Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855997 times)

Chillbear

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14100 am: 05.09.2024 11:05 »
Ich hab heute mal meine Widerspruchsschreiben gegen nicht nicht amtsangemessene Alimentation (BB) geordnet. Das erste war aus dem Jahr 2015. Seit dem jährlich wiederholt (ab 2020 gabs sogar eine Eingangsbestätigung). Natürlich alles ruhend gestellt - man weiß ja nicht wie die Gerichte entscheiden werden... Ja nee, is klar. Da sieht man mal, wie die Zeit vergeht.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14101 am: 05.09.2024 11:20 »
Ich hab heute mal meine Widerspruchsschreiben gegen nicht nicht amtsangemessene Alimentation (BB) geordnet. Das erste war aus dem Jahr 2015. Seit dem jährlich wiederholt (ab 2020 gabs sogar eine Eingangsbestätigung). Natürlich alles ruhend gestellt - man weiß ja nicht wie die Gerichte entscheiden werden... Ja nee, is klar. Da sieht man mal, wie die Zeit vergeht.

Wenn Sie richtig schlechte Laune haben wollen, berechnen Sie den Zinsverlust und die Geldentwertung.

Chillbear

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14102 am: 05.09.2024 11:33 »
Zitat
Wenn Sie richtig schlechte Laune haben wollen, berechnen Sie den Zinsverlust und die Geldentwertung.

Dürften so zw. 50 und 75k sein. Ich habe aber auch noch einen 20j alten Gehaltszettel gefunden. Der Unterschied stimmte mich dann doch recht gnädig^

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14103 am: 05.09.2024 11:56 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

erstmal, eine hoffentlich gute Erhöhung im Rahmen des AEZ (so irrsinnig und gesetzeswidrig der auch sein mag) sei allen, die es betrifft, herzlich gegönnt.

Ich schreibe jetzt wieder mal für die wahrscheinlich nur 50 bis 100 Bundesbeamten, die keine anrechenbaren Kinder mehr haben und/oder schon im Ruhestand sind. 😁

Bitte vergesst vor lauter AEZ Euphorie nicht die Tabellenbesoldung. Der Dienstherr ist ja nicht blöde. Er wird alles, was er an AEZ mehr ausgibt, irgendwie woanders einsparen.

Also bitte, Erhöhung der Tabellenbesoldung nicht vergessen. Ist ja auch sehr wichtig für die Pension.

Da gab es ja etliche, die da sagten, was interessiert mich die Pension.

Freunde, ich habe es nie für möglich gehalten, was da auf einen (worst case - Erkrankungen, Gebrechlichkeit, Pflege, auch des Partners!!) zukommen kann.


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14104 am: 05.09.2024 13:42 »
Ich kann natürlich die Kollegen verstehen, die einige Kinder haben und auch noch in einer Hochpreisregion wohnen.
Denen ist jeder Euro wichtig und die werden diesen Entwurf soicher begruessen so sinnentleert dieser auch sein mag.
Mir stellt sich immer wieder die Frage, warum geht es bei einer amtsangemessenen Alimentation ?
Wie der Name es schon vorgibt, ist die Alimantation an das Amt geknüpft bzw spiegelt dessen Wertigkeit oder die damit einhergehende Verantwortung/Position etc wieder.
Wenn nun wie auch von Julianix anführt die Situation entsteht, dass der ledige oder kinderrlose Dezernatsleiter etc infolge der AEZ Orgie zwar die Verantwotung tragen darf, aber ihm unterstellte Beamte infolge einer zahlreichen Nachkommenschaft und / oder eines entsprechenden Wohnortes eine nicht unerheblich höhere Alimentaiton erhalten,  da ist doch dann die ganze Struktur in Frage gestellt.
Zumal die Besoldungsstruktur auch das Prinzip von Eignung, Befaehigung und fachlicher Leistung widerspiegelt.
Das gibt es in sonst keinem Beruf.
Darueber hinaus kommt der Tag an dem Kinder nicht mehr beruecksichtigungsfaehig sind und dann wird die Besoldung des Betroffenen entsprechend gekuerzt. Dies ist umso mehr bei der Pension ein Thema.
Es duerfte von daher auch oder besodners im Interesse der Beamten, die infolge von Kindern und Wohnort von dem Entwurf profitieren sein, dass eine entsprechende Erhoehung der Grundbesoldung stattfindet, denn diese ist nachhaltig und fuehrt nicht zu den o.a. Verwerfungen.
Der gegenwaertige Entwurf sieht fuer mich aus wie eine bedarfsorientierte Alimentation, wobei unser BMI den Bedarf definiert. Das ist schon fast das System welches hinter dem Buergergeld steht und nicht unbedingt eine amtsangemessene Alimentation.
Und wenn wie Julianix ausfuehrt, die zahlreichen Kinder einem das Haus finanzieren, errinnert mich das stark an die fruehere 10E wo man scherzhaft gesagt hat, das Haus wurd emit dem Schwanz gebaut wie es der Biber auch macht.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14105 am: 05.09.2024 13:51 »
@derAlimentierte

Diese Antworten des Maerchenonkels sind nicht mehr zu ertragen.
Der Herr war ja auch mal Beamter und scheint aus dieser Zeit so ziemlich alles vergessen zu haben. Ist offensichtlich ein verbeitetes Phaenomen.
Die seinen Antworten zu entnehmende offensichtliche Missachtung des BVerfG,dessen Rechtsprechung und unserer Verfassung ist nicht mehr in Worte zu fassen, ebenso die aus seinen Antworten trieffende Geringschaetzung der Beamten ist einfach nur noch unertraeglich.

Ich korrigiere mich, das ist in meinen Augen nicht Geringschaetzung der Beamten, das ist Verachtung der Beamten.
« Last Edit: 05.09.2024 14:01 von Bundi »

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14106 am: 05.09.2024 14:14 »
Ich kann natürlich die Kollegen verstehen, die einige Kinder haben und auch noch in einer Hochpreisregion wohnen.
Denen ist jeder Euro wichtig und die werden diesen Entwurf soicher begruessen so sinnentleert dieser auch sein mag.
Mir stellt sich immer wieder die Frage, warum geht es bei einer amtsangemessenen Alimentation ?
Wie der Name es schon vorgibt, ist die Alimantation an das Amt geknüpft bzw spiegelt dessen Wertigkeit oder die damit einhergehende Verantwortung/Position etc wieder.
Wenn nun wie auch von Julianix anführt die Situation entsteht, dass der ledige oder kinderrlose Dezernatsleiter etc infolge der AEZ Orgie zwar die Verantwotung tragen darf, aber ihm unterstellte Beamte infolge einer zahlreichen Nachkommenschaft und / oder eines entsprechenden Wohnortes eine nicht unerheblich höhere Alimentaiton erhalten,  da ist doch dann die ganze Struktur in Frage gestellt.
Zumal die Besoldungsstruktur auch das Prinzip von Eignung, Befaehigung und fachlicher Leistung widerspiegelt.
Das gibt es in sonst keinem Beruf.
Darueber hinaus kommt der Tag an dem Kinder nicht mehr beruecksichtigungsfaehig sind und dann wird die Besoldung des Betroffenen entsprechend gekuerzt. Dies ist umso mehr bei der Pension ein Thema.
Es duerfte von daher auch oder besodners im Interesse der Beamten, die infolge von Kindern und Wohnort von dem Entwurf profitieren sein, dass eine entsprechende Erhoehung der Grundbesoldung stattfindet, denn diese ist nachhaltig und fuehrt nicht zu den o.a. Verwerfungen.
Der gegenwaertige Entwurf sieht fuer mich aus wie eine bedarfsorientierte Alimentation, wobei unser BMI den Bedarf definiert. Das ist schon fast das System welches hinter dem Buergergeld steht und nicht unbedingt eine amtsangemessene Alimentation.
Und wenn wie Julianix ausfuehrt, die zahlreichen Kinder einem das Haus finanzieren, errinnert mich das stark an die fruehere 10E wo man scherzhaft gesagt hat, das Haus wurd emit dem Schwanz gebaut wie es der Biber auch macht.

Eben! Genau da leigt ja auch das Problem für mich. Ich weiß garnicht mehr ob ich mich bei dem Entwurf freuen sol oder nicht. Mit jemanden darüber in der Behörde reden?? Fehlanzeige!! Die haben entweder keine Kinder und haben sich mit dem Thema überhaupt nicht beschäft, oder sie sind so stolz das sie in einer obersten Bundesbehörde ohne Bündelung unterwegs sind, dass sie genau wissen bis A 13 ist ein Selbstläufer.

Total verkehrte Welt. Der unverheiratete versteht es nicht. Der Kinderlose versteht es nicht. Seit dem neuen Entwurf versteht es der mit zwei Kindern auch nicht mehr und und und. Mit kommt es fast so vor als möchte man gerne aus dem Beamtentum aussteigen. Zur Vorbereitung bringt man die Allimentation ins Absordum stellen und beobachtet wir sich die Kollegen länderübergreifend zerpflücken. Wenn es dann eskaliert greift man rettend ein und macht der Besoldung ein Ende?

Ich könnte jetzt ein schlechtes Gewissen haben und sagen behaltet euren AEZ..... Sind nur 1000€ im Monat. Und plädiere weiter für eine höhere Grundbesoldung. Wäre auch objektiv richtig. Dafür die fast Gewissenheit, dass es nie so kommen würde.

Ich wünschte die Entwürfe wären nie gekommen. Dann hätte es nie Begehrlichkeiten bei mir geweckt und Unmut bei vielen anderen.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14107 am: 05.09.2024 14:22 »
@Julianx: Und genau das ist der Punkt, bei dem ich die Gewerkschaften vermisse. Sie müssten Informieren, sie müssten koordinieren, sie müssten versuchen Druck auszuüben. Bis auf wenige Ausnahmen (Lobend erwähnt sei z.B. der TBB und die Richterverbände) passiert dies nicht.

Im Zweifel passiert genau das Gegenteil, der Dienstherr und sein Altpapier wird über den Klee gelobt und die Kollegen davon abgehalten Widersprüche einzulegen.

jeto

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14108 am: 05.09.2024 14:34 »
@Julianx: Letzten Endes nimmst du die Erhöhung nach derzeitigem Entwurf so mit, wenn er denn kommt und machst dennoch weiterhin deinen Widerspruch, bis du durch einen Negativbescheid klagen kannst. Dann bist du ja wieder im Topf für das "Allgemeine", also die rechtmäßige Alimentation, wofür es hier zu kämpfen gilt. Eine Rückzahlung der Beträge aus dem neuen Entwurf würde dann mit Sicherheit nicht kommen, weil sie den gesetzmäßigen Alimentationsbedarf weiterhin nicht gedeckt haben dürften.

Lonks

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14109 am: 05.09.2024 14:41 »
Unterm Strich ich wünsche jedem hier eigentlich dass es noch ein gutes Ende nimmt. Kleine Ausnahmen: Leute, die jetzt bereits schreiben, dass sie die Nachzahlungen anlegen in ETF, etc. sind für mich am Thema vorbei. Braucht ihr das Geld denn dann überhaupt?

Ansonsten finde ich den Austausch hier sehr informativ und teils interessant. Ich würde gerne mal ein paar von Euch bei einer Bratwurst und nen Bier kennenlernen.

Man wird mich vielleicht steinigen wollen für diese Antwort, aber im Kern haben die meisten Beamten und Soldaten des Bundes (solange sie eben nicht viele Kinder haben, was wiederum durch Familienzuschlag bereits kompensiert wird oder in Ballungsräumen wie München tätig sind bzw. wohnen) durchaus ordentliches Einkommen. Von A3 bis A13 scheint die große Masse gut mit ihrem Geld haushalten zu können, und wenn man sich das bundesweite Lohnniveau so anschaut verdienen wir ausreichend bis befriedigend (Schulnote 4/3, anyone?). Ich bin im gehobenen Dienst und habe faktisch keine Geldsorgen, darf mich als Informatiker und Ingenieur aber nicht mit meinen Kollegen in der freien Wirtschaft vergleichen.

Im Kern ist das Problem allerdings, dass man als Beamter (theoretisch) auf viele Vorteile der freien Wirtschaft verzichten muss; angefangen vom Streikrecht bis hin zur persönlichen Integrität und Treue zu Verfassung und Dienstherr. (Als Soldat umso mehr.) Historisch gewachsen muss die Besoldung dem Amt entsprechend angemessen bemessen sein. Ein Hauptamtsgehilfe A3e sollte sich nicht um nur 400€ Netto im Monat von einem Oberinspektor A10g unterscheiden, und beide sollten dennoch ausreichend haben um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Wenn wir das Prinzip aufweichen haben wir etwas wie das aktuelle BBVAngG, bei dem faktisch jedes Amt mit gleich viel Netto auf dem Konto anfängt; außer jemand hat viele Kinder und wohnt Mietenstufe 6.

Ernstgemeinte Frage - bin ich schon wohlstandsverwahrlost im und durch Staats- und öffentlichen Dienst, wenn ich der Ansicht bin, dass ich als studierter Beamter im gD mehr "disposable income" haben sollte als ein angelernter Postbote, welcher aber selbst schon (hoffentlich) angenehm-komfortabel leben kann? Da wir uns mit dem aktuellen Gehalt "arrangieren" sehe ich es nicht als verwerflich an, wenn wir die (eventuelle!) Einmalzahlung dann lieber in die Altersvorsorge/ETFs stecken. Die Nachzahlung ist so fiktiv wie das Partnereinkommen - damit muss man keine reißerischen oder festen Pläne machen, wenn man nicht mal eine Aussicht drauf hat überhaupt irgendwas zu bekommen; ein neuer Kühlschrank wäre aber schon pornös...



Der gegenwaertige Entwurf sieht fuer mich aus wie eine bedarfsorientierte Alimentation, wobei unser BMI den Bedarf definiert. Das ist schon fast das System welches hinter dem Buergergeld steht und nicht unbedingt eine amtsangemessene Alimentation.
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Eben! Genau da leigt ja auch das Problem für mich. Ich weiß garnicht mehr ob ich mich bei dem Entwurf freuen sol oder nicht. Mit jemanden darüber in der Behörde reden?? Fehlanzeige!! Die haben entweder keine Kinder und haben sich mit dem Thema überhaupt nicht beschäft, oder sie sind so stolz das sie in einer obersten Bundesbehörde ohne Bündelung unterwegs sind, dass sie genau wissen bis A 13 ist ein Selbstläufer.

Total verkehrte Welt. Der unverheiratete versteht es nicht. Der Kinderlose versteht es nicht. Seit dem neuen Entwurf versteht es der mit zwei Kindern auch nicht mehr und und und. Mit kommt es fast so vor als möchte man gerne aus dem Beamtentum aussteigen. Zur Vorbereitung bringt man die Allimentation ins Absordum stellen und beobachtet wir sich die Kollegen länderübergreifend zerpflücken. Wenn es dann eskaliert greift man rettend ein und macht der Besoldung ein Ende?

Ganz zu schweigen davon; soll der Gesetzesentwurf den Beamten ermutigen sich Frau und Kind anzuschaffen, um ordentlich Geld zu verdienen? Mir scheint, als müsste man dieses gesamte, historisch gewachsene, Konzept der amtsangemessenen Alimentation einmal vollständig reformieren. So, dass die Besoldung dann wirklich amtsangemessen ist und sich ggf. sogar nach ähnlichen Kriterien aus der Wirtschaft richtet. A14 als Volljurist, A14 als Referatsleitung, A14 als Kommandeur eines Bataillons, A14 als technischer Sachbearbeiter im Ministerium - bekommen alle das gleiche Geld. Aber sei's drum, da meckere ich nur in die Leere hinein. Es ist mir nicht vergönnt da was zu reformieren oder Vorschläge (wie separate Besoldungstabellen, als Anfang) einzubringen. Aktuell bleibt uns nur die beschiedenen Widersprüche abzuwarten, auf welche man dann (ggf.) klagen kann.

oder sie sind so stolz das sie in einer obersten Bundesbehörde ohne Bündelung unterwegs sind, dass sie genau wissen bis A 13 ist ein Selbstläufer.

Zur Aufheiterung gedacht. Zu Beginn meiner Karriere erzählte man mir (als Witz?) mal den Spruch: "Kommt Zeit, kommt Rat, kommt Oberamtsrat."
Langsam ist aber auch mal gut...

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14110 am: 05.09.2024 15:06 »
Sie müssen sich aber vergleichen, weil die Alimentation lt. BVerfG zugleich eine qualitätssichernde Funktion hat. Insoweit kann man sich den Vergleich nicht entziehen, so wie viele es hier tun. In Teilen mag es sich hierbei um eine Gewissensfrage handeln, da einige nach etwas Selbstreflektion mit Sicherheit zu der Erkenntnis kommen, dass sie sich in einer Tätigkeit außerhalb des Beamtenverhältnisses nicht hätten durchsetzen können. Insoweit ist es vielleicht angemessen, zufrieden zu sein, weil man "zurecht" kommt. Dies ist symphatisch, verallgemeinerungsfähig ist es jedoch nicht.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14111 am: 05.09.2024 16:52 »
Hallo in die gesellige Runde,

ich würde gerne wissen, weshalb hier eine kleine Gruppe von Leuten indirekt gegen Beamte mit Kindern hetzten? Woher kommt der Neid?? :-*

Wenn Ihr auch in den Genuss von AEZ, Kinderzuschlag, Kindergeld, Steuerfreibetrag, 40 Stundenwoche, Sonderurlaub etc kommen wollt, dann könnt ihr ganz einfach Kinder zeugen. Dann sehen wir mal, ob ihr dann weiterhin so neidisch seit? Spätestens dann, wenn man sieht, wie teuer ein Kinderwagen, Kita, Spielzeug oder Windeln sin.

Unabhängig davon, verstehe ich die Argumentation mit der Leistungsbezug nicht? Dass es angeblich nicht sein kann, dass ein A8er mit zwei Kinder genauso verdient wie ein A11er ohne Kinder. Was haben die Zuschläge bzw Steuerbegünstigung bezgl der Kinder oder Familie mit Leistung zu tun. Derjenige mit der höheren Dienstgrad bekommt auch eine höhere Grundbesoldung. Alles andere ist eine ganz andere Sache. Mir braucht unabhängig keiner was davon erzählen, dass ein A13/A14er ohne Kinder eine 3-4 Zimmer Wohnung/Haus benötige.

Ich verstehe den Dienstherrn dass sie AEZ nur Familien mit Kinder ausbezahlen möchte. Die Höhe des AEZ ist nach jetzigem Entwurf definitiv zu gering und da ist noch viel Luft nach oben. Mindestens Faktor 3. Ich befürworte e szwar auch, dass Kinderlose in der Mietstufe 6 oder 7 ebenfalls bisschen was bekommen sollten. Aber ein Kinderloser von der Stufe 1 bis 5 braucht definitiv nichts.

Wenn jemand immernoch der Meinung wäre, dass es ihm sooo schlecht gehe und mit unnötigen Vergleichen kommt. Eine Lösung:

Aus dem Beamtenverhältnis in ein Angestelltenverhältnis in der freien Wirtschaft wechseln. Und schauen wie mal ob der Geschäftsinhaber in der freien Wirtschaft offene Ohren für AEZ hat und ähnliches.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14112 am: 05.09.2024 16:59 »
Und wenn der Dienstherr die wöchentliche Dienstzeit vol 41 auf 40 runterfahren würde, bei gleichbleibender Besoldung, dann hätten sie die Besoldung mathematisch um mindestens 3-4 % zusätzlich erhöht.

Und keiner braucht hier jetzt mit den Versprechen vor 20 Jahren da herkommen. Die Sprüche mit der 38,5 Stunden gehören in die Geschichtsbüchern.

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14113 am: 05.09.2024 17:03 »
Skywalker:
Es geht hier nicht um neid, Missgunst oder Könnte wönnte schönte, sondern um Rechtssprechung und gesetzliche Erfordernisse von Verfassungsrang. Deine Meinung in allen Ehren, Versuch dir doch bitte zunächst das Urteil zu Gemüte zu führen, dieses stellt aktuell die Basis für die Diskussion dar. Danach wäre der Gesetzentwurf und die Einschätzung von Swen dran. Hast du das gelesen und wenigstens im Kern verstanden, erübrigen sich diese Diskussionen.

amy1987

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14114 am: 05.09.2024 17:43 »
Es geht hier aber auch um die von vielen Usern immer wieder gemachten ermüdenden Ausführungen, dass der Singlebeamte ja geradezu am Hungertuch nagt, während der Beamte mit 2-3-4 Kindern im Gelde schwimmt. Karnickelprämie, goldenes Beamtenkind oder was hier noch alles für teils ekelhafte Umschreibungen kursieren.

Dass Familienzuschlag, AEZ und Kindergeld nicht mal in Ansätzen die Kosten für Kinder aufwiegen, bleibt dann gerne unbedacht. Der Beamte mit Kindern wird zur Finanzierung seiner Familie immer auf die Grundbesoldung zurückgreifen müssen und weniger Geld für sich zur Verfügung haben als der Single-Beamte.