Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5531892 times)

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13905 am: 23.08.2024 12:45 »
Und warum wurden Klagen zurückgenommen, obwohl die Sache eigentlich eindeutig sein müsste. Warum kurz vorm Ende das Rennen abbrechen?

Ein Grund könnte der Folgende sein: Jemand hat ohne RSV im Rücken den Kampf aufgenommen und das Gericht hat nun durchblicken lassen, dass es die Klage abweisen wird. Dann spart man einiges an Kosten, wenn man ohne nachteiliges Urteil die Arena verlässt.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13906 am: 23.08.2024 13:05 »
Ja, aber das gilt doch bitte nicht für alle 4 Klagen. Halte ich für möglich aber sehr unwahrscheinlich.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13907 am: 23.08.2024 13:11 »
Ja, aber das gilt doch bitte nicht für alle 4 Klagen. Halte ich für möglich aber sehr unwahrscheinlich.

Klar, dass diese Begründung nicht für alle Klagen wahrscheinlich ist. Ich wollte nur EINEN möglichen Grund nennen.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13908 am: 23.08.2024 13:47 »
Aber in der Erbsache geht es vermutlich auch "nur" um Geld (ja ich sehe, dass das der erste Senat ist, aber dann müsste man die Kapazitäten im Schlossbezirk umverteilen :P) und die Sache im zweiten Senat bezieht sich auch nur auf ein stinknormales Stellenbesetzungsverfahren hinsichtlich der Behördenleitung einer mittelgroßen Landesbehörde (nicht mehr oder weniger ist ein PräsOVG nunmal in dieser Funktion). Hat beim BFH ja auch jahrelang ohne Präsident*in geklaptt und muss dann halt nur organisiert werden.  ;)

Was sagt mir das? Es ist einfach nicht gewollt! Und da beruhigen mich auch keine Sätze wie "komplexe Materie" etc. Für die Berichterstatter arbeiten genügend Leute, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als sich mit komplexer Materie auseinander zu setzen. Sei es Steuer-, Wahl- oder Erbrecht.

Es ist einfach sinnlos, auf irgendetwas zu hoffen. Wenn man mit der "Überleitung" von einer in die andere Besoldungsgruppe trickst und damit defacto das gesamte Beförderungswesen aushebelt (denn nix anderes ist diese Überleitung, andere BesGr mit höhrerem Endgrundgehalt) und damit die sonstigen Floskeln von Leistung, Eignung, Befähigung untergräbt, dann zeigt das, dass alles getan wird um eine AaA zu verhindern.
Ebenso werden die "Erfahrungsstufen" bei Neueingestellten höher angesetzt. Warum? Welchen Sinn haben diese Stufen dann noch?

Diesem Wahnsinn kann man nur mit Ignoranz begegnen. Einfach sein Leben leben, BTC kaufen und auf den Moment warten, wo es dann für den Ausstieg reicht.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13909 am: 23.08.2024 13:53 »
Ebenso werden die "Erfahrungsstufen" bei Neueingestellten höher angesetzt. Warum? Welchen Sinn haben diese Stufen dann noch?

Sehr gut.. Das habe ich mich auch schon gefragt.

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13910 am: 23.08.2024 14:08 »
Gab es die Problematik mit der Überleitung in höhere Erfahrungsstufen eigentlich bei den  Ländern auch?

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13911 am: 23.08.2024 14:10 »
Ebenso werden die "Erfahrungsstufen" bei Neueingestellten höher angesetzt. Warum? Welchen Sinn haben diese Stufen dann noch?

Sehr gut.. Das habe ich mich auch schon gefragt.

Das alte Stufensystem nach Lebensalter wurde bereits wegen Altersdiskriminierung vom Bundesverfassungsgericht einkassiert.

Sollte das neue System der Erfahrungsstufen nach Dienstalter jetzt wieder willkürlich verändert werden, haben wir sehr sehr sehr sehr sehr sehr gute Chancen, dass wir wieder erfolgreich sein werden vor dem Bundesverfassungsgericht.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13912 am: 23.08.2024 14:15 »
Wenn die so weiter machen gibt es bald nur noch 3 Besoldungsgruppe.
Je eine Besoldungsgruppe für den mittleren, gehobenen und höheren Dienst.


BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13913 am: 23.08.2024 14:26 »
Was sagt mir das? Es ist einfach nicht gewollt! Und da beruhigen mich auch keine Sätze wie "komplexe Materie" etc. Für die Berichterstatter arbeiten genügend Leute, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als sich mit komplexer Materie auseinander zu setzen. Sei es Steuer-, Wahl- oder Erbrecht.

Es ist einfach sinnlos, auf irgendetwas zu hoffen. Wenn man mit der "Überleitung" von einer in die andere Besoldungsgruppe trickst und damit defacto das gesamte Beförderungswesen aushebelt (denn nix anderes ist diese Überleitung, andere BesGr mit höhrerem Endgrundgehalt) und damit die sonstigen Floskeln von Leistung, Eignung, Befähigung untergräbt, dann zeigt das, dass alles getan wird um eine AaA zu verhindern.
Ebenso werden die "Erfahrungsstufen" bei Neueingestellten höher angesetzt. Warum? Welchen Sinn haben diese Stufen dann noch?

Diesem Wahnsinn kann man nur mit Ignoranz begegnen. Einfach sein Leben leben, BTC kaufen und auf den Moment warten, wo es dann für den Ausstieg reicht.

Aus meiner Sicht muss man hier differenzieren.

1.) Ich teile vollumfänglich deine Kritik an den Besoldungsgesetzgebern. Die handstreichartige Abschaffung unterer Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen (mit den von dir genannten Folgen) ist dabei eines der vielen Elemente des „miesen Spiels“, das seit Jahren mit uns gespielt wird.

2.) Bei der Beurteilung des BVerfG halte ich mich hingegen eher an Swen. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, gab es in Karlsruhe letztes Jahr einen „Strategiewechsel“. Das Ziel: Die bisherigen Samthandschuhe sollen ausgezogen und, beginnend mit Berlin, die Gesetzgeber mit deutlich härterer Hand zurück auf den Pfad der TugendVerfassung geführt werden. Dazu bedurfte es einer erneuten Beteiligung verschiedener Akteure und aufgrund der langen Rückmeldefristen (inklusive Verlängerungen) kam es zu weiteren Verzögerungen, die jedoch hoffentlich demnächst (mutmaßlich bis spätestens Frühling 2025) überwunden sein werden.

Falls Letzteres nicht der Fall sein sollte, werde ich irgendwann anfangen, darüber nachzudenken, meinen Benutzernamen zu ändern..  ;)

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13914 am: 23.08.2024 14:41 »
Wenn die so weiter machen gibt es bald nur noch 3 Besoldungsgruppe.
Je eine Besoldungsgruppe für den mittleren, gehobenen und höheren Dienst.

Auch der Wechsel in die nächst höhere Laufbahn sollte nicht ausgeschlossen werden.


Ging damals in Hessen auch

https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=5760719,120


Also immer schön die Sozialleistungen erhöhen. Umso schneller müssen die Besoldungs- und Erfahrungsstufen gestrichen werden. Dann rütteln wir hoffentlich bald noch mehr wach.


Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13916 am: 23.08.2024 15:12 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/kommt-das-bbvangg-noch-in-2024-zum-abschluss?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_753508
Der wird schon wissen das es da noch "krachen" wird.
Vielleicht will die Regierung mit dem Einbringen des Gesetzesentwurfs so lange warten bis das das BVerfG ein Urteil gefällt hat um sich nicht schon wieder eine Blöse zu geben.
Den nächsten Entwurf kann dann die neue Regierung ausarbeiten.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13917 am: 23.08.2024 15:12 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe für mich alle Hoffnungen aufgegeben.

Problem (warum auch immer, hilft nicht da rumzukritisieren), es ist halt kein Geld da … nochmal, warum auch immer, hilft ja nix.

Und die Damen und Herren der obersten Gerichte sind zwar de jure unabhängig, aber in Praxi?
Das ist doch mit der Politik eine Führungsseilschaft, die sich - gerade in der jetzigen prekären Situation – absprechen?

Also in Zukunft aufpassen, damit wenigstens die Tabellen Steigerung einigermaßen akzeptabel ist.

Denn: Wenn man das Wasser langsam erwärmt, bleibt der Frosch so lange sitzen, bis es zu spät ist. Sprich, bis die Pension immer schmäler wird.

Aber was rede ich, bin/war ja nur technischer Bundesbeamter. Und deshalb des Rechnens nicht so mächtig😊  (Späßchen)

PS :Geld wäre ja genug da, wenn man so die Presse verfolgt, was die Regierung so ausgibt (ich sage mal böse - was die so raushaut). Aber die Prioritäten liegen halt nicht bei den Beamten.



bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13918 am: 23.08.2024 15:19 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe für mich alle Hoffnungen aufgegeben.


Ich weiß nicht wie das Andere hier empfinden: Für mich fühlt sich diese Geschichte mit dem fiktiven Partnereinkommen so unfassbar falsch an, dass ich erst alle Hoffnung aufgebe, wenn DAS vom BVerfG so durchgewunken wird.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13919 am: 23.08.2024 15:31 »
Ja, @bebolus,

nicht nur unfassbar falsch, sondern in meiner Froschperspektive unfassbar blöde. So wie das gesamte Pamphlet.

Wie sowas unsere Ministerien verlassen kann, macht mich einigermaßen ratlos.

In grauer Vorzeit saßen doch in den Ministerien DIE Fachleute, die der Politik den rechten Weg weisen konnten.

Aber vielleicht gibt es auch in den Ministerien Fachkräftemangel - oder, ich getraue es kaum auszusprechen, doch ein klein wenig parteipolitische ...........