Welchen Einfluss hat denn die Nachtarbeit der Ehefrau auf die Abordnung des Mannes und umgekehrt?
Eigentlich doch logisch.
Die eigene Dienststelle ist am Hauptwohnort.
Von 8-17 Uhr passt die Ehefrau auf die Kinder auf bzw Schule.
Um 17 Uhr kommt der Beamte nach Hause und dann kann die Ehefrau zb ihren Nachtdienst um 22 Uhr im Krankenhaus antreten, weil der Ehemann ja vor Ort ist.
Nun wird der Beamte an einen zB 500Km entfernten Wohnort abgeordnet und somit steht er nachts als Aufsichtsperson nicht zur Verfügung.
Wer passt nun nachts auf die Kinder, wenn die Frau ihre "Arbeitspflicht" nachkommt um diese rund 6500€ zu verdienen, damit man nicht unter Bürgergeldniveau rutscht?
Hier müsste man als Beamter die Abordnung schon fast aufgrund des BGBs ablehnen dürfen.
Da der Vater kraft Gesetz zur Führung der Aufsicht bei Minderjährigen verpflichtet ist und er diese dann ja nicht nachkommen kann.