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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Organisator:

--- Zitat von: MDWiesbaden am 26.09.2024 09:14 ---Ich bin im mD und lebe mit meiner Familie (2 Kinder) in Wiesbaden, einer der zehn teuersten Städte Deutschlands.
Würde meine Frau nicht Vollzeit arbeiten, dann wäre hier aber mal ganz wenig außerhalb der Normalität möglich.

--- End quote ---
Das würde einem vergleichbar Ausgebildeten in der Privatwirtschaft wohl auch nicht anders gehen.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 26.09.2024 08:44 ---...
Und nochmal, das kann man selbstverständlich "doof" finden. Aber es ist nun mal Gesetz. Und zwar nicht irgendein Gesetz, sondern Artikel 33 unserer Verfassung (die man auch nicht mal eben so per Handstreich ändern kann).

--- End quote ---

Ich finde das nicht "doof", sehe den ohnehin schwindenden gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt ob der hier z.T. formulierten Forderungen jedoch in erheblichem Maße gefährdet. Mal so ganz überspitzt gesagt: Wenn der Mob mit Fackel und Forke brandschatzend durch die Dienstellen dieses Landes zieht, dann hilft wohl auch keine Verfassung mehr.

Die Wahlergebnisse im Osten zeigen die Richtung, in die es gehen könnte.  Die beste Verfassung der Welt wird nicht bestehen, wenn eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung die daraus resultierenden "Zustände" ablehnt. 60.000 Euro Netto für einen kinderlosen Gehilfen werden bei aller juristisch korrekten Herleitbarkeit auf kein Verständnis stoßen.

Warzenharry:
Diese Modelle gibt es nicht. Nur weil estwas politisch nicht umsetzbar ist, was lediglich bedeutet, dass niemand sich die Schuhe für die Umsetzung einer rechtlichen Regleung anzihen will, weil es einen die Widerwahl kosten könnte.

Wenn wir anfange solche wichtigen Themen augenscheinlich auf Grundlage persönlicher Planungen und Ziele einzelner Politiker und StS zu machen, dann haben wir hier bald ein riesen Problem.

Ich möchte keine Gewalt beschönigen oder gar beschwöhren aber selbst im Recht gilt Gewalt als die Ultima Ratio. Wenn nun das Bewusstsein wächst, dass es schlicht keine Möglichkeiten mehr gibt sich gegen solche Menschen zu wehren, was bleibt den Leuten denn dann übrig? Ein Blick in die Geschichte zeigt doch, dass wenn man es zu weit treibt, es immer irgendwann kracht. Ein Verfahren beim BVerfG ist einfach viel zu lang.

Nimmt man nur mal das BBVAngG, mit welche Dreistigkeit Spitzenpolitiker sich auf Gewerkschaftsbühnen stellen und auch in Themenbezogenen Interwiews geben, wo der öD und die Beamten das Rückrat des Staates angepriesen werden und dann hier rumspinnen, weil sie 10 Mrd mehr investieren müssen. Die Art wie man uns immer wieder weiß macht, man würde ja handeln ist schon fast ein Betteln für eine Schelle.

Wie ein kleines Kind was einem Menschen hinter verschlossenem Fester die Zunge raussteckt. Nur dass das Fenster in diesem Fall angeklappt ist und das Kind und neben bei auch noch verbal beleidigt.

Man gibt sich mit dem Entwurf ja noch nicht mal mehr mühe, sondern gibt zu dass durch diese und jene Maßnahme nur das Ziel haben den 115% gerecht zu werden.

Malkav:

--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 08:54 ---Statt darauf zu beharren wäre es doch sinnvoll, alternative Besoldungsmodelle zu entwickeln, deren Umsetzung auch gesellschaftlich zustimmungsfähig ist und dennoch dem postitulierten Kontollmaßstab genügen.

--- End quote ---

Unabhängig davon, dass mir schlicht die Fantasie fehlt in anderes Modell zu entwickeln, welches dem Kontrollmaßstab des BVerfG genügen würde ohne mit anderen hergebrachten Grundsätzen und Verfassungsaufträgen (Leistungsprinzip, Gleichbehandlungsgrundsatz, Gleichstellungsauftrag und Erfordernis des schutzes vor mittelbarer Diskriminierung von Frauen, Schutz von Ehe & Familie aka der Staat regiert nicht in die Einheit Familie rein) zu kollidieren halte ich den Ansatz von Beginn an für einen Irrweg.

Es sollen also bestimmte Bevölkerungsgruppen auf Ihre Grundrechte bzw. grundrechtsgleichen Rechte verzichten, weil diese nicht mehrheitlich Zustimmungsfähig sind. Also setzen wir individuelle Grundrechte außer Kraft, weil diese "dem gesunden Volksempfinden" widersprechen? Sowas hatten wir doch alles schonmal oder? Herr Böhmermann hat auch jüngst einen Song dazu veröffentlicht  ;)

Nach den letzten Landtagswahlen stehen bzw. stünden da wohl noch eine ganze Reihe anderer Grundrechte und grundrechtsgleicher Individualrechte auf der Liste mit dem Titel: "Zum Abschuss freigegeben, weil nicht mit dem gesunden Volksempfinden vereinbar!" Das kann und will ich als, auf die FDGO verpflichteter, Beamter nicht aktzeptieren oder gar daran mitwirken.

Es stünde dem Gesetzgeber wohl frei eine ausschließliche Single-Besoldung einzuführen und dann die opulenten Zuschlage i.H.v. 115% der Grundsicherung, welche z.B. NRW für Kind 3 zahlte bereits für den Trauschein und Kind 1 + 2 zu zahlen, wenn er dies denn sachgerecht begründen könnte. Aber das wäre nach meinem Dafürhalten ein Ding der Unmöglichkeit.

Organisator:

--- Zitat von: Warzenharry am 26.09.2024 09:33 ---Diese Modelle gibt es nicht.

--- End quote ---

So wie hier formuliert wird, ist das 4K-Modell nur ein Modell, wie die Allimentation im Rahmen der hergebrachten Grundsätze erfolgen kann. Und das BVerfG hat der Politik ausdrücklich Alternativen ermöglicht.

Was spräche gegen andere Modelle?

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