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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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emdy:
Bei VW gibt es eben die echte spätrömische Dekadenz. Die Produkte werden immer schlechter, die Vorstände kassieren Millionen für Fehlentscheidungen, Bandarbeiter kassieren mehr als studierte Beamte und die Flachzangen im Büro erhalten eine Vergütung, mit der man in oberen Bundesbehörden Referatsgruppenleiter ist.

Von mir aus können sie den Laden dicht machen.

Und dann gibt es Obertrolle wie Nelson, die es immer noch nicht geschafft haben, die einfachsten Grundlagen der Rechtsprechung nachzuvollziehen, dieses aber behaupten. Ganz wie das BMI übrigens. Und die einem Neid unterstellen, wenn man der Meinung ist, ein studiertes Beamtenpaar, mehrfach im gD befördert, sollte von den Bezügen Haus, Auto und zwei Kinder unterhalten können (unabhängig davon, ob es die Kinder nun gibt). Das ist schon an Lächerlichkeit nicht mehr zu toppen. Früher hatten wir WasDennNun, für derlei Bullshit. Die Besoldung ist kein Sozialhilfesystem. Einfach mal laut lesen bevor wieder die Neidkeule rausgeholt wird. Btw das Nazigeschwafel passt hier auch nicht hin. Weder Verfassung noch Rechtsprechung postulieren ein Familienleitbild. Der besondere Schutz der Familie hat mit dem diskutierten Thema ja eben nichts zu tun sondern gilt für alle Familien.

MoinMoin:
Absolut richtig, es ist kein Sozialhilfesystem, deswegen müssen also A3er als Single, welche Besoldung erhalten, damit sie ihrem Status gemäß Besoldet sind?
30t netto, 40t Netto , 50 t Netto?
ich bin gespannt welche Antwort da uns die Gerichtsbarkeit gibt, wenn ein 4k Beamter sich nicht mehr amtsangemessen besoldet sieht, weil er nach Abzug der Alimentation seiner Familie erkennen muss, dass er nur ein drittel soviel erhält wie dieser Kollege.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: emdy am 25.09.2024 21:54 ---Bei VW gibt es eben die echte spätrömische Dekadenz. Die Produkte werden immer schlechter, die Vorstände kassieren Millionen für Fehlentscheidungen,

--- End quote ---

bis hierhin richtig ...


--- Zitat ---Bandarbeiter kassieren mehr als studierte Beamte und die Flachzangen im Büro erhalten eine Vergütung, mit der man in oberen Bundesbehörden Referatsgruppenleiter ist.

--- End quote ---

... und hier schlicht Bullshit! Sorry.


--- Zitat ---Und dann gibt es Obertrolle wie Nelson, die es immer noch nicht geschafft haben, die einfachsten Grundlagen der Rechtsprechung nachzuvollziehen, dieses aber behaupten. Ganz wie das BMI übrigens. Und die einem Neid unterstellen, wenn man der Meinung ist, ein studiertes Beamtenpaar, mehrfach im gD befördert, sollte von den Bezügen Haus, Auto und zwei Kinder unterhalten können (unabhängig davon, ob es die Kinder nun gibt). Das ist schon an Lächerlichkeit nicht mehr zu toppen.

--- End quote ---

Kannst Du bitte darlegen, wo ein studiertes Beamtenpaar im gD größere Schwierigkeiten in der Finanzierung des Lebensunterhalts erleidet, als ein im Bruttobezug äquivalentes Ehepaar in der pW?

Noch mal der Hinweis: Industriegehälter sind NICHT(!) vergleichbar mit denen in den KMU.

Komm aus Deiner Blase raus! Und wenn Du weinen möchtest, dann beleg Deine Not! Also: Familienstand und Besoldungsgruppe bitte - dann reden wir weiter und finden gemeinsam heraus, wer hier der Troll ist.

Edit:


--- Zitat ---... das Nazigeschwafel passt hier auch nicht hin. Weder Verfassung noch Rechtsprechung postulieren ein Familienleitbild. Der besondere Schutz der Familie hat mit dem diskutierten Thema ja eben nichts zu tun sondern gilt für alle Familien.

--- End quote ---

das ist kein "Nazigeschwafel", sondern das Resultat der Entwicklung des sogenannten Kleinbürgertums im Rahmen der Industrialisierung. Dieses hat in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft ein besonders markantes Hoch erfahren, ist aber weder dessen Erfindung oder Ursprung. Dieses kleinbürgerliche Ideal (mit Hausfrau) findet in unserer Verfassung nach wie vor ein Widerbild - oder woher kommt die diese Diskussion um das "Partnereinkommen"?

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 25.09.2024 21:50 ---Konkret: Hat Eva Herrmanns Recht, und das Familienbild der Nationalsozialisten ist ein erstrebenswertes Ideal? (Die Verfassung beruft sich (leider) final auf eben jene idealisierten Konstrukte)

--- End quote ---

Nochmal: Die vierköpfige Alleinverdiener-Familie ist in keiner Weise das "Leitbild der Beamtenbesoldung", sondern lediglich "eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße" (siehe z.B. die BVerfG-Entscheidung aus 2020).

Sie ist also nur ein Kontrollmaßstab, anhand dessen die Mindestbesoldung kalibriert wird (irgendeine Bezugsvariable muss man schließlich nehmen). Und wie gesagt könnte man diesen Kontrollmaßstab theoretisch auch ändern, jedoch nicht mal eben "einfach so". Außerdem müssten natürlich sämtliche weiteren Grundsätze (Leistungsprinzip, Ämterwertigkeit, etc.) beachtet werden.

Wie erwähnt hatte dies neben den Beiträgen von @Swen unter anderem auch @Ryan vor sieben Monaten sehr anschaulich dargelegt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg343258.html#msg343258


[P.S. Ich äußere mich in der Regel hier nicht politisch, aber als kurze Antwort auf deine Frage: Nein, Eva Herman hat selbstverständlich in absolut keiner Weise Recht!]

emdy:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 25.09.2024 22:05 ---
Kannst Du bitte darlegen, wo ein studiertes Beamtenpaar im gD größere Schwierigkeiten in der Finanzierung des Lebensunterhalts erleidet, als ein im Bruttobezug äquivalentes Ehepaar in der pW?

--- End quote ---

Nein, das lege ich nicht dar, weil ich nicht abstreite, dass auch Leute in der pW den Lebenshaltungskosten in Deutschland unangemessen niedrig bezahlt werden können. Meine These ist, es fehlt an Wohnraum. Diesen Preissteigerungen ist mit Löhnen nicht beizukommen. Aber als Beamter könnte mir das egal sein, wenn mein Dienstherr die Rechtsprechung beachten würde.

--- Zitat ---Komm aus Deiner Blase raus! Und wenn Du weinen möchtest, dann beleg Deine Not! Also: Familienstand und Besoldungsgruppe bitte - dann reden wir weiter und finden gemeinsam heraus, wer hier der Troll ist.
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Ich muss nichts gemeinsam mit dir herausfinden. In Hamburg ist kürzlich die Besoldung eines kinderlosen A15ers für verfassungswidrig erachtet worden (Beschlussvorlage durch das dortige VG) . Insofern weine du doch einfach noch eine Runde und werd grün. ;D oder lass es bleiben, denn zu ihrem Recht kommen die Beamten ja eh nicht.


--- Zitat ---Dieses kleinbürgerliche Ideal (mit Hausfrau) findet in unserer Verfassung nach wie vor ein Widerbild - oder woher kommt die diese Diskussion um das "Partnereinkommen"?

--- End quote ---

Die Diskussion rührt daher, dass das Alleinverdienermodell noch immer eine von verschiedenen gesellschaftlichen Realitäten ist, es aber billiger wäre, ein Partnereinkommen anzunehmen und so die Besoldung absenken zu können.

Dabei belass ich es. Es ist schon schlimm wie gleichgültig die Beamtenschaft dem Thema gegenüber ist. Für Diskussionen mit TB fehlt mir die Motivation...  ;D

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