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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Bundi:
@polareu
Erschreckend was da zusammengestrickt oder geschustert wird.
Wenn das den Tatsachen entspricht ist den Damen und Herren nicht mehr zu helfen. Habe schon bei der seinerzeitigen Klatsche durch das BVerfG zum Haushalt die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und mich gefragt wie sowas ein Finanzminister und sein Ministerium zustande bringen können. Da wurde gegen so viele Haushaltsgrundsätze verstoßen das  jedem mit dem Haushaltsrecht vertrauten nur das Grauen kommen konnte. Ich frage mich wo ist der fachliche Sachverstand im BMF geblieben ? Das galt schon beim früheren Haushaltsentwurf und sollte der Artikel und die Zahlen stimmen ist dies nach bereits erfolgter Klatsche aus Karlsruhe umso unverständlicher. Und ja deine Vermutung teile ich. Wenn diese Lücken im Haushalt 25 vorhanden sein sollten und es dann aller Voraussicht nach die nächste Lehrstunde aus Karlsruhe geben wird, wird mit Sicherheit niemand mehr auch nur noch einen Cent in eine verfassungsgemäße Alimentation stecken wollen. Selbst der Murksentwurf, der die Kosten bis zum
Äusersten drücken sollte, wird dann so meine Einschätzung in irgendeiner Schublade verschwinden bis Karlsruhe die Faxen dicke hat.

tigertom:
Die Faxen dicke ?

So sehr ich es mir wünschen würde, aber Karlsruhe wird uns nicht retten. Davon bin ich überzeugt. Wenn in 4 Jahren keine Fakten geschaffen worden sind, während 16 andere Rechtskreise mehr oder minder gute Rahmenbedingungen geschaffen haben, dann darf man wünschen, aber sollte nicht hoffen.

pedius87:
Dienstherr muss Arbeit einklagen:

Der Dienstherr behauptet er alimentiert amtsangemessen? Ich muss das Gegenteil einklagen?

Das Spiel können wir auch so spielen:

Ich behaupte udn bin der felsenfesten Überzeugung ich arbeite amtsangemssen.
Falls der Dienstherr dies anzweifelt bleibt ihm der Klageweg/Disziplinarweg.


Ab sofort:
 - keine Überstunden
- Stelle wird erst Monate später nachbesetzt: Nicht mein Problem, Hinweis an Vorgesetzen, Melden macht frei
- Gründlichkeit vor Schnelligkeit: Kommentare, Urteile und Literatur ausgiebig nutzen
- Ermessen nicht zu großzügig auslegen: Verantwortung wird nicht übernommen, immer schön ans Gesetz halten
- Sonderaufgaben? Diese Wort ist mir fremd.
- Anfragen der Bürger zum Antrag: ich Verwaltungsbeamter, kein Gestaltungsbeamter. Ich prüfe nur die vorgelegten Unterlagen und weise auf die Fehler/Mängel hin. Wie sie zu beheben sind bitte beim Entwurfsverfasser nachfragen

Und immer dran denken:

Wr nichts macht, macht keine Fehler. Wer keine Fehler macht, der wird befördert.

dirtyharry:
Hallo, ich war längere Zeit nicht in der Lage hier mit zu lesen...habe aber gesehen, dass es einen neuen Gesetzesentwurf gibt. Gibt es dazu Informationen, wann es evtl. in den BT geht?!

InternetistNeuland:

--- Zitat von: dirtyharry am 11.09.2024 18:01 ---Hallo, ich war längere Zeit nicht in der Lage hier mit zu lesen...habe aber gesehen, dass es einen neuen Gesetzesentwurf gibt. Gibt es dazu Informationen, wann es evtl. in den BT geht?!

--- End quote ---

Frühsten wenn der Haushalt durch ist und nicht vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wird.

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