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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Soldat1980:

--- Zitat von: Bundi am 24.09.2024 08:55 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 24.09.2024 07:16 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 24.09.2024 06:33 ---...
Wenn ich es richtig sehe, kann auf der Basis hier nun dargelegter Daten eine sachliche Diskussion geführt werden.

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Deine Argumentation ist hervorragend formuliert ... mir fehlt nur die Stelle, an der Du die verfassungsrechtlich zwingend gebotene Verbeamtung von "Hilfsarbeitern" herleitest.

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Sicher gibt es einen derartigen Zwang nicht. Aber wenn unsere BesGesetzgeber diese Posten verbeamtet haben, es gibt diese Dp ja wenn auch nahezu nur noch bei der Bw, so muss sich der BesGesetzgeber auch an den Konsequenzen aus diesem Handeln messen. Sprich entsprechend zu besolden.

Nun kann man sicher alle diese "Hiflsarbeiter" Dp in eine hoehere BesGrp ueberfuehren oder gar ganz abschaffen oder in Angestellten Dp umwandeln um die Problematik vermeintlich zu umgehen.
Aber wie Swen in einer frueheren Bewertung ausgefuehrt hat, reicht die verfassungswidrige Alimentation bis in die BesGrp A11 oder war es A10 hinein.

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Siehe Bewertung Swen zum Fortgeschriebenen Referentenentwurf BBVAngG:
Das Mindestabstandsgebot zeigt sich in der ersten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 13 materiell-rechtlich als knapp nicht mehr verletzt.

Bin gespannt wie die Stellungnahmen ausschauen…Frist zur Vorlage war der 25.09.2024…richtig?

Organisator:

--- Zitat von: Bundi am 24.09.2024 08:55 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 24.09.2024 07:16 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 24.09.2024 06:33 ---...
Wenn ich es richtig sehe, kann auf der Basis hier nun dargelegter Daten eine sachliche Diskussion geführt werden.

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Deine Argumentation ist hervorragend formuliert ... mir fehlt nur die Stelle, an der Du die verfassungsrechtlich zwingend gebotene Verbeamtung von "Hilfsarbeitern" herleitest.

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Sicher gibt es einen derartigen Zwang nicht. Aber wenn unsere BesGesetzgeber diese Posten verbeamtet haben, es gibt diese Dp ja wenn auch nahezu nur noch bei der Bw, so muss sich der BesGesetzgeber auch an den Konsequenzen aus diesem Handeln messen. Sprich entsprechend zu besolden.

Nun kann man sicher alle diese "Hiflsarbeiter" Dp in eine hoehere BesGrp ueberfuehren oder gar ganz abschaffen oder in Angestellten Dp umwandeln um die Problematik vermeintlich zu umgehen.
Aber wie Swen in einer frueheren Bewertung ausgefuehrt hat, reicht die verfassungswidrige Alimentation bis in die BesGrp A11 oder war es A10 hinein.

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Wenn man längere Zeit zurückblickt war die Besoldungsdifferenz zwischen A1 und A16 verhältnismäßig höher, als sie heute ist (hier hat mal jemand berechnet, dass sie wohl mal das 2,5-fache war und nunmehr weniger als das 2-fache ist).
Ergo ist die Besoldung der einfachen Besoldungsgruppen im Laufe der Zeit stärker gestigen als die der höheren.

Nach der Logik wäre der Hauptamtssgehilfe vor 40 Jahren verhältnismäßig schlechter bezahlt worden als heute.

Da frage ich mich, wie denn damals die Besoldung verfassungsgemäß hätte sein sollen bzw. wie ein Oberamtsgehilfe alleine eine 4K-Familie hätte ernähren sollen.

Hat man das nur nicht betrachtet oder war die Bewertung der amtsangemessenen und verfassungsgemäßen Alimentation eine andere?

Organisator:

--- Zitat von: Bundi am 24.09.2024 09:08 ---Aber bei all dem ist sicher auch nicht ausser Acht zu lassen, wie ein solches Urteil und wie geschrieben eine massive Erhoehung der Besoldung in der Bevoelkerung ankommen wird. Und das ein solches Urteil medial, mit aller Voraussicht unsachlich, in den Massenmedien aufbereitet werden wird ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Was dies in der Bevoelkerung bzw dem Wahlvolk ausloesen wird, mag ich mir nur annaehernd vorstellen.

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Daher wird es zu einer solchen massiven Erhöhung der Grundbesoldung nicht kommen. Dies wäre eine Lösung, um den verfassungswidrigen Besoldungszustand zu beseitigen. Das BVerfG hat aber angemerkt, dass der Gesetzgeber auch durch die Fortentwicklung des Berufsbeamtentums und dessen Ausgestaltung auch andere Lösungen finden kann.

Da eine Erhöhung der Besoldung durch die Bank um 30% politisch nicht vermittelbar ist, wird weder die Regierung noch der Gesetzgeber so etwas umsetzen.

A9A10A11A12A13:

--- Zitat von: Bundi am 24.09.2024 09:08 ---Was dies in der Bevoelkerung bzw dem Wahlvolk ausloesen wird, mag ich mir nur annaehernd vorstellen.

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Vielleicht wird auch beim BVerfG eine implodierende Innenwirkung berücksichtigt, denn wenn aufgrund der an zigtausend der zigtausend Zahlungen aus Vorjahren gepaart mit dem hochprozentigem Aufschlag auf die Jetztbesoldung jeder Beamte dies per § 91 Abs. 1 BBG in deutlich reduzierter Arbeitszeit ummünzt....

dann freut sich das Wahlvolk, denn wer nichts tut (bestätigtes Vorurteil) kann auch keinen Unsinn anstellen...

NelsonMuntz:

--- Zitat von: A9A10A11A12A13 am 24.09.2024 09:25 ---... dann freut sich das Wahlvolk, denn wer nichts tut (bestätigtes Vorurteil) kann auch keinen Unsinn anstellen...

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Steilvorlage!

Neulich am Stammtisch: "... also ich weiß echt nicht, warum die Leute so viele Vorurteile gegen uns Beamte haben - wir tun doch gar nix."  ;) ;D 8)

Sorry, konnte nicht anders ;)

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