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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Ozymandias:
--- Zitat von: xap am 21.09.2024 09:53 ---Dem BVerfG wäre angeraten sich mit den Grundlagen des Begriffs Barwert auseinanderzusetzen. Ich habe nicht das Gefühl, dass es hier ein Verständnis darüber bei den Richtern gibt. Ansonsten würde man das Thema Zinsen nicht lapidar beiseite wischen, zumal wenn gleichzeitig argumentiert wird das Geld werde ja (irgendwann in 10 Jahren) nachgezahlt.
--- End quote ---
Richter können ja sowieso schlecht rechnen. Das BVerfG kann aber keine Gesetze ändern und nur die Normen verwerfen, die angegriffen werden. Bislang hat das wohl noch niemand getan, sonst hätte sich das Gericht dazu äußern müssen.
Bei der Besoldung gilt die Nichtverzinsung aber m.E. nach für beide Seiten, also auch bei Besoldungsüberzahlungen fallen keine Zinsen an. Daher sieht es weiterhin sehr schlecht aus, dass sich da etwas ändert.
lotsch:
--- Zitat von: Ozymandias am 21.09.2024 14:48 ---
--- Zitat von: xap am 21.09.2024 09:53 ---Dem BVerfG wäre angeraten sich mit den Grundlagen des Begriffs Barwert auseinanderzusetzen. Ich habe nicht das Gefühl, dass es hier ein Verständnis darüber bei den Richtern gibt. Ansonsten würde man das Thema Zinsen nicht lapidar beiseite wischen, zumal wenn gleichzeitig argumentiert wird das Geld werde ja (irgendwann in 10 Jahren) nachgezahlt.
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Richter können ja sowieso schlecht rechnen. Das BVerfG kann aber keine Gesetze ändern und nur die Normen verwerfen, die angegriffen werden. Bislang hat das wohl noch niemand getan, sonst hätte sich das Gericht dazu äußern müssen.
Bei der Besoldung gilt die Nichtverzinsung aber m.E. nach für beide Seiten, also auch bei Besoldungsüberzahlungen fallen keine Zinsen an. Daher sieht es weiterhin sehr schlecht aus, dass sich da etwas ändert.
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Ich werde die Verzinsung meiner noch nicht erfolgten Besoldungsnachzahlung bis zum EGMR durchstreiten. Das verspreche ich, wenn ich nicht vorher versterben werde. Da das angesichts der Verfahrensdauer nicht ausgeschlossen, sondern eher anzunehmen ist, werde ich in meinem Testament festlegen, dass derjenige von meinen Erben, der das Verfahren als Rechtnachfolger bis zum EGMR durchstreitet, besonders bedacht wird.
An was man bei unserem Besoldungs- und Rechtssystem alles denken muss.
Knecht:
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...Bei der Besoldung gilt die Nichtverzinsung aber m.E. nach für beide Seiten, also auch bei Besoldungsüberzahlungen ...
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Der war gut!
Ozymandias:
Kommt durchaus öfter vor, falsche Stufe, falsche Stunden, falsches dies und das. Wird dann unverzinst zurückgefordert, wenn es nicht verjährt ist.
Natürlich mometan eher zu Gunsten der Besolder, die Zinsen sind dort aber das kleinste Problem für Beamte, wenn 90-95% der Ansprüche wegen nicht zeitnaher Geltendmachung ohnehin jedes Jahr verjähren.
Maximus:
Die Brandenburg-Wahl ist zu Ende. Jetzt schauen alle auf die Bundes-FDP. Ich nehme Wetten entgegen. Wird die FDP die Ampel platzen lassen?
Ich hoffe darauf, dass die Ampel scheitert und Karlsruhe zeitnah zur Berliner Besoldung ein Urteil fällt und somit den Spielraum für die Besoldungsgesetzgeber weiter einschränkt. Vielleicht wird dann der nächste Entwurf etwas besser (die Hoffung stirbt zuletzt).
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