Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4017155 times)

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13770 am: 21.08.2024 17:16 »
Eine Frage habe ich da noch:
Wo geht hervor, was jetzt der Gefreite, unverheiratet, keine Kinder, im Vergleich zur Mindestversorgung mehr bekommt? Oder stand das nie zur Debatte?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13771 am: 21.08.2024 17:19 »
Es gibt aus meiner Sicht zwei Hauptgründe, warum der Entwurf so unterirdisch schlecht ist.

1. Ende 2024 hat Karlsruhe den HH gekippt und somit den finanziellen Handlungsspielraum der Ampel massiv eingeschränkt.

2. Die FDP will ohne Rücksicht auf Verluste an der Schuldenbremse festhalten.

Hätte es das Urteil nicht gegeben, wäre der Entwurf aus dem letzten Jahr durchgegangen.

So, jetzt kann man nur hoffen, dass die Ampel zerbricht und/oder Karlsruhe zeitnah (bis spätestens Anfang 2025) den "Hammer" rausholt.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13772 am: 21.08.2024 17:23 »
So, jetzt kann man nur hoffen, dass die Ampel zerbricht und/oder Karlsruhe zeitnah (bis spätestens Anfang 2025) den "Hammer" rausholt.
Meine Hoffnung ist das es noch schneller geht.
Damit dieser Entwurf nie ins Parlament geht.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13773 am: 21.08.2024 17:40 »
@BalBund

Wie sieht es nach dem neuen Entwurf aus wenn man im Moment schon A6 ist, wird dann trotzdem auch Stufe 3 festgesetzt oder bleibt man in seiner Stufe (in meinem Falle Stufe 2)

Wird aus der Änderung nicht ersichtlich

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13774 am: 21.08.2024 17:58 »
@BalBund

Wie sieht es nach dem neuen Entwurf aus wenn man im Moment schon A6 ist, wird dann trotzdem auch Stufe 3 festgesetzt oder bleibt man in seiner Stufe (in meinem Falle Stufe 2)

Wird aus der Änderung nicht ersichtlich
Steht doch drin.
Zitat:" Soweit Beamtin-
nen und Beamte der Besoldungsgruppen A 3 bis A 7 auf Grund einer niedrigeren Stufe des
Grundgehalts ein geringeres Grundgehalt erhalten, werden diese so behandelt, als wären
sie an dem Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes eingestellt worden.
"

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13775 am: 21.08.2024 18:04 »
Warum unterstellt der Dienstherr allen Bundesbeamten pauschal ein Partnereinkommen?

Ich bin verheiratet, drei Kinder, Mietstufe IV, Besoldung A9 und wir leben nur mit meinem eigenen Einkommen. Ehefrau arbeitet aus gesundheitlichen Gründen seit sieben Jahren nicht.

Was soll also der Quatsch? Wo ist da eine Gleichbehandlung? Die Trickserei ist ja nahezu schon Betrug gegenüber allen Bundesbeamten.

Große Frechheit einfach!


xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13776 am: 21.08.2024 18:07 »
Frag das doch mal Johann.

Aber ich kenne seine Antwort schon: der Entwurf kommt ganz bald.

gio

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13777 am: 21.08.2024 18:10 »
@BalBund

Wie sieht es nach dem neuen Entwurf aus wenn man im Moment schon A6 ist, wird dann trotzdem auch Stufe 3 festgesetzt oder bleibt man in seiner Stufe (in meinem Falle Stufe 2)

Wird aus der Änderung nicht ersichtlich
Steht doch drin.
Zitat:" Soweit Beamtin-
nen und Beamte der Besoldungsgruppen A 3 bis A 7 auf Grund einer niedrigeren Stufe des
Grundgehalts ein geringeres Grundgehalt erhalten, werden diese so behandelt, als wären
sie an dem Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes eingestellt worden.
"

Was passiert denn mit denen die in a6 a7 Stufe 4+ sind. Bekommen die eine Laufzeitverkürzung o.ä.? Die neu eingestellten in 3 sparen sich ja auch Zeiten? Alles ziemlich wirsch....

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13778 am: 21.08.2024 18:31 »
@BalBund

Wie sieht es nach dem neuen Entwurf aus wenn man im Moment schon A6 ist, wird dann trotzdem auch Stufe 3 festgesetzt oder bleibt man in seiner Stufe (in meinem Falle Stufe 2)

Wird aus der Änderung nicht ersichtlich
Steht doch drin.
Zitat:" Soweit Beamtin-
nen und Beamte der Besoldungsgruppen A 3 bis A 7 auf Grund einer niedrigeren Stufe des
Grundgehalts ein geringeres Grundgehalt erhalten, werden diese so behandelt, als wären
sie an dem Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes eingestellt worden.
"

wups hab ich am Handy überlesen.

Danke

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13779 am: 21.08.2024 18:47 »
Warum unterstellt der Dienstherr allen Bundesbeamten pauschal ein Partnereinkommen?

Ich bin verheiratet, drei Kinder, Mietstufe IV, Besoldung A9 und wir leben nur mit meinem eigenen Einkommen. Ehefrau arbeitet aus gesundheitlichen Gründen seit sieben Jahren nicht.

Was soll also der Quatsch? Wo ist da eine Gleichbehandlung? Die Trickserei ist ja nahezu schon Betrug gegenüber allen Bundesbeamten.

Große Frechheit einfach!

Die Frage, ob das nicht tatsächlich den Tatbestand des Betrugs erfüllt, habe ich mir auch schon gestellt.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13780 am: 21.08.2024 18:49 »
Wie hoch wird denn das pauschale, fiktive Partnereinkommen angesetzt?

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13781 am: 21.08.2024 18:51 »
Hm, schwierig. Insgesamt grenzwertig der Entwurf. Das Partnereinkommen mit 12x538 EUR finde ich nicht gut. Etwas mehr Geld als in der AEZ Tabelle ausgewiesen wäre nett gewesen, kann sicher jeder mit Kindern was mit anfangen. Aber ab 3 Kinder gibt’s zum Glück mehr Geld. Das ist wichtig und richtig in meinen Augen für Betroffene.

Auf alle Fälle ist positiv zu sehen, dass die nächsten Gehaltsrunden etwas mehr bringen als das Bürgergeld steigt, es soll ja sogar stagnieren bzw. etwas zurückgedreht werden, sollte sich die FDP hier durchsetzen. Das schafft Abstand zur Besoldung und steigert somit das Selbstwertgefühl vieler Beamte. So sind für AEZ 2025 116 Mio vorgesehen, in 2026 nur noch 89 Mio. Also hat man eingesehen, dass das Bürgergeld zu hoch ist. Ich denke der AEZ wird in den kommenden Jahren sogar kleiner werden, da die Gehaltsrunden den Abstand zum Bürgergeld ordentlich steigern werden. Müssen wir halt etwas durchhalten.

Wichtig ist jetzt erst einmal ruhig zu bleiben und die Begründung sachlich nachzuvollziehen. Etwaige Ungereimtheiten müssen dann dem Dienstherrn dargelegt werden. Ich setze auch auf den DRB mit seinem Sachverstand. Da kann man schön kopieren und Gegenargumente aufführen, sollten welche gefunden werden.

Wir werden es erleben. In der Zwischenzeit empfehle ich durch Leistung zu glänzen. Meine nächste Beförderung, leider noch 3 bis 5 Jahre hin, bringt ca. 500 brutto. Dann kann mich der AEZ mal.

Alexander79

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« Antwort #13782 am: 21.08.2024 18:51 »
Wie hoch wird denn das pauschale, fiktive Partnereinkommen angesetzt?
Zitat Seite 62.
"+ Partnereinkommen 6.456,00" (Netto) Da sie eine geringfüge Beschäftigung "annehmen"

Papermonster

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13783 am: 21.08.2024 18:57 »
[..]

Auf alle Fälle ist positiv zu sehen, dass die nächsten Gehaltsrunden etwas mehr bringen als das Bürgergeld steigt, es soll ja sogar stagnieren bzw. etwas zurückgedreht werden, sollte sich die FDP hier durchsetzen.
[..]
Also hat man eingesehen, dass das Bürgergeld zu hoch ist.
[..]


Das BVerfG hat die Mindesthöhe des Existenzminimums festgelegt, falls das zurückgedreht werden würde, wäre auch dies widrig der Entscheidung des BVerfG......

MfG
Paper

tochris06

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13784 am: 21.08.2024 19:17 »
Wie sieht das eigentlich aus, wenn man zwar ein Kind hat, aber mit der Partnerin nicht verheiratet ist. Sofern trotzdem ein Partnereinkommen herangezogen wird, sollte doch im Umkehrschluss auch einen Witwenpension für die unverheiratete Partnerin herausspringen. ;)