Hallo zusammen, habe nach der Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG zu den Kinderzuschlägen ab dem dritten Kind für Bundesbeamte beim BMI nachgefragt. Meine Widersprüche liegen seit mittlerweile fast 6 Jahren vor. Habe leider nur eine völlig pauschale und aussagelose Antwort erhalten ohne jeglichen Zeithorizont.
"Die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG von Mai 2020 zur amtsangemessenen Besoldung auf Bundesebene im Rahmen einer Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes ist komplex, denn es gilt, verschiedene dienstrechtliche Bausteine beim Lösungsansatz zu berücksichtigen, um unterschiedlichen politischen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen.
Vor diesem Hintergrund haben Sie sicher Verständnis dafür, dass eine zielorientierte und sachgerechte Lösung der Maßstab sein muss, zu dem sich die Bundesinnenministerin im Januar dieses Jahres auf der Jahrestagung des „dbb beamtenbund und tarifunion“ bekannt hat.
Es ist sichergestellt, dass keinem Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes ab dem 01. Januar 2021 ein Verlust von Rechtsansprüchen droht. Wenn ein ausgereifter Lösungsansatz vorliegt, wird es zügig zu einer Umsetzung kommen.
Bis dahin bitte ich, von weiteren Sachstandsanfragen abzusehen."
Die Antwort bezieht sich mE überhaupt nicht auf die Familienzuschläge ab dem dritten Kind. Sie zeigt aber auch, dass es gar keinen Entwurf oder irgendetwas derzeit gibt, um die Besoldung anzupassen. Noch nicht einmal für kinderreiche Bundesbeamte.