Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4014678 times)

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14145 am: 06.09.2024 09:49 »
Leute.... Don't feed the troll.
Am besten einfach den Möchtegern-Jedi ignorieren. Davon abgesehen, dass mir bei seiner Rächdschraibung schwindelig wird, hat er bis auf viel Geblubber, Provokation und Missgunst nichts Sachliches zum Thema beizutragen.

Apropos Sachliches: Läasst sich das Gerücht, dass die AEZ-Beträge mach oben korrigiert werden sollen, irgendwie belegen? Mich würde es stark wundern, wenn sie freiwillig auch nur einen Cent drauflegen. Eher rechne ich mit einer Erhöhung der Abschmelzbeträge.

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14146 am: 06.09.2024 09:57 »
Für alle die sich wundern, dass Swen derzeit nichts schreibt:

Es gibt tatsächlich nichts Neues!

Spannend wird es erst wieder nach Ablauf der Verbandsbeteiligung.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14147 am: 06.09.2024 12:12 »
Ich sag ja kinderloser Neider.

...

Daher mein Fazit: kinderlose Neider bekommen nichts und zahlen für die goldenen Beamtenkinder. Danke euch

Achso ... dann bin ich in einer Stadt mit Mietenstufe IV in der man für eine Vierzimmerwohnung kalt 1.100 € aufwärts zahlt mit 2 Kindern ein kinderloser Neider?

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14148 am: 06.09.2024 12:16 »
Don't feed the troll. Bitte.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14149 am: 09.09.2024 06:46 »
Ich hab mir am Wochenende nochmals Gedanken gemacht über das was Skywalker gesagt hat. Er liegt natürlich völlig falsch. Aber lustig finde ich, dass es hier doch Menschen gibt, die uns mit Kindern dafür verurteilen, dass wir eventuell mehr verdienen könnten, als sie selbst. Aber gleichzeitig erwarten sie, dass sie als Single, wie eine kleine Familie besoldet wird.
Mir ist bekannt was im Gesetz steht aber der eine oder Kinderhater sollte sich mit seinen Äußerungen zurückhalten.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14150 am: 09.09.2024 08:29 »
Ich hab mir am Wochenende nochmals Gedanken gemacht über das was Skywalker gesagt hat. Er liegt natürlich völlig falsch. Aber lustig finde ich, dass es hier doch Menschen gibt, die uns mit Kindern dafür verurteilen, dass wir eventuell mehr verdienen könnten, als sie selbst. Aber gleichzeitig erwarten sie, dass sie als Single, wie eine kleine Familie besoldet wird.
Mir ist bekannt was im Gesetz steht aber der eine oder Kinderhater sollte sich mit seinen Äußerungen zurückhalten.

Nein, aber ähnliche Gedanken habe ich ne Zeit lang auch gehabt. Aber genau hier ist ja liegt ja die Krux. Sie haben nicht ganz Unrecht. Singles haben es in den Ballungsgebieten nicht leicht. Wenn Mieten ins Nirvana steigen fragst du dich auch als junger zielstrebiger Volljurist mit Leitungsverantwortung warum dein Sachbearbeiter das doppelte auf der Besoldungsabrechnung hat. Das mag jetzt bei mir nen Extremfall sein durch die Masse an Kindern, die ich mein Eigen nenne, aber es ist schon verrückt. Wenn Familienzuschläge in die Tausender gehen stimmt ja was nicht an der Alimentation. Natürlich fragst du dich dann ob es noch ums Leistungsprinzip geht. Und du vermeinst es irgendwann. Dreh die Frage um. Warum ist die Grundbesoldung nicht so bemessen, dass wir dieses Thema hier nie besprechen würden. Wieso? Eine gesunde und vernünftige Grundbesoldung. Mit genügend Abstand zwischen Laufbahngruppen gibt Leistungsanreize noch ein höheres Amt zu erreichen. Ich habe einen Master MPA. Aber null Interesse daran einen Aufstieg in den höheren Dienst zu absolvieren. Wozu denn? Sandwichleitung als Referatsleiter? Druck von oben, Druck von unten? Ich brauche es ja auch nicht. Nach 16:00 packe ich die Horde in meinen 9- Sitzer und schalte das Diensthandy ab.

Aber zurück zum Thema. Objektiv sind diese Reparaturversuche um die Kassen zu schonen einfach falsch. Und wir dürfen uns hier nicht spalten lassen in Singles und Eltern. In Großstädter und Landeier. Es macht schon seit der Föderalismusreform 2 keinen Sinn mehr, da du ja mittlerweile dir ausrechnen musst in welchen der 17 Besoldungskreise ich mich fiskalisch oder von den Dienstzeiten her ich mich am wohlsten fühle.

Hans1W

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14151 am: 09.09.2024 08:43 »
Nicht jedes Kind hat das Glück ein Beamtenkind zu sein!
Betrachtet mal die Angestellten, wer hier Singel ist muss seine Miete, Aussattung der Wohung und allgemeine Lebenshaltungskosten(Heizung, Lebensmittel etc.) aus einem Einkommen bestreiten. Zu zweit wohnen ist deutlich günstiger. Allerdings ist nicht jedem vergönnt einen Lebensabschnittsgefährten zu finden, mit dem er auch einen längeren Lebensabschnitt bestreiten kann, das verhindert schon die ungleiche Geschlechterverteilung. Kinder bekommen bei gleichgeschlechtigen Paaren ist doch eher die Ausnahme.
Und ob die Partnerschaft dann stabil genung ist um innerhalb der fruchtbaren Zeit Nachwuchs zeugen zu können, steht auf einen ganz anderem Blatt.
Der ein oder andere, der nicht freiwillig Kinderlos geblieben ist, wird sich von solchen Kommentaren wie, dann leg dir doch Kinder zu etc. sicher bestimmt besonders Wertgeschätzt und verstanden fühlen.
Aber hauptsache ICH habe mehr, was mit den anderen ist, ist MIR doch egal.

jeto

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14152 am: 09.09.2024 08:59 »
@Hans

Ich weiß gerade nicht, auf welchen Post du dich beziehst. Jedenfalls ziehst du mit deinem Beitrag gerade wieder Vergleiche, die grundsätzlich hinken, weil die Vergleichbarkeit im Allgemeinen fehlt.
Mitnichten ist jeder Mensch gleich qualifiziert, arbeitsfähig, arbeitsfleißig. Zudem ist es (war es mal...?) so, dass an das Berufsbeamtentum hohe Anforderungen in Bezug auf Qualität, Treue und Flexibilität gestellt werden. Das honorieren (honorierten...) die Besoldungsgeber mit einer besseren Absicherung der Familie des Beamten (oft genug durchgekaut hier im Forum).
Aber ob es aus diesen Gründen Kindern von Beamten in der heutigen Zeit deutlich besser geht als anderen - was dein erste Satz im Beitrag zu implizieren versucht - wage ich dann doch zu bezweifeln. Personen gleicher Qualifikation werden mitnichten weniger für ihre Familie sorgen können, wenn sie in der freien Wirtschaft tätig sind.

Letztendlich ist man sich doch hier grundsätzlich einig, dass die Grundbesoldung angemessen sein muss, nicht die Höhe der Zuschläge, damit die Bewertung des/der Einzelnen auch nach Amtswertigkeit erfolgt.
Dennoch kann man es doch auch niemandem verdenken, der erstmal die (verfassungswidrige) Erhöhung für die Seinen/Ihren mitnimmt und sich über das Mehr freut. Dagegen rechtlich weiterhin vorzugehen, sollte aber weiterhin das Gebot sein.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14153 am: 09.09.2024 09:00 »
Der ein oder andere, der nicht freiwillig Kinderlos geblieben ist, wird sich von solchen Kommentaren wie, dann leg dir doch Kinder zu etc. sicher bestimmt besonders Wertgeschätzt und verstanden fühlen.
Aber hauptsache ICH habe mehr, was mit den anderen ist, ist MIR doch egal.

Das Problem ist ein anderes. Wir Deutschen sind es gewöhnt rechts und links zu schauen, und uns in Neid und Missgunst zu ergehen. Wir kriegen es von den Medien und vielen Politikern vorgelebt, das wir auf die schwächeren einzutreten haben und uns gegenseitig alles madig machen sollen.
Und warum?

Damit wir uns eben nicht auf die wesentlichen Dinge konzentrieren und diejenigen bearbeiten, welche den Umständen abhilfe schaffen könnten.

Um die Rechtssprechung in einfachen Worten zu wiederholen.
- Grundgehalt entspricht Amt und Würde und reicht aus den Beamten, seinen Partner oder Partnerin und zwei Kinder standesgemäß zu versorgen.
- Ggf. mit einem moderatem Kinderzuschlag
- Ab Kind 3 Sind die Kinderzuschläge zu erhöhen.
- Der Binnenabstand zwischen den Ämtern muss gewahrt bleiben
- Mindestabstand der niedrigsten Besoldungsstufe zum Bürgergeld

Keinen Cent weniger als das, aber gerne mehr  ;)

waynetology

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« Antwort #14154 am: 09.09.2024 09:04 »
Ich hab mir am Wochenende nochmals Gedanken gemacht über das was Skywalker gesagt hat. Er liegt natürlich völlig falsch. Aber lustig finde ich, dass es hier doch Menschen gibt, die uns mit Kindern dafür verurteilen, dass wir eventuell mehr verdienen könnten, als sie selbst. Aber gleichzeitig erwarten sie, dass sie als Single, wie eine kleine Familie besoldet wird.
Mir ist bekannt was im Gesetz steht aber der eine oder Kinderhater sollte sich mit seinen Äußerungen zurückhalten.

Nein, aber ähnliche Gedanken habe ich ne Zeit lang auch gehabt. Aber genau hier ist ja liegt ja die Krux. Sie haben nicht ganz Unrecht. Singles haben es in den Ballungsgebieten nicht leicht. Wenn Mieten ins Nirvana steigen fragst du dich auch als junger zielstrebiger Volljurist mit Leitungsverantwortung warum dein Sachbearbeiter das doppelte auf der Besoldungsabrechnung hat. Das mag jetzt bei mir nen Extremfall sein durch die Masse an Kindern, die ich mein Eigen nenne, aber es ist schon verrückt. Wenn Familienzuschläge in die Tausender gehen stimmt ja was nicht an der Alimentation. Natürlich fragst du dich dann ob es noch ums Leistungsprinzip geht. Und du vermeinst es irgendwann. Dreh die Frage um. Warum ist die Grundbesoldung nicht so bemessen, dass wir dieses Thema hier nie besprechen würden. Wieso? Eine gesunde und vernünftige Grundbesoldung. Mit genügend Abstand zwischen Laufbahngruppen gibt Leistungsanreize noch ein höheres Amt zu erreichen. Ich habe einen Master MPA. Aber null Interesse daran einen Aufstieg in den höheren Dienst zu absolvieren. Wozu denn? Sandwichleitung als Referatsleiter? Druck von oben, Druck von unten? Ich brauche es ja auch nicht. Nach 16:00 packe ich die Horde in meinen 9- Sitzer und schalte das Diensthandy ab.

Aber zurück zum Thema. Objektiv sind diese Reparaturversuche um die Kassen zu schonen einfach falsch. Und wir dürfen uns hier nicht spalten lassen in Singles und Eltern. In Großstädter und Landeier. Es macht schon seit der Föderalismusreform 2 keinen Sinn mehr, da du ja mittlerweile dir ausrechnen musst in welchen der 17 Besoldungskreise ich mich fiskalisch oder von den Dienstzeiten her ich mich am wohlsten fühle.

Alleine schon für die Zeit nach den Kindern. Deine Denkweise ist nicht lang genug bedacht.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14155 am: 09.09.2024 09:28 »
Ein Gewerkschaftsvertreter sagte bei der Anhörung zum Besoldungsgesetz in NRW schon, dass sie immer Schwierigkeiten haben gegenüber der Presse zu erklären, warum Beamtenkinder soviel mehr bekommen als andere Kinder. Er erläuterte aber auch, dass es letztendlich eine betriebswirtschaftliche Rechnung des Besoldungsgesetzgebers ist, mit der er eben besser davonkommt, wenn er dem Beamten im Schnitt 20 Jahre eine höhere Besoldung zahlt und die restlichen Jahre einschl. Pension eine niedrigere Besoldung. So meint er die verfassungsgemäße Alimentation einzuhalten. Mal schauen, was das BVerfG dazu sagt.

Skywalker2000

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« Antwort #14156 am: 09.09.2024 09:47 »
Dass es einen Kinderzuschlag für Beamtenkinder gibt ist ganz einfach erklärt.

Mit einem Kind entstehen Kosten. Wenn der Beamte weniger Geld im Monat zur Verfügung hat (insbesondere in den unteren Besoldungsstufen) dann ist der Beamte mehr an Korruption gefährdet. Um dass zu um gehen, versucht der Diensther die monatl Besoldung in „guter“ Höhe aufrecht zu erhalten.

Denn ein korrupter Beamter, kostet das 10fache oder mehr an Kinderzuschlag, was bezahlt wird.

Ein weiterer Grund ist es auch, dass ein Beamter nur mit Leistung trotz Kinder nicht immer die Chance hat, ein höher wertiges Amt zu erreichen. Beispiel A9+Z. Dies ist auch ein kleiner Trostpreis

Punkte Ende.

BRUBeamter

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« Antwort #14157 am: 09.09.2024 11:18 »
Ich hab mir am Wochenende nochmals Gedanken gemacht über das was Skywalker gesagt hat. Er liegt natürlich völlig falsch. Aber lustig finde ich, dass es hier doch Menschen gibt, die uns mit Kindern dafür verurteilen, dass wir eventuell mehr verdienen könnten, als sie selbst. Aber gleichzeitig erwarten sie, dass sie als Single, wie eine kleine Familie besoldet wird.
Mir ist bekannt was im Gesetz steht aber der eine oder Kinderhater sollte sich mit seinen Äußerungen zurückhalten.

Naja, es gibt halt immer Menschen, die den einfachen Weg gehen.

Grundsätlich muss man doch aber festhalten, dass auch wenn die Besoldung/Alimentation auf eine Familie mit 2 Kindern sich bezieht und das bisher auch immer das LKeitbild war, es kaum für einen Single im Ballungsgebiet reicht. Zumindest in den unteren Besoldungsgruppen. Heisst natürlich auch, schon gar nicht für eine Familie mit 2 Kindern.

Leider geht es aber nur ums Geldsparen! So wie viel hier im Forum, finde auch ich, dass die Besoldung grundsätzlich angehoben werden sollte - mit dem entsprechenden Abstandsgebot etc. Dazu gehört aber auch gerade Kinder mit in den Fokus zu nehmen und zu unterstützen.

Dann wären viele andere Probleme gleich mit gelöst. Jetzt wird nur versucht so billig wie möglich aus der Sache zu lommen.


BRUBeamter

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« Antwort #14158 am: 09.09.2024 11:22 »
Dass es einen Kinderzuschlag für Beamtenkinder gibt ist ganz einfach erklärt.

Mit einem Kind entstehen Kosten. Wenn der Beamte weniger Geld im Monat zur Verfügung hat (insbesondere in den unteren Besoldungsstufen) dann ist der Beamte mehr an Korruption gefährdet. Um dass zu um gehen, versucht der Diensther die monatl Besoldung in „guter“ Höhe aufrecht zu erhalten.

Denn ein korrupter Beamter, kostet das 10fache oder mehr an Kinderzuschlag, was bezahlt wird.

Ein weiterer Grund ist es auch, dass ein Beamter nur mit Leistung trotz Kinder nicht immer die Chance hat, ein höher wertiges Amt zu erreichen. Beispiel A9+Z. Dies ist auch ein kleiner Trostpreis

Punkte Ende.

Selten so ein Quatsch gelesen!  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D 8)

Skywalker2000

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« Antwort #14159 am: 09.09.2024 12:04 »
Dass es einen Kinderzuschlag für Beamtenkinder gibt ist ganz einfach erklärt.

Mit einem Kind entstehen Kosten. Wenn der Beamte weniger Geld im Monat zur Verfügung hat (insbesondere in den unteren Besoldungsstufen) dann ist der Beamte mehr an Korruption gefährdet. Um dass zu um gehen, versucht der Diensther die monatl Besoldung in „guter“ Höhe aufrecht zu erhalten.

Denn ein korrupter Beamter, kostet das 10fache oder mehr an Kinderzuschlag, was bezahlt wird.

Ein weiterer Grund ist es auch, dass ein Beamter nur mit Leistung trotz Kinder nicht immer die Chance hat, ein höher wertiges Amt zu erreichen. Beispiel A9+Z. Dies ist auch ein kleiner Trostpreis

Punkte Ende.

Selten so ein Quatsch gelesen!  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D 8)

Okay weshalb gibt es dann den Kinderzuschlag?