Was soll ich Euch erzählen? Ich weiß, warum ich dieses Jahr die gesamten Berliner Schulferien Urlaub genommen habe.
Jetzt liegt es schwarz auf weiß vor Euch, die Admins arbeiten bestimmt schon hart an einem Rechner damit jeder sehen kann, was es bedeutet.
Ich hatte es ja in meinen Beiträgen vor ca. 100-150 Seiten schonmal geschrieben, der Entwurf ist federführend von StS Krösser begleitet worden, seine Vorgabe war, dass es nach dem Hamburger Modell gehen solle. Wer Ähnlichkeiten zwischen HH und Bund-Entwurf entdeckt, darf sie gerne behalten.
Auch der Ansatz des Minijobs als Partnereinkommen ist nicht wirklich überraschend, die Abschmelzbeträge werden überwiegend zu einer Nullnummer für die betroffenen führen, es sei denn, man hat das Glück (und die Nerven) für 3+ Kinder.
Ansonsten gilt: Da der Bund mit diesem Gesetz alle Widersprüche bis 2024 abspeisen wird und es als Abhilfe bezeichnet müssten alle, die den Haushalt belasten würden, in 2025 Klage erheben. Widersprüche ab 2025 gelten dann wieder bis zur Entscheidung über die nächsten Klagen gegen das neue Gesetz
Der Weg nach Karlsruhe wird ja offenbar durch einige beschritten, es bleibt abzuwarten, wie sich das BVerfG in einigen Jahren positionieren wird.