Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3922260 times)

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14070 am: 03.09.2024 12:35 »
Ich würde gerne diejenigen, die hier so negativ über den harmlosen Text des DBwV sprechen, bitten sich selbst innerhalb irgendeiner Gewerkschaft zu arrangieren.

Ihr seid größtenteils echt unmöglich mit euren Meinungen. Sitzt offensichtlich selbst alle in irgendeiner gehobenen Dienststellung am Schreibtisch und meckert Tag ein Tag aus über alles was andere so "erarbeiten" oder auch als ihre Arbeit verkaufen.

Sicherlich ist dieser Beitrag nicht das, was wir alle von einem Verband erwarten hatten aber direkt die Auflösung zu fordern ist hart.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie diesem oder einem ähnlichen Verein angehören, ggf. etwa nicht am Schreibtisch? Anders lässt sich sonst m.E. Ihr Text bzgl. der Stellungnahme des DBwV nicht erklären. Oder mit den Worten eines deutschen Philosophen: „Wenn einer nen dicken Haufen legt, dann kann ich nicht sagen: Mhhmmm, das ist ja mal lecker Schokopudding!“

Der DBwV vertritt mit dieser Stellungnahme weder unsere Interessen noch hat die „Arbeit“ zu irgendeinem Erfolg geführt.

Aber ich bin überzeugt, dass nach langen und teuren, ggf. sogar mehreren Verfahren irgendwann unser BVerfG die Ordnung wiederherstellen wird. Denn wenn ich hiervon nicht überzeugt wäre, nämlich dass die Judikative die absichtlichen Fehler der anderen ausbügelt, ja dann sollte ich die Urkunde besser abgeben und das Land verlassen…


Tatsächlich bin ich Mitglied im DBwV aber nicht, weil ich die Arbeit so gut finde, sondern wegen anderer Vorteile. Ich sitze zum Glück an einem Schreibtisch und mich trifft der Frust, als A8 verheirateter mit 3 Kindern, sicherlich härter als viele andere hier.

Dennoch verstehe ich nicht, weshalb ich mich hier über einen hingerotzten Text von diesem Verband aufregen sollte. Wie gesagt, ich finde den Text nicht schlimm aber auch nicht positiv.

Ich ärgere mich viel mehr über die Menschen, die diese Graupen gewählt haben und damit ein Mitverschulden an dieser Tragödie haben und noch viel mehr über diese Graupen, die deutlich mehr Geld erhalten als viele hier und so einen Mist zusammenschreiben lassen.

Ich werde mich hier aber auch auf keine Diskussion einlassen, da dies, wie wir auf vielen Seiten festgestellt haben, zu nichts führt.   

KlagendePerson

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14071 am: 03.09.2024 13:01 »
Das Ganze hier zu diskutieren bringt m.E. sowieso nichts. Man kann die Zeit in der Tat besser nutzen, das fällt mir gerade wieder auf. Im Grunde liegen wir alle nicht so weit auseinander und sitzen als kleine Lichter im selben Boot,  ob A7 oder A15, ob Schreibtisch oder im Auslandseinsatz oder sonstwas.

Es soll einfach irgendwann ein abschließendes Urteil mit passender Nachzahlung geben, das ganze Geplänkel dazwischen sollte man (ich :)) ignorieren da es einen zu sehr nervt, da kann man besser ne Runde Dienstsport oder sonstwas machen…

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14072 am: 03.09.2024 16:13 »
Man kann nur immer wieder den Thüringischen Beamtenbund als Gegenbeispiel positiv herausheben. So kann man Gewerkschaftsarbeit machen und so stelle ich mir das vor. Was ein Unterschied.
https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/haeufig-gestellte-fragen/

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14073 am: 04.09.2024 06:23 »
Moin @all,

da frage ich mich, warum sowas von Seiten des Bundes noch nicht aufgenommen und an die Situation des Bundes angepasst wurde?


xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14074 am: 04.09.2024 08:01 »
Das frag mal die im Bund vertretenen Gewerkschaften.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14075 am: 04.09.2024 09:21 »
Bürgergeld steigt 2025 nicht weiter an
ela. Das Bürgergeld soll im nächsten Jahr nicht erhöht werden. Das kündigte Arbeitsminister Hubertus Heil am Mittwoch (4. 9.) auf «RTL» an.

Das ist nicht gut für unsere Besoldung und Versorgung, klingt komisch, is aber so (Sendung mit der Maus). Hätte nicht gedacht, dass ich einmal solche Assoziationen mache.


blubb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14076 am: 04.09.2024 09:25 »
Bürgergeld steigt 2025 nicht weiter an
ela. Das Bürgergeld soll im nächsten Jahr nicht erhöht werden. Das kündigte Arbeitsminister Hubertus Heil am Mittwoch (4. 9.) auf «RTL» an.

Das ist nicht gut für unsere Besoldung und Versorgung, klingt komisch, is aber so (Sendung mit der Maus). Hätte nicht gedacht, dass ich einmal solche Assoziationen mache.

Genau das habe ich auch dabei gedacht, als ich das eben in den Nachrichten gehört habe. Wird schon so kommen...

Versuch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14077 am: 04.09.2024 10:15 »
Ich würde gerne diejenigen, die hier so negativ über den harmlosen Text des DBwV sprechen, bitten sich selbst innerhalb irgendeiner Gewerkschaft zu arrangieren.

Ihr seid größtenteils echt unmöglich mit euren Meinungen. Sitzt offensichtlich selbst alle in irgendeiner gehobenen Dienststellung am Schreibtisch und meckert Tag ein Tag aus über alles was andere so "erarbeiten" oder auch als ihre Arbeit verkaufen.

Sicherlich ist dieser Beitrag nicht das, was wir alle von einem Verband erwarten hatten aber direkt die Auflösung zu fordern ist hart.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie diesem oder einem ähnlichen Verein angehören, ggf. etwa nicht am Schreibtisch? Anders lässt sich sonst m.E. Ihr Text bzgl. der Stellungnahme des DBwV nicht erklären. Oder mit den Worten eines deutschen Philosophen: „Wenn einer nen dicken Haufen legt, dann kann ich nicht sagen: Mhhmmm, das ist ja mal lecker Schokopudding!“

Der DBwV vertritt mit dieser Stellungnahme weder unsere Interessen noch hat die „Arbeit“ zu irgendeinem Erfolg geführt.

Aber ich bin überzeugt, dass nach langen und teuren, ggf. sogar mehreren Verfahren irgendwann unser BVerfG die Ordnung wiederherstellen wird. Denn wenn ich hiervon nicht überzeugt wäre, nämlich dass die Judikative die absichtlichen Fehler der anderen ausbügelt, ja dann sollte ich die Urkunde besser abgeben und das Land verlassen…


Tatsächlich bin ich Mitglied im DBwV aber nicht, weil ich die Arbeit so gut finde, sondern wegen anderer Vorteile. Ich sitze zum Glück an einem Schreibtisch und mich trifft der Frust, als A8 verheirateter mit 3 Kindern, sicherlich härter als viele andere hier.

Dennoch verstehe ich nicht, weshalb ich mich hier über einen hingerotzten Text von diesem Verband aufregen sollte. Wie gesagt, ich finde den Text nicht schlimm aber auch nicht positiv.

Ich ärgere mich viel mehr über die Menschen, die diese Graupen gewählt haben und damit ein Mitverschulden an dieser Tragödie haben und noch viel mehr über diese Graupen, die deutlich mehr Geld erhalten als viele hier und so einen Mist zusammenschreiben lassen.

Ich werde mich hier aber auch auf keine Diskussion einlassen, da dies, wie wir auf vielen Seiten festgestellt haben, zu nichts führt.
Ernsthaft?

Wer bei denen oder anderen Interessenvertretungen weiterhin Mitglied ist, dem ist nicht zu helfen...
Schlechter kann man seine Arbeit m.m.n nicht machen.
Auch die letzten Tarifabschlüsse wären unterirdisch...


Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14079 am: 04.09.2024 11:10 »
Der Mann ist schon genial, er kann Fragen beantworten, ohne sie zu beantworten.

Er hätte ja mal erläutern können, welche Abt die Rechtmäßigkeit überprüft.


Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14080 am: 04.09.2024 11:23 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wer-prueft-bei-referentenentwuerfe-ueber-die-besoldung-im-bmi-die-verfassungsmaessigkeit?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_755725
Der Mann ist schon genial, er kann Fragen beantworten, ohne sie zu beantworten.

Er hätte ja mal erläutern können, welche Abt die Rechtmäßigkeit überprüft.



Es wurde nicht nach Namen gefragt und selbst diese wären im Organigramm sogar nachvollziehbar, ohne das sie genannt werden müssten. Man könnte auch sagen, er stellt sich zumindest vor seinen Leuten...
Ich verstehe trotzdem nicht, wieso die Funktionsträger bzw. Referate, Unter- bzw. abteilungen nicht genannt wurden von ihm. Haben die bzw. er etwa was zu verbergen?

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14081 am: 04.09.2024 12:27 »
Da davon auszugehen ist, dass die betroffenen Personen sehr wohl wissen, was sie da verzapfen. Wenn man nun annimmt, und ich gehe davon aus, das hier der ein oder andere mitliest, (Grüße ans BMI  ;) )dann kann ich schon verstehen, warum man versucht das ganze unter der Tischkante laufen zu lassen.

Wird aber in meinen Augen nicht viel helfen.

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14082 am: 04.09.2024 13:41 »
Wer das Ding als großen Wurf bezeichnet ist komplett am Thema vorbei…

Beim Entwurf von Januar 23 wären es bei mir nach Abschmelzbetrag 283€

Beim Neuen bleibt nach Abschmelzbetrag theoretisch ein Minus von 111€



Zwei Kinder, A11, Mietstufe 4.

Richtiger Doppelwumms im Rahmen der Zeitenwende

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14083 am: 04.09.2024 14:54 »
Ich habe mir nochmals die unterschiedliche Besoldungshöhe in den Ländern für den Musterbeamten (verheiratet, zwei Kinder) angeschaut. Mir ist aufgefallen, dass NRW und insbesondere die neuen Bundesländer (Sachsen, Thüringen, Brandenburg) besser zahlen als der Bund. Insbesondere ab dem 01.02.2025 wird der Unterschied deutlich (auch wenn man annimmt, dass die Besoldung im Bund um 3% erhöht wird).

Ist das wirklich gewollt? Will der Bund tatsächlich schlechter zahlen als die Ost-Länder? Der Konkurrenzdruck wird doch immer höher - insbesondere auch in NRW (Raum Köln-Bonn).

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14084 am: 04.09.2024 16:10 »
Bürgergeld steigt 2025 nicht weiter an
ela. Das Bürgergeld soll im nächsten Jahr nicht erhöht werden. Das kündigte Arbeitsminister Hubertus Heil am Mittwoch (4. 9.) auf «RTL» an.

Das ist nicht gut für unsere Besoldung und Versorgung, klingt komisch, is aber so (Sendung mit der Maus). Hätte nicht gedacht, dass ich einmal solche Assoziationen mache.

Reicht ja, wenn die Mieten weiter steigen..