Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3888689 times)

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13890 am: 23.08.2024 10:06 »
Nächste Woche werden 3 Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zum Abschluss gebracht :)

Und immer wieder interessant zu sehen, welche Verfahren nach welcher Zeit entschieden (und damit faktisch vorgezogen) werden. Grundlagenentscheidungen sind Beschlüsse vom OLG Nürnberg 08.08.2023 (Erbstreit) und vom OVG Münster vom 29.02.2024 (Stellenbesetzungsverfahren).

Ich kann ja verstehen, dass Entscheidungen zum Wahlrecht, Abschiebesachen oder sonstige Eingriffe in fundamentale Grundrechte (z.B. bei Sorgerechts- oder Haftsachen) vorzuziehen sind. Aber in der Erbsache geht es vermutlich auch "nur" um Geld (ja ich sehe, dass das der erste Senat ist, aber dann müsste man die Kapazitäten im Schlossbezirk umverteilen :P) und die Sache im zweiten Senat bezieht sich auch nur auf ein stinknormales Stellenbesetzungsverfahren hinsichtlich der Behördenleitung einer mittelgroßen Landesbehörde (nicht mehr oder weniger ist ein PräsOVG nunmal in dieser Funktion). Hat beim BFH ja auch jahrelang ohne Präsident*in geklaptt und muss dann halt nur organisiert werden.  ;)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13891 am: 23.08.2024 10:12 »
Hier geht es ja richtig rund. Ich hab eben erst gemerkt, dass der Entwurf veröffentlicht wurde.

Ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bundesbeamten. Hoffen wir, dass die Wähler im September zurück schlagen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13892 am: 23.08.2024 10:23 »

So komisch es klingen mag: Soweit ich es verstanden habe, scheint sich die SPD und allen voran Olaf sowohl gegen die Kürzung des Bürgergeldes ausgesprochen zu haben als auch für eine möglichst zügige Umsetzung der sehr kleinen Verbesserung für Bundesbeamte eingesetzt zu haben.


Was ist daran komisch? Das die SPD nur ihr Hartz4 Klientel im Auge hat, ist doch allseits bekannt.

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13893 am: 23.08.2024 10:28 »
Nächste Woche werden 3 Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zum Abschluss gebracht :)

Und immer wieder interessant zu sehen, welche Verfahren nach welcher Zeit entschieden (und damit faktisch vorgezogen) werden. Grundlagenentscheidungen sind Beschlüsse vom OLG Nürnberg 08.08.2023 (Erbstreit) und vom OVG Münster vom 29.02.2024 (Stellenbesetzungsverfahren).

Ich kann ja verstehen, dass Entscheidungen zum Wahlrecht, Abschiebesachen oder sonstige Eingriffe in fundamentale Grundrechte (z.B. bei Sorgerechts- oder Haftsachen) vorzuziehen sind. Aber in der Erbsache geht es vermutlich auch "nur" um Geld (ja ich sehe, dass das der erste Senat ist, aber dann müsste man die Kapazitäten im Schlossbezirk umverteilen :P) und die Sache im zweiten Senat bezieht sich auch nur auf ein stinknormales Stellenbesetzungsverfahren hinsichtlich der Behördenleitung einer mittelgroßen Landesbehörde (nicht mehr oder weniger ist ein PräsOVG nunmal in dieser Funktion). Hat beim BFH ja auch jahrelang ohne Präsident*in geklaptt und muss dann halt nur organisiert werden.  ;)

Oder anders ausgedrückt ...1x Wallrabenstein, 1x Wöckel in Sachen eines Richters am Bundesverwaltungsgericht und ... 0 mal "zögerlich" (lt. Dr. Christian Rath) BVR U. M.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13894 am: 23.08.2024 10:41 »
Zitat von: Nautiker1970
Das kommt auf den jeweiligen Versicherungsvertrag an. Kann also von Gesellschaft zu Gesellschaft und von Tarif zu Tarif unterschiedlich sein.
Zu beachten ist aber, dass RSVen so oder so oft kein Allheilmittel sind. Gerade vor kurzem wieder selbst in anderem Kontext erlebt. Ich habe zwar eine richtig gute RSV. Aber regelmäßig übernimmt auch eine solche nur die Kosten des Anwalts nach Gebührenrecht.

Viele RSV haben Klagen und Verfahren vor dem BVerfG explizit von der Kostendeckung ausgenommen. Bevor man die Klage blindlinks angeht sollte man seine Versicherungsbedingungen und Ausschlüsse nochmal genau prüfen.


Klagen vor dem BVerfG sind grundsätzlich kostlos:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Kosten-fuer-verfassungsgerichtliche-Verfahren/kosten-fuer-verfassungsgerichtliche-verfahren_node.html;jsessionid=9171AD7378C475EEA3892AC795A66C59.internet011

Zu dem reicht man nicht selbst Klage beim BVerfG ein sondern das VG erlässt einen Vorlagebeschluss zur Durchführung einen Normenkontrollverfahrens, da das VG selbst gar nicht entscheiden kann, ob eine Norm mit dem GG vereinbar ist.

Das gilt natürlich nur für die Gerichtskosten. Anwaltskosten fallen selbstredend für den Kläger und die Beklagte an.

so lala

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13895 am: 23.08.2024 10:42 »
Anbei ein Link einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Iris Nieland (AfD) an den Landtag RLP.

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/9696-18.pdf

Hiernach wurden 4 Klagen (A8/A12/A13/R2) zurückgenommen und mit Beschluss erledigt, sowie ein klageabweisendes Urteil (A12) zugunsten des Landes erwirkt. Also alles bestens in RLP.

Auf der anderen Seite schreibt das VG Koblenz etwas von zwei Vergleichen (A4 / A6) Ende Mai.
Von A4 und A6 wird in der Kleinen Anfrage nichts erwähnt. Liegt bestimmt an der engen Terminüberschneidung.

https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht

Alles sehr  ???

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13896 am: 23.08.2024 10:51 »
Hier geht es ja richtig rund. Ich hab eben erst gemerkt, dass der Entwurf veröffentlicht wurde.

Ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bundesbeamten. Hoffen wir, dass die Wähler im September zurück schlagen.

Und wohin sollen sie schlagen?

ALLE siebzehn Besoldungsgesetzgeber (egal ob schwarz, rot, gelb oder grün) in ALLEN siebzehn Besoldungskreisen treten seit Jahren Artikel 33 unseres Grundgesetzes mit Füßen (mutmaßlich aus Angst vor dem Wähler, der BILD-Zeitung, etc.).

[Und jetzt komm mir bitte nicht mit der AfD. Du glaubst wohl hoffentlich selbst nicht, dass diese von Hass und Neid zersetzte, demokratie-, verfassungs- und ausländerfeindliche sowie dumpfem Verschwörungs-Geschwurbel anhängende Partei die „Rettung“ für uns Beamte wäre. Das absolute Gegenteil wäre nämlich der Fall.]

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13897 am: 23.08.2024 10:57 »

[Und jetzt komm mir bitte nicht mit der AfD. Du glaubst wohl hoffentlich selbst nicht, dass diese von Hass und Neid zersetzte, demokratie-, verfassungs- und ausländerfeindliche sowie dumpfem Verschwörungs-Geschwurbel anhängende Partei die „Rettung“ für uns Beamte wäre. Das absolute Gegenteil wäre nämlich der Fall.]

Ich glaube nicht an die Rettung durch die AfD oder BSW. Die beiden tun den Ampelidioten und Merkelianern aber am meisten weh.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13898 am: 23.08.2024 11:14 »
Ich glaube nicht an die Rettung durch die AfD oder BSW. Die beiden tun den Ampelidioten und Merkelianern aber am meisten weh.

"Lasst uns den Faschismus zurückbringen und Eroberungskriege zu legitimen Mitteln der Außenpolitik erklären, denn damit tun wir den Ampelidioten und Merkelianern am meisten weh!"

Also ich gehe davon aus, dass eine AfD-Regierung Demokraten sehr "wehtun" würde. Nur würde das halt mittelfristig physisch weh tun, wenn dieser braune Mob Zugriff auf das Gewaltmonopol des Staates hätte. Und ich unterstelle jedem Menschen mit ein bisschen Anstand und/oder Verstand (man braucht dafür tatsächlich nur eines von beiden), dass politische Gewalt eindeutig abzulehen ist. I'm looking at you 1/3 der AfD-Wähler! (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-08/afd-umfrage-akzeptanz-gewalt-gegen-politiker)

ALLE siebzehn Besoldungsgesetzgeber (egal ob schwarz, rot, gelb oder grün) in ALLEN siebzehn Besoldungskreisen treten seit Jahren Artikel 33 unseres Grundgesetzes mit Füßen (mutmaßlich aus Angst vor dem Wähler, der BILD-Zeitung, etc.).

Vergiss bitte nicht dunkelrot in MV und TH  ;)

Zerot

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« Antwort #13899 am: 23.08.2024 11:19 »
Da gab es vor 2-3 Monaten ein Anschreiben von einer Gewerkschaft?!? an das Bundesverfassungsgericht in dem die lange Bearbeitung und Laufzeit des Verfahrens angeprangert wird.

Hat jemand mitbekommen, ob es darauf eine Reaktion gab? Hab da leider nichts mehr dazu gefunden.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13900 am: 23.08.2024 11:33 »
Da gab es vor 2-3 Monaten ein Anschreiben von einer Gewerkschaft?!? an das Bundesverfassungsgericht in dem die lange Bearbeitung und Laufzeit des Verfahrens angeprangert wird.

Hat jemand mitbekommen, ob es darauf eine Reaktion gab? Hab da leider nichts mehr dazu gefunden.

Das war vom dbb SH hinsichtlich eines Verfahrens, welches seit 2018 beim BVerfG liegt (https://www.dbb-sh.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-sh_de/pdf/2024/2024-dbbsh_an_BVerfG.pdf). Von einer Reaktion aus Karlsruhe steht da nichts auf der Homepage. Ich gehe mal davon aus, dass die zumindest den Sachstand mitteilen, wenn sie die Anfrage öffentlich gestellt haben.

Rentenonkel

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« Antwort #13901 am: 23.08.2024 11:41 »

So komisch es klingen mag: Soweit ich es verstanden habe, scheint sich die SPD und allen voran Olaf sowohl gegen die Kürzung des Bürgergeldes ausgesprochen zu haben als auch für eine möglichst zügige Umsetzung der sehr kleinen Verbesserung für Bundesbeamte eingesetzt zu haben.


Was ist daran komisch? Das die SPD nur ihr Hartz4 Klientel im Auge hat, ist doch allseits bekannt.

Erstaunlich daran ist aus meiner Sicht, dass der Bundeskanzler eben nicht nur die Bürgergeldempfänger im Blick hat, sondern sich auch für seine Beamten eingesetzt hat, damit zumindest etwas Bewegung in die Sache kommt.

DeGr

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« Antwort #13902 am: 23.08.2024 11:57 »
Anbei ein Link einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Iris Nieland (AfD) an den Landtag RLP.

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/9696-18.pdf

Hiernach wurden 4 Klagen (A8/A12/A13/R2) zurückgenommen und mit Beschluss erledigt, sowie ein klageabweisendes Urteil (A12) zugunsten des Landes erwirkt. Also alles bestens in RLP.

Auf der anderen Seite schreibt das VG Koblenz etwas von zwei Vergleichen (A4 / A6) Ende Mai.
Von A4 und A6 wird in der Kleinen Anfrage nichts erwähnt. Liegt bestimmt an der engen Terminüberschneidung.

https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht

Alles sehr  ???

Bei der Kleinen Anfrage der AfD richtete sich die Anfrage auf Landesbeamte. Bei den Verfahren vor dem VG Koblenz handelte es sich um Kommunalbeamte der Stadt Koblenz und somit um einen anderen Dienstherrn.

Max

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« Antwort #13903 am: 23.08.2024 12:02 »
Ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bundesbeamten. Hoffen wir, dass die Wähler im September zurück schlagen.
Selbst wenn wir die Besoldung zum einzig entscheidenden Kriterium für die Wahlentscheidung machen würden,  wären wir zu wenige um da durch Wahlen druck zu machen.

Weiter unten wurde angemerkt,  dass sich jede Partei in Verantwortung ähnlich verhält bei der Besoldung. Das wäre aber aus meiner Sicht kein Hindernis, da es für jede Partei  jeweils eine individuelle Entscheidung wäre, ob man sich die Stimmen der Beamten sichern möchte.

Eine Kampagne wäre aber sicher zielführender als das tatsächliche, aber anonyme Wahlverhalten. Wahrscheinlich wäre dies die Aufgabe des DBB jeden Beamten, z.B. durch Infoschreiben, Flyer und gezielte Onlinewerbung einen Ruck zu geben sich mit der Thematik zu beschäftigen, einen Widerspruch zu formulieren und von der Wahl der jeweils verantwortlichen Regierungsparteien abzuraten.



Lichtstifter

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« Antwort #13904 am: 23.08.2024 12:09 »
Zitat
Bei der Kleinen Anfrage der AfD richtete sich die Anfrage auf Landesbeamte. Bei den Verfahren vor dem VG Koblenz handelte es sich um Kommunalbeamte der Stadt Koblenz und somit um einen anderen Dienstherrn.

Ist richtig, ändert aber nichts daran, dass es ziemlich interessant ist.

Stell dir vor, du und dein Dienstherr seit in genau dieser Situation.

Wie will man hier einen Vergleich machen, obwohl es alle in diesem Rechtskreis betrifft? Und warum wurden Klagen zurückgenommen, obwohl die Sache eigentlich eindeutig sein müsste. Warum kurz vorm Ende das Rennen abbrechen?