Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904540 times)

Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14085 am: 04.09.2024 17:42 »
Ich habe mir nochmals die unterschiedliche Besoldungshöhe in den Ländern für den Musterbeamten (verheiratet, zwei Kinder) angeschaut. Mir ist aufgefallen, dass NRW und insbesondere die neuen Bundesländer (Sachsen, Thüringen, Brandenburg) besser zahlen als der Bund. Insbesondere ab dem 01.02.2025 wird der Unterschied deutlich (auch wenn man annimmt, dass die Besoldung im Bund um 3% erhöht wird).

Ist das wirklich gewollt? Will der Bund tatsächlich schlechter zahlen als die Ost-Länder? Der Konkurrenzdruck wird doch immer höher - insbesondere auch in NRW (Raum Köln-Bonn).

NRW hat aber die exorbitanten Kinderzuschläge, die selbst auch eher nicht rechtens sein werden. Plus 1300€ für 3 Kinder sind schon krank, Ortszuschläge nur für Familien...daran solltest du dich nicht orientieren.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14086 am: 04.09.2024 18:17 »


NRW hat aber die exorbitanten Kinderzuschläge, die selbst auch eher nicht rechtens sein werden. Plus 1300€ für 3 Kinder sind schon krank, Ortszuschläge nur für Familien...daran solltest du dich nicht orientieren.

Deshalb habe ich ja insbesondere auch auf Thüringen, Sachsen und Brandenburg verwiesen. Hier gibt es keine Ortszuschläge...

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14087 am: 04.09.2024 20:39 »
Bürgergeld steigt 2025 nicht weiter an
ela. Das Bürgergeld soll im nächsten Jahr nicht erhöht werden. Das kündigte Arbeitsminister Hubertus Heil am Mittwoch (4. 9.) auf «RTL» an.

Das ist nicht gut für unsere Besoldung und Versorgung, klingt komisch, is aber so (Sendung mit der Maus). Hätte nicht gedacht, dass ich einmal solche Assoziationen mache.

Reicht ja, wenn die Mieten weiter steigen..

Jup wenn Mieten und Heizkosten weiter steigen, dann steigt auch der Grundsicherungsbedarf insgesamt. Somit muss auch die Besoldung steigen um den Abstand von 115% zu wahren.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14088 am: 04.09.2024 21:12 »
Müsste… Die Realität schaut halt anders aus… Esken, Kühnert und Co. sorgen schon dafür, dass die Hartzi Familie nicht auf A3 Niveau fällt  ;D

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14089 am: 04.09.2024 21:36 »
Müsste… Die Realität schaut halt anders aus… Esken, Kühnert und Co. sorgen schon dafür, dass die Hartzi Familie nicht auf A3 Niveau fällt  ;D

Oder 4, oder 5...

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14090 am: 05.09.2024 07:36 »
Unbestätigte aber glaubwürdige Quelle: Die Zahlen, also insbesondere AEZ werden noch nach oben korrigiert.
Der Gegenwind ist deutlich im BMI angekommen.

Weiter so Leute ä!!!! Es bleibt spannend!

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14091 am: 05.09.2024 08:26 »
Unbestätigte aber glaubwürdige Quelle: Die Zahlen, also insbesondere AEZ werden noch nach oben korrigiert.
Der Gegenwind ist deutlich im BMI angekommen.

Weiter so Leute ä!!!! Es bleibt spannend!

Hoffentlich deutlich

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14092 am: 05.09.2024 08:35 »
Unbestätigte aber glaubwürdige Quelle: Die Zahlen, also insbesondere AEZ werden noch nach oben korrigiert.
Der Gegenwind ist deutlich im BMI angekommen.

Weiter so Leute ä!!!! Es bleibt spannend!

woher hast du diese Infomation wenn ich fragen darf?
In welcher Größenordnung in etwa wirst du wahrscheinlich nicht wissen oder ?

BG
MDWiesbaden

Hans1W

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14093 am: 05.09.2024 08:42 »
Unbestätigte aber glaubwürdige Quelle: Die Zahlen, also insbesondere AEZ werden noch nach oben korrigiert.
Der Gegenwind ist deutlich im BMI angekommen.

Weiter so Leute ä!!!! Es bleibt spannend!
Macht den Entwurf aber trotzdem nicht Verfassungsgemäß, hilft dem Singel in München, Frankfurt, Berlin, Köln oder sonstigen Ballungsgebiten mit hohen Mieten und/oder Kaufpreisen nicht. Da die Preise steigen muss er in Zukunft deutlich mehr zahlen, weil er heute nicht Verfassungsgemäß allimentiert wird und das notwendige Vermögen fehlt.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14094 am: 05.09.2024 08:42 »
Unbestätigte aber glaubwürdige Quelle: Die Zahlen, also insbesondere AEZ werden noch nach oben korrigiert.
Der Gegenwind ist deutlich im BMI angekommen.

Weiter so Leute ä!!!! Es bleibt spannend!

Ich hoffe nicht nur die Zahlen, sondern auch die Berechtigten?!

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14095 am: 05.09.2024 09:26 »
Guten Morgen,

Das ist doch Mumpitz. hört auf irgendwelche unbestätigten Gerüchte zu verbreiten. Für die einen ist es besseres Wunschdenken und für die anderen löst es noch mehr Wut aus.

Ich habe mir hier auch schon den Mund verbrannt mit meinen Wünschen und Gedanken. Und als dann der entsprechende Gegenwind kam wurde mir klar, dass eigentliche alle Recht haben.

Man bräuchte mitlerweile vier oder fünf Rubriken, da es die unterschiedlichsten Blickwinkel gibt.

1.
Es gibt gut ausgebildete oder studierte Beamte in verschieden Laufbahnen mit höchst unterschiedlichen Einkommen. Aber auch mit höchstunterschiedlichen persönlichen Situationen. Volljuristen mit A15, aber alleinstehend. Die sehen wie ihr Mitarbeiter A 10, aber nen Haufen Kinder, mehr Geld mit nach Hause bringt als sie selbst. Die haben überhaupt keinen Draht mehr zum Alimentationsprinzip und würden gerne verständlicher Weise rein auf die Leistung abstellen.

2.
Es gibt Beamte, die Leben wie ich ländlich. Haben nen Bruchteil der Kosten wie Kollegen in den Ballungszentren. Haben aber ne Kinderscharr dass der VW-Bus nicht mehr ausreicht. Die nehmen den neuen Entwurf gerne hin. Ob er verfassungsmäßig ist oder auch nicht. Allein bei mir hätte kämen Netto über 1.000 € hinzu. Weshalb sollte ich mich beklagen oder klagen? Die Kids bezahlen gerade unser Haus ab.

3.
Dann gibt es die, die immer in die anderen Bundesländer schielen. Die Föderalismusreform hat ja dafür gesorgt, dass jeder seine eigene Suppe kocht. Ich würde gerne mal wissen wie sich ein Landesbeamter NRW mit 7 Kindern , und ein Bundesbeamter mit 7 Kindern sich morgen beim Bäcker in Düsseldorf über das Thema unterhalten. Finde ich ganz schlimm.

4.
Es gibt die, die meinen das Bundesverfassungsgericht hat den Anstoß gegeben zu einer neuen Besoldungsrunde. Darsu folgend müsste die Grundebsoldung in allen Grupen angebhoben werden. das hätte aber die letzten 30 JAhre schon vernünftig gemacht werden müssen. Das Urteil hier ist der falsche Aufhänger.

Unterm Strich ist das alles so verfahren. Welche Auffassung soll denn eine Gewerkschaft noch vertreten ohne von ihren Mitgliedern schläge zu beziehen? Was soll man denn mit Flickschusterei bei 17 Besoldungsgebern überhaupt anfangen? Wie soll man denn die Flickschusterei überhaupt noch abstellen.

Swen hat ziemlich gut Ausführungen gegeben, wie man es onjektiv rechtlich würdigen müsste. Und nach Würdigung dann Umsetzen. Aber bereits beim Lesen weiß man auch, es wir so nie kommen.

Ich lese jetzt seit Seite 20 mit. Bin erst auf den Gedanken gekommen, da ich als ehemaliger Landesbeamter in 2021 eine fette Nachzahlung erhalten habe bis 2014. Vorher habe mich gar nicht mit Thema beschäftigt. Konnte mich noch nicht mal mehr dran erinnen, einen Widerspruch gestellt zu haben.

Ich kann auch so viele Einwände verstehen, die hier Tag ein, Tag aus gemacht werden. Auch das schimpfen auf die Politik kann ich verstehen. Auf die Gewerkschaften. Auf die Presse. Auf die gesslschaftliche Einstellung zum Beamtentum.

Was wird passieren? Mit viel viel Glück wird die Regierung diesen Entwurf in egal welcher Form noch verabschieden. Wann genau? Keinen Plan. Ob überhaupt? Ich würde es nicht machen, wenn ich sie wäre. Nach der Wahl erinnert sich eh keiner mehr dran, ob ich was gemacht habe oder nicht (Grüße an Herrn Seehofer). Vor der Wahl kann ich mit Flickschusterei und etwas mehr Geld weder in der Beamtenschaft, noch in der Bürgerschaft Lorbeeren ernten. Im Gegenteil. Als Verantwortlicher im BMI würde ich mich jeden Tag freuen wenn nichts zu dem Thema in der Presse steht. Als selbst Betroffener im BMI würde ich versuchen das Thema schnellst möglich an einen tariflich Beschäftigten weiter zu geben.

Unterm Strich ich wünsche jedem hier eigentlich dass es noch ein gutes Ende nimmt. Kleine Ausnahmen: Leute, die jetzt bereits schreiben, dass sie die Nachzahlungen anlegen in ETF, etc. sind für mich am Thema vorbei. Braucht ihr das Geld denn dann überhaupt?

Ansonsten finde ich den Austausch hier sehr informativ und teils interessant. Ich würde gerne mal ein paar von Euch bei einer Bratwurst und nen Bier kennenlernen.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14096 am: 05.09.2024 10:12 »
Darsu folgend müsste die Grundebsoldung in allen Grupen angebhoben werden. das hätte aber die letzten 30 JAhre schon vernünftig gemacht werden müssen. Das Urteil hier ist der falsche Aufhänger.

Unterm Strich ist das alles so verfahren. Welche Auffassung soll denn eine Gewerkschaft noch vertreten ohne von ihren Mitgliedern schläge zu beziehen? Was soll man denn mit Flickschusterei bei 17 Besoldungsgebern überhaupt anfangen? Wie soll man denn die Flickschusterei überhaupt noch abstellen.

Ich erwarte von den Gewerkschaften, dass diese alles dafür tuen um die Besoldugnsgesetzgeber wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückzuholen, wie ihn das BVerfG in seinen Entscheidungen seit 2012 beschrieben hat.

Mit einer echte amtsangemessenen Alimentation vergrault man seitens der Gewerkschaften bestimmt keines seiner Mitglieder. Das wollen die 17 Besoldungsgesetzgeber (bzw. wohl eher die personenidentischen Haushaltsgesetzgeber) jedoch auf biegen und brechen (des Grundgesetzes) verhindern, da zu teuer.

Dass die Föderalismusreform II hinsichtlich des Besoldungsrechts ein Fehler war, geben hinter vorgehaltener  Hand selbst alle beteiligten Ministerialen und Haushaltspolitiker zu. Es hat sich 2007 halt niemand vorstellen mögen, dass das BVerfG irgendwann mal auf den Tisch haut und man dachte, da könnte man als individuelles Land ordentlich sparen. Erst ab 2020 kam es ja zu den ganzen verrückten Blüten in den Besoldugnsgesetzen. Diese sind ausschließlich der Tatsache geschuldet, dass jeder versucht die formellen Vorgaben des BVerfG nahezu kostenneutral zu erfüllen. Ohne die Entscheidungen aus Karlsruhe hätten wir immer noch ein weitesgehen einheitliches Besoldungsrecht mit insgesamt jedoch wesentlich niedrigeren niedrigeren Beträgen.

Ich möchte mir aber gar nicht ausmalen, was sich die Haushaltspolitiker in Bund und Ländern in der gegenwärtigen politischen Lage für "Besoldungsreformen" (= Kürzungen) ausdenken würden, wenn das BVerfG denen nicht bereits so klar ihre Grenzen aufgezeigt hätte.