Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855169 times)

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13740 am: 21.08.2024 15:04 »
Wir sollten uns nicht an den 5% aufhängen, die den Entwurf vielleicht sogar toll finden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass aus allen Ecken Kritik kommen wird, selbst für die Verbände wird das eine absolute Niederlage darstellen - vom BVerfG fang ich gar nicht erst an zu schreiben. Diesen Entwurf kann man rein objektiv nicht schön reden.

Die Sorge wird aber sein, dass viele Verbände u.U. so froh über die Zuwendungen an die unteren Besoldungsgruppen (höhere Einstiegstufen, geringere Abschmelzung) sein werden, die ja tatsächlich notwendig sind, um gegenüber der Grundsicherung den erforderlichen Abstand vermeintlich herzustellen und die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu dämpfen. Für die oberen Besoldungsgruppen kann man sich wohl wieder nur auf den Richterbund verlassen. Der Rest (verdi, GdP,...) wird wieder blumige Facebookposts oder Rundmails schreiben, in denen egal welches "mehr" an Besoldung - und sei es nur 1€ - wieder als Jubelarie abgefeiert wird.

Hummel2805

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« Antwort #13741 am: 21.08.2024 15:07 »
Ich habe nur aus SPDnahen Kreisen gehört, dass sich besonders Olaf Scholz für diesen Entwurf eingesetzt hat.
Herr Lindner wollte nur Minibeträge beim AEZ und die Grünen wollten gar kein Entwurf.

Also wir können uns wohl bei unseren lieben Olaf bedanken, der wenigstens noch ein paar Kohlen aus dem Feuer geholt hat!

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13742 am: 21.08.2024 15:11 »
Unabhaengig vom Urteil des BVerfG finde ich die Einfuehrung des Ortszuschlages schon als Gewinn - egal in welcher Hoehe. Ich bin mit meinen Bezuegen vollumfaenglich zufrieden und bin stolz, meinem Land seit mehr als 25 Jahren zu dienen. Ich sehe den Sinn in meiner Berufung und nicht im Gehalt. Geht es hier jemandem anders?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13743 am: 21.08.2024 15:11 »
Gerade mal den Entwurf und die Kommentare überflogen. Gab es im alten Entwurf bei Mietstufe 3 noch AEZ für die beiden Kinder so steht da jetzt nur eine Null sowohl für das erste als auch das zweite Kind. Habe ich das so richtig auf die Schnelle erfasst ? Also bis zur Mietstufe 4 gehen alle Beamten mit bis zu 2 Kindern leer aus  was AEZ angeht.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13744 am: 21.08.2024 15:12 »

Die Ampel darfst Du hierbei nicht kritisieren. Die ist laut einigen Mitgliedern hier gut :D. Also alleine so einen Entwurf rauszugeben....da fehlen einem komplett die Worte. Bin auf den Gegenwind gespannt. Taktisch schlau...durch das hin und her gibt es ne Einigung wenn die CDU wieder dran ist und dann sind die die "Bösen".

Die CDU/CSU hat das Thema 2020 auch nicht zu Ende getrieben.

 Egal wie man zu unserem humanistischen Grundgesetz und der daraus erwachsenden Verantwortung für Verfolgte und Kriegsflüchtlinge steht, aber der Staat hat Rekordeinnahmen und sozial gerecht gäbe es sogar noch Möglichkeiten, die Einnahmen zu erhöhen. Wenn dann noch investive Ausgaben von der Schuldenbremse freigestellt würden und nur die konsumptiven Ausgaben dieser unterlägen, wäre genug Geld frei die Bediensteten aller Gebietskörperschaften ordentlich zu entlohnen. Aber so hat es dir Ampel nicht geschafft, die schwarze 0-Dogmatik und das Aufzehren der Substanz zu durchbrechen.

Knecht

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« Antwort #13745 am: 21.08.2024 15:14 »
Unabhaengig vom Urteil des BVerfG finde ich die Einfuehrung des Ortszuschlages schon als Gewinn - egal in welcher Hoehe. Ich bin mit meinen Bezuegen vollumfaenglich zufrieden und bin stolz, meinem Land seit mehr als 25 Jahren zu dienen. Ich sehe den Sinn in meiner Berufung und nicht im Gehalt. Geht es hier jemandem anders?

Da sag ich nur: Don't feed the Troll.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13746 am: 21.08.2024 15:17 »
Unabhaengig vom Urteil des BVerfG finde ich die Einfuehrung des Ortszuschlages schon als Gewinn - egal in welcher Hoehe. Ich bin mit meinen Bezuegen vollumfaenglich zufrieden und bin stolz, meinem Land seit mehr als 25 Jahren zu dienen. Ich sehe den Sinn in meiner Berufung und nicht im Gehalt. Geht es hier jemandem anders?
Ach du ahnst es nicht!  :o

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13747 am: 21.08.2024 15:18 »
Dieser Entwurf ist mehr als ein Schlag ins Gesicht aller Bundesbeamten. Sicher hat die jetzige Regierung diesen zu verantworten, aber seien wir mal realistisch glaubt hier jemand allen ernstes das eine CDU geführte Regierung einen besseren Entwurf mit wirklichen Verbesserungen für uns geschaffen hätte ? Von daher ja die Ampel hat es nicht hingekriegt aber das wäre bei einer anderen Regierung auch nicht anders ausgegangen und wenn dann allerhöchstens marginal.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13748 am: 21.08.2024 15:20 »
Habe ich früher unseren Kimonbo belächelt so kann ich ihn oder sie jetzt vollumfänglich verstehen.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13749 am: 21.08.2024 15:24 »
Dieser Entwurf ist mehr als ein Schlag ins Gesicht aller Bundesbeamten. Sicher hat die jetzige Regierung diesen zu verantworten, aber seien wir mal realistisch glaubt hier jemand allen ernstes das eine CDU geführte Regierung einen besseren Entwurf mit wirklichen Verbesserungen für uns geschaffen hätte ? Von daher ja die Ampel hat es nicht hingekriegt aber das wäre bei einer anderen Regierung auch nicht anders ausgegangen und wenn dann allerhöchstens marginal.

Grundsätzlich stimme ich dir da zu!

Allerdings hat diese Regierung die Schlechterstellung von Entwurf 1 zum Entwurf 2 definitiv zu verantworten.
Diese ganzen Tricks sind rein fiskalischer Natur.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13750 am: 21.08.2024 15:25 »
Also mal ganz ehrlich, die vernichtenden Kommentare und Rückschlüsse auf den Entwurfsvorschlag kann ich nicht nachvollziehen.

Was habt ihr eigentlich erwartet was da kommt? Eine generelle Besoldungserhöhung zwischen den Besoldungsrunden? Das unter Beibehaltung der Abstände alle mal ne Schippe drauf kriegen?

Meine Enttäuschung gilt im ersten Moment, dass die Beträge aus dem ersten Entwurf nochmal gekürzt wurden. Besonders, da ja zwischenzeitlich mal höhere Beträge hier kursierten. Ich glaube durch den niedrigeren Eingangsämtern ist mit dem Entwurf erstmal geholfen, die gestiegenen Kosten zu überbrücken.

Meine Wenigkeit freut sich unterm Strich ziemlich über das was da kommen mag. Es bedeutet für mich bei 7 Kindern eine tolle Entlastung. Und dies bereits bei Mietenstufe II.

Ich verstehe auch nicht, wenn man sagt es würde den Bund weiter abhängen in der Besoldung von anderen Ländern. Wenn ich mir die Grundbesoldung im Vergleich anschaue ist das aboluter Mumpitz. Da stehen wir ganz gut da. Und natürlich sind wir bei den Familienzuschlägen nicht gerade NRW. Aber die habens auch so übertrieben das sich kinderlose Beamte in NRW ziemlich veräppelt vorkommen. Und man sollte auch nicht vergessen, dass familienbezogene Bestandteile der Besoldung auch vergänglich sind. Und sind die Plagen erstmal aus dem Kindergeld, dann sinkt der Durchmesser der Brieftasche im ersten Moment, aber was die Kids so kosten ist auch nicht verächtlich.

Wer mit den höheren Mietstufen und dem EAZ nicht klarkommt muss vielleicht wirklich mal überlegen ob er nicht mal wieder pendelt. Hier am Ländchen lebt es sich trotz pendeln auch nicht schlecht.

Unterm Strich, alles wird gut. Nehmen wir mit was wir kriegen können und geben nix zurück. Aber mehr geht immer!


Rückschlüsse auf den ersten Entwurf ziehst du ja auch selbst:
"Meine Enttäuschung gilt im ersten Moment, dass die Beträge aus dem ersten Entwurf nochmal gekürzt wurden. Besonders, da ja zwischenzeitlich mal höhere Beträge hier kursierten. Ich glaube durch den niedrigeren Eingangsämtern ist mit dem Entwurf erstmal geholfen, die gestiegenen Kosten zu überbrücken."

Nur weil es einigen wenigen mit mehr als zwei Kindern dann besser geht, kann man doch den Entwurf nicht loben.
BTW: Irgendwann sind die Kinder auch aus dem Haus - dann fällt man wieder zurück!

Peinlich und frech dein Kommentar!!!
"Wer mit den höheren Mietstufen und dem EAZ nicht klarkommt muss vielleicht wirklich mal überlegen ob er nicht mal wieder pendelt. Hier am Ländchen lebt es sich trotz pendeln auch nicht schlecht."

Unverständlich wie man immer noch so denken kann!!!

Nein, peinlich ist mein Kommentar nicht. Und frech sollte er wirklich nicht verstanden werden. Ich finde andere Forderungen und Kommentare hier frech. Ich habe in den gröbsten Zeiten mir die Nächte und Wochenenden in einer Tankstelle um die Ohren gehauen damit die Großen studieren können. Ich bin dabei nie auf die Idee gekommen das mein Dienstherr dafür zu sorgen hat. und nur von der Logik her, gehe ich dort hin wo es günstiger ist wenn die Lebenserhaltungskosten mein Einkommen übertsteigen. Und wenn die Mietkosten in Stadt explodieren, dann hat mich die Stadt das letzte Mal gesehen. Und seit ich ländlich lebe ist meine Lebensqualität ungemein gestiegen und wir konnten uns mehr leisten. Dafür sitze ich halt nunmehr zwei Stunden am Tag im Auto.

BRUBeamter

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« Antwort #13751 am: 21.08.2024 15:31 »
Also mal ganz ehrlich, die vernichtenden Kommentare und Rückschlüsse auf den Entwurfsvorschlag kann ich nicht nachvollziehen.

Was habt ihr eigentlich erwartet was da kommt? Eine generelle Besoldungserhöhung zwischen den Besoldungsrunden? Das unter Beibehaltung der Abstände alle mal ne Schippe drauf kriegen?

Meine Enttäuschung gilt im ersten Moment, dass die Beträge aus dem ersten Entwurf nochmal gekürzt wurden. Besonders, da ja zwischenzeitlich mal höhere Beträge hier kursierten. Ich glaube durch den niedrigeren Eingangsämtern ist mit dem Entwurf erstmal geholfen, die gestiegenen Kosten zu überbrücken.

Meine Wenigkeit freut sich unterm Strich ziemlich über das was da kommen mag. Es bedeutet für mich bei 7 Kindern eine tolle Entlastung. Und dies bereits bei Mietenstufe II.

Ich verstehe auch nicht, wenn man sagt es würde den Bund weiter abhängen in der Besoldung von anderen Ländern. Wenn ich mir die Grundbesoldung im Vergleich anschaue ist das aboluter Mumpitz. Da stehen wir ganz gut da. Und natürlich sind wir bei den Familienzuschlägen nicht gerade NRW. Aber die habens auch so übertrieben das sich kinderlose Beamte in NRW ziemlich veräppelt vorkommen. Und man sollte auch nicht vergessen, dass familienbezogene Bestandteile der Besoldung auch vergänglich sind. Und sind die Plagen erstmal aus dem Kindergeld, dann sinkt der Durchmesser der Brieftasche im ersten Moment, aber was die Kids so kosten ist auch nicht verächtlich.

Wer mit den höheren Mietstufen und dem EAZ nicht klarkommt muss vielleicht wirklich mal überlegen ob er nicht mal wieder pendelt. Hier am Ländchen lebt es sich trotz pendeln auch nicht schlecht.

Unterm Strich, alles wird gut. Nehmen wir mit was wir kriegen können und geben nix zurück. Aber mehr geht immer!


Rückschlüsse auf den ersten Entwurf ziehst du ja auch selbst:
"Meine Enttäuschung gilt im ersten Moment, dass die Beträge aus dem ersten Entwurf nochmal gekürzt wurden. Besonders, da ja zwischenzeitlich mal höhere Beträge hier kursierten. Ich glaube durch den niedrigeren Eingangsämtern ist mit dem Entwurf erstmal geholfen, die gestiegenen Kosten zu überbrücken."

Nur weil es einigen wenigen mit mehr als zwei Kindern dann besser geht, kann man doch den Entwurf nicht loben.
BTW: Irgendwann sind die Kinder auch aus dem Haus - dann fällt man wieder zurück!

Peinlich und frech dein Kommentar!!!
"Wer mit den höheren Mietstufen und dem EAZ nicht klarkommt muss vielleicht wirklich mal überlegen ob er nicht mal wieder pendelt. Hier am Ländchen lebt es sich trotz pendeln auch nicht schlecht."

Unverständlich wie man immer noch so denken kann!!!

Nein, peinlich ist mein Kommentar nicht. Und frech sollte er wirklich nicht verstanden werden. Ich finde andere Forderungen und Kommentare hier frech. Ich habe in den gröbsten Zeiten mir die Nächte und Wochenenden in einer Tankstelle um die Ohren gehauen damit die Großen studieren können. Ich bin dabei nie auf die Idee gekommen das mein Dienstherr dafür zu sorgen hat. und nur von der Logik her, gehe ich dort hin wo es günstiger ist wenn die Lebenserhaltungskosten mein Einkommen übertsteigen. Und wenn die Mietkosten in Stadt explodieren, dann hat mich die Stadt das letzte Mal gesehen. Und seit ich ländlich lebe ist meine Lebensqualität ungemein gestiegen und wir konnten uns mehr leisten. Dafür sitze ich halt nunmehr zwei Stunden am Tag im Auto.

Ich sag mal so, wenn das dein Anspruch ist! Gute Nacht Marie

Mir soll es letzlich egal sein.

HochlebederVorgang

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« Antwort #13752 am: 21.08.2024 15:33 »
Die qualitätssichernde Funktion der Besoldung scheint offensichtlich schon lange nicht mehr gewährleistet zu sein....

Nautiker1970

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« Antwort #13753 am: 21.08.2024 15:34 »
Gerade mal den Entwurf und die Kommentare überflogen. Gab es im alten Entwurf bei Mietstufe 3 noch AEZ für die beiden Kinder so steht da jetzt nur eine Null sowohl für das erste als auch das zweite Kind. Habe ich das so richtig auf die Schnelle erfasst ? Also bis zur Mietstufe 4 gehen alle Beamten mit bis zu 2 Kindern leer aus  was AEZ angeht.

Je nach Besoldungsstufe reicht nicht mal Mietstufe V oder VI aus, um dank "Abschmelzbeträgen" mit zwei Kindern im Plus zu landen. "Abschmelzbetrag" ist insoweit wirklich ein lustiger Begriff. Versagungsgrund träfe es da wohl dann besser.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13754 am: 21.08.2024 15:38 »
Seehofer-Entwurf 1600€ brutto mehr
1. Entwurf Ampel 600€ brutto mehr
2. Entwurf Ampel 330€ brutto mehr

Bei gleichzeitigem Anstieg der Inflation von unter 2% (Regierung Merkel) auf 12-15% (kriegs- und krisenbedingt Ampel) und nun Rückgang auf 3%. Die Besoldung scheint sich also diametral entgegengesetzt zu entwickeln. Da wäre doch eine Kopplung der Besoldung an die Inflation und die allgemeinene Lohnentwicklung doch eine Idee. Aber sowas kann sich ja keiner leisten. Achso, außer bei Rentnern, Bürgergeldempfängern und Bundestagsdiäten.