Angenommen der Entwurf wird ohne substanzielle Verbesserungen zu Gesetz, wie geht es dann weiter?
Ist die Sache damit für alle abgeschlossen die keinen Widerspruch eingelegt haben?
Wenn man Widerspruch eingelegt hatte, wird diesem dann mit Verweis auf die neue Gesetzgebung abgeholfen und man ist dann direkt gezwungen Klage einzureichen?
Oder geht ihr davon aus, dass das BVerfG mit der Entscheidung anhängiger Besoldungs-Verfahren und weiteren Konkretisierungen der Verabschiedung dieses Gesetzes zuvor kommt und der Gesetzgeber das als Anlass sieht, nochmal nachzubessern?
Wenn man Widersprüche eingelegt hat und erst jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließt, besteht dann Deckung für eine Klage, oder wäre das ausgeschlossen?