Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033056 times)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13725 am: 21.08.2024 14:18 »
Und jetzt haltet euch fest! In meiner Konstellation A11, verheiratet, 1 Kind würde ich in Sachsen! am besten dastehen (ab 01.01.2025) bei Lebenshaltungskosten die einen Bruchteil von Bayern ausmachen! 8)

Na dafür müsstest Du dich aber von Bayern nach Sachsen bewegen. Bei dem Beispiel Bund-NRW, musst Du das u. U. aber nicht machen  ;).

Ergänzung: Habe gerade auch für mich einmal geschaut. Bund-NRW egal, lasst uns alle nach Sachsen gehen  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13726 am: 21.08.2024 14:20 »
Für die Nachzahlung gilt ebenfalls das fiktive Partnereinkommen. Siehe Seite 97/98.

Es gilt immer der 1.7. eines Jahres für die Nachzahlung.

Die Höhe und die Ausgestaltung der Nachzahlung war nicht Teil der Zusicherung für Nachzahlungen ab 2021.


Ach ja. Man geht von einem Inkrafttreten des Gesetzes im Laufe des Jahres 2025 aus.
Der 1.1. ist damit schon raus.

Man hat sich für diesen Ver...äh Entwurf wirklich an allem Negativen, was die Länder so zu bieten haben, bedient und es hier reingegossen.

Letztes trauriges Bsp. ist die hier zitierte Rückwirkung bei den Nachzahlungen, so wie man es in Bayern März ´23 mit dem "Gesetz zur Neuausrichtung von orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile" gemacht hat (rückwirkend zum 01.01.2020).


Kaffee247

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13727 am: 21.08.2024 14:20 »
Hab leider nicht die Zeit den ganzen Entwurf zu lesen. Soll was am beihilfesatz geändert werden?

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13728 am: 21.08.2024 14:20 »

Richtig, die Gnade der späten Geburt schlägt voll zu.
Haben sie auch schön in ihrem Sinne begründet.

Ein schöner Kniff um Mal eben 40-50% der Nachzahlungen eines Bezugsjahres einzusparen.

Und gleichzeitig ein Offenbarungseid des Gesetzgebers, dass er nicht nur meint pauschalieren zu müssen, weil der Verwaltungsaufwand zu hoch ist, es individuell zu bemessen. Er geht sogar davon aus, dass eine individuelle Betrachtung des einzelnen Beamten mehr als fünf Monate dauern würde.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13729 am: 21.08.2024 14:25 »
Also mal ganz ehrlich, die vernichtenden Kommentare und Rückschlüsse auf den Entwurfsvorschlag kann ich nicht nachvollziehen.

Was habt ihr eigentlich erwartet was da kommt? Eine generelle Besoldungserhöhung zwischen den Besoldungsrunden? Das unter Beibehaltung der Abstände alle mal ne Schippe drauf kriegen?

Meine Enttäuschung gilt im ersten Moment, dass die Beträge aus dem ersten Entwurf nochmal gekürzt wurden. Besonders, da ja zwischenzeitlich mal höhere Beträge hier kursierten. Ich glaube durch den niedrigeren Eingangsämtern ist mit dem Entwurf erstmal geholfen, die gestiegenen Kosten zu überbrücken.

Meine Wenigkeit freut sich unterm Strich ziemlich über das was da kommen mag. Es bedeutet für mich bei 7 Kindern eine tolle Entlastung. Und dies bereits bei Mietenstufe II.

Ich verstehe auch nicht, wenn man sagt es würde den Bund weiter abhängen in der Besoldung von anderen Ländern. Wenn ich mir die Grundbesoldung im Vergleich anschaue ist das aboluter Mumpitz. Da stehen wir ganz gut da. Und natürlich sind wir bei den Familienzuschlägen nicht gerade NRW. Aber die habens auch so übertrieben das sich kinderlose Beamte in NRW ziemlich veräppelt vorkommen. Und man sollte auch nicht vergessen, dass familienbezogene Bestandteile der Besoldung auch vergänglich sind. Und sind die Plagen erstmal aus dem Kindergeld, dann sinkt der Durchmesser der Brieftasche im ersten Moment, aber was die Kids so kosten ist auch nicht verächtlich.

Wer mit den höheren Mietstufen und dem EAZ nicht klarkommt muss vielleicht wirklich mal überlegen ob er nicht mal wieder pendelt. Hier am Ländchen lebt es sich trotz pendeln auch nicht schlecht.

Unterm Strich, alles wird gut. Nehmen wir mit was wir kriegen können und geben nix zurück. Aber mehr geht immer!

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13730 am: 21.08.2024 14:37 »
Hab leider nicht die Zeit den ganzen Entwurf zu lesen. Soll was am beihilfesatz geändert werden?

Bleibt alles beim Alten.
Hier hat auch die Versicherungslobby ordentlich im Hintergrund sich bemerkbar gemacht.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13731 am: 21.08.2024 14:41 »
Hier nochmal ein Rechenbeispiel aus dem Entwurf für die Abschmelzbeträge, dass BMI hat hier die doch sehr vor kommende Besoldungsgruppe B 10 gewählt.

Beispiel 1:
Beamter, B 10, drei Kinder, Mietenstufe IV
AEZ laut Anlage VII Tabelle 1 für das erste Kind 12 € zzgl. für das zweite Kind 12 € = 24 €
Abschmelzbetrag B 10 laut Anlage VII Tabelle 2 = 964 €
Im konkreten Fall erfolgt nur eine Abschmelzung in Höhe von 24 €. Der laut Anlage VII
Tabelle 1 auf das dritte Kind entfallende Teil des AEZ (332 €) wird in voller Höhe gewährt.

Also praktisch profitieren alle die mehr als 2 Kinder haben, zwar nicht so hoch wie in anderen Bundesländern, aber zumindest auf einen ziemlich unteren Niveau.


GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13732 am: 21.08.2024 14:42 »
Lieber Julianx1,

Glückwunsch, dass Sie damit zufrieden sind. Bei Wohngeldstufe II und je nach sonstigen Lebenshaltungskosten in meiner Region, wäre ich vielleicht auch zufriedener. Aber der Tipp umzuziehen, ist ehrlich gesagt ziemlich frech. Wenn ich als Bundespolizist am Frankfurter Flughafen arbeite, müsste ich schon deutlich länger (zeitlich und Distanz) pendeln, um überhaupt eine Gemeinde mit Wohngeldstufe 4 oder niedriger zu finden. Und wenn man dann noch vor zehn Jahren Eigentum erworben hat und noch abbezahlt, mittlerweile aber durch die hohe Inflation der letzten Jahre die sonstigen Lebenshaltungskosten einen stark einengen, dann ist sinngemäß "verkauf doch, brech deine solzialen Kontakte ab und zieh in den Wald" überspitzt gesagt ein sehr wohlfeiler Tipp.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13733 am: 21.08.2024 14:45 »
Also mal ganz ehrlich, die vernichtenden Kommentare und Rückschlüsse auf den Entwurfsvorschlag kann ich nicht nachvollziehen.

Was habt ihr eigentlich erwartet was da kommt? Eine generelle Besoldungserhöhung zwischen den Besoldungsrunden? Das unter Beibehaltung der Abstände alle mal ne Schippe drauf kriegen?

Meine Enttäuschung gilt im ersten Moment, dass die Beträge aus dem ersten Entwurf nochmal gekürzt wurden. Besonders, da ja zwischenzeitlich mal höhere Beträge hier kursierten. Ich glaube durch den niedrigeren Eingangsämtern ist mit dem Entwurf erstmal geholfen, die gestiegenen Kosten zu überbrücken.

Meine Wenigkeit freut sich unterm Strich ziemlich über das was da kommen mag. Es bedeutet für mich bei 7 Kindern eine tolle Entlastung. Und dies bereits bei Mietenstufe II.

Ich verstehe auch nicht, wenn man sagt es würde den Bund weiter abhängen in der Besoldung von anderen Ländern. Wenn ich mir die Grundbesoldung im Vergleich anschaue ist das aboluter Mumpitz. Da stehen wir ganz gut da. Und natürlich sind wir bei den Familienzuschlägen nicht gerade NRW. Aber die habens auch so übertrieben das sich kinderlose Beamte in NRW ziemlich veräppelt vorkommen. Und man sollte auch nicht vergessen, dass familienbezogene Bestandteile der Besoldung auch vergänglich sind. Und sind die Plagen erstmal aus dem Kindergeld, dann sinkt der Durchmesser der Brieftasche im ersten Moment, aber was die Kids so kosten ist auch nicht verächtlich.

Wer mit den höheren Mietstufen und dem EAZ nicht klarkommt muss vielleicht wirklich mal überlegen ob er nicht mal wieder pendelt. Hier am Ländchen lebt es sich trotz pendeln auch nicht schlecht.

Unterm Strich, alles wird gut. Nehmen wir mit was wir kriegen können und geben nix zurück. Aber mehr geht immer!


Rückschlüsse auf den ersten Entwurf ziehst du ja auch selbst:
"Meine Enttäuschung gilt im ersten Moment, dass die Beträge aus dem ersten Entwurf nochmal gekürzt wurden. Besonders, da ja zwischenzeitlich mal höhere Beträge hier kursierten. Ich glaube durch den niedrigeren Eingangsämtern ist mit dem Entwurf erstmal geholfen, die gestiegenen Kosten zu überbrücken."

Nur weil es einigen wenigen mit mehr als zwei Kindern dann besser geht, kann man doch den Entwurf nicht loben.
BTW: Irgendwann sind die Kinder auch aus dem Haus - dann fällt man wieder zurück!

Peinlich und frech dein Kommentar!!!
"Wer mit den höheren Mietstufen und dem EAZ nicht klarkommt muss vielleicht wirklich mal überlegen ob er nicht mal wieder pendelt. Hier am Ländchen lebt es sich trotz pendeln auch nicht schlecht."

Unverständlich wie man immer noch so denken kann!!!

MDWiesbaden

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« Antwort #13734 am: 21.08.2024 14:49 »
Also mal ganz ehrlich, die vernichtenden Kommentare und Rückschlüsse auf den Entwurfsvorschlag kann ich nicht nachvollziehen.

Was habt ihr eigentlich erwartet was da kommt? Eine generelle Besoldungserhöhung zwischen den Besoldungsrunden? Das unter Beibehaltung der Abstände alle mal ne Schippe drauf kriegen?

Meine Enttäuschung gilt im ersten Moment, dass die Beträge aus dem ersten Entwurf nochmal gekürzt wurden. Besonders, da ja zwischenzeitlich mal höhere Beträge hier kursierten. Ich glaube durch den niedrigeren Eingangsämtern ist mit dem Entwurf erstmal geholfen, die gestiegenen Kosten zu überbrücken.

Meine Wenigkeit freut sich unterm Strich ziemlich über das was da kommen mag. Es bedeutet für mich bei 7 Kindern eine tolle Entlastung. Und dies bereits bei Mietenstufe II.

Ich verstehe auch nicht, wenn man sagt es würde den Bund weiter abhängen in der Besoldung von anderen Ländern. Wenn ich mir die Grundbesoldung im Vergleich anschaue ist das aboluter Mumpitz. Da stehen wir ganz gut da. Und natürlich sind wir bei den Familienzuschlägen nicht gerade NRW. Aber die habens auch so übertrieben das sich kinderlose Beamte in NRW ziemlich veräppelt vorkommen. Und man sollte auch nicht vergessen, dass familienbezogene Bestandteile der Besoldung auch vergänglich sind. Und sind die Plagen erstmal aus dem Kindergeld, dann sinkt der Durchmesser der Brieftasche im ersten Moment, aber was die Kids so kosten ist auch nicht verächtlich.

Wer mit den höheren Mietstufen und dem EAZ nicht klarkommt muss vielleicht wirklich mal überlegen ob er nicht mal wieder pendelt. Hier am Ländchen lebt es sich trotz pendeln auch nicht schlecht.

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Katastrophe was er da von sich gibt!

beamtenjeff

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« Antwort #13735 am: 21.08.2024 14:52 »
Wir sollten uns nicht an den 5% aufhängen, die den Entwurf vielleicht sogar toll finden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass aus allen Ecken Kritik kommen wird, selbst für die Verbände wird das eine absolute Niederlage darstellen - vom BVerfG fang ich gar nicht erst an zu schreiben. Diesen Entwurf kann man rein objektiv nicht schön reden.

amy1987

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13736 am: 21.08.2024 14:55 »
Der Entwurf ist inhaltlich wenig überraschend. Viele Dinge wurden ja schon in den letzten Wochen durchgestochen: keine Erhöhung der Beihilfesätze, Beibehaltung Abschmelzbeträge, Berücksichtigung Partnereinkommen und damit geringere AEZ-Sätze.

Was dabei am Ende übrig geblieben ist, ist zusammengefasst einzig eine gestaffelte Erhöhung des Familienzuschlags ab dem dritten Kind.

Für mich würde der aktuelle Entwurf ein monatliches plus von 332€ bedeuten (3 Kinder, Mietstufe IV, A12). Im Hinblick auf die bis zu dreimal so hohen AEZ-Sätze der letzten Entwürfe schon eher enttäuschend.

Aber ganz ehrlich, wir hatten doch genug Zeit uns darauf einzustellen, dass im neuen Entwurf viel weniger rausspringt, als es zuletzt kolportiert wurde...

Blablublu

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« Antwort #13737 am: 21.08.2024 14:59 »
Wir Beamten erhalten 140 Millionen mehr im Jahr, das ist doch wohl mehr als Genug. Schließlich muss das Geld noch für Bürgergeldempfänger Flüchtlinge Ukraine und Entwicklungshilfe reichen. Jetzt habt mal Verständnis für Euer Land, frei m
nach JFK Frage nicht was das Land für dich tun kann, sondern du für dein Land

officebuyman

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« Antwort #13738 am: 21.08.2024 15:01 »
Jetzt ist es tatsächlich so gekommen, wie ich vermutet habe. Die haben das Modell "Bayern" kopiert. Es gibt somit nichtmal die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, wenn der Ehepartner tatsächlich kein Einkommen erhält (z.B. Elternzeit ohne Elterngeld). In anderen Bundesländern gibt es zumindest noch die "Antragsmöglichkeit". Die Ampel hat hier wirklich die allergünstigste Lösung gesucht.

Ich bin trotzdem gut gelaunt. Jetzt können unsere Widersprüche beschieden werden und es geht dann vor Gericht weiter.  Vielleicht gibt es in der Zwischenzeit noch eine Entscheidung aus Karlsruhe. Ich bin dann gespannt, wie die Ampel reagieren wird.

Die Ampel darfst Du hierbei nicht kritisieren. Die ist laut einigen Mitgliedern hier gut :D. Also alleine so einen Entwurf rauszugeben....da fehlen einem komplett die Worte. Bin auf den Gegenwind gespannt. Taktisch schlau...durch das hin und her gibt es ne Einigung wenn die CDU wieder dran ist und dann sind die die "Bösen".

Badener1

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« Antwort #13739 am: 21.08.2024 15:02 »
Also wenn ich mich recht entsinne, hatten einige Abgeordnete auf Anfragen geantwortet, Sie würden bevorzugen, wenn man einfach bis A11 die Grundgehälter anpasst. Das würde aber 13 Milliarden Euro kosten. Das sei unmöglich zu bezahlen, auch wenn es rechtmäßig wäre. Aktuell seien im Bundeshaushalt dafür 4 Milliarden vorgesehen. Nun lese ich von einem Kostenaufwand von wenigen hundert Millionen. Mal abgesehen von dem Faustschlag ins Gesicht aller Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten durch den Arbeitsforderer aber nicht Arbeitsbezahlungswilliger. Wo ist das Geld eigentlich hin? Ich hätte da Ideen, aber die würden wieder nur der AfD die Wähler in die Arme treiben.
Ich glaub ich fühl wie mir gerade schlecht wird und ich ab sofort für lange Zeit arbeitsunfähig bin... >:( >:( >:( >:(