Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923704 times)

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13950 am: 26.08.2024 09:49 »
...Der Entwurf wird zwar ziemlich sicher nicht mehr als Gesetz beschlossen aber wenn man so einen offensichtlich rechtswidrigen Sondermüll überhaupt in die Welt setzt... Intrinsische Motivation ist das einzige was einen trägt. ..

Gerade wenn 99% der Betroffenen etwas richtig schlecht finden, dann findet unsere Ampel das doch gerade dann Mega. Das Ding wird durchgewunken. 1:1

Man denke nur an den sogen. Heizungshammer... (Und bevor hier Ampel-Fans, die es erstaunlicherweise immer noch geben soll, protestieren. Ja, ich weiß, im Gesetzgebungsverfahren, wo übrigens auch das BVerfG reingrätschte; soviel also zum Thema, die Regierung würde das GG kennen und immer beachten, wurde noch an dem unsäglichen Entwurf herumgeschraubt, aber am gruseligen Gesamtergebnis, das die deutliche Mehrheit der Bevölkerung (80 Prozent plus x?) garantiert so nicht wollte/will, hat sich nicht viel geändert.)

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13951 am: 26.08.2024 11:13 »


Man denke nur an den sogen. Heizungshammer... (Und bevor hier Ampel-Fans, die es erstaunlicherweise immer noch geben soll, protestieren. Ja, ich weiß, im Gesetzgebungsverfahren, wo übrigens auch das BVerfG reingrätschte; soviel also zum Thema, die Regierung würde das GG kennen und immer beachten, wurde noch an dem unsäglichen Entwurf herumgeschraubt, aber am gruseligen Gesamtergebnis, das die deutliche Mehrheit der Bevölkerung (80 Prozent plus x?) garantiert so nicht wollte/will, hat sich nicht viel geändert.)

Damit genau solche Entscheidungen, die vermeintlich von einem Großteil der Bevölkerung nicht gewollt werden, dennoch gesetzt werden können, haben wir ja eine repräsentative Demokratie. Und man kann - off topic - zum GEG stehen wie man will, aber dass vor dem Hintergrund dass die bislang genutzten Heizenergien Umweltschäden verursachen, für die keiner aufkommt und auch irgendwann erschöpft sein werden, ist irgendwann eine Umstellung ja notwendig. Das wurde hier versucht, schlecht kommuniziert und letztlich auch vom Finanzminister so ausgestattet, dass natürlich die Leute Angst vor hohen finanziellen Aufwendungen haben. Dennoch sehe ich das so, dass das ein kommunikativer, aber kein grundsätzlich politischer Fehltritt ist. Denn die klimapolitische Generationengerechtigkeit hat ebenfalls eine vom BVerfG ausgewiesene Beachtenspflicht.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13952 am: 26.08.2024 11:27 »
Ich hoffe, dass der Entwurf genauso durchgeht und kommt. Die meisten haben es einfach nicht besser verdient.

xap

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« Antwort #13953 am: 26.08.2024 11:31 »
Was mich doch sehr wundert, dass ein lausiger StS (Krösser) die Marschrichtung unwidersprochen vorgibt und dann am Ende so ein Dreck dabei herauskommt. Wo sind denn nun die verfassungsrechtlichen Prüfungen der Abt. V des BMI, die hier mehrfach als zwingend erforderlich beschrieben worden sind? Die scheinen ja nicht stattgefunden zu haben. Und wenn sie doch stattgefunden haben, weshalb gibt es am Ende so einen Entwurf?

Sind wir hier in einer Affenbande, in der der größte Affe sagt wo es langgeht, oder sind wir in einer parlamentarischen Demokratie in der sich die Verfassungsorgane an eben jene zu halten haben?

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13954 am: 26.08.2024 11:37 »
Was mich doch sehr wundert, dass ein lausiger StS (Krösser) die Marschrichtung unwidersprochen vorgibt und dann am Ende so ein Dreck dabei herauskommt. Wo sind denn nun die verfassungsrechtlichen Prüfungen der Abt. V des BMI, die hier mehrfach als zwingend erforderlich beschrieben worden sind? Die scheinen ja nicht stattgefunden zu haben. Und wenn sie doch stattgefunden haben, weshalb gibt es am Ende so einen Entwurf?

Sind wir hier in einer Affenbande, in der der größte Affe sagt wo es langgeht, oder sind wir in einer parlamentarischen Demokratie in der sich die Verfassungsorgane an eben jene zu halten haben?

Ich hatte es ja schon einmal geschrieben. Es gibt einen Referentenentwurf, der Referent bekommt Vorgaben wie der auszusehen hat. Er wird kreativ und setzt es so um, schreibt einen Remonstrationsvermerk, dass folgende Regelungen 1, 2, 3,... auf verfassungsrechtliche Bedenken treffen und gut ist. Wir sind halt Beamte und damit Weisungsgebunden. Und solange Karlsruhe nicht bestimmte Kniffe wie Partnereinkommen, Streichen von Ämtern etc nicht ausgeurteilt hat, wird damit ja auch keine offenkundig rechtswidrige Praxis vorgegeben, bei der der Beamte in der Lage wäre, die Anweisung zu ignorieren.

Sonst kann ja im Zuge der Klage oder gesondert beim BMI ein IFG Antrag gestellt werden. Ein anonymisierter Remonstrationsvermerk müsste damit ja dann herausgegeben werden.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13955 am: 26.08.2024 11:40 »

Damit genau solche Entscheidungen, die vermeintlich von einem Großteil der Bevölkerung nicht gewollt werden, dennoch gesetzt werden können, haben wir ja eine repräsentative Demokratie.


Ja, da magst Du im Grundsatz recht haben. Aber wenn die demokratisch Gewählten nach der Wahl plötzlich und sehr schnell Dinge beschließen (besser gesagt, durchs Parlament peitschen, siehe die diesbezügliche Ohrfeige des BVerfG), die sie vor der Wahl so gar nicht angekündigt haben, dann frage ich mich schon, ob ein solches Vorgehen dann dem entspricht, was durch Wahlergebnisse autorisiert werden soll, bzw. dem, was der sogen. Wählerauftrag war, mithin dem Sinn und Zweck oder sagen wir der Idealvorstellung einer repräsentativen Demokratie entspricht.
« Last Edit: 26.08.2024 11:55 von Nautiker1970 »

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13956 am: 26.08.2024 11:41 »
Das der Ablauf so ist, ist soweit klar. Das ändert sonst nichts an meiner Feststellung zur Abt. V. Im Übrigen - wer kann finanziell persönlich dafür in Regress genommen werden? Der Entwurf muss ja gezeichnet werden, genau so wie am Ende das Gesetz. Wir sprechen hier ja nicht mehr von Fahrlässigkeit zum Nachteil von Hunderttausenden sondern von Vorsatz.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13957 am: 26.08.2024 11:50 »
Und man kann - off topic - zum GEG stehen wie man will, aber dass vor dem Hintergrund dass die bislang genutzten Heizenergien Umweltschäden verursachen, für die keiner aufkommt und auch irgendwann erschöpft sein werden, ist irgendwann eine Umstellung ja notwendig. Das wurde hier versucht, schlecht kommuniziert und letztlich auch vom Finanzminister so ausgestattet, dass natürlich die Leute Angst vor hohen finanziellen Aufwendungen haben. Dennoch sehe ich das so, dass das ein kommunikativer, aber kein grundsätzlich politischer Fehltritt ist. Denn die klimapolitische Generationengerechtigkeit hat ebenfalls eine vom BVerfG ausgewiesene Beachtenspflicht.

Ebenfalls off topic: Dass im Zuge des Gesetzes viele Menschen noch schnell ihre gut funktionierende und ggf. sogar sparsame Gas-/Ölheizung notgedrungen entsorgt und vorsorglich noch schnell gegen ein neues Modell ausgetauscht haben, die diesbezüglichen Umsatzzahlen also in die Höhe geschossen sind, um wenigstens noch 15 Jahre Zeit in Sachen Zwangsumtausch raus zu schinden, dürfte der "klimapolitischen Generationengerechtigkeit" auch nicht gerade zuträglich sein.

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« Antwort #13958 am: 26.08.2024 12:07 »

Ebenfalls off topic: Dass im Zuge des Gesetzes viele Menschen noch schnell ihre gut funktionierende und ggf. sogar sparsame Gas-/Ölheizung notgedrungen entsorgt und vorsorglich noch schnell gegen ein neues Modell ausgetauscht haben, die diesbezüglichen Umsatzzahlen also in die Höhe geschossen sind, um wenigstens noch 15 Jahre Zeit in Sachen Zwangsumtausch raus zu schinden, dürfte der "klimapolitischen Generationengerechtigkeit" auch nicht gerade zuträglich sein.

Ich kenne solche Fälle auch, und meiner Meinung nach sind wir eine liberale Gesellschaft. Es ist FDP at its best, dass die Leute dumme Entscheidungen selber treffen dürfen. Spätestens 2027, wenn der EU ETS2 kommt, werden die Gas- und Ölheizungen noch einmal im Betrieb deutlich teurer, sodass davon auszugehen ist, dass Wärmepumpen trotz teurerem Brennstoff wenn auch minimal günstiger sein könnten. Im ETS2 ist auch vorgesehen, dass 2045 die Zertifikate für den Brennstoffhandel erschöpft sind. Spätestens dann kann ohnehin keiner mehr mit Öl oder Gas heizen. Ähnlich wie bei uns Beamten hätte man aber auch einfach mehr Geld im Haushalt einplanen dürften, dann wären solche Panikreaktionen auch nicht passiert.

Und dass die Grünen in der Regierung solche Projekte angehen werden, das musste doch jedem klar sein. Oder haben da auch einige auf das Korrektiv der FDP oder dem ehemals Anwalt des kleinen Mannes SPD gehofft?

Nautiker1970

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« Antwort #13959 am: 26.08.2024 12:13 »

Ich kenne solche Fälle auch, und meiner Meinung nach sind wir eine liberale Gesellschaft. Es ist FDP at its best, dass die Leute dumme Entscheidungen selber treffen dürfen.

Vorletzte Replik:

Solche Entscheidungen als dumm herab zu qualifizieren, finde ich dann doch etwas unsachlich, um nicht zu sagen abgehoben. Es soll tatsächlich Leute geben, für die eine solche Entscheidung aus wirtschaftlichen Gründen leider alternativlos war.
« Last Edit: 26.08.2024 12:20 von Nautiker1970 »

Nautiker1970

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« Antwort #13960 am: 26.08.2024 12:19 »

Und dass die Grünen in der Regierung solche Projekte angehen werden, das musste doch jedem klar sein. Oder haben da auch einige auf das Korrektiv der FDP oder dem ehemals Anwalt des kleinen Mannes SPD gehofft?

Letzte Replik:

Dass aber die Grünen mit ihren knapp 15 Prozent Stimmenanteil ein solch einschneidendes Projekt dann tatsächlich durchsetzen konnten, das sie, ich wiederhole mich im fraglichen Kontext ungern, selbst nicht so "versprochen" hatten, nein, das konnte dem Normalbürger gerade nicht klar sein.

GeBeamter

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« Antwort #13961 am: 26.08.2024 14:10 »

Ich kenne solche Fälle auch, und meiner Meinung nach sind wir eine liberale Gesellschaft. Es ist FDP at its best, dass die Leute dumme Entscheidungen selber treffen dürfen.

Vorletzte Replik:

Solche Entscheidungen als dumm herab zu qualifizieren, finde ich dann doch etwas unsachlich, um nicht zu sagen abgehoben. Es soll tatsächlich Leute geben, für die eine solche Entscheidung aus wirtschaftlichen Gründen leider alternativlos war.

Da bin ich falsch verstanden worden. Ich bin auf die Fälle eingegangen, die wie im Beispiel genannt funktionierende Heizungen gegen neue fossile Heizungen getauscht haben, um Ruhe zu haben. Wenn man ohne Not in der Lage ist, eine funktionierende Heizung vorsorglich zu ersetzen, glaube ich nicht, dass das nennenswert Fälle dabei sein, die wirtschaftlich dazu gezwungen waren.

Und das in dem Wissen zu tun - denn so wurde es kommuniziert- dass die Brennstoffkosten für Öl und Gas ab 2027 deutlich steigen werden, das halte ich für eine dumme Entscheidung. Aber in der Kommunikation wurden halt die Beharrungskräfte der Durchschnittsbürger unterschätzt. Und ebenso der Glaube der Leute an die Verlautbarungen der Bild (Habeck lässt funktionierende Heizungen herausreißen) und der konservativen Installateure (Stichwort: Gas hat schon immer funktioniert). Aber nun genug des off topic, wir predigen uns gegenseitig eh nicht mehr seelig.


Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13963 am: 26.08.2024 15:54 »
Was meint ihr? Wird der Entwurf ohne wesentliche Änderungen so durchgehen? Oder gibt es Elemente, die als "Verhandlungsmasse" dienen?

Ich könnte mir vorstellen, dass die Abschmelzbeträge "rausverhandelt" werden. Ggf. wird es auch ein "Antragsverfahren" geben, wenn der Ehepartner tatsächlich kein Einkommen erzielt.

Vielleicht bin ich naiv, ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Parlamentarier dem Entwurf in der jetzigen Fassung zustimmen werden.

Ggf. kommt es auch garnicht mehr dazu. Wenn am Sonntag die Ampelparteien aus den Landtagen fliegen, kann sich nochmal eine ganz andere Dynamik entwickeln (Stichwort Neuwahlen).

Lonks

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« Antwort #13964 am: 26.08.2024 16:18 »
Was meint ihr? Wird der Entwurf ohne wesentliche Änderungen so durchgehen? Oder gibt es Elemente, die als "Verhandlungsmasse" dienen?

Ich könnte mir vorstellen, dass die Abschmelzbeträge "rausverhandelt" werden. Ggf. wird es auch ein "Antragsverfahren" geben, wenn der Ehepartner tatsächlich kein Einkommen erzielt.

Vielleicht bin ich naiv, ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Parlamentarier dem Entwurf in der jetzigen Fassung zustimmen werden.

Ggf. kommt es auch garnicht mehr dazu. Wenn am Sonntag die Ampelparteien aus den Landtagen fliegen, kann sich nochmal eine ganz andere Dynamik entwickeln (Stichwort Neuwahlen).


Neuwahlen schon mal gar nicht, denn die aktuelle Regierung auf Bundesebene funktioniert noch ... mehr schlecht als recht, aber sie funktioniert, und der Bundespräsident hat keinerlei Begründung Neuwahlen nur nach seinem Gutdünken anzusetzen. (Soweit ich weiß?)

Der Referentenentwurf kann, meines Erachtens nach, nur zwei Bahnen gehen. Entweder scheitert er vollständig oder wird ohne Änderungen übernommen. Tendenziell wird er eher "as-is" übernommen, woraufhin dann sehr viele Widersprüche der Beamten auf Bundesebene dann beschieden werden. Vermutlich werden sämtliche Widersprüche dann schlichtweg mit Bezug auf das neue Gesetz abgewiesen, weswegen dann jedem widersprechenden der Klageweg offen stehen müsste. Erachte ich als die wahrscheinlichste Entwicklung, da innerhalb der ganzen Monate wohl niemand von dem AEZ Abstand genommen hat.

Eher unwahrscheinlich, dass das Ding im Bundestag keine Mehrheit findet. Schließlich werden alle Regierungsparteien sehr froh sein, wenn das Ding (augenscheinlich) vom Tisch ist. Würde das Ding scheitern, wären die ja wieder Monate bis Jahre mit einer """verfassungskonformen""" Ausarbeitung beschäftigt. Ich frage allen ernstes, wer soll das Ding denn stoppen? Warum sollten sie nicht zustimmen? Fraktionszwang und schon ist das Ding beschlossen.

Ganz ehrlich, ich will das Ding ebenso endlich beschlossen sehen, dass man mit den beschiedenen Widersprüchen aktiv werden kann. Solange der Widerspruch ruhend ist, kann man nicht viel machen. Umso abstruser und verfassungsbrechender, desto besser. Je wahnsinniger die Ausgestaltung und Begründung des BBVAngG ist, umso einfacher ist es für die Judikative, das Ding gen Orbit zu blasen.

Faktisch geben mir Aussagen, wie die von Prof. Dr. Di Fabio noch Hoffnung. Damit sollte alles gesagt sein.

Das Amtsverständnis von Art. 33 Abs. 5 GG ist individuell auf die Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber bezogen und kann deshalb nicht sozial „kontextualisiert“ werden.
Langsam ist aber auch mal gut...