Hallo,
verfassungskonform ist meiner Meinung einzig allein die Lösung, dass alle Besoldungsgrupopen beim Grundgehalt profitieren. Meiner Meinung nach darf es nicht so weit kommen, dass durch nicht amtsbezogene Kriterien wie Wohnort oder Kinderzahl die Besoldungszuschlägen derart auswachsen, dass das Grundgehalt nur noch marginale Anteile ausmacht. Wo man nun die genau die Grenze zwischen Zuschlag und Grundbesoldung ziehen kann, das werden die Gerichte vermutlich ausurteilen müssen.
Und zu den Regionalzuschlägen möchte ich doch anmerken, dass der Wohnort nicht das Kriterium sein kann, sondern nur der Dienstort. Wenn jemand weit pendelt, da das Wohnen am Dienstort nicht erschwinglich ist, sollte er/sie nicht bestraft werden.
Ich bin mir nicht sicher, ob das Abschaffen der untersten Besoldungsgruppen, die eh nur einen geringen zahlenmäßigen Anteil in der Beamtenschaft ausmachen, nicht doch verfassungskonform sein dürfte. ich vermute mal, dass der einfache Dienst über kurz oder lang Geschichte ist.