Wir sind hier bereits im Großen, auch wenn viele es offensichtlich nicht wahrhaben wollen. Wir sprechen hier nicht nur über Art. 33 Ab.s 5 GG, sondern auch über Familie, Ehe, Gleichheitsgrundsatz, alles Themen mit Verfassungsrang für die i.d.R. ein qualifizierter Gesetzesvorbehalt gilt.
Es lässt mich wirklich ungläubig zurück, dass hier einige wirklich großartige gesellschaftliche Errungenschaften im Bereich dieser zurückdrehen wollen, nur um an der Beamtenbesoldung zu drehen.
Das BVerfG hat im Übrigen einen Vorschlag für diejenigen gemacht, denen es zu teuer ist:
Aufstellung eines qualifizierten Haushaltsplans, der Einsparungen in allen Berreichen vorsieht und nicht allein dem
Personalkörper ein Sonderopfer abverlangt.
Da hab ich mich vorhin ob meiner gestrigen Unterstellung noch bei Dir entschuldigt, aber nun kommen doch wieder Zweifel auf
Wer möchte denn mit welcher Intention an der Beamtenbesoldung "drehen"? Es geht um eine verfassungsrechtlich saubere, amtsangemessene Alimentation. Dabei entsteht insbesondere bei Kindern innerhalb(!) der Beamtenschaft ein Dilemma, dass man faktisch nur dadurch auflösen kann, in dem man die Grundbesoldung über alle(!) Gruppen derart anhebt, dass die Kosten für die Ehe und die 2 Kinder in Höhe von mindestens 115% des Existenzminimums nur einen Bruchteil der eigentlichen Besoldung ausmachen.
So wird es z.B. vom geschätzten Kollegen BVerfGBeliever implizit argumentiert. Der Kollege InternetistNeuland fabuliert darüber, dass man mit einer A3 gefälligst einen (kleinen) Neuwagen finanzieren können muss ... Ehrlich, das hat Auswüchse eines Basaars.
Zur Ehe, respektive dem Partnereinkommen: In der gelebten Realität ist ein Ehepartner doch in aller Regel auch berufstätig. Das hat sich in den letzten Jahrzehnten übrigens auch in den Regelungen zum Trennungsunterhalt niedergeschlagen. Die Politik, die Wirtschaft und die Gesellschaft gehen diesen Weg - Nur der Beamte will weiter im Kaiserreich leben?
Ich habe insbesondere bezüglich der Kinder diverse Vorschläge zu einer sinnvollen Queralimentation vorgebracht - das wird konsequent ignoriert, weil das ja die Pensionsbezüge negativ tangieren könnte.
Die Festlegung der Besoldung ist Aufgabe der Gesetzgebers, nicht in meiner oder Deiner Macht - In unserer Demokratie besetzen wir unsere Legislative durch Wahlen (da dürfen wir beide wieder mitmachen). Alle Macht geht vom Volke aus - auch wieder so eine "Verfassungsgeschichte"
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Ich missgönne Dir keine "bessere" Besoldung - Selbst wenn Du mit deiner "A30 175%, 4 Kinder" bereits heute wohl etwas besser dastehst, als ich mit meiner "E23 200%, 2 Kinder". Wenn ich damit aber eines Tages gegen "A9 100%, 3 Kinder" schlechter stehe (so wie es sich hier einige zurechtrechnen), dann sehe ich Maß und Mitte in erheblichem Umfang verletzt. Nicht als TB im öD, sondern als Bürger.
Was sind uns denn diejenigen Wert, die notfalls für uns die Knarre in die Hand nehmen?
Habe ich auch vorgeschlagen: Eigene Besoldungstabelle!
Der Gefreite im Kampf ist mir mehr "wert", als der sesselpupsende A12er (oder auch E12er!). Ganz ehrlich!