Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
InternetistNeuland:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 16:01 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 15:20 ---Doch genau das geschieht. Der angestellte Alleinverdiener der 3000 € Brutto verdient erhält 2299 € Netto + 510 € Kindergeld + 1080 € Bürgergeld + Vergünstigungen = 3.889 € Netto + Vergünstigungen
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Ohne die konkrete Zahl hier prüfen zu können (Der Satz für die Unterkunft ist ja variabel): Das Problem ist doch jetzt folgendes:
Während der Angestellte auf seinem Weg von der E3 zur E6 permanent auf eben diesem Netto-Betrag verharrt, soll es für den Beamten auf seinem Weg von der A3 zur A6 stetige Steigerungen geben. Überdies (und das will ich hier nicht erneut thematisieren) steht ja auch die Frage im Raum, ob der Beamte per Grundgehalt bereits für Ehepartner und 2 Kinder zu alimentieren sei.
Die Idee der Mindestalimentation und all der anderen Prinzipien hebt die Einkommen der Beamten je nach konketer Ausgestaltung eben in einer kaum mehr zu rechtfertigenden Weise an. Das Beispiel des Lehrers hatte ich genannt: Wenn der kinderlose A13er doppelt so viel Netto hat wie der E13er mit Kindern, dann geht das Maß verloren.
Noch mal abschließend: Ich habe absolutes Verständnis für die ganze Problematik und missgönne auch keinem Beamten eine bessere Besoldung - die eigentliche Problematik betrifft aber final alle Menschen im Lande, weil eben jenes Existenzminimum so nahe an die mittleren Einkommen gerückt ist - was sich eben insbesondere dort zeigt, wo Kinder mit ins Spiel kommen.
Die zum Teil exorbitanten Erhöhungswünsche ließen sich auf ein gerechtfertigtes Maß reduzieren, wenn man die Alimentation der Kinder z.B. über ein deutlich erhöhtes Kindergeld gewährleistet. Auch kann man in Frage stellen, ob ein Ehepartner nicht auch in gewissem Maße für sein eigenes Auskommen verantwortlich sein könnte.
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 15:42 ---...
2000€ Netto sind NICHT amtsangemessen. Angenommen du wohnst im Raum München und erhälst keine Sozialbauwohnung. Dann zahlst du 1300€ Warmmiete und brauchst ein Auto was dich mit Leasing und Kraftstoff 400€ im Monat kostet um auf die Arbeit zu kommen. Bleiben noch 300€ übrig zum überleben. Der Regelbedarf in der Grundsicherung wären jedoch 563€.
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Nanana, als ich im Grundwehrdienst war, hatte ich kein Auto und die Kaserne lag im Wald - ganz weit weg!
Deutschlandticket = 49€ - Ein Recht auf ein Auto gibt's auch für Beamte nicht ;)
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Dein Vergleich von E3- E6 hinkt. Ein Single hat sehr wohl ein höheres Gehalt. Der E3 als Alleinverdiener hingegen erhält ja quasi durch das Bürgergeld von Anfang an ein E6 Gehalt. Verstehe nicht wieso du das denen nicht gönnst?
Im Grundwehrdienst bekleidest du ja auch kein Amt. Da hast du wahrscheinlich am Tag 8€ Entschädigung erhalten. Zivildienst und Wehrdienst unterliegen auch nicht dem Mindestlohn. Andere Baustelle.
Es gibt genug Dienstorte wo kein ÖPNV hinfährt. Da dein Dienstherr über deinen Dienstort bestimmt, kann ein PKW sehr wohl amtsangemessen sein.
Organisator:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 16:37 ---Es gibt genug Dienstorte wo kein ÖPNV hinfährt. Da dein Dienstherr über deinen Dienstort bestimmt, kann ein PKW sehr wohl amtsangemessen sein.
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Ein PKW ist nie amtsangemessen, erst recht kein Leasingfahrzeug. Im Zweifel ist der ÖPNV unkomfortabel oder man muss den Wohnort ändern, wenn der Dienstherr den Dienstort verändert.
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 26.09.2024 15:51 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.09.2024 15:37 ---Und da der verheiratete Zwei-Kinder-A3 von seinen 56238€ rund 30T€ für sein Kinder und Partner aufwenden muss, bleiben ~26000 Nettobesoldung, die ihm an Besoldung gezahlt werden entsprechend seines Statusamtes.
Er hat also rund 60% von dem zur Verfügung was der kinderlose Kollege erhält.
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Hör doch bitte endlich mal auf, immer und immer wieder diesen absoluten Quatsch zu verbreiten!
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Nur getroffene Hunde bellen?
Das ist doch nur eine Feststellung, ohne Wertung.
Was daran ist Quatsch?
Das einem die 3 Köpfe 30T kosten?
Das hat doch der Richter Bund so ausgerechnet.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 16:33 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 15:42 ---2000€ Netto sind NICHT amtsangemessen. Angenommen du wohnst im Raum München und erhälst keine Sozialbauwohnung. Dann zahlst du 1300€ Warmmiete und brauchst ein Auto was dich mit Leasing und Kraftstoff 400€ im Monat kostet um auf die Arbeit zu kommen. Bleiben noch 300€ übrig zum überleben. Der Regelbedarf in der Grundsicherung wären jedoch 563€.
Wie von 300€ ein amtsangemessenes Leben möglich sein soll, müsstest du mir erklären.
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Dazu hatte ich mich schon mehrfach ausgelassen. Für dich aber gerne nochmal
1. Warum sollte es einem der Dienstherr ermöglichen, mit der geringstmöglichen Besoldung und dem geringstwertigen Amt in der teuerstmöglichen Gegend zu wohnen?
2. Warum besteht sollte für diesen Personenkreis ein Anspruch auf ein Auto bestehen? Und dann noch ein Leasingsfahrzeug.
Aber um bei dem Beispiel zu bleiben -
1. In München beträgt die Durchschnittsmiete 20 € warm. Kosten die 35 qm Bude also 700 Euro. Dazu noch ein Deutschlandticket für 49 € bleiben 1250 € montatlich übrig. Sollte zum Leben für eine Person reichen.
Und wenn man unbedingt will, kann man sich auch die 1000 €- Möhre kaufen mit 1,5 - Jahren Tüv. Dafür reichts auch noch.
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Ich verstehe nicht wie du auf 700 € Warmmiete kommst. Du erhälst als Bürgergeldempfänger in München 849€ Bruttokaltmiete + Heizkosten. Solltest du keine Wohnung für 849€ finden, so zahlt das Amt die tatsächliche Miete. Mit einem Deutschlandticket kommst du nicht auf deine Arbeit wenn dort kein ÖPNV ist. Und auch deine Möhre für 1000€ braucht Winterreifen Versicherung und Kraftstoff.
Wieso sollte eine 35qm Butze für einen der Vollzeit arbeitet amtsangemessen sein, während das Bürgergeld sagt, dass eine Wohnung für eine Person 45-50 qm haben darf und jede weitere Person 15 qm erhält? Damit würdest du einen Bürgergeldempfänger über einen Beamten in A3 stellen.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.09.2024 16:37 ---
Dein Vergleich von E3- E6 hinkt. Ein Single hat sehr wohl ein höheres Gehalt. Der E3 als Alleinverdiener hingegen erhält ja quasi durch das Bürgergeld von Anfang an ein E6 Gehalt. Verstehe nicht wieso du das denen nicht gönnst?
Im Grundwehrdienst bekleidest du ja auch kein Amt. Da hast du wahrscheinlich am Tag 8€ Entschädigung erhalten. Zivildienst und Wehrdienst unterliegen auch nicht dem Mindestlohn. Andere Baustelle.
Es gibt genug Dienstorte wo kein ÖPNV hinfährt. Da dein Dienstherr über deinen Dienstort bestimmt, kann ein PKW sehr wohl amtsangemessen sein.
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Nein, warum sollte der E3er denn als Single überhaupt Bürgergeld erhalten. Anders als Beamte bekommt er ja keine imaginären Kinder und eine Frau alimentiert.
Dein Beispiel mit den 3889 Euro bezog sich auf eine Familie mit zwei Kindern. Wenn das Gehalt hier beim Angestellten steigt, sinkt der Ausmaß des Bürgergelds - es bleiben schlicht immer jene 3889 Euro. Das passiert dem Beamten eben nicht und die aller-aller-niedrigste Besoldung soll schon 115% des Bürgergeld betragen. lso ich erkenne da doch einen Unterschied.
Zum Auto: Wenn der Dienstherr den Beamten in eine Dienstelle im Wald schickt, dann muss er eben ein Dienstfahrzeug (ausschließlich für die dienstliche Nutzung) stellen oder per Zulage arbeiten. Ein verbrieftes Anrecht auf einen Grundsold, der die Beschaffung eines Neufahrzeuges sowie dessen Unterhalt abdeckt .... das klingt ja nach Bächen aus Milch und Honig oder fliegenden Brathähnchen ;)
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