Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1954661 times)

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1440 am: 02.08.2022 09:38 »
"Die Einleitung der Ressortabstimmung über den Gesetzentwurf ist für September vorgesehen; die Kabinettbefassung ist für den Herbst dieses Jahres geplant."

Das bedeutet doch eigentlich, dass der Entwurf fertig sein müsste. Gibt es irgendeine Chance diesen auch schon im August einzusehen?


Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1441 am: 02.08.2022 10:40 »
"Die Einleitung der Ressortabstimmung über den Gesetzentwurf ist für September vorgesehen; die Kabinettbefassung ist für den Herbst dieses Jahres geplant."

Das bedeutet doch eigentlich, dass der Entwurf fertig sein müsste. Gibt es irgendeine Chance diesen auch schon im August einzusehen?

Nach der Ressortabstimmung sollte das BMI einen Referentenentwurf, nach dem üblichen Ablauf hier veröffentlichen:
https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/gesetzgebungsverfahren-formular.html

Passiert manchmal auch nur kurzfristig, bevor das Kabinett daraus einen Regierungsentwurf macht.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1442 am: 02.08.2022 11:04 »
Tja, Kolleginnen und Kollegen, dem Staat geht langsam aber sicher das Geld aus.

Und sich daran zu klammern, dass Gerichte da bei der Beamtenbesoldung etwas korrigieren? Können sie ja, doch dem guten Staat geht das irgendwo vorbei - Urteile im Beamtenbereich interessieren ihn anscheinend nicht mehr.

Was sollen die Gerichte auch machen? Mit Polizei die Urteile durchsetzen?

Wer heute noch Beamter wird (ausgenommen B-Besoldung) ist selber schuld.

Meine subjektive und durchaus anfechtbare Meinung.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1443 am: 02.08.2022 11:10 »
Tja, Kolleginnen und Kollegen, dem Staat geht langsam aber sicher das Geld aus.

Und sich daran zu klammern, dass Gerichte da bei der Beamtenbesoldung etwas korrigieren? Können sie ja, doch dem guten Staat geht das irgendwo vorbei - Urteile im Beamtenbereich interessieren ihn anscheinend nicht mehr.

Was sollen die Gerichte auch machen? Mit Polizei die Urteile durchsetzen?

Wer heute noch Beamter wird (ausgenommen B-Besoldung) ist selber schuld.

Meine subjektive und durchaus anfechtbare Meinung.

ich glaube nicht, dass wir durch den nun bald erscheinenden Entwurf weniger bekommen werden. Ich rechne schon mit etwas mehr. Sicherlich weiterhin nicht verfassungskonform, aber endlich ein Anfang. Bin auf jeden Fall schon sehr gespannt ...

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1444 am: 02.08.2022 11:17 »
"Die Einleitung der Ressortabstimmung über den Gesetzentwurf ist für September vorgesehen; die Kabinettbefassung ist für den Herbst dieses Jahres geplant."

Das bedeutet doch eigentlich, dass der Entwurf fertig sein müsste. Gibt es irgendeine Chance diesen auch schon im August einzusehen?

Nach der Ressortabstimmung sollte das BMI einen Referentenentwurf, nach dem üblichen Ablauf hier veröffentlichen:
https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/gesetzgebungsverfahren-formular.html

Passiert manchmal auch nur kurzfristig, bevor das Kabinett daraus einen Regierungsentwurf macht.

Der letzte Entwurf konnte auch hier im Forum heruntergeladen werden (zumindest über einen Link). Zu dieser Zeit war auch noch nichts auf der BMI-Seite eingestellt.
Daher meine Frage.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1445 am: 02.08.2022 11:20 »
...egal, wie der Entwurf auch aussieht...glaubt denn hier jamnd ernsthaft, dass auf Bundesebene plötzlich alles besser wird? 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

xyz123

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« Antwort #1446 am: 02.08.2022 11:28 »
...egal, wie der Entwurf auch aussieht...glaubt denn hier jamnd ernsthaft, dass auf Bundesebene plötzlich alles besser wird? 8)

jaaa das glaube ich. oder glaubst du, dass wir rückwärts und noch näher an die Grundsicherung gehen?

fragezeichen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1447 am: 02.08.2022 12:14 »
jaaa das glaube ich. oder glaubst du, dass wir rückwärts und noch näher an die Grundsicherung gehen?
Es reicht ja schon, wenn die neue Besoldung hinter den weiteren aktuellen Entwicklungen zurückbleibt - und das ist durchaus wahrscheinlich. Dann wird eben nicht alles besser, sondern im verglichen mit dem, was mal war, tatsächlich schlechter.

Der Obelix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1448 am: 02.08.2022 13:22 »
Kann man nicht die Bundesinnenministerin auf der Personalversammlung des BMI mal fragen wie der Sachstand ist? Noch leichter als an einem solchen Tag wird man sie ja nicht zur Ansprache kriegen?!?!

Oder sehe ich das zu idealistisch?

yamato

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1449 am: 02.08.2022 13:57 »
Da nagelst Du eher einen Pudding an die Wand, als dass Du dort eine befriedigende Antwort von der BMI oder einem Staatssekretär bekommst.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1450 am: 02.08.2022 14:45 »
Kann man nicht die Bundesinnenministerin auf der Personalversammlung des BMI mal fragen wie der Sachstand ist? Noch leichter als an einem solchen Tag wird man sie ja nicht zur Ansprache kriegen?!?!

Oder sehe ich das zu idealistisch?

Natürlich kann man das machen, würde sich anbieten.
Man müsste nur jemanden aus dem BMI finden!

was_guckst_du

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« Antwort #1451 am: 02.08.2022 15:17 »
[
Man müsste nur jemanden aus dem BMI finden!
...der fragt oder der antwortet? 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MasterOf

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« Antwort #1452 am: 02.08.2022 16:39 »
[
Man müsste nur jemanden aus dem BMI finden!
...der fragt oder der antwortet? 8)

Der frägt  :D

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1453 am: 02.08.2022 17:17 »
Wir können ja mal spekulieren.

Es stehen ja die Tarifverhandlungen an, und da nehme ich stark an, dass die Besoldung 2023 um 7% und 2024 um 5% steigen wird. Gleichzeit mit den Tarifbeschäftigten. Das kann man jetzt schon erkennen, da die Haushaltsplanung 2023 und 2024 schon in diese Richtung geht.

Nun zu dem geplanten Entwurf. Bezüglich des Kinderzuschlages 3. Kind würde ich mich stark wundern, wenn wir unter dem Besoldungsgesetz des größtes Bundeslandes NRW zu rückbleiben, also mindestens 400 € mehr für das
3. Kind usw.
Wünschen würde ich mir natürlich, dass man den Erhöhungsbetrag ein wenig auf Kind 1 und Kind 2 auch verteilt. Aber da bin mal gespannt.

Ich kann mir bei der amtsangemessen Besoldung vorstellen, dass man eine Stafflung bei der Erhöhung vornimmt:

einfacher Dienst + 6%
mittlerer Dienst + 4%
gehobener Dienst + 2%
höherer Dienst 0%

Mehr ist denn wohl drin, weil man ja ab 2023 ja die regulären Erhöhungen der Tarifverhandlungen hat.

Was meint Ihr?


Asperatus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1454 am: 02.08.2022 17:26 »
Ich kann mir bei der amtsangemessen Besoldung vorstellen, dass man eine Stafflung bei der Erhöhung vornimmt:

einfacher Dienst + 6%
mittlerer Dienst + 4%
gehobener Dienst + 2%
höherer Dienst 0%

Mehr ist denn wohl drin, weil man ja ab 2023 ja die regulären Erhöhungen der Tarifverhandlungen hat.

Was meint Ihr?

Da läuft man schnell in die Gefahr, dass Abstandsgebot zu verletzen. Wahrscheinlicher halte ich eine Abschaffung der unteren Besoldungsgruppen, wobei dann wieder ein Problem mit dem Prinzip der amtsangemessenen Beschäftigung entstehen könnte.

Wünschenswert wäre aus meiner Sicht eine Alimentation der untersten Besoldungsgruppe entsprechend dem Mindestabstandsgebot unter Wahrung der bisherigen Abstände zu den übrigen Besoldungsgruppen. Das wird aber teuer.

Eine Regelung mit einem Regionalen Ergänzungszuschlag könnte ich mir ebenfalls vorstellen. Ich denke, man wird einige Elemente wiederfinden aus dem Gesetzesentwurf, den es schon einmal gab, aber in der letzten Legislatur nicht mehr umgesetzt wurde.