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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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bebolus:

--- Zitat von: MoinMoin am 28.09.2024 17:43 ---
--- Zitat von: bebolus am 28.09.2024 14:53 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 28.09.2024 10:27 ---
--- Zitat von: Amtsschimmel am 27.09.2024 22:30 ---Gesetze sind zudem da, um zu gestalten. Wünscht die Politik ein Besoldungssystem, in dem eine A8 keine 5k netto verdient, möge sie etwas mehr schöpferische Kraft in eine Reform der kompletten Systematik stecken, das wäre zumindest mal ambitioniert.

--- End quote ---
Absolut korrekt.
Und wie schon mehrfach von mir fabuliert ist das Kindergrundsicherungsgesetz ein erster Schritt, dass eben nicht 5k netto notwendig ist für eine Amtsangemessen Besoldung. Sondern durch diese Familienzuschuß für alle, die Grundbesoldung nicht auf dieses Niveau angehoben werden müsste.

Auch ist es traurig, dass die 4K Familie noch Steuern bezahlen muss (und als Angestellter dann nebenbei noch Grundsicherung beantragen darf um über die Runden zu kommen - irgendwie pervers aber andere Bausstelle, die durch das Kndergrundsicherungsgesetz obsolet wäre)

Denn wenn das Grundeinkommen der Kinder vom Staat "übernommen" wird, dann braucht man auch keine Erhöhung der Grundbesoldung für diesen Aspekt errechnen oder irgendwelche riesigen Familienzuschläge vorsehen und kann sich auf die anderen Aspekte der Beurteilung einer Amtsangemessenheit - was hier in der Diskussion ja komplett untergeht - konzentrieren.

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Bitte nicht zu sehr auf die Family mit zwei Kindern versteifen, weil das was Du dazu ausführst, würde einem Single Staatsanwalt oder Richter nix bringen. Und gerade da ist ja der Ausgangspunkt.

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Kleine Lesehilfe, ich habe mal Fett markiert, welches Problem ich ebenfalls adressierte.
Für dich noch mal verdeutlicht:
Die Amtsangemessenheit der Alimentation hängt nicht davon ab, ob niedrigste Besoldung "115% über Grundsicherung" liegt.

und falls du es noch nicht gelesen hast, ich habe sogar schon die Meinung vertreten, dass Richter locker 30%-50% mehr Besoldung (auch als Single) benötige um amtsangemessen besoldet zu sein.
Allerdings denke ich nicht, dass dies auf einen A3er zutrifft.

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Mensch @MoinMoin, extra für mich noch mal ne Belehrung.. Danke. 😁

Die Trolle sind noch nicht satt..

Dorfkind12:

--- Zitat von: PolareuD am 27.09.2024 17:39 ---Solange man keine Regierungsverantwortung trägt werden die richtigen Schlüsse gezogen, aber sobald man die Regierungsverantwortung inne hat, sind alle verfassungsrechtlichen Bedenken über Board geworfen:

https://www.spd-fraktion-nrw.de/pressemeldung/was-du-beim-land-verdienst-haengt-vom-einkommen-deines-partners-ab/

--- End quote ---


Hat das schon jemand dem StS Saathoff unter die Nase gerieben????
Was da seine Parteikollegen so von sich geben!! ;D

PolareuD:

--- Zitat von: Dorfkind12 am 29.09.2024 12:36 ---
--- Zitat von: PolareuD am 27.09.2024 17:39 ---Solange man keine Regierungsverantwortung trägt werden die richtigen Schlüsse gezogen, aber sobald man die Regierungsverantwortung inne hat, sind alle verfassungsrechtlichen Bedenken über Board geworfen:

https://www.spd-fraktion-nrw.de/pressemeldung/was-du-beim-land-verdienst-haengt-vom-einkommen-deines-partners-ab/

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Hat das schon jemand dem StS Saathoff unter die Nase gerieben????
Was da seine Parteikollegen so von sich geben!! ;D

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Da das der SPD auf Bundesebene nicht in den Kram passt, kommt vermutlich nur die Aussage, dass jeder Landesverband seine eigene Suppe kocht. Verfassungsbruch erscheint je nach Haushaltslage legitim zu sein. Welchen Eindruck so ein Handeln eines politisch verantwortlichen Akteurs hinterlässt, egal welcher Couleur, ist irrelevant.

PolareuD:
Vielleicht wäre das ja mal eine respektable Herangehensweisen: Haftbarkeit von Politikern!  8)

https://www.welt.de/politik/deutschland/video253726284/Absturz-der-Gruenen-Ich-rechne-als-Naechstes-mit-BRH-Buendnis-Robert-Habeck.html

Organisator:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 27.09.2024 23:01 ---
Mit diesem letzten Absatz will ich nun nicht die m.E. durchaus jedes Mal wieder notwendigen Diskussionen abwürgen, die uns allesamt nur weiterbringen können, insbesondere weil nicht wenige Deiner - insbesondere politischen - Argumente bedenkenswert sind und weil sich aus Deinen Antithesen zu manchen der hier geäußerten Thesen Synthesen bilden lassen können, und zwar gemeinsam im Diskussionsprozess. Insofern sollten wir Deine - durchaus manchmal provokanten - Thesen allesamt, denke ich, hier aushalten und sie als das nehmen, als was sie nach meinem Empfinden gemeint sind, die Sichtweise eines tariflich beschäftigten Kollegen, der gleichfalls von seinem Arbeitgeber (der also unser Dienstherr ist) regelmäßig deutlich zu gering entlohnt wird.

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Irgendwie fehlt es mir hier etwas an Diskussion - dafür ist doch eigentlich ein Forum da!

@Swen zeigt sehr schön die Eckpunkte der Rechtsprechung und die dafür vom BVerfG zugrundegelegten Berechnungsgrundlagen und Annahmen auf. Jedoch gibt genau dieses Gericht auch einen Anstoß, in andere Richtungen zu denken. Ich finde es schade, dass ein solcher Anstoß hier nicht aufgegriffen wird.

Eine Herstellung der Amtsangemessenheit per Erhöhung des Grundgehalts um 30% für alle wird es nicht geben, weil es dafür kein politischen Mehrheiten gibt. Warum denken die Foren-Experten hier nicht weiter? Der Gesetzgeber ist dafür momentan nicht kreativ genug, wenn man sieht, dass lediglich die Eingangsämter / Endämter nach oben verschoben werden; was ziemlicher Pfusch ist.

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