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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Papermonster:
Hallo,

habe gerade die letzten 30min versucht, den Erstentwurf aus dem I.Q.23 zu finden und die Betrachtungen von Swen dazu... leider ohne Erfolg....

Fall mir jemand dazu Hilfestellung geben kann, wird sehr gern angenommen. Geht darum, zusätzliche Interessenten an der Sache zu finden.

Hint: in ieiner Spießrunde wurde wohl in den letzten 3 Wochen dieser, damalige Entwurf als Erfolg verkauft und.... es weiss ja keiner besser... dem muss man Abhilfe schaffen...

MfG
Paper

Edit: Rechtschreibung
Edit 2: möchte meinem KpFw nicht die knapp 950 Seiten Forum vor den Latz knallen ohne Einstiegsinformation, wie er die Infos, die er erhalten hat, bewerten kann.

Papermonster:
Bitte 1. Entwurf aus I.Quartal 2023 posten.

Bitte Stellungnahme der Erfahrenen posten (am besten mit Seitenzahl)

Bitte Entwurf vom 20.08.24 posten (hab ich net gespeichert).

Danke

Dunkelbunter:

--- Zitat von: Papermonster am 16.09.2024 21:35 ---Bitte 1. Entwurf aus I.Quartal 2023 posten.

Bitte Stellungnahme der Erfahrenen posten (am besten mit Seitenzahl)

Bitte Entwurf vom 20.08.24 posten (hab ich net gespeichert).

Danke

--- End quote ---

Da findet man beide Entwürfe, sowie die Stellungnahmen von 2023. Die Stellungnahmen von 2024 werden da dann auch beigefügt.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D3/BBVAngG.html

VierBundeslaender:
Ich habe mir den Entwurf mal angeschaut, weil mich interessiert hat, inwieweit die Streichung unterer Besoldungsgruppen verfassungsgemäß sein kann. Naturgemäß entscheiden wir das nicht im Forum (leider  ;D), sondern das macht das Verfassungsgericht. Aber man kann ja mal laut nachdenken.

Ein erster Hinweis ergibt sich in einem Uralturteil, BVerfGE 26, 141. Dort wurde die Besoldung verändert und Staatsanwälte wurden anders als Richter behandelt. Die Richter wollten nun eine höhere Einstufung einklagen (und scheiterten damit). Auf die Details kommt es hier nicht an - kann ja jeder nachlesen -, sondern was das Verfassungsgericht gesagt hat. Im Kern war es das Argument: "Wenn man diese Besoldungsänderung vernünftig begründet, kann man auch jemandem weniger Geld oder nicht mehr Geld zahlen". Das ist ja später auch als Prozeduralisierungspflicht hier im Forum bekannt geworden.

Nun hat mich interessiert, wie der Gesetzgeber die Streichung der unteren Besoldungsgruppen (§ 27 sowie § 79) begründet. Wie gesagt: Erst einmal kann er das, wenn er vernünftige Gründe findet. Dann kann das verfassungsgemäß sein. Im vorliegen Dokument lesen wir dazu folgende Begründung:


--- Zitat ---Im einfachen Dienst ist die Erbringung einer vollwertigen Leistung kaum von einer beruflichen Erfahrung abhängig, so dass auch ohne Vorerfahrung eine entsprechende Leistung erbracht werden kann. Es ist demnach sachlich gerechtfertigt, in einer höheren Stufe zu beginnen. Für die weitere berufliche Entwicklung stehen dann bei Beamtinnen und Beamten im einfachen Dienst noch drei höhere Erfahrungsstufen zu Verfügung. Im mittleren Dienst gilt dies in geringerem Maße, so dass der Einstieg in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 auf die Stufe 3 angehoben wird.

Letztlich dient der reguläre Einstieg in höhere Erfahrungsstufen für Beamtinnen und Beamte im einfachen Dienst in der Besoldungsgruppe A 4 Stufe 5 sowie in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 in Stufe 3 auch der Sicherstellung einer ausreichenden Mindestalimentation...Das BVerfG (vgl. Beschluss vom 17. November 2015 – 2 BvL 19/09 u.a. Rn. 94) hat die Anhebung der Einstiegsgehälter als Option zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation ausdrücklich mit in den Blick genommen.
--- End quote ---

Daraus folgt aber, dass man von Anfang an diese Erfahrungsstufen gar nicht gebraucht hätte. Denn wieso ist jetzt auf einmal die vollwertige Leistung kaum (?!) von der beruflichen Erfahrung abhängig, war es aber 75 Jahre seit Bestehen der Bundesrepublik? Nur, weil im Grundgesetz Art. 33 (5) die Worte "und fortzuentwickeln" eingefügt wurden? Glaube ich nicht. Die von mir zuletzt zitierten Sätze sind entlarvend: "Wir machen das, weil wir so das Bundesverfassungsgericht austricksen", und das sind jetzt mal meine Worte.

Ich weiß nicht, wie das BVerfG entscheidet. Ich würde aber Wetten darauf annehmen.
(PS Allerdings nicht auf den Zeitpunkt, an dem es entscheidet...)

Papermonster:

--- Zitat von: Dunkelbunter am 16.09.2024 21:55 ---
--- Zitat von: Papermonster am 16.09.2024 21:35 ---Bitte 1. Entwurf aus I.Quartal 2023 posten.

Bitte Stellungnahme der Erfahrenen posten (am besten mit Seitenzahl)

Bitte Entwurf vom 20.08.24 posten (hab ich net gespeichert).

Danke

--- End quote ---

Da findet man beide Entwürfe, sowie die Stellungnahmen von 2023. Die Stellungnahmen von 2024 werden da dann auch beigefügt.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D3/BBVAngG.html

--- End quote ---

Besten Dank.

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