Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032265 times)

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13755 am: 21.08.2024 15:38 »
Dieser Entwurf ist mehr als ein Schlag ins Gesicht aller Bundesbeamten. Sicher hat die jetzige Regierung diesen zu verantworten, aber seien wir mal realistisch glaubt hier jemand allen ernstes das eine CDU geführte Regierung einen besseren Entwurf mit wirklichen Verbesserungen für uns geschaffen hätte ? Von daher ja die Ampel hat es nicht hingekriegt aber das wäre bei einer anderen Regierung auch nicht anders ausgegangen und wenn dann allerhöchstens marginal.

Es gab mal einen Entwurf von Seehofer. Das waren noch Zeiten...

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13756 am: 21.08.2024 15:46 »
Also bis zur Mietstufe 4 gehen alle Beamten mit bis zu 2 Kindern leer aus  was AEZ angeht.
Ja und bei der Mietenstufe IV alle ab A8. Wobei bei A6 die 19 € und bei A7 die 5 € wahrscheinlich niemand bemerkt.

Kann man mit dem Gesetzesentwurf eigentlich jede Abordnung ablehnen?
Wenn der Normengeber schon schreibt eine Frau kann ja verdienen, dann muss der Dienstherr dem Beamten aufgrund von Vereinbarkeit mit Beruf und Familie ja der Frau auch ermöglichen ihre "Arbeitspflicht" nachzukommen.

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13757 am: 21.08.2024 15:47 »
Habe ich früher unseren Kimonbo belächelt so kann ich ihn oder sie jetzt vollumfänglich verstehen.

Herzlichen Dank hahahaaaaa! Und nun gehts Eis essen, während Homeoffice hahahaaaaaa. Schönen Tag Euch allen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13758 am: 21.08.2024 15:50 »
Kann man mit dem Gesetzesentwurf eigentlich jede Abordnung ablehnen?
Wenn der Normengeber schon schreibt eine Frau kann ja verdienen, dann muss der Dienstherr dem Beamten aufgrund von Vereinbarkeit mit Beruf und Familie ja der Frau auch ermöglichen ihre "Arbeitspflicht" nachzukommen.

Nein, allenfalls auf eine höhere Besoldung klagen, wenn man meint, man wäre zu niedrig besoldet. Ansonsten kann die Frau ja auch "verdienen" wenn der Mann abgeordnet ist. Oder umgekehrt, der Mann "verdienen", wenn die Frau abgeordnet ist.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13759 am: 21.08.2024 15:53 »
Kann man mit dem Gesetzesentwurf eigentlich jede Abordnung ablehnen?
Wenn der Normengeber schon schreibt eine Frau kann ja verdienen, dann muss der Dienstherr dem Beamten aufgrund von Vereinbarkeit mit Beruf und Familie ja der Frau auch ermöglichen ihre "Arbeitspflicht" nachzukommen.

Nein, allenfalls auf eine höhere Besoldung klagen, wenn man meint, man wäre zu niedrig besoldet. Ansonsten kann die Frau ja auch "verdienen" wenn der Mann abgeordnet ist. Oder umgekehrt, der Mann "verdienen", wenn die Frau abgeordnet ist.
Und wer passt dann auf die Kinder auf?
Es soll auch Berufe geben da arbeitet die Frau nachts, zum Beispiel Krankenschwester.
Oder muss die Frau jetzt im Krankenhaus kündigen und sich einen Job mit Arbeitszeiten von 8-13 Uhr suchen?

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13760 am: 21.08.2024 16:01 »
Und es soll Behörden geben, die ihre Beamten ins Ausland entsenden. Dort kann der Ehegatte u.U. aufgrund der Sprache oder rechtlichen Gründen oder der fehlenden Anerkennung von Abschlüssen nicht arbeiten..

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13761 am: 21.08.2024 16:05 »
Zitat von: Bundi

link=topic=114508.msg366070#msg366070 date=1724246319
Dieser Entwurf ist mehr als ein Schlag ins Gesicht aller Bundesbeamten. Sicher hat die jetzige Regierung diesen zu verantworten, aber seien wir mal realistisch, glaubt hier jemand allen ernstes das eine CDU geführte Regierung einen besseren Entwurf mit wirklichen Verbesserungen für uns geschaffen hätte ? Von daher ja die Ampel hat es nicht hingekriegt aber das wäre bei einer anderen Regierung auch nicht anders ausgegangen und wenn dann allerhöchstens marginal.

Grundsätzlich stimme ich dir da zu!

Allerdings hat diese Regierung die Schlechterstellung von Entwurf 1 zum Entwurf 2 definitiv zu verantworten.
Diese ganzen Tricks sind rein fiskalischer Natur.

Unbestritten hat diese Reguerung das zu verantworten. Und es ist eine Frechheit um es höflich auszudrücken. Wage nur die Prognose wäre die andere Regierung nicht abgewählt worden und hätte die derzeitige Situation mit den multiplen Krisen und Problemen zu bewältigen,wäre auch denen sicher ein ähnlicher Trick eingefallen uns Beamten wieder zu einem Sonderopfer zu bitten. Wie wir es drehen, egal wer in Regierungsverantwortung ist schert sich einen Scheissdreck um uns Beamte. Das sieht man ja an den Ländern, da haben wir alle Parteien irgendwo in Verantwortung und jedes Land versucht es so günstig wie möglich zu gestalten mit der amtsangemssenen Alimentation. Von daher hoffe ich mittlerweile auch wir werden bald andere in Regierungsverantwortung sehen, aber die werden uns auch nicht wirklich mehr bieten.

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« Antwort #13762 am: 21.08.2024 16:13 »
Kann man mit dem Gesetzesentwurf eigentlich jede Abordnung ablehnen?
Wenn der Normengeber schon schreibt eine Frau kann ja verdienen, dann muss der Dienstherr dem Beamten aufgrund von Vereinbarkeit mit Beruf und Familie ja der Frau auch ermöglichen ihre "Arbeitspflicht" nachzukommen.

Nein, allenfalls auf eine höhere Besoldung klagen, wenn man meint, man wäre zu niedrig besoldet. Ansonsten kann die Frau ja auch "verdienen" wenn der Mann abgeordnet ist. Oder umgekehrt, der Mann "verdienen", wenn die Frau abgeordnet ist.
Und wer passt dann auf die Kinder auf?
Es soll auch Berufe geben da arbeitet die Frau nachts, zum Beispiel Krankenschwester.
Oder muss die Frau jetzt im Krankenhaus kündigen und sich einen Job mit Arbeitszeiten von 8-13 Uhr suchen?
Die Schule oder Kita.
Welchen Einfluss hat denn die Nachtarbeit der Ehefrau auf die Abordnung des Mannes und umgekehrt?

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13763 am: 21.08.2024 16:37 »
Ach was bin ich gespannt was Swen dazu schreiben wird.
Er wird den Entwurf wahrscheinlich auch als wahres Meisterstück bezeichnen.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13764 am: 21.08.2024 16:45 »
Welchen Einfluss hat denn die Nachtarbeit der Ehefrau auf die Abordnung des Mannes und umgekehrt?
Eigentlich doch logisch.
Die eigene Dienststelle ist am Hauptwohnort.

Von 8-17 Uhr passt die Ehefrau auf die Kinder auf bzw Schule.
Um 17 Uhr kommt der Beamte nach Hause und dann kann die Ehefrau zb ihren Nachtdienst um 22 Uhr im Krankenhaus antreten, weil der Ehemann ja vor Ort ist.

Nun wird der Beamte an einen zB 500Km entfernten Wohnort abgeordnet und somit steht er nachts als Aufsichtsperson nicht zur Verfügung.

Wer passt nun nachts auf die Kinder, wenn die Frau ihre "Arbeitspflicht" nachkommt um diese rund 6500€ zu verdienen, damit man nicht unter Bürgergeldniveau rutscht?

Hier müsste man als Beamter die Abordnung schon fast aufgrund des BGBs ablehnen dürfen.
Da der Vater kraft Gesetz zur Führung der Aufsicht bei Minderjährigen verpflichtet ist und er diese dann ja nicht nachkommen kann.  ::)

Der Obelix

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« Antwort #13765 am: 21.08.2024 16:46 »
Kann man mit dem Gesetzesentwurf eigentlich jede Abordnung ablehnen?
Wenn der Normengeber schon schreibt eine Frau kann ja verdienen, dann muss der Dienstherr dem Beamten aufgrund von Vereinbarkeit mit Beruf und Familie ja der Frau auch ermöglichen ihre "Arbeitspflicht" nachzukommen.

Nein, allenfalls auf eine höhere Besoldung klagen, wenn man meint, man wäre zu niedrig besoldet. Ansonsten kann die Frau ja auch "verdienen" wenn der Mann abgeordnet ist. Oder umgekehrt, der Mann "verdienen", wenn die Frau abgeordnet ist.
Und wer passt dann auf die Kinder auf?
Es soll auch Berufe geben da arbeitet die Frau nachts, zum Beispiel Krankenschwester.
Oder muss die Frau jetzt im Krankenhaus kündigen und sich einen Job mit Arbeitszeiten von 8-13 Uhr suchen?
Die Schule oder Kita.
Welchen Einfluss hat denn die Nachtarbeit der Ehefrau auf die Abordnung des Mannes und umgekehrt?


Der Gesetzgeber stellt nun durch das fiktive Einkommen der Frau eine unmittelbare und direkte Beziehung zur Beamtenbesoldung her. Damit sind m.E auch Auswirkungen auf das Beamtenverhältnis betroffen: Pflicht zur Mehrarbeit, Anordnung von Sonntagsarbeit etc. das Einkommen der Ehefrau / Ehemann macht sich der Dienstherr zu Nutzen.Damit muss er auch die Begleitumstände rechtlich mit berücksichtigen.

Bundi

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« Antwort #13766 am: 21.08.2024 16:54 »
Wohl dem der einen netten Hausarzt hat🤔😉

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« Antwort #13767 am: 21.08.2024 16:57 »
Welchen Einfluss hat denn die Nachtarbeit der Ehefrau auf die Abordnung des Mannes und umgekehrt?
Eigentlich doch logisch.
Die eigene Dienststelle ist am Hauptwohnort.

Von 8-17 Uhr passt die Ehefrau auf die Kinder auf bzw Schule.
Um 17 Uhr kommt der Beamte nach Hause und dann kann die Ehefrau zb ihren Nachtdienst um 22 Uhr im Krankenhaus antreten, weil der Ehemann ja vor Ort ist.

Nun wird der Beamte an einen zB 500Km entfernten Wohnort abgeordnet und somit steht er nachts als Aufsichtsperson nicht zur Verfügung.

Wer passt nun nachts auf die Kinder, wenn die Frau ihre "Arbeitspflicht" nachkommt um diese rund 6500€ zu verdienen, damit man nicht unter Bürgergeldniveau rutscht?

Hier müsste man als Beamter die Abordnung schon fast aufgrund des BGBs ablehnen dürfen.
Da der Vater kraft Gesetz zur Führung der Aufsicht bei Minderjährigen verpflichtet ist und er diese dann ja nicht nachkommen kann.  ::)

logisch, unter den Voraussetzungen, die du jetzt gerade beschreibst. Klingt aber recht konstruiert. Nach der Nachtschicht wird die Frau wohl kaum noch 10 Stunden auf die Kinder aufpassen. Davon ab gibts auch Kitas, Schulen usw.

Der Regelfall dürfte wohl anders aussehen, bzw. gerade im Bereich Bundespolizei (wo es zu solchen Abordnungen kommen kann) haben sich die Ehepartner schon eingrgrooved.

Alexander79

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« Antwort #13768 am: 21.08.2024 17:02 »
Der Regelfall dürfte wohl anders aussehen,
Das mag sein das der Regelfall oft anders aussieht.
Bei mir ist das aber so und ich muss sagen es ist jeden Monat ein Kampf den Dienstplan meiner Frau und meinen unter einen Hut zu bringen.

bzw. gerade im Bereich Bundespolizei (wo es zu solchen Abordnungen kommen kann) haben sich die Ehepartner schon eingrgrooved.
Mag sein, aber warum soll ich und meine Frau uns noch zurechtbiegen und Großeltern einspannen bei der Wertschätzung?

Bundi

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« Antwort #13769 am: 21.08.2024 17:11 »
Dieser Entwurf ist mehr als ein Schlag ins Gesicht aller Bundesbeamten. Sicher hat die jetzige Regierung diesen zu verantworten, aber seien wir mal realistisch glaubt hier jemand allen ernstes das eine CDU geführte Regierung einen besseren Entwurf mit wirklichen Verbesserungen für uns geschaffen hätte ? Von daher ja die Ampel hat es nicht hingekriegt aber das wäre bei einer anderen Regierung auch nicht anders ausgegangen und wenn dann allerhöchstens marginal.

Es gab mal einen Entwurf von Seehofer. Das waren noch Zeiten...
Hätte mir auch nicht träumen lassen, dass man sich als Beamter der mit beiden Füssen aufbder FDGO steht mal nach einem verfassungswidrigen Entwurf zurücksehnt.