten Zeitungen daraus Artikel kreieren, dass die Beamten erneut eine Gehaltserhöhung erhalten.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13651 am: 21.08.2024 11:37 »
Krass lange nicht mehr so verarscht gefühlt. Es gibt wirklich für die meisten gar nix. Unglaublich.

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13652 am: 21.08.2024 11:41 »
Für mich persönlich eine Verschlechterung zum vorherigen Entwurf um mehr als 600€ pro Monat

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13653 am: 21.08.2024 11:41 »
Lustig.  ;D Wo geht’s bitte nach Karlsruhe? Wer benötigt noch ein Widerspruchsmuster? :)

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13654 am: 21.08.2024 11:42 »
"Mit der Anpassung der Bezüge und der stärkeren Orientierung der Dienst- und Versorgungsbezüge an den regional unterschiedlichen Bedarfen wird die Attraktivität des Bundes
als Dienstherr weiter gesteigert."

Diesem Zynismus gibt es nichts mehr hinzuzufügen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13655 am: 21.08.2024 11:44 »
Da fehlen mir echt die Worte.
Bei mir sind es 24€ mehr, abzüglich der Abschmelzung 0!!

Kann meine Enttäuschung nicht in Worte fassen.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13656 am: 21.08.2024 11:46 »
Witzig ist auch, dass das Partnereinkommen fiktiv angerechnet wird aber kein Wort zur Partnerversorgung zum Bespiel Rente - Wie passt das denn zusammen!

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13657 am: 21.08.2024 11:48 »
Moin. Ich habe den Entwurf bekommen (dienstlich) und muss mich daher bedeckt halten. Die Gewerkschaften sollten diesen aber gestern erhalten haben.

Soviel vorab - leider:

- Auch der Bund unterstellt jetzt Partnereinkommen in Höhe einer geringfügigen Beschäftigung pauschal.
- Dadurch deutlichst (!) geringere Beträge beim weiterhin vorgesehenen AEZ; bei Beibehaltung der Abschmelzbeträgen, versteht sich. AEZ, sofern dann überhaupt noch zustehend, wird dann gleichmäßig auf Kind1 und Kind2 aufgeteilt.
- Beihilfesatz wird nicht zugunsten der Beamten mit PKV-Kindern erhöht. Also auch keine finanzielle Entlastung.

Im Ergebnis also ne Lachnummer für alle, insbesondere dann auch gD und hD.

„Meine“ Gewerkschaft hat den Entwurf jetzt!
Habe aber noch keine weiteren Infos dazu, evtl jemand anderes?

Leute,
seit bitte zurückhaltend mit entsprechenden Ankündigungen. Das hatten wir hier schon öfter und verlief dann später im Sand.
Soll nur (weiteren) Frustrationen vorbeugen.

Der Entwurf scheint ja noch schlechter und billiger zu sein als der alte!


 ;D ;D ;D Dert ganze Entwurf ist einfach nur noch traurig - Mal schauen welcher Verband den als erstes feiern wird!

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13658 am: 21.08.2024 11:51 »
Das Abschmelzverfahren ist völlig rechtswidrig.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13659 am: 21.08.2024 11:52 »
Meine Empfehlung für die Verantwortlichen und dem entsprechenden Entwurf lautet:

 Ventilabis ad rectum!

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13660 am: 21.08.2024 11:54 »
 ;D ;D ;D ich kann nicht mehr:

"Die typisierte Berücksichtigung eines Einkommens
der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners bei
der Ermittlung der Nettobesoldung ist auch bei alleinerziehenden Beamtinnen und Beamten
angesichts verminderter Regelbedarfe und verminderter Bedarfe bezüglich der Wohn- und
Heizkosten sachgerecht"

Kann man sich eigentlich nicht ausdenken sowas!

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13661 am: 21.08.2024 11:56 »
Wie kann man sich als Verantwortlicher nur trauen so etwas zu veröffentlichen? Noch herablassender kann man seine "Untergebenen" ja kaum noch behandeln. Ich bin wirklich fassungslos. Das ist ja nicht mal der Versuch den Anschein zu wahren etwas zu tun.

BRUBeamter

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« Antwort #13662 am: 21.08.2024 11:57 »
Das Abschmelzverfahren ist völlig rechtswidrig.

Selbst wenn das Abschmelzverfahren gestrichen wird, ist das ein Witz für alle!

PublicHeini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13663 am: 21.08.2024 11:59 »
Ich bekomme bei den ganzen Infos einen Drehwurm.

Wo wird dann jetzt das f. Partnereinkommen angesetzt? Wie soll dann AEZ und Abschmelzung angesetzt werden?

Wie berechnet sich das bei mir und meiner Frau.

A14 und A9 verh. 1 Kind Mietstufe 4

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13664 am: 21.08.2024 12:00 »
Ich gehe mal stark davon aus, dass die Verbände schreiben können was sie wollen.
Nach über einem Jahr und den doch negativen Stellungnahmen der Verbände, ist der Entwurf vom 20.08.2024 das Ergebnis.

"Die" interessieren sich einen Scheiß für uns! Traurig!