Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904510 times)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1395 am: 20.07.2022 20:41 »
LOL reg dich nicht auf.

Über dieses Thema kann man sich mittlerweile nur noch aufregen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1396 am: 20.07.2022 21:13 »
...oder du kannst dich betäuben, mit Ablenkungen oder Drogen aller Art.

Lass mich raten, wozu du dich entschieden hast... hahaaa 🤪

Spaß beiseite, Zorn über Geringschätzung zeigt einfach nur eines. Dass man ein Mindestmaß an Selbstachtung hat. MasterOf hat alles Nötige gesagt. Semper fi im Nachbarthread gestern auch.

Wir werden uns hier noch lange im Kreis drehen weil das BMI jede Tätigkeit in der Sache eingestellt hat und die Mühlen des BVerfG langsam mahlen. Damit muss man leben, mit Humor und Würde. Aber nicht mit Resignation.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1397 am: 20.07.2022 21:29 »
Der Teufel steckt im Detail. Große Teile der Beamtenschaft werden natürlich angemessen bezahlt. Ob sie amtsangemessen bezahlt werden, steht auf einem anderen Blatt.

Den heutigen Tag muss ich mir allerdings rot im Kalender ankreuzen, denn ich war ausnahmsweise mal einer Meinung mit Kimbotroll.

Und ja das Thema ist für alle ein ärgerliches. Rumjammern ist trotzdem albern. Dabei bleibe ich. Aber evtl hab ich die Formulierung auch einfach nur falsch interpretiert. :)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1398 am: 20.07.2022 21:56 »
Der Teufel steckt im Detail. Große Teile der Beamtenschaft werden natürlich angemessen bezahlt.

Angemessen wozu?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1399 am: 20.07.2022 23:29 »
Im Vergleich zu ähnlichen Funktionen in anderen Organisationen. Auch wenn der ein oder andere meint am Hingertuch zu nagen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1400 am: 21.07.2022 06:27 »
Im Vergleich zu ähnlichen Funktionen in anderen Organisationen. Auch wenn der ein oder andere meint am Hingertuch zu nagen.

Wenn interessieren Vergleiche? Wir können uns auch gerne mit indischen oder afrikanischen Beamten vergleichen.

Wir könnten uns auch mit New Yorkern Staatsdienern vergleichen, da würden wir aber ziemlich alt aussehen.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1401 am: 21.07.2022 06:46 »
https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/hartz-iv-reform-von-hubertus-heil-hoehere-regelsaetze-weniger-sanktionen-80757236.bildMobile.html

Gebt euch mal das. In diesem Artikel geht es um das sogenannte Bürgergeld, welches ab Januar 2023 eingeführt werden soll. Es geht um die „Wertschätzung“ und ein „angemessenes“ Arbeitslosengeld für Arbeitslose.
Mehrkosten pro Jahr ca. 500 Millionen Euro.
Für die EIGENEN Beamten ist aber keine „angemessene“ Besoldung drin und die damit verbundene „Wertschätzung“?
Ich kotze im Strahl - ganz ehrlich.

aber für uns ist das doch gut. In der Theorie gibt es dann noch mehr für uns ...

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1402 am: 21.07.2022 06:50 »
Hauptproblem in unserem Hamsterrad: Die Damen und Herren, die unseren Entwurf ausarbeiten sollen, sind nicht amtsangemessen besoldet und haben zu viele Ratschläge von Kimonbo gelesen ;D ;D ;D

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1403 am: 21.07.2022 07:23 »
Im Vergleich zu ähnlichen Funktionen in anderen Organisationen. Auch wenn der ein oder andere meint am Hingertuch zu nagen.

Wenn interessieren Vergleiche? Wir können uns auch gerne mit indischen oder afrikanischen Beamten vergleichen.

Wir könnten uns auch mit New Yorkern Staatsdienern vergleichen, da würden wir aber ziemlich alt aussehen.

Ich wurde gefragt, ich hab geantwortet. Ich sprach übrigens nicht von Statusgruppen sondern von Funktionen. Erst lesen, dann pöbeln. Ich erkläre es aber gern: im Vergleich zur Privatwirtschaft werden viele Beamte in ihrer Funktion sehr wohl angemessen bezahlt, wenngleich nicht zwingend amtsangemessen. Und natürlich kann man Funktionen auch mit der PW vergleichen. Obs dich interessiert, kann ich nicht beurteilen - mir aber auch egal.
« Last Edit: 21.07.2022 07:39 von xap »

Beamtix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1404 am: 21.07.2022 09:42 »
Hallo zusammen, habe nach der Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG zu den Kinderzuschlägen ab dem dritten Kind für Bundesbeamte beim BMI nachgefragt. Meine Widersprüche liegen seit mittlerweile fast 6 Jahren vor. Habe leider nur eine völlig pauschale und aussagelose Antwort erhalten ohne jeglichen Zeithorizont.
"Die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG von Mai 2020 zur amtsangemessenen Besoldung auf Bundesebene im Rahmen einer Anpassung des  Bundesbesoldungsgesetzes ist komplex, denn es gilt, verschiedene dienstrechtliche Bausteine beim Lösungsansatz zu berücksichtigen, um unterschiedlichen politischen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen.

Vor diesem Hintergrund haben Sie sicher Verständnis dafür, dass eine zielorientierte und sachgerechte Lösung der Maßstab sein muss, zu dem sich die Bundesinnenministerin im Januar dieses Jahres auf der Jahrestagung des „dbb beamtenbund und tarifunion“ bekannt hat.
Es ist sichergestellt, dass keinem Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes ab dem 01. Januar 2021 ein Verlust von Rechtsansprüchen droht. Wenn ein ausgereifter Lösungsansatz vorliegt, wird es zügig zu einer Umsetzung kommen.



Bis dahin bitte ich, von weiteren Sachstandsanfragen abzusehen."

Die Antwort bezieht sich mE überhaupt nicht auf die Familienzuschläge ab dem dritten Kind. Sie zeigt aber auch, dass es gar keinen Entwurf oder irgendetwas derzeit gibt, um die Besoldung anzupassen. Noch nicht einmal für kinderreiche Bundesbeamte.



Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1405 am: 21.07.2022 09:47 »
Dieser Textbaustein wurde vor ein paar Tagen/Wochen schon einmal gepostet. Da kommt dieses Jahr wohl nichts mehr.

Pacodemias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1406 am: 21.07.2022 10:41 »
In NRW haben sie doch im Rahmen der Übernahme des Tarifergebnisses die Sache mit einbezogen (https://www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/erfolg-gew-nrw-erkaempft-mehr-geld-fuer-beamtinnen.html).

Ich habe die Hoffnung und Vermutung, dass der Bund es ähnlich machen will/wird und im Frühjahr 2023, wenn dann eine Einigung bei den Tarifverhandlungen erzielt wurde eine ähnliche Lösung kommen wird.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1407 am: 21.07.2022 10:50 »
In NRW haben sie doch im Rahmen der Übernahme des Tarifergebnisses die Sache mit einbezogen (https://www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/erfolg-gew-nrw-erkaempft-mehr-geld-fuer-beamtinnen.html).

Ich habe die Hoffnung und Vermutung, dass der Bund es ähnlich machen will/wird und im Frühjahr 2023, wenn dann eine Einigung bei den Tarifverhandlungen erzielt wurde eine ähnliche Lösung kommen wird.

Die „Hoffnung“ habe ich auch, ich denke so wird es auch kommen.
Dennoch viel zu spät.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1408 am: 21.07.2022 13:49 »
EU-Bedienstete bekommen +8,5%.

Na gut, die verdienen je eh so wenig?

Ich bin guter Hoffnung, dass es die schlagkräftigen ÖD-Gewerkschaften auch schaffen, vor allem auch der überaus schlagkräftige DBB.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1409 am: 21.07.2022 14:25 »
EU-Bedienstete bekommen +8,5%.

Na gut, die verdienen je eh so wenig?

Ich bin guter Hoffnung, dass es die schlagkräftigen ÖD-Gewerkschaften auch schaffen, vor allem auch der überaus schlagkräftige DBB.

Die haben halt so hohe Abzüge ::)
Verdi macht das schon ;) Der DBB gibt den bösen AG den Rest 8)