Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2042038 times)

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1410 am: 21.07.2022 16:13 »
Man will halt auch
1. das Kindergeld deutlich erhöhen/Kindergrundsicherung einführen
2. das Ehegattensplitting zugunsten eines Familiensplittings abschaffen
3. die Grundsicherung ggf. an Inflation orientieren
...
und das alles miteinander unter einen Hut zu bringen, ist vmtl nicht so easy

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1411 am: 21.07.2022 17:54 »
Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen sind alle drei Punkte miteinander verschmolzen

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1412 am: 21.07.2022 18:53 »
Man will halt auch
1. das Kindergeld deutlich erhöhen/Kindergrundsicherung einführen
2. das Ehegattensplitting zugunsten eines Familiensplittings abschaffen
3. die Grundsicherung ggf. an Inflation orientieren
...
und das alles miteinander unter einen Hut zu bringen, ist vmtl nicht so easy
Punkt 3 ist doch schon erfüllt.

Aloha

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1413 am: 22.07.2022 14:17 »
Im Vergleich zu ähnlichen Funktionen in anderen Organisationen. Auch wenn der ein oder andere meint am Hingertuch zu nagen.

Wenn interessieren Vergleiche? Wir können uns auch gerne mit indischen oder afrikanischen Beamten vergleichen.

Wir könnten uns auch mit New Yorkern Staatsdienern vergleichen, da würden wir aber ziemlich alt aussehen.

Bleiben wir doch in Europa, hier nur ein Beispiel:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/385641/umfrage/einkommen-von-richtern-in-europaeischen-staaten/

Aloha

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1414 am: 22.07.2022 14:52 »
.

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1415 am: 22.07.2022 19:16 »
Im Vergleich zu ähnlichen Funktionen in anderen Organisationen. Auch wenn der ein oder andere meint am Hingertuch zu nagen.

Wenn interessieren Vergleiche? Wir können uns auch gerne mit indischen oder afrikanischen Beamten vergleichen.

Wir könnten uns auch mit New Yorkern Staatsdienern vergleichen, da würden wir aber ziemlich alt aussehen.


Bleiben wir doch in Europa, hier nur ein Beispiel:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/385641/umfrage/einkommen-von-richtern-in-europaeischen-staaten/

Das scheint hinter einer PayWall zu sein

Zusammenfassung?

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1416 am: 23.07.2022 07:44 »
Im Vergleich zu ähnlichen Funktionen in anderen Organisationen. Auch wenn der ein oder andere meint am Hingertuch zu nagen.

Wenn interessieren Vergleiche? Wir können uns auch gerne mit indischen oder afrikanischen Beamten vergleichen.

Wir könnten uns auch mit New Yorkern Staatsdienern vergleichen, da würden wir aber ziemlich alt aussehen.


Bleiben wir doch in Europa, hier nur ein Beispiel:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/385641/umfrage/einkommen-von-richtern-in-europaeischen-staaten/

Das scheint hinter einer PayWall zu sein

Zusammenfassung?
ist von 2012
und wenn sowohl BVerG als auch die EU feststellt, dass die Richter zu schlecht bezahlt werden, dann braucht man keine Statistik mehr.

CmdrMichael

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1417 am: 23.07.2022 15:13 »
Im Vergleich zu ähnlichen Funktionen in anderen Organisationen. Auch wenn der ein oder andere meint am Hingertuch zu nagen.

Wenn interessieren Vergleiche? Wir können uns auch gerne mit indischen oder afrikanischen Beamten vergleichen.

Wir könnten uns auch mit New Yorkern Staatsdienern vergleichen, da würden wir aber ziemlich alt aussehen.


Bleiben wir doch in Europa, hier nur ein Beispiel:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/385641/umfrage/einkommen-von-richtern-in-europaeischen-staaten/

Das scheint hinter einer PayWall zu sein

Zusammenfassung?
Deutschland in der Tabelle auf dem letzten Platz mit 45.000 EUR Anfangsgehalt für einen Richter. Niederlande ab 74.000 EUR, England/Schweiz/Norwegen/.... 125.000 Eur und Spitzenreiter Schottland mit 150.000 Eur.
Tabelle stellt aber nicht ganz Europa dar.

p.s. Bei Statista kann man sich auch mit einer ganzen Reihe von Bibliotheksausweisen, z.B. der Berlinier Bibliotheken, anmelden und das Premiumangebot so kostenlos nutzen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1418 am: 30.07.2022 16:01 »
Gibt es eigentlich, die Besoldungspraxis des Bundes betreffend, Klagen oder Vorlagebeschlüsse? Das ist mir leider nach vielen Monaten aktiver und passiver Teilnahme an dieser Diskussion nicht klar.

Spätestens wenn das BMI sich entschließen sollte, das Tarifergebnis im Frühjahr 2023 nicht auf die Beamten zu übertragen, ist das Maß endgültig voll.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1419 am: 30.07.2022 16:53 »
Hahaha das wird niemals passieren - wir können Gott sei Dank die armen Polizisten immer vorschieben die sind ja auch Beamte und haben soviel Stress und Angst im Job und werden im Leben bedroht durch die Arbeit und so bllabla. Da Wird sich keiner erlauben die Ergebnisse nicht auch auf die Beamten zu übertragen. Auch dann auf alle Ministerialbeamte wie mich - können ja schlecht sagen die Beamten ja und die Beamten nein Hahaaa Augen auf bei der Berufswahl

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1420 am: 30.07.2022 17:56 »
Du hast deine A13 vergessen.

Mich würde mal interessieren wie es mit Regio Zuschlägen ausschaut. Würde die Wahl des Immobilienkaufs erleichtern...

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1421 am: 31.07.2022 18:37 »
Folgende aktuelle Information (Antwort von parlamentarischem Staatssekretär im BMI Mahmut Özdemir v. 28.07.22 auf Nachfrage, bis wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist) habe ich gerade im Internet gefunden:

(https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mahmut-oezdemir/fragen-antworten/wann-erfolgt-die-vorlage-einer-rechtskonformen-amtsangemessenen-alimentation?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_653633)

Zitat:
„Sehr geehrter Herr S.,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bereitet derzeit einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 betreffend das Mindestabstandsgebot der Besoldung zum Grundsicherungsniveau sowie den alimentativen Bedarf bei dritten und weiteren Kindern für den Bereich des Bundes umgesetzt werden sollen. Die Einleitung der Ressortabstimmung über den Gesetzentwurf ist für September vorgesehen; die Kabinettbefassung ist für den Herbst dieses Jahres geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir“

Das klingt doch vielversprechend, auch da diese Aussage von einem parlamentarischen Staatssekretär aus dem BMI kommt. Er muss es ja schließlich wissen.
« Last Edit: 31.07.2022 18:48 von MasterOf »

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1422 am: 31.07.2022 18:51 »
Gab es hier nicht mal das ein oder andere Mäusschen aus dem BMI?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1423 am: 31.07.2022 19:02 »
Danke MasterOf, spannend, dass es noch vor den Tarifverhandlungen weitergehen soll.

Leider fehlt mir das Vertrauen um daran zu glauben, dass das ABSTANDSGEBOT hier nur versehentlich vergessen wurde aufzuzählen.  >:(

Es geht eben nur noch um Schmerzbehandlung dort wo es am meisten weh tut, nicht mehr um Therapie des krankenden Patienten Ö. Dienst.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1424 am: 31.07.2022 19:05 »
Danke MasterOf, spannend, dass es noch vor den Tarifverhandlungen weitergehen soll.

Leider fehlt mir das Vertrauen um daran zu glauben, dass das ABSTANDSGEBOT hier nur versehentlich vergessen wurde aufzuzählen.  >:(

Es geht eben nur noch um Schmerzbehandlung dort wo es am meisten weh tut, nicht mehr um Therapie des krankenden Patienten Ö. Dienst.

Dad Abstandsgebot wurde doch explizit von genanntem Staatssekretär genannt?