Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Der Obelix:
Bei allen nachvollziehbaren persönlichen Aussagen dürfen wir nicht vergessen, dass alle Besoldungsgesetzgeber sich innerhalb 24 Jahren in diesen Schlamassel selbst hineingeführt haben.
- Weihnachtsgeld 84% auf 0 teilweise
- Urlaubsgeld --> gestrichen
- Arbeitszeit erhöht
- Nullrunden 2004-2007
- Kostendämpfungspauschalen seit 2004 (NRW)
- Streckung Dienstaltersstufen (Verlust in der Breite)
- Leistungsbezahlung als Volumen verhandelt aber nach zwei Jahren einbehalten
Dass durch alle Pakete ein Volumen von sicher 10-15 oder mehr Prozenten herauskommt, darf dabei sicher keinen verwundern.
Und wenn A2-A3-A4 gestrichen werden, oder A5-A6-A7 wie in Baden-Würtemberg, dann haben wir bald A 17 (Großer Leitender Direktor) oder A18 (GröLD: Größter Leitender Direktor unter der Sonne).
EInfallsloses Flickwerk seit mehr als 20 Jahren
Haushaltshilfe:
Um der Diskussion auch noch im allgemeinen ein bisschen "Futter" zu geben.
Laut Haushaltsentwurf 2025 gibt es in der Bundesverwaltung (ohne Soldaten) folgende Planstellen:
A3 insgesamt 5 Planstellen davon BMI 1 Planstelle, BMI nachgeordnet 2 Planstellen, BMJ nachgeordnet 2 Planstellen
A4 insgesamt 93 Planstellen davon BMVg 33 Planstellen, 10 Planstellen im Bundestag, 9 BMUV usw.
A5 insgesamt 705 Planstellen, davon BMVg 162, BMF 134 Planstellen, Bundestag 107 Planstellen usw.
A6e insgesamt 1024 Planstellen, davon BMF 309 Planstellen, BMVg 194 Planstellen, BMI 113 Planstellen usw.
Quelle Seite 100 ff Entwurf Bundeshaushalt 2025 (Drucksache 20/12400)
MoinMoin:
--- Zitat von: Der Obelix am 01.10.2024 06:57 ---EInfallsloses Flickwerk seit mehr als 20 Jahren
--- End quote ---
Absolut richtig.
Aber mal eine Dumme Frage @Swen:
Waren die Besoldungsgesetze vor 1997 allesamt eigentlich versfassungswidrig, da damals der Familienzuschlag mehr als 45% der Besoldung ausmachte?
Grundgehalt 1512 DM
Familienzuschläge 1369 DM
NelsonMuntz:
--- Zitat von: clarion am 01.10.2024 06:28 ---
Deine Schilderung ist von aneldotischer Evidenz und für Deine persönliche Bubble auch sicher richtig. Meine Erlebnisse im Verwandten und Freundeskreis, sind doch ein wenig anders....
--- End quote ---
Ganz genau!
Worauf ich ein Stück weit hinaus wollte: Die persönliche Bubble und die sich daraus ergebende, anekdotische Evidenz bildet für uns Menschen immer auch eine Referenz und Kontrollgröße (Dein Beitrag ist ja ebenfalls mit solchen Beispielen reichlich befüllt ;)). Das ist zunächst auch ein völlig normales Verhalten, bei dem das "Ungerechte" aus genau dieser individuellen Wahrnehmung heraus entsteht. Erst im Rahmen einer gemeinsamen Debatte lässt sich zumindest eine intersubjektive Bewertung von solchen Sachverhalten vornehmen. All die von Dir genannten Beispiele kann ich nachvollziehen, ich hoffe, Du kannst es eben auch, wenn ich davon berichte, dass es z.B. bei meiner Frau in der Kommunalverwaltung einen nicht unerheblichen Unterschied zwischen ihr (E11) und ihrer Vorgesetzten (A12) gibt.
Grundsätzlich denke ich, dass der öD mit seiner unglaublichen Bandbreite an Berufsfeldern generell viel zu wenig im Rahmen von Bezahlung/Besoldung differenziert. Dadurch entstehen eben jene Gaps zur pW und auch diejenigen zwischen Beamten und TB bei gleichwertiger Arbeitsleistung.
Die juristische Beleuchtung der ganzen Besoldungsthematik finde ich im Grunde auch spannend, aber mir fehlt die in Zahlen materialisierte Konsequenz daraus, um weiter die oben geschilderten (und auch wichtigen) Bewertungsprozesse fortführen zu können.
Ich habe hier viel mitnehmen und meinen Horizont erweitern können. Dafür einen herzlichen Dank in die Runde (insbesondere auch an Swen mit seiner herausragenden Expertise und seiner geduldigen Art, diese zu vermitteln). An diesem Punkt erwarte ich jedoch keinen weiteren Erkenntnisgewinn mehr für mich und beende meinen "Gastauftritt" auch so langsam. So ich jemandem mit meiner zumeist sehr direkten, oft überspitzenden und manchmal ins Polemische driftenden Art auf die Füße getreten haben sollte: Das war nie persönlich gemeint und ich wünsche Euch allen eine befriedende Lösung der Besoldungsproblematik!
Ryan:
--- Zitat von: MoinMoin am 01.10.2024 08:10 ---
--- Zitat von: Der Obelix am 01.10.2024 06:57 ---EInfallsloses Flickwerk seit mehr als 20 Jahren
--- End quote ---
Absolut richtig.
Aber mal eine Dumme Frage @Swen:
Waren die Besoldungsgesetze vor 1997 allesamt eigentlich versfassungswidrig, da damals der Familienzuschlag mehr als 45% der Besoldung ausmachte?
Grundgehalt 1512 DM
Familienzuschläge 1369 DM
--- End quote ---
Damals gabs auch ohne Familie Familienzuschläge (bzw. den Ortszuschlag, Stufe 1), wobei höhere Besoldungsgruppen höhere Zuschläge erhielten.
https://dejure.org/ext/d385b3bb92b77f1d77604d25f5ff7ef0
S.1950
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