@Hans
Ich weiß gerade nicht, auf welchen Post du dich beziehst. Jedenfalls ziehst du mit deinem Beitrag gerade wieder Vergleiche, die grundsätzlich hinken, weil die Vergleichbarkeit im Allgemeinen fehlt.
Mitnichten ist jeder Mensch gleich qualifiziert, arbeitsfähig, arbeitsfleißig. Zudem ist es (war es mal...?) so, dass an das Berufsbeamtentum hohe Anforderungen in Bezug auf Qualität, Treue und Flexibilität gestellt werden. Das honorieren (honorierten...) die Besoldungsgeber mit einer besseren Absicherung der Familie des Beamten (oft genug durchgekaut hier im Forum).
Aber ob es aus diesen Gründen Kindern von Beamten in der heutigen Zeit deutlich besser geht als anderen - was dein erste Satz im Beitrag zu implizieren versucht - wage ich dann doch zu bezweifeln. Personen gleicher Qualifikation werden mitnichten weniger für ihre Familie sorgen können, wenn sie in der freien Wirtschaft tätig sind.
Letztendlich ist man sich doch hier grundsätzlich einig, dass die Grundbesoldung angemessen sein muss, nicht die Höhe der Zuschläge, damit die Bewertung des/der Einzelnen auch nach Amtswertigkeit erfolgt.
Dennoch kann man es doch auch niemandem verdenken, der erstmal die (verfassungswidrige) Erhöhung für die Seinen/Ihren mitnimmt und sich über das Mehr freut. Dagegen rechtlich weiterhin vorzugehen, sollte aber weiterhin das Gebot sein.