Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904942 times)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13920 am: 23.08.2024 16:17 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe für mich alle Hoffnungen aufgegeben.


Ich weiß nicht wie das Andere hier empfinden: Für mich fühlt sich diese Geschichte mit dem fiktiven Partnereinkommen so unfassbar falsch an, dass ich erst alle Hoffnung aufgebe, wenn DAS vom BVerfG so durchgewunken wird.

Problem sind halt die Fälle, wo es tatsächlich kein Partnereinkommen gibt.
Da mutiert es dann zur antragsabhängigen Alimentation und die gibt es so nicht als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums. Udo Di Fabio hat sich dazu negativ geäußert, Gisela Färber hingegen positiv.

Wobei man eigentlich auch viele Anträge bezüglich seiner korrekten Besoldung und Versorgung stellen muss.
Da verzweifeln viele und kennen teilweise auch nicht die Möglichkeiten. (Ehegattenbeihilfe, Konstellationen mit gesetzlicher Rente sprich Erhöhung des Ruhegehaltsatzes, etc.).

Durch die Verknüpfung mit der Grundsicherung mutiert die Alimentation leider immer mehr zur Beamtengrundsicherung. Der Bürgergeldler kriegt dies und das wird nicht richtig berechnet etc. Alles ist absolut auf Kante genäht, damit der Fiskus auch keinen einzigen Cent zu viel zahlt. Der höhere Dienst ist mittlerweile fast gar nichts mehr wert, da die Abstände immer mehr nach unten abgeschmolzen werden.

Richter sind kurz vorm Wohngeldantrag und müssen am Landgericht teilweise Milliardenklagen bearbeiten.

Wenn jetzt auch noch die Autoindustrie bald den Löffel abgibt, geht der wirtschaftliche Niedergang erst richtig los.
Aber Hauptsache es gibt Förderung für Jobfahrrad und Lastenfahrrad und ganz viele Fahrradwege, weil wir ja auch so eine tollle junge Bevölkerung haben mit bald 30 Millionen Rentnern und zig Millionen Pflegebedürftigen.

Dem ganzen kann ein BVerfG-Urteil wie immer es auch aussehen mag, keine Abhilfe schaffen. Das geht nur politisch.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13921 am: 23.08.2024 16:35 »
Wir sollten uns damit abfinden, dass das Geld eben an anderer Stelle benötigt wird.


"So kamen durch „Mr. Cash Money“ 94 Menschen nach Deutschland und kassierten insgesamt rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr! Jonathan A. selbst hat zwar eine Wohnung in Dortmund, verbrachte zuletzt allerdings viel Zeit in Nigeria."

Erwiesenermaßen kein Einzelfall und da bleibt eben kein Geld für die faulen und gierigen Beamten.

Gut, dass unsere Ampel weiß, was wichtig ist und was zu tun ist. Auch Dank an den StS Krö.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13922 am: 23.08.2024 16:37 »
Völlig richtig, @Ozymandias.

Doch nach wie vor (siehe dieses Forum) streben viele hoffnungsvolle junge Menschen in den Beruf des Bundesbeamten.

Heute Mittag, bei meinem Italiener, bei dem die Straßenbahn vorbeifährt ...

... eine Straßenbahn vollgepflastert mit Reklame: "Karriere beim Zoll".

Also, läuft doch, die Politik freut sich, die jungen Menschen denken "was wollen denn diese alten Quengler" usw.

Ich weiß auch keine Lösung. Bin dankenswerterweise schon ziemlich alt, und das Ganze kann mich mal.

Mein nächstes goßes Projekt ist ein Umzug in 200*90*90 oder so.😁😁

Beamtengrundsicherung! Könnte man ja lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

hugo89

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13923 am: 23.08.2024 16:56 »
Wenn ich mir das so anschaue, bereue ich es keine Sekunde meine Urkunde wieder abgegeben zu haben… Soll die Verantwortlichen der S
Schlag treffen.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13924 am: 23.08.2024 17:10 »
Beamtengrundsicherung! Könnte man ja lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

Man könnte auch gleich Bürgergeldempfänger nach A4/5 alimentieren, natürlich dann mit fiktivem Partnereinkommen und natürlich auch mit Erfahrungsstufenaufstieg, je nach dem wie lange man Bürgergeld bezieht.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13925 am: 23.08.2024 18:21 »
Beamtengrundsicherung! Könnte man ja lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

Man könnte auch gleich Bürgergeldempfänger nach A4/5 alimentieren, natürlich dann mit fiktivem Partnereinkommen und natürlich auch mit Erfahrungsstufenaufstieg, je nach dem wie lange man Bürgergeld bezieht.

Mit solchen Ideen kann man in der SDP Karriere machen  :)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13926 am: 23.08.2024 19:40 »
Beamtengrundsicherung! Könnte man ja lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

Man könnte auch gleich Bürgergeldempfänger nach A4/5 alimentieren, natürlich dann mit fiktivem Partnereinkommen und natürlich auch mit Erfahrungsstufenaufstieg, je nach dem wie lange man Bürgergeld bezieht.

Mit solchen Ideen kann man in der SDP Karriere machen  :)

SPD oder SED..? Ach was frag ich..

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13927 am: 23.08.2024 20:03 »
Beamtengrundsicherung! Könnte man ja lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

Man könnte auch gleich Bürgergeldempfänger nach A4/5 alimentieren, natürlich dann mit fiktivem Partnereinkommen und natürlich auch mit Erfahrungsstufenaufstieg, je nach dem wie lange man Bürgergeld bezieht.

Mit solchen Ideen kann man in der SDP Karriere machen  :)

SPD oder SED..? Ach was frag ich..

... Eben.


bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13928 am: 23.08.2024 20:53 »
Beamtengrundsicherung! Könnte man ja lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

Man könnte auch gleich Bürgergeldempfänger nach A4/5 alimentieren, natürlich dann mit fiktivem Partnereinkommen und natürlich auch mit Erfahrungsstufenaufstieg, je nach dem wie lange man Bürgergeld bezieht.

Mit solchen Ideen kann man in der SDP Karriere machen  :)

SPD oder SED..? Ach was frag ich..

... Eben.

Oder habe ich die neue SDP Gründung verpasst?

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13929 am: 23.08.2024 21:03 »
Die Beamtenbesoldung erscheint mir wie eine Blase (Börsenblase), die um einen Nadelstich des BVerfG bettelt. Wie es beim Platzen von Blasen so ist, wird es einiges mitreißen, was das alles sein wird, kann man noch nicht genau voraussagen.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13930 am: 23.08.2024 21:32 »
Eigentlich erstreckt sich die Blase auf alle Arbeitnehmer. Wenn das bei uns schon nicht passt, passt das bei einem Malermeister in Bezug auf Bürgergeld schonmal gar nicht. Und ich würde den mangelnden Wohnraum als Hauptursache anführen. Wenn aber lieber Lastenräder subventioniert werden, anstatt Wohnraum zu schaffen, dann sieht man wo die Prioritäten liegen.

Imperator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13931 am: 24.08.2024 01:51 »
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAngG.html

Plötzlich sind beide Entwürfe und jeweilige Infos von der Seite des BMI verschwunden..

Wäre sehr spannend zu wissen, warum.  ;D

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13932 am: 24.08.2024 07:14 »
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAngG.html

Plötzlich sind beide Entwürfe und jeweilige Infos von der Seite des BMI verschwunden..

Wäre sehr spannend zu wissen, warum.  ;D

Alles noch da: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D3/BBVAngG.html

Der andere Link war zur Seite vom 01.02.2023. Die wurde nun diese Woche aktualisiert.

Bundesjogi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13933 am: 24.08.2024 11:41 »
Ich habs noch gesagt, wir alle wünschen uns noch den Original-AEZ zurück... Schlag ins Gesicht wirklich für alle Bundesbeamten und ihre Familien, vor allem für die Familien. Der Entwurf wird zwar ziemlich sicher nicht mehr als Gesetz beschlossen aber wenn man so einen offensichtlich rechtswidrigen Sondermüll überhaupt in die Welt setzt... Intrinsische Motivation ist das einzige was einen trägt. Aber jedes gebrochene Versprechen (hallo 41 Stunden Woche) und jede vorsätzliche Sparrunde unter Missachtung der Verfassung erodieren diese Basis.

KlagendePerson

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13934 am: 24.08.2024 13:01 »
Eigentlich erstreckt sich die Blase auf alle Arbeitnehmer. Wenn das bei uns schon nicht passt, passt das bei einem Malermeister in Bezug auf Bürgergeld schonmal gar nicht. Und ich würde den mangelnden Wohnraum als Hauptursache anführen. Wenn aber lieber Lastenräder subventioniert werden, anstatt Wohnraum zu schaffen, dann sieht man wo die Prioritäten liegen.

So ist es. Wenn in den Köpfen der Arbeitnehmerschaft ankommen würde, dass ca. 90% wenn überhaupt nur knapp über dem Bürgergeld liegen, da nicht nur die Beamten sondern alle netto 25% zu wenig haben, dann würde endlich was passieren. Vielleicht aber auch nicht, da der deutsche Michel sich ja seit 60 Jahren über den Tisch ziehen lässt.