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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
InternetistNeuland:
Ich frage mich ernsthaft ob sich das Bundesverfassungsgericht einen Gefallen damit tun wird, ausgerechnet Berlin als erstes Land eine Vollstreckungsanordnung zukommen zu lassen.
In den letzten Jahren stand das Berliner Abgeordnetenhaus nicht gerade für Qualität und Kompetenz.
BalBund:
Ich zerstöre die seitenlangen Gedankenspiele ja nur ungerne mit der Realität, also sorry vorab für alle in den Feldlagern rechts und links des Weges.
Eine Kurzunterrichtung an einen StS in einem Bundesministerium könnte in etwa so gelautet haben:
DRB - nicht einverstanden, war zu erwarten, dortige Berechnungen utopisch in derzeitiger Haushaltslage
Verdi - unzufrieden, will aber den Tarifabschluss 25 nicht gefährden, brauchen ein hohes + um Mitgliederzuwachs zu rechtfertigen
dbb und Zoll - unzufrieden v.a. mit Partnereinkommen, für die Spitze nur mäßig relevant
BW/Polizeigewerkschaften - überwiegend zufrieden weil Personal v.a. im mD spürbar profitieren kann
Tenor: Brauchen weitere Regelungen fürs Partnereinkommen, AEZ haben die meisten geschluckt
Davon ab: Der Bund ist weiterhin nicht Beklagter in den einschlägigen Verfahren, diese werden zwar irgendwann weitere Hinweise geben, wie zu Verfahren ist, das hindert aktuell aber niemanden, es in dieser Version zu versuchen.
Maximus:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 30.09.2024 17:19 ---@ Maximus
Auch die GdP/Berlin geht nun davon aus, dass wir erst im kommenden Jahr eine Entscheidung erhalten werden, was ich für realistisch halte, eben weil nun die Stellungnahmen präzise betrachtet werden: https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2024/09/never-ending-story-amtsangemessene-alimentation-entscheidung-des-bverfg-wahrscheinlich-nicht-mehr-in-diesem-jahr. Im Ergebnis halte ich es für recht wahrscheinlich, dass Karlsruhe nun hinsichtlich der Berliner Besoldung der ersten Hälfte der 2010er Jahre eine Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG erlässt, da ansonsten nicht erklärbar wäre, wieso nun von Niedersachsen und Schleswig-Holstein nach Berlin "umgesprungen" worden ist. Bliebe das Abgeordnetenhaus von Berlin innerhalb der ihm dann gesetzten Frist untätig bzw. würde nur Entscheidungen treffen, die einer Untätigkeit gleichkämen, wären die vom Bundesverfassungsgericht dazu ermächtigten Institutionen - in unserem Fall dann die Verwaltungsgerichtsbarkeit - im Rahmen der Art und Weise der geregelten Vollstreckung verpflichtet, eine sachgerechte Alimentationshöhe festzustellen und diese Höhe zu vollstrecken. Sofern es so käme, § 35 BVerfGG zur Anwendung käme, dürfte man in Berlin durchaus ins Routieren kommen, denke ich.
--- End quote ---
Swen, vielen Dank für deine Einschätzung. Wir Bundesbeamten können wirklich nur darauf hoffen, dass die Berliner Entscheidung den Schneeball zum Rollen bringt und alle anderen Besoldungsgesetzgeber mitreißt.
Knecht:
Ist leider nicht wirklich überraschend, diese "Auffassung". Habe das Gefühl die oberen Ränge befinden sich in einer Zaubershow, in der es nur noch darum geht den Großteil des Publikums bestmöglich zu täuschen. Übrigens egal, ob es jetzt um die Bundesregierung, die europäische Regierung, oder vergleichbare Konstrukte geht.
Ich sag's mal frei heraus: es ist nur noch zum kotzen. Aber diese Art von System wird (wie man ja überall sieht) keine Zukunft haben.
Maximus:
--- Zitat von: BalBund am 30.09.2024 21:36 ---Ich zerstöre die seitenlangen Gedankenspiele ja nur ungerne mit der Realität, also sorry vorab für alle in den Feldlagern rechts und links des Weges.
Eine Kurzunterrichtung an einen StS in einem Bundesministerium könnte in etwa so gelautet haben:
DRB - nicht einverstanden, war zu erwarten, dortige Berechnungen utopisch in derzeitiger Haushaltslage
Verdi - unzufrieden, will aber den Tarifabschluss 25 nicht gefährden, brauchen ein hohes + um Mitgliederzuwachs zu rechtfertigen
dbb und Zoll - unzufrieden v.a. mit Partnereinkommen, für die Spitze nur mäßig relevant
BW/Polizeigewerkschaften - überwiegend zufrieden weil Personal v.a. im mD spürbar profitieren kann
Tenor: Brauchen weitere Regelungen fürs Partnereinkommen, AEZ haben die meisten geschluckt
Davon ab: Der Bund ist weiterhin nicht Beklagter in den einschlägigen Verfahren, diese werden zwar irgendwann weitere Hinweise geben, wie zu Verfahren ist, das hindert aktuell aber niemanden, es in dieser Version zu versuchen.
--- End quote ---
BalBund, auf deine Prognosen ist oftmals Verlass. Ich habe die gleiche Vermutung. Sofern die Regierung hält, wird der Entwurf mit "kleinen" Änderungen durchgehen. Wahrscheinlich wird man noch eine Härtefallregelung (kein Partnereinkommen) einbauen. Weitere Verbesserungen wird es nur geben, wenn die Schuldenbremse fällt. Und das wird nicht passieren.
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