Was meint ihr? Wird der Entwurf ohne wesentliche Änderungen so durchgehen? Oder gibt es Elemente, die als "Verhandlungsmasse" dienen?
Ich könnte mir vorstellen, dass die Abschmelzbeträge "rausverhandelt" werden. Ggf. wird es auch ein "Antragsverfahren" geben, wenn der Ehepartner tatsächlich kein Einkommen erzielt.
Vielleicht bin ich naiv, ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Parlamentarier dem Entwurf in der jetzigen Fassung zustimmen werden.
Ggf. kommt es auch garnicht mehr dazu. Wenn am Sonntag die Ampelparteien aus den Landtagen fliegen, kann sich nochmal eine ganz andere Dynamik entwickeln (Stichwort Neuwahlen).
Neuwahlen schon mal gar nicht, denn die aktuelle Regierung auf Bundesebene funktioniert noch ... mehr schlecht als recht, aber sie funktioniert, und der Bundespräsident hat keinerlei Begründung Neuwahlen nur nach seinem Gutdünken anzusetzen. (Soweit ich weiß?)
Der Referentenentwurf kann, meines Erachtens nach, nur zwei Bahnen gehen. Entweder scheitert er vollständig oder wird ohne Änderungen übernommen. Tendenziell wird er eher "as-is" übernommen, woraufhin dann sehr viele Widersprüche der Beamten auf Bundesebene dann beschieden werden. Vermutlich werden sämtliche Widersprüche dann schlichtweg mit Bezug auf das neue Gesetz abgewiesen, weswegen dann jedem widersprechenden der Klageweg offen stehen müsste. Erachte ich als die wahrscheinlichste Entwicklung, da innerhalb der ganzen Monate wohl niemand von dem AEZ Abstand genommen hat.
Eher unwahrscheinlich, dass das Ding im Bundestag keine Mehrheit findet. Schließlich werden alle Regierungsparteien sehr froh sein, wenn das Ding (augenscheinlich) vom Tisch ist. Würde das Ding scheitern, wären die ja wieder Monate bis Jahre mit einer """verfassungskonformen""" Ausarbeitung beschäftigt. Ich frage allen ernstes, wer soll das Ding denn stoppen? Warum sollten sie nicht zustimmen? Fraktionszwang und schon ist das Ding beschlossen.
Ganz ehrlich, ich will das Ding ebenso endlich beschlossen sehen, dass man mit den beschiedenen Widersprüchen aktiv werden kann. Solange der Widerspruch ruhend ist, kann man nicht viel machen. Umso abstruser und verfassungsbrechender, desto besser. Je wahnsinniger die Ausgestaltung und Begründung des BBVAngG ist, umso einfacher ist es für die Judikative, das Ding gen Orbit zu blasen.
Faktisch geben mir Aussagen, wie die von Prof. Dr. Di Fabio noch Hoffnung. Damit sollte alles gesagt sein.
Das Amtsverständnis von Art. 33 Abs. 5 GG ist individuell auf die Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber bezogen und kann deshalb nicht sozial „kontextualisiert“ werden.