Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
SwenTanortsch:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.09.2024 06:35 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 26.09.2024 00:02 ---"Die Gewährung eines allgemeinen Kindergeldes ist Bestandteil eines gesetzlichen Leistungsprogramms, das für alle Unterhaltspflichtigen - und nicht nur für die Beamten - familienbedingte Mehrbelastungen verringern soll." (BVerfGE 81, 363 <375 f.>; https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv081363.html#375).
--- End quote ---
Und Wohngeld ist das nicht, korrekt?
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Ja, das ist genauso: Der Besoldungsgesetzgeber darf eine Sozialleistung auf die Besoldung oder Alimentation anrechnen, wenn er damit nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und sich die Sozalleistung hinreichend konkretisieren lässt. Das ist beim Kindergeld der Fall, beim Wohngeld aber nicht.
Ihr diskutiert ja heute doch recht umfangreich und es steht mir nicht an, das im Einzelnen zu kommentieren, nicht zuletzt, weil es ja doch recht viele Beiträge sind. Allerdings verbleibt es bei den meisten Beiträgen ausschließlich bei der Darstellung der jeweils eigenen Meinung unter Absehung vom Verfassungsrecht, sodass die Darlegung der jeweiligen Meinung - verfassungsrechtlich betrachtet - in diesem Fall unbegründet erfolgt. Deswegen kann man sie weiterhin austauschen und über die jeweilige Meinung diskutieren. Allerdings bleibt eine entsprechende Meinung trotzdem verfassungsrechtlich unbegründet. Ein Vorschlag kann sich als die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung für ein Problem zeigen, sie muss sich aber dennoch sachgerecht und das heißt im Rahmen unserer Verfassung begründen lassen. Ansonsten darf sie von staatlichen Organen nicht vollzogen werden.
Ohne nun das gesamte Verfassungsrecht runterbeten zu wollen, sollte zumindest beachtet werden, dass das Beamtenverhältnis kein Dienstvertrag im herkömmlichen Sinne ist, insbesondere ist es kein entgeltliches Arbeitsverhältnis, aufgrund dessen eine nach Inhalt, Zeit und Umfang begrenzte Arbeitsleistung geschuldet wird und als Entgelt dafür ein Anspruch auf Entlohnung erwächst. Dabei muss also das Sonderstatusverhältnis beachtet werden, dem der Beamte unterliegt, wie auch nicht das Treueprinzip ausgeklammert werden darf. Beides findet sich in einem privatwirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnis nicht, weshalb Vergleiche zwischen dem Beamten- und privatwirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnis allein deshalb schon nicht so ohne Weiteres möglich sind. Welche Konsequenzen der Besoldungsgesetzgeber und der Dienstherr aus den sie jeweils bindenden Verfassungsnormen ziehen, ist ihre Sache. Die Sache muss sich aber am Ende als verfassungskonform erweisen.
Der langen Rede kurzer Sinn: In den heute geführten Diskussionen solltet ihr zumindest das in eure Argumentation mit einbeziehen, denke ich, was ich in den Nr. 255 f. hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122255.msg362968.html#msg362968 exemplarisch am niedersächsischen Beispiel ausführe. Denn ansonst verbleiben die Argumente im verfassungsrechtlich lurtleeren Raum und kommen also über eine subjektive Meinung zumeist nicht hinaus. Man kann sie dann weiterhin austauschen (denn das ist der Zweck des Forums), man sollte sich aber dann idealerweise der Grenzen der eigenen Meinung bewusst sein, die eben hier in den Forderungen der Verfassung zu suchen sind.
HochlebederVorgang:
Danke Swen.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 26.09.2024 18:09 ---Nö, wir sind momentan ein A30 Haushalt (jeweils 3-stellige Zahl von Beschäftigten leitend) bei 175% und ziehen gleichzeitig 4 Kinder groß.
Wenn du schon fragst. Verstehen tust du weder mich noch den Kern der Sache. Es geht hier um juristische Methodik. Mir ist es egal was am Ende rauskommt, so lange der Mißstand der verfassungswidrigen Besoldung behoben wird.
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Ich versuche die Problematik und die Lösungsideen aus einer gesellschaftlich-politischen Perspektive zu beleuchten, ich denke ferner auch, den Kern der Sache in den wesentlichen Grundzügen erfasst zu haben. Eine Bewertung über eine korrekte juristische Methodik maße ich mir an dieser Stelle aber auch gar nicht an.
@SvenTanortsch:
Ein schönes Schlusswort Deinerseits zu diesem Diskussionstag. Möge der Gesetzgeber eine Lösung finden, die gerecht, zweckmäßig und vernünftig ist, und die sich am Ende auch verfassungskonform erweist. :)
Rheini:
--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 17:43 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 17:35 ---Eigentlich schade, weil wir als Beamte und TB eigentlich ein gemeinsames Interesse verfolgen sollten.
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Ja! Ich beziehe das "wir" noch sogar weiter als Bürger dieses Landes. Aber irgendwie sehe ich hier nur Individualinteressen und irgendwelchen Spezialfälle (A3/1 in München). Ich glaube, das sind keine 10 Personen...
Und dann noch das Schielen auf die Bürgergeldbezieher und das Treten nach unten.
Ziel sollte doch ein auskömmliches Miteinander sein, wobei ich auskömmlich auch auf das Einkommen aller im öD Beschäftigten beziehe.
Und da - ich vesuchs nochmal - sollte man doch mal die 50er-Jahre 4K-Alleinverdiener - Denke verlassen. Das ist vom BVerfG eine Hilfskrücke mit dem Anstoß, sich doch mal was moderneres zu überlegen.
Ich würde mich freuen, wenn mal eine Diskussion aufkäme, wie das funktionieren könnte, statt nur, warum das nicht geht.
Word zum Feierabend.
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Warum sollen "Wir" überlegen, wie eine moderne und Verfassungskonforme Besoldung auszusehen hat?
Das ist alleinige Aufgabe des Dienstherrn und liegt in seiner Verantwortung, was dann im Zweifel durch das BVerfG überprüft wird.
BVerfGBeliever:
@Swen, auch von meiner Seite herzlichen Dank, insbesondere für deine verlinkten Erläuterungen zu den leistungsbezogenen und leistungslosen Besoldungskomponenten sowie deren jeweiligen "Leitplanken".
Vielleicht hilft das ja, dem sachwidrigen Gerede von einer "Für-Sich-Besoldung" endlich ein Ende zu bereiten.
Und ja, ich werde versuchen, besser zwischen meiner persönlichen Meinung und (hoffentlich) verfassungsrechtlich begründeten Aussagen zu unterscheiden, auch wenn mir das als Laie vermutlich nicht immer sofort gelingen wird.
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