Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855640 times)

Besoldungswiderspruch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14115 am: 05.09.2024 17:52 »
Merkt eigentlich niemand, dass diese Diskussion und Spaltung zwischen kinderlosen und kinderreichen Beamten genauso von den jeweiligen Dienstherren bezweckt und mit Genuss verfolgt wird?
Und manch Beamter springt drauf an wie der Esel dem eine Karotte vor die Nase gehalten wird... :o ::)

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14116 am: 05.09.2024 20:12 »
Ich möchte den Dienstherrn nicht in Schutz nehmen, aber hier entgleitet die Diskussion. Es war nie im Gespräch, dass der Kinderzuschlag gestrichen wird. AEZ war auch im ersten Entwurf grundsätzlich ab dem ersten Kind vorgesehen.

Die letzten 300 Seiten gibt es nur negative Kommentare über die goldenen Beamten-Kinder. Der Eine schlägt vor, dass der erst ab dem 3 Kind Kinderzuschlag gezahlt werden solle, da bis 2 Kinder Kindergeld ausreichend sei. Der andere will gänzlich alles abschaffen, weil er der Meinung ist, dass Kinder garnicht so teuer wären, und AEZ am Besten nur an Single ausbezahlt wird. Da ja man sich mit dem Partnereinkommen bereichern könnte.

Andere Beneiden als A12er ein A9er weil der A9er mit 3 Kinder genau so viel bekommt wie er A12er ohne Kind.

Dann kommen die utopischen Vergleiche, dass ein A8er mit 5 Kinder im Mietstufe 6, so viel wie ein A13er bekommen würde. Wie viele Beamte kennt ihr in Mietstufe 6 als A8 mit 5 Kinder?

Ich verstehe nicht, weshalb hier ein paar Kinderlose Junggesellen Neider die Diskussionen dominieren und keiner dazwischen kommt. Kann doch net sein, dass die selbsternannten Wirtschaft und Besoldungs Profs. ihre neid Beiträge frei unzählig entfalten können.



Fazit: AEZ muss kommen. Der jetzige Entwurf ist eine Frechheit. Da ist noch vieel Luft nach oben.
Jedoch soll keiner erwarten dass durch die AEZ sämtliche wirtschaftliche Probleme gelöst werden. Wir sind Beamte im öffentlichen Dienst. Da sind die Spielräume nie rießig gewesen. Urteil hin oder her.

Kemar

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14117 am: 05.09.2024 20:32 »
Hallo in die gesellige Runde,

ich würde gerne wissen, weshalb hier eine kleine Gruppe von Leuten indirekt gegen Beamte mit Kindern hetzten? Woher kommt der Neid?? :-*

Wenn Ihr auch in den Genuss von AEZ, Kinderzuschlag, Kindergeld, Steuerfreibetrag, 40 Stundenwoche, Sonderurlaub etc kommen wollt, dann könnt ihr ganz einfach Kinder zeugen. Dann sehen wir mal, ob ihr dann weiterhin so neidisch seit? Spätestens dann, wenn man sieht, wie teuer ein Kinderwagen, Kita, Spielzeug oder Windeln sin.

Unabhängig davon, verstehe ich die Argumentation mit der Leistungsbezug nicht? Dass es angeblich nicht sein kann, dass ein A8er mit zwei Kinder genauso verdient wie ein A11er ohne Kinder. Was haben die Zuschläge bzw Steuerbegünstigung bezgl der Kinder oder Familie mit Leistung zu tun. Derjenige mit der höheren Dienstgrad bekommt auch eine höhere Grundbesoldung. Alles andere ist eine ganz andere Sache. Mir braucht unabhängig keiner was davon erzählen, dass ein A13/A14er ohne Kinder eine 3-4 Zimmer Wohnung/Haus benötige.

Ich verstehe den Dienstherrn dass sie AEZ nur Familien mit Kinder ausbezahlen möchte. Die Höhe des AEZ ist nach jetzigem Entwurf definitiv zu gering und da ist noch viel Luft nach oben. Mindestens Faktor 3. Ich befürworte e szwar auch, dass Kinderlose in der Mietstufe 6 oder 7 ebenfalls bisschen was bekommen sollten. Aber ein Kinderloser von der Stufe 1 bis 5 braucht definitiv nichts.

Wenn jemand immernoch der Meinung wäre, dass es ihm sooo schlecht gehe und mit unnötigen Vergleichen kommt. Eine Lösung:

Aus dem Beamtenverhältnis in ein Angestelltenverhältnis in der freien Wirtschaft wechseln. Und schauen wie mal ob der Geschäftsinhaber in der freien Wirtschaft offene Ohren für AEZ hat und ähnliches.


Netter Versuch Herr Saathoff!

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14118 am: 05.09.2024 20:59 »
Ich möchte den Dienstherrn nicht in Schutz nehmen, aber hier entgleitet die Diskussion. Es war nie im Gespräch, dass der Kinderzuschlag gestrichen wird. AEZ war auch im ersten Entwurf grundsätzlich ab dem ersten Kind vorgesehen.

Die letzten 300 Seiten gibt es nur negative Kommentare über die goldenen Beamten-Kinder. Der Eine schlägt vor, dass der erst ab dem 3 Kind Kinderzuschlag gezahlt werden solle, da bis 2 Kinder Kindergeld ausreichend sei. Der andere will gänzlich alles abschaffen, weil er der Meinung ist, dass Kinder garnicht so teuer wären, und AEZ am Besten nur an Single ausbezahlt wird. Da ja man sich mit dem Partnereinkommen bereichern könnte.

Andere Beneiden als A12er ein A9er weil der A9er mit 3 Kinder genau so viel bekommt wie er A12er ohne Kind.

Dann kommen die utopischen Vergleiche, dass ein A8er mit 5 Kinder im Mietstufe 6, so viel wie ein A13er bekommen würde. Wie viele Beamte kennt ihr in Mietstufe 6 als A8 mit 5 Kinder?

Ich verstehe nicht, weshalb hier ein paar Kinderlose Junggesellen Neider die Diskussionen dominieren und keiner dazwischen kommt. Kann doch net sein, dass die selbsternannten Wirtschaft und Besoldungs Profs. ihre neid Beiträge frei unzählig entfalten können.



Fazit: AEZ muss kommen. Der jetzige Entwurf ist eine Frechheit. Da ist noch vieel Luft nach oben.
Jedoch soll keiner erwarten dass durch die AEZ sämtliche wirtschaftliche Probleme gelöst werden. Wir sind Beamte im öffentlichen Dienst. Da sind die Spielräume nie rießig gewesen. Urteil hin oder her.

Der Erfinder des Alimentationsprinzips hat laut Gisela Färber 1807 folgendes gesagt:
Familienentscheidungen sind private Entscheidungen.

Nun machen diese privaten Entscheidungen aber teilweise 30-50% der Besoldung aus.
Sind auch nicht wirksam für die Pension.

Es ist eine reine Trickserei, aber offenbar gibt es noch genug die darauf reinfallen. 

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14119 am: 05.09.2024 21:09 »
Recht und Gerechtigkeit sind zwei paar verschiedene Schuhe. Die wiederkehrend leidlichen Gerechtigkeitdebatten führen zu nichts.

Fakt ist das BVerfG unterscheidet zwischen einer Vergleichsfamilie (4k) und Familien mit mehr als 3 Kindern. Für letztere besteht ein alimentativer Mehrbedarf. Für die Vergleichfamilie muss der Dienstherr keine Familienzuschläge bezahlen, er hat aber die Pflicht die Besoldung so zu bemessen, dass die sogenannte Vergleichsfamilie davon amtsangemessen Leben kann. Es ist ihm aber gestattet auch für die Vergleichsfamilie Familienzuschläge zu zahlen, um die Aufwendung von Steuermitteln zu begrenzen, wenn kinderlose und unverheiratete Beamte von eventuellen Mehrausgaben gar nicht betroffen ist. Größtenteils sind aber die Kosten der Vergeleichsfamilie durch die gewährte Grundbesoldung zu tragen. Insofern darf die Ämterwertigkeit durch die Familienzuschläge in dieser Konstellation nicht beliebig nivelliert werden.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14120 am: 05.09.2024 21:17 »
Hallo in die gesellige Runde,

ich würde gerne wissen, weshalb hier eine kleine Gruppe von Leuten indirekt gegen Beamte mit Kindern hetzten? Woher kommt der Neid?? :-*

Wenn Ihr auch in den Genuss von AEZ, Kinderzuschlag, Kindergeld, Steuerfreibetrag, 40 Stundenwoche, Sonderurlaub etc kommen wollt, dann könnt ihr ganz einfach Kinder zeugen. Dann sehen wir mal, ob ihr dann weiterhin so neidisch seit? Spätestens dann, wenn man sieht, wie teuer ein Kinderwagen, Kita, Spielzeug oder Windeln sin.

Unabhängig davon, verstehe ich die Argumentation mit der Leistungsbezug nicht? Dass es angeblich nicht sein kann, dass ein A8er mit zwei Kinder genauso verdient wie ein A11er ohne Kinder. Was haben die Zuschläge bzw Steuerbegünstigung bezgl der Kinder oder Familie mit Leistung zu tun. Derjenige mit der höheren Dienstgrad bekommt auch eine höhere Grundbesoldung. Alles andere ist eine ganz andere Sache. Mir braucht unabhängig keiner was davon erzählen, dass ein A13/A14er ohne Kinder eine 3-4 Zimmer Wohnung/Haus benötige.

Ich verstehe den Dienstherrn dass sie AEZ nur Familien mit Kinder ausbezahlen möchte. Die Höhe des AEZ ist nach jetzigem Entwurf definitiv zu gering und da ist noch viel Luft nach oben. Mindestens Faktor 3. Ich befürworte e szwar auch, dass Kinderlose in der Mietstufe 6 oder 7 ebenfalls bisschen was bekommen sollten. Aber ein Kinderloser von der Stufe 1 bis 5 braucht definitiv nichts.

Wenn jemand immernoch der Meinung wäre, dass es ihm sooo schlecht gehe und mit unnötigen Vergleichen kommt. Eine Lösung:

Aus dem Beamtenverhältnis in ein Angestelltenverhältnis in der freien Wirtschaft wechseln. Und schauen wie mal ob der Geschäftsinhaber in der freien Wirtschaft offene Ohren für AEZ hat und ähnliches.


Netter Versuch Herr Saathoff!

Ein Abgeordneter hat nichts anderes zu tun meinst du?

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14121 am: 05.09.2024 21:19 »
Recht und Gerechtigkeit sind zwei paar verschiedene Schuhe. Die wiederkehrend leidlichen Gerechtigkeitdebatten führen zu nichts.

Fakt ist das BVerfG unterscheidet zwischen einer Vergleichsfamilie (4k) und Familien mit mehr als 3 Kindern. Für letztere besteht ein alimentativer Mehrbedarf. Für die Vergleichfamilie muss der Dienstherr keine Familienzuschläge bezahlen, er hat aber die Pflicht die Besoldung so zu bemessen, dass die sogenannte Vergleichsfamilie davon amtsangemessen Leben kann. Es ist ihm aber gestattet auch für die Vergleichsfamilie Familienzuschläge zu zahlen, um die Aufwendung von Steuermitteln zu begrenzen, wenn kinderlose und unverheiratete Beamte von eventuellen Mehrausgaben gar nicht betroffen ist. Größtenteils sind aber die Kosten der Vergeleichsfamilie durch die gewährte Grundbesoldung zu tragen. Insofern darf die Ämterwertigkeit durch die Familienzuschläge in dieser Konstellation nicht beliebig nivelliert werden.

So ist es. Das bedeutet, bis zu 2 Kindern muss das Abstandsgebot unter den Besoldungsgruppen untereinander gewahrt bleiben. Erst ab 3 Kindern darf durch Zuschüsse das Abstandsgebot gebrochen werden.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14122 am: 05.09.2024 21:19 »
Warten wir es ab, ob dass BBVAngG überhaupt kommt.

Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14123 am: 05.09.2024 21:44 »
In NRW bekommt ein Kollege mit zwei Kindern bis ca. 900 netto mehr.
Früher vor 2022 waren es 500. Natürlich nur deshalb, um die Grundbesoldung nicht zu erhöhen. Aber wir
werden  sehen, ob es Bestand haben kann, Zuschläge so weit zu erhöhen, dass die Wertigkeit des Amtes verwässert wird. Die Teilzeit- Kraft mit drei Kindern hat in NRW mehr als der Vorgesetzte, der keine Zeit für Kinder hatte. Kann es nicht sein. Kann der Bund nicht wollen, bzw. die Bundesbeamten.
« Last Edit: 05.09.2024 21:50 von Reisinger850 »

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14124 am: 05.09.2024 21:55 »
Gleiches Amt, gleiche Leistungsanforderungen, gleiches Geld.

Zuschläge müssen Zuschläge bleiben, d.h. sie dürfen nur einen untergeordneten Anteil am gesamten Gehaltsgefüge ausmachen, da sie leistungslose Gehaltskomponenten sind. Ich hoffe, das BVerfG schafft bald Klarheit.

Skywalker2000

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« Antwort #14125 am: 06.09.2024 06:40 »
Gleiches Amt, gleiche Leistungsanforderungen, gleiches Geld.

Zuschläge müssen Zuschläge bleiben, d.h. sie dürfen nur einen untergeordneten Anteil am gesamten Gehaltsgefüge ausmachen, da sie leistungslose Gehaltskomponenten sind. Ich hoffe, das BVerfG schafft bald Klarheit.

Seit wann wird in der öffentlichen Verwaltung mehr gemacht, nur weil man höheren Dienstposten inne hat?

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14126 am: 06.09.2024 06:55 »
Oh wei, jetzt hat euch Skywalker2000 die Leviten gelesen.

Ganz im ernst, ich bin selbst betroffener als A8er mit 3 Kindern und verstehe ihn zum Teil, insbesondere, da ich selbst schon Diskussionen darüber führen musste, weshalb ich auf dem Blatt am Anfang des Monats vielleicht mehr habe als andere, die deutlich höher besoldet werden. Aber das er die Kolleginnen und Kollegen hier so scharf angeht, geht gar nicht. Zumal man spätestens im zweiten Post verstanden hat, dass er sich absolut gar nicht mit der Thematik befasst hat und nur seine eigene Position verteidigen will bzw. andere dumm machen möchte.

Seinen Ansatz, den er (ich meine er war es) gebracht hat, bzgl der Abstände ist nachvollziehbar aber auch hier sicherlich deutlich zu unterscheiden wo jemand dienst. Ich als Soldat finde es immer wieder erschreckend, dass Mannschaftsdienstgrade, zb. als Hauptgefreiter, mit nahezu keiner Verantwortung fast genau soviel verdient, wie ein Oberfeldwebel, von dem einiges mehr abverlangt wird.

Irgendwie aber amüsant wie hier die üblichen verdächtigen darauf anspringen, anstatt das kleine HB-Männchen einfach machen zu lassen.

Ich denke, man wird ohnehin niemals alle gleich glücklich machen, da die Interessen, selbstverständlich vom Familienstand und der Besoldung abhängig, auseinander gehen. Wichtig ist und das betrifft jeden einzelnen, dass man auch mal gönnen kann.


waynetology

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« Antwort #14127 am: 06.09.2024 06:59 »
Gleiches Amt, gleiche Leistungsanforderungen, gleiches Geld.

Zuschläge müssen Zuschläge bleiben, d.h. sie dürfen nur einen untergeordneten Anteil am gesamten Gehaltsgefüge ausmachen, da sie leistungslose Gehaltskomponenten sind. Ich hoffe, das BVerfG schafft bald Klarheit.

Seit wann wird in der öffentlichen Verwaltung mehr gemacht, nur weil man höheren Dienstposten inne hat?

Wieder hast du etwas nicht verstanden. Hier geht es nicht um die höhe Schlagzahl.

Wobei das was clarion sagt, faktisch nicht stimmt. ( keine Ahnung ob das so irgendwo so steht.)
Aber ich denke nicht, dass man A14er mit A14er vergleichen kann. Ich kenne Staffelchefs, die A14 besoldet sind, obwohl sie nur 60 Soldaten führen und andere, die mit der selben Besoldung 260 man führen.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14128 am: 06.09.2024 07:43 »
Im Grunde ist es aber so, dass Beamte in der gleichen Besoldungsgruppe auch Aufgaben mit vergleichbaren Schwierigkeitsgraden lösen können müssen. Bei der Regelbeurteilung bilden die Besoldungsgruppen auch die Vergleichsgruppe.

Dass die Verteilung manchmal etwas schief ist, ist mir bewusst. Jemand mit A14 kann im Ministerium Sacharbeit ohne Personalverantwortung machen, kann in einer Landesbehörde stellvertretender Behördenleiter oder Dezernatsleiter sein und als Soldat schon Oberstleutnant sein mit xxx Soldaten unter sich. Aber die Aufgaben sind vergleichbar schwierig, (behauptet das Ministerium).

Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass das Amt, das man innehat, die wesentliche Komponente der Besoldungshöhe sein muss und nicht die Kinderzahl oder der Wohnort. Zum Ortzuschlag bin ich im Übrigen der Auffassung,  dass der Dienstort entscheidend sein muss, da man den Wohnort im Umkreis frei wählen kann. Diejenigen, die hohe Familienzuschläge okay finden, sollten mal bedenken,  dass die Zuschläge nicht pensionswirksam sind.

Wir reden ständig von der amtangemessene Besoldung und nicht von Bedarfsgemeinschaften, ergo gleiche Ämter gleiches Geld.

Skywalker2000

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« Antwort #14129 am: 06.09.2024 08:00 »
Schon witzig, dass die Nettobesoldung als Maßstab genommen, statt dem Bruttobesoldung.
Unglaublich was für Inkompetenz.

Ich kann jeden der damit träumt, dass der Kinderzuschlag etc abgeschafft wird, folgendes sagen: Das wird nicht passieren. 17 Dienstherrn haben dieses System. Und Ihr träumt von was? goldenen Einhorn.

Und die Kinderlosen Neider werden weiterhin 0 Euro mehr bekommen. Also weiterhin in der Steuerklasse 1 bleiben und fleißig für die goldenen Beamtenkinder bezahlen.

Ich nehme erstmal Sonderurlaub. Danke euch für eure Bereitschaft. Zahlt weiter und beneidet weiter

Es geht nicht um den Zuschlag im Allgemeinen, sondern dass dieser Zuschlag seit 2022 in einigen Ländern bis zu 50% der Gesamtbesoldung ausmachen kann in Vollzeit. Vielleicht mal darüber nachdenken. Seit dem ist das für mich eine reine Karnickelprämie, um vielen Beamten die rechtmäßige Besoldung vorzuenthalten. So war
Es nicht gedacht


Was interessiert mich die Besoldung der Länder? Hier geht es um die Bundesbeamten. Und bis 50% Zuschläge ist weit übertrieben. Welcher Zuschlag soll so hoch sein?