Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1953741 times)


BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1381 am: 19.07.2022 07:35 »
Je mehr ich darüber lese, desto mehr komme ich zur Überzeugung, dass wir niemals mehr eine amtsangemessene Alimentation erreichen werden.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1382 am: 19.07.2022 09:47 »
Hahaaa! In meinem feuchtestem Traum träume ich von exakt dem Gleichen: Inflationsangemessene Besoldung für alle Bundesbeamten in den Ministerium - dann verzichte ich auf amtsangemessene Besoldung.
Schöne Grüße aus dem Nichtstun vom Balkonien-Homeoffice

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1383 am: 19.07.2022 09:52 »
Hahaaa! In meinem feuchtestem Traum träume ich von exakt dem Gleichen: Inflationsangemessene Besoldung für alle Bundesbeamten in den Ministerium - dann verzichte ich auf amtsangemessene Besoldung.
Schöne Grüße aus dem Nichtstun vom Balkonien-Homeoffice

Wenn nicht mehr zählt, was im Gesetz steht, sondern was gerade "erklärbar" ist, ist das Ende der Rechtsstaatlichkeit besiegelt.

Komisch, dass die groteske Vermögensverteilung und Privatvermögen von mehreren Milliarden Euro erklärbar sind, ein Inflationsausgleich für Beamte aber nicht.

Namaste 🙏

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1384 am: 19.07.2022 10:03 »
Das Problem in Deutschland ist, es wird links gedacht und gefühlt, aber die Champagner-Grünen und die fdp gewählt :-D andererseits wieder gut, denn so werde ich als bundesbeamtin in Ruhe gelassen, siehe Bürgerversicherung und so gedöns. Der ewige Widerspruch der Lebens hahaaaaa

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1385 am: 19.07.2022 17:31 »
https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/inflationsanpassung-8-5-prozent-mehr-gehalt-fuer-eu-beamte-bruesseler-lohnplaene-veraergern-mitgliedstaaten/28509700.html

...rechtlich so vorgesehen, aber [...] schwer zu erklären.

Vor allem etwas blödsinning bei den EZB-Bankern. Je schlechter ihre Arbeit, umso mehr Gehalt.  ;D ;D ;D ;D

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1386 am: 19.07.2022 17:50 »
https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/inflationsanpassung-8-5-prozent-mehr-gehalt-fuer-eu-beamte-bruesseler-lohnplaene-veraergern-mitgliedstaaten/28509700.html

...rechtlich so vorgesehen, aber [...] schwer zu erklären.

Vor allem etwas blödsinning bei den EZB-Bankern. Je schlechter ihre Arbeit, umso mehr Gehalt.  ;D ;D ;D ;D

Darum geht es ja nicht. Sonst bitte dieses Argument auch auf den VW-Vorstand anwenden.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1387 am: 20.07.2022 17:03 »
https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/hartz-iv-reform-von-hubertus-heil-hoehere-regelsaetze-weniger-sanktionen-80757236.bildMobile.html

Gebt euch mal das. In diesem Artikel geht es um das sogenannte Bürgergeld, welches ab Januar 2023 eingeführt werden soll. Es geht um die „Wertschätzung“ und ein „angemessenes“ Arbeitslosengeld für Arbeitslose.
Mehrkosten pro Jahr ca. 500 Millionen Euro.
Für die EIGENEN Beamten ist aber keine „angemessene“ Besoldung drin und die damit verbundene „Wertschätzung“?
Ich kotze im Strahl - ganz ehrlich.

fragezeichen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1388 am: 20.07.2022 18:00 »
Dann müssen ja schon wieder ein paar Besoldungsgruppen und -stufen wegfallen...

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1389 am: 20.07.2022 18:15 »
Niemand hat behauptet die Besoldung müsse angemessen sein. Im übrigen verabscheue ich Neiddebatten. Insbesondere gegen den Schwächsten einer Gesellschaft. Ja, es ist wichtig das diese entsprechend unterstützt werden auch wenn ich mit Teilen der Klientel, insbesondere in einigen deutschen Großstädten, nicht einverstanden bin. Aber ich käme nicht auf die Idee herumzujammern, dass die da mehr "angemessene" finanzielle Zuwendung erfahren. Das ist jämmerlich (es sei denn man ist A4, dann darf man Jammern).

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1390 am: 20.07.2022 18:36 »
https://www.dbb.de/artikel/europarecht-und-berufsbeamtentum-sind-kein-widerspruch.html

In dem o.g. Artikel geht es hauptsächlich um das Streikrecht für Beamte in Deutschland und das noch ausstehende Urteil des EGRM.
Ich frage mich mittlerweile, ob ein Streikrecht für Beamte nicht besser wäre. Wenn ich mir anschaue, wie mit dem Alimentationsprinzip umgegangen wird, auch von Seiten des DBB, aber hauptsächlich von den Dienstherrn, kann man eigentlich fast von Untätigkeit sprechen. Es kann nicht sein, dass beim BVerfG noch Verfahren von 2008 zur A-Besoldung anhängig sind, und dass jeder Beamte einzeln seine verfassungsgemäße Alimentation einklagen muss, während sich der Dienstherrn gemütlich zurücklehnt und für seine Untätigkeit auch noch finanziell belohnt wird. Erstens dadurch, dass nur wenige den Klageweg durch alle Instanzen mit allen Prozessrisiken, der Vorfinanzierung des Verfahrens, dem enormen Aufwand eines solchen Verfahrens, auf sich nehmen und zweitens durch die Zinsgewinne. Denn in den Besoldungsgesetzen ist auch festgesetzt, dass keine Verzinsung bei Nachzahlungen erfolgt. Angenommen der Beamte der 2008 geklagt hat, bekommt Recht und erhält irgendwann eine Nachzahlung, hat diese dann auch nur noch einen Bruchteil der Kaufkraft, insbesondere in Zeiten mit hoher Inflation. Wie mehrmals in verschiedener Literatur berichtet, verstößt der Dienstherr vorsätzlich gegen das Alimentationsprinzip und verstößt damit auch gegen seine Fürsorgepflicht. Der Dienstherr handelt nicht wie ein fürsorglicher Dienstherr, sondern wie ein preussischer Junker. Fürsorgepflicht und Dienst- und Treuepflicht sollten zwei Seiten einer Medaille sein, sind es aber nicht mehr.
In der Gesamtbetrachtung wäre da ein Streikrecht angebracht.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1391 am: 20.07.2022 18:37 »
Hahaaa ich freue mich schon auf die Debatten, die Ausländer und Arbeitsfaule bekommen mehr Geld fürs Nichtstun und die armen deutschen Otto Normalos können sich die Gas Rechnung nicht mehr leisten. Großartig - besser kann’s nicht mehr kommen. Außer wir Ministerialen bekommen endlich mindestens 5% mehr, wegen den Polizisten, Müllabfuhr, Krankenschwestern und so gedöns . Wird dann automatisch auf Beamte übertragen haha aa

sailor

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1392 am: 20.07.2022 18:41 »
ich hoffe es werden 6,5%

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1393 am: 20.07.2022 18:55 »
Niemand hat behauptet die Besoldung müsse angemessen sein.

Gehts noch?  ;D

Zitat:
„Grundlage der Besoldung ist das sogenannte Alimentationsprinzip. Es gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Danach ist der Dienstherr verpflichtet, der Beamtin oder dem Beamten im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.“
Quelle: Homepage des BMI (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/besoldung/besoldung-artikel.html)

Auch hat mein Post keineswegs etwas mit einer Neiddebatte zu tun, ganz im
Gegenteil. Erstens muss den „schwächsten“ der Gesellschaft natürlich geholfen werden - keine Frage.
Zweitens bin ich selbstverständlich keineswegs neidisch auf Menschen, welche aus unterschiedlichen Gründen auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Ich finde aber dennoch, dass man als (Bundes)Beamter auch eine gewisse Verantwortung mit sich trägt, nicht nur dienstlich, auch privat. Dafür verlässt man sich wiederum auf den Staat, dass einem dieser ermöglicht, seinen Lebensunterhalt angemessenzu finanzieren.
Und genau diese Angemessenheit ist eben nicht gegeben, und dazu fehlen mir die Worte, dass seit mittlerweile über 2 Jahren nichts passiert.

Kimonbo

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« Antwort #1394 am: 20.07.2022 19:00 »
LOL reg dich nicht auf. Am Ende ist es eine einfache psychologische Sache - fühlt man sich gut und angemessen bezahlt oder nicht. Change it, love it, leave it. Psychologie Grundkurs 1. Semester

Übersetzt heißt das soviel wie: Wenn dir etwas im Leben nicht gefällt,

dann verlasse die Situation (leave it),
lerne, die Sache zu lieben (love it) oder
ändere etwas (change it).

Natürlich kannst du dich auch immer wieder darüber aufregen und ärgern, dass es anders ist, als du es dir wünscht,
du kannst anderen (der Wirtschaft, der Politik oder Ihrem Lebenspartner) die Schuld geben, dass es ist, wie es ist,
du kannst eine große Traurigkeit darüber entwickeln oder
du kannst dich betäuben, mit Ablenkungen oder Drogen aller Art.