Nach der gestrigen ersten Frustration bin ich nochmal in mich gegangen und komme nun zu einer etwas differenzierteren Bewertung des Entwurfs. Klar, ich kann absolut verstehen, dass die Kollegen mit (insbes. mehreren) Kindern, noch dazu in teuren Wohngegenden sich bereits auf größere bzw. überhaupt auf Gehaltszuwächse (und insbes. auch auf Nachzahlungen) gefreut hatten und daher jetzt ziemlich enttäuscht sind, wenn sie nun plötzlich leer ausgehen sollen. Auch mich selbst betrifft dies. Auch ist es wirklich ein merkwürdiges Verfahren, ein fiktives Partnereinkommen zu erfinden und mit Besoldungsansprüchen zu verrechnen. Ob diese Trickserei vor dem Verfassungsgericht Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Allerdings befürchte ich, dass es (früher oder später) kein Urteil geben wird, dass zu "revolutionären" Gehaltszuwächsen für die Masse der Beamten in Bund und Ländern führen wird. Aber das ist nur eine persönliche Meinung. Die wesentlichen Aspekte meiner differenzierteren Betrachtung sind aber diese:
1.) Es ist erstaunlich, dass trotz der Denke, dass der Partner ein eigenes Einkommen einbringt bzw. einbringen muss, der Verheiratetenzuschlag nun doch unangetatstet bleibt. Man sollte diese positive Überraschung m. E. nicht zu gering schätzen. Vor allem für die verheirateten Kollegen, die nicht mehr all zu lange bzw. gar nicht mehr von den "Segnungen" des AEZ profitieren, ist es doch ein positiver Aspekt, dass der fragliche Zuschlag nun nicht nur erhalten bleibt, sondern vor allem zukünftig auch nicht (wie ursprünglich geplant) nach und nach abgeschmolzen wird. Die ursprüngliche "Planung", dass Beamte, die ohne jeden AEZ Kinder groß gezogen haben, in späteren Lebensphasen (und vor allem auch im Pensionsalter) zur Belohnung für ihren unfreiwilligen Verzicht dann auch noch den AEZ der nachfolgenden Generation durch schrittweise Streichung des Verheiratetenzuschlags quersubventionieren sollten, empfand ich als extrem unfair.
2.) Auch, dass bei der Beihilfe alles beim Alten bleibt, sehe ich nicht ausschließlich negativ. Auch hier gilt natürlich, dass ich es nachvollziehen kann, dass Kollegen sich über eine Erhöhung des Bemessungssatzes zu Gunsten einer Absenkung der ständig steigenden PKV-Prämien gefreut hätten. Geht mir selbst doch auch so! Aber auch hier gilt es eine Kehrseite der Medaille zu bedenken: Private Versicherungen gewinnen immer. Soll heißen, die würden so oder so einen Dreh gefunden haben, ihre Verluste zu Lasten der Versicherten auszugleichen. Treuhänderische Beitragshöhenkontrolle hin oder her! Vor allem aber gilt es zu bedenken, dass die Beihilfe schon jetzt mehr und mehr im Leistungsumfang abgespeckt ist/wird (Stichwort "Wirkungsgleiche Übertragung von Änderungen in der GKV"). Soll heißen, eine Erhöhung der Beihilfesätze würde über kurz oder lang doch nur dazu führen, dass man zu einem höheren Prozentsatz auf das leider Gottes immer schlechter werdende Versorgungsniveau der GKV zurückfallen würde (wenn man nicht den Ergänzungstarif für teuer Geld aufstocken will). In jüngeren, regelmäßig gesünderen Jahren mag man damit ggf. im wahrsten Sinne des Wortes gut leben können. Aber so ab 50 plus (ich weiß wovon ich rede...) ist man dann doch mehr und mehr froh, als Privatpatient behandelt zu werden. Und dass man bei der PKV seine Erstattungen in aller Regel deutlichst schneller bekommt, als bei der Beihilfe, wo es regelmäßig zwei Monate oder länger dauert, ist auch etwas, was man nicht vergessen sollte.