Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4016118 times)

Taigawolf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13995 am: 27.08.2024 15:26 »
Ich finde es eher gruselig. Als Beamter hat man hoffentlich soviel Loyalitätsbewusstsein, für seinen Dienstherr zumindest noch für drei Monate Dienst zu erledigen. Es gibt natürlich Konstellationen wo man mit seinem Dienstherren bricht und man keinen Tag länger Dienst verrichten will. Wenn man sich aber entlassen lässt, weil man woanders mehr Benefits erhält, dann finde ich es persönlich unfair gegenüber dem Dienstherr, welchen man seine lebenslange Treue geschworen hat.

Verständlich, sehe ich prinzipiell auch nicht anders. Inzwischen muss man aber leider dazusagen, dass die Treue keine Einbahnstraße ist und die Dienstherren in ihrer Eigenschaft oft eher eine Art Leibeigenschaft von ihren Beamten erwarten (siehe amtsangemessene Alimentation). Was ich damit sagen will ist, dass ich je nach Einzelfall durchaus auch Verständnis für solche Fälle haben kann.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13996 am: 27.08.2024 15:44 »
Ich finde es eher gruselig. Als Beamter hat man hoffentlich soviel Loyalitätsbewusstsein, für seinen Dienstherr zumindest noch für drei Monate Dienst zu erledigen. Es gibt natürlich Konstellationen wo man mit seinem Dienstherren bricht und man keinen Tag länger Dienst verrichten will. Wenn man sich aber entlassen lässt, weil man woanders mehr Benefits erhält, dann finde ich es persönlich unfair gegenüber dem Dienstherr, welchen man seine lebenslange Treue geschworen hat.

Der Dienstherr, dem man lebenslange Treue geschworen hat, hat aber zwischenzeitlich seine Fürsorgepflicht über Jahre u.U. massiv verletzt. Inwieweit der Dienstherr dann noch Loyalität bis zur letzten Minute erwarten darf, stelle ich einmal in Frage. Und es geht hier nicht um mehr Benefits. Es geht in vielerlei Konstellationen einfach darum, gegenüber einer Bedarfsgemeinschaft im Bürgergeld trotz Arbeit überhaupt besser gestellt zu sein. Von den 15% über dem Bürgergeld, die gerichtlich verlangt sind, will ich gar nicht erst reden. Und weil der Dienstherr weiß, dass dazu die Grundbesoldung in allen Ämtern erhöht werden müsste und das ziemlich teuer ist, lässt er sich den Kniff einfallen, ein unterstelltes Partnereinkommen einzukalkulieren, um die 15% über dem Bürgergeldbezug überhaupt nur erreichen zu können (was nach Swens Berechnungen noch nicht einmal gelingt).

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13997 am: 27.08.2024 16:04 »
… dass die Gewerkschaften bislang nichts zum Entwurf äußern, ist echt nicht zu glauben

Imperator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13998 am: 27.08.2024 16:09 »
… dass die Gewerkschaften bislang nichts zum Entwurf äußern, ist echt nicht zu glauben

Die haben halt keinen Swen.  ;)

Ich gehe davon aus, dass die Verbände mehrere Wochen für eine Antwort benötigen.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13999 am: 27.08.2024 16:25 »
Die Verbände haben für die Stellungnahme Zeit bis Mitte September. Diese Zeit sollen sich die Verbände aus meiner Sicht auch nehmen. Mir ist es lieber, die Verbände machen hier keinen Schnellschuß. Je länger die Verbände für eine Stellungnahme brauchen, umso mehr ist davon auszugehen, dass sie den Entwurf zerpflücken werden.

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14000 am: 27.08.2024 16:29 »
… das stimmt auch wieder

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14001 am: 27.08.2024 17:23 »
@Fragmon

" ...  Wenn man sich aber entlassen lässt, weil man woanders mehr Benefits erhält, dann finde ich es persönlich unfair gegenüber dem Dienstherr, welchen man seine lebenslange Treue geschworen hat. ... "

Ha, ha. Lebenslange Treue. Habe ich auch mal geschworen, und war dann technischer Beamter der stolzen Bundesoberbehörde "Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS)".

Das lebenslang und die Loyalität gefiel dem Dienstherren aber nicht mehr, und er privatisierte die Bundesoberbehörde in eine Privatfirma "Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS)"

Ich bin dummerweise Beamter geblieben ... eine lange und beängstigende Story, wie der "Dienstherr" mit seinen loyalen Beamten umgegangen ist. Glaubt heutzutage wahrscheinlich keiner mehr!

Man ist ja loyal. Lebenslang.😁😁

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14002 am: 27.08.2024 17:45 »
Der Rattenschwanz ist im Prinzip aber noch größer, da:
Für 2021 und 2022 der Regelsatz vor dem BVerfG liegt.
SG Karlsruhe, Urteil vom 06.06.2023 - S 12 AS 2208/22; S 12 AS 1358/23; S 12 AS 1359/23

Der Grundfreibetrag für 2023 vor dem BFH liegt. BFH III - R 26/24

Dann dürfte alles noch mal neu berechnet werden. Wegen dem Grundfreibetrag auch für 2024.
Wobei die Chancen da eher ungewiss sind. Steuerlich hat man ein Existenzminimum von 11k und paar Zerquetschte. Bürgergeld nach manchen Berechnungen mittlerweile eher bei 15k.

Wobei wenn man weniger Steuern zahlen muss, die Alimentation etwas geringer sein kann. Also in dem Fall ein gegenteiliger Effekt. Aber je nach Bestandskraft kann man sich hier mit einem Einspruch etwas sichern.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14003 am: 27.08.2024 20:14 »
Niederländischer Fußballklassiker
Feyenoord gegen Ajax wegen Polizeistreiks abgesagt

Unsere Politiker wissen gar nicht wie gut sie es mit dem deutschen Berufsbeamtentum haben und nutzen es trotzdem bis zum letzten Cent aus. Während des Bahnstreiks habe ich auch einige Kommentare gelesen, welche den Beamten bei der Bahn nachgetrauert haben.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14004 am: 28.08.2024 06:32 »
Hier mal ein kleines Beispiel von einem Soldaten:

In der kommenden Woche wird eine Übung in einem Luftwaffengeschwader abgehalten, wo Dienst bis 19 Uhr angekündigt ist.
Hier merkt man, wie selbstverständlich es für viele ist, dass man jemanden hat, der sich um die Kinder kümmert. Wenn man seine direkten Vorgesetzten darauf anspricht, wird einem nur gesagt, dass es nicht ihr Problem sei.
Mit dem neuen Gesetz kann man vielleicht argumentieren, dass die Partnerin/der Partner ja per Gesetz arbeiten gehen muss und die Übung innerhalb der Rahmendienstzeit durchgeführt werden muss. 

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clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14005 am: 28.08.2024 06:46 »
Du willst doch hoffentlich nicht behaupten  wegen gelegentlicher Abendtermine könne Deine Frau nicht arbeiten? Was meinst Du wohl, wie viele Beamte und Angestellte im ÖD gelegentlich oder gar regelmäßig abends arbeiten müssen. Beispielsweise finden jede Bürgerinformationsverstaltung sowie Rat- und Ausschussssitzungen abends statt.

Maximus

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« Antwort #14006 am: 28.08.2024 07:37 »
Es wird immer behauptet, die Verbände seien zahnlose Tiger und können nichts erreichen. Ich sehe das ein wenig anders. Bisher haben die meisten Verbände immer nur auf das BMI-Rundschreiben verwiesen. Eine Empfehlung, Widerspruch einzulegen, wurde nicht gegeben. 

Sofern die Verbändebeteiligung zu nichts führt und davon ist auszugehen, sollten die Verbände endlich aufwachen und eine konzentriete Kampagne starten (auf allen Kanälen). Wenn alle Verbände ihren Beschäftigten eindringlich anraten würden, Widerspruch/Klage einzureichen, würde dies den Druck erhöhen. Außerdem sollten die Verbände  entsprechende Muster zur Verfügung stellen. Insbesondere der DBwV sollte mal aufwachen...

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14007 am: 28.08.2024 08:05 »
Da wird niemand aufwachen.
Alleine wie handzahm Herr Silberbach bei dieser Thematik ist, lässt tief blicken.
Ich erwarte nichts von niemandem mehr.
Widerspruch für 2023 ist eingelegt und wird auch für 2024 eingelegt. Mal schauen, ob es was bringt.

Schade, dass Swen nicht Richter am BVerfG ist. Oder StS.

Ich hoffe, dass er bei seinem juristischen Verständnis mindestens hD ist. Und h.c.

Vielen Dank und allergrößte Anerkennung von meiner Seite an Dich, Swen.
« Last Edit: 28.08.2024 08:22 von tigertom »

Phoenix

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« Antwort #14008 am: 29.08.2024 00:38 »
Hier mal ein kleines Beispiel von einem Soldaten:

In der kommenden Woche wird eine Übung in einem Luftwaffengeschwader abgehalten, wo Dienst bis 19 Uhr angekündigt ist.
Hier merkt man, wie selbstverständlich es für viele ist, dass man jemanden hat, der sich um die Kinder kümmert. Wenn man seine direkten Vorgesetzten darauf anspricht, wird einem nur gesagt, dass es nicht ihr Problem sei.
Mit dem neuen Gesetz kann man vielleicht argumentieren, dass die Partnerin/der Partner ja per Gesetz arbeiten gehen muss und die Übung innerhalb der Rahmendienstzeit durchgeführt werden muss. 

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Ihr 31er habt es eh viel zu gut

waynetology

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« Antwort #14009 am: 29.08.2024 06:35 »
Hier mal ein kleines Beispiel von einem Soldaten:

In der kommenden Woche wird eine Übung in einem Luftwaffengeschwader abgehalten, wo Dienst bis 19 Uhr angekündigt ist.
Hier merkt man, wie selbstverständlich es für viele ist, dass man jemanden hat, der sich um die Kinder kümmert. Wenn man seine direkten Vorgesetzten darauf anspricht, wird einem nur gesagt, dass es nicht ihr Problem sei.
Mit dem neuen Gesetz kann man vielleicht argumentieren, dass die Partnerin/der Partner ja per Gesetz arbeiten gehen muss und die Übung innerhalb der Rahmendienstzeit durchgeführt werden muss. 

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Ihr 31er habt es eh viel zu gut

Bin zum Glück kein Angehöriger.
Aber ich fand das Beispiel ganz angenehm, denn mit einer angemessenen Besoldung könnte der Dienstherr hier tatsächlich sagen, dass das Gehalt für die Familie reicht und der Partner/die Partnerin zu Hause bleiben könnte.