Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4015099 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1470 am: 03.08.2022 10:41 »
Hey danke für die Antwort. Aber wo genau hattest du das hier geschrieben? Ich finde dazu nichts weiter, auch nicht per Suche.

Das der REZ abschmilzt ist bedauerlich. Kann man schon sagen wie stark bzw. ab welcher Besoldungsgruppe / Laufbahn davon nichts mehr übrig bleiben wird?

Hinsichtlich der Beihilfe hatte ich auch schon vermutet, dass hier etwas getan wird. Das hilft natürlich nur den Beamten, die ihre Kinder auch in der PKV haben - aber immerhin. Jeder Euro hilft. :)

Die REZ und Kinderzuschläge müssten eigentlich sogar mit dem Amt steigen. Immerhin bleibt weniger Netto vom Brutto.


Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1471 am: 03.08.2022 10:43 »
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/res/BBVAnpG_Regionaler%20Erg%C3%A4nzungszuschlag.pdf/$file/BBVAnpG_Regionaler%20Erg%C3%A4nzungszuschlag.pdf

Hier ist nochmal der alte Entwurf

Maik8583

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1472 am: 03.08.2022 10:47 »
Was natürlich bleibt ist die Frage nach dem 3. Kind?

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1473 am: 03.08.2022 10:49 »
Sehen wir es doch mal positiv. Fast 9 % mehr für EU-Abgeordnete, über 300 Euro monatlich mehr für Abgeordnete des Bundestages.
Wenigstens bei den Bundesbeamten versucht man mal sparsam zu sein :)


Und mal zur Erinnerung, was eine Bundesbehörde so einnimmt:

Der Zoll nimmt Jahr für Jahr etwa die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuern ein. Im Jahr 2021 waren das rund 141 Milliarden Euro, eine Zahl die viel über die Bedeutung des Zolls aussagt.

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1474 am: 03.08.2022 10:54 »
Die Lebenshaltungskosten sind die Gleichen! Außer bei der Miete natürlich, aber gleich 1.000 € Unterschied ist meiner Ansicht verfassungsrechtlich sehr sehr bedenklich.
Wenn die Mietkosten 1000€ ausmachen dann ist es doch gerechtfertigt.
Also wenn ein H4ler mit 3 Kindern im Kuhdorf 1000€ weniger erhält als der Münchner H4ler, dann ist es doch begründbar und in sich schlüssig und nicht bedenklich, oder?


MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1475 am: 03.08.2022 10:55 »
Hey danke für die Antwort. Aber wo genau hattest du das hier geschrieben? Ich finde dazu nichts weiter, auch nicht per Suche.

Das der REZ abschmilzt ist bedauerlich. Kann man schon sagen wie stark bzw. ab welcher Besoldungsgruppe / Laufbahn davon nichts mehr übrig bleiben wird?

Hinsichtlich der Beihilfe hatte ich auch schon vermutet, dass hier etwas getan wird. Das hilft natürlich nur den Beamten, die ihre Kinder auch in der PKV haben - aber immerhin. Jeder Euro hilft. :)

Die REZ und Kinderzuschläge müssten eigentlich sogar mit dem Amt steigen. Immerhin bleibt weniger Netto vom Brutto.
Zumindest ab dem drittem Kind ist das ja ganz klar so vom BVerG festgelegt worden.
Hat eigentlich irgendein Besoldungsgesetz das mal korrekt betrachtet?

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1476 am: 03.08.2022 11:16 »
Hey danke für die Antwort. Aber wo genau hattest du das hier geschrieben? Ich finde dazu nichts weiter, auch nicht per Suche.

Das der REZ abschmilzt ist bedauerlich. Kann man schon sagen wie stark bzw. ab welcher Besoldungsgruppe / Laufbahn davon nichts mehr übrig bleiben wird?

Hinsichtlich der Beihilfe hatte ich auch schon vermutet, dass hier etwas getan wird. Das hilft natürlich nur den Beamten, die ihre Kinder auch in der PKV haben - aber immerhin. Jeder Euro hilft. :)

Die REZ und Kinderzuschläge müssten eigentlich sogar mit dem Amt steigen. Immerhin bleibt weniger Netto vom Brutto.
Zumindest ab dem drittem Kind ist das ja ganz klar so vom BVerG festgelegt worden.
Hat eigentlich irgendein Besoldungsgesetz das mal korrekt betrachtet?


NRW denke, ich

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1477 am: 03.08.2022 11:25 »
Hey danke für die Antwort. Aber wo genau hattest du das hier geschrieben? Ich finde dazu nichts weiter, auch nicht per Suche.

Das der REZ abschmilzt ist bedauerlich. Kann man schon sagen wie stark bzw. ab welcher Besoldungsgruppe / Laufbahn davon nichts mehr übrig bleiben wird?

Hinsichtlich der Beihilfe hatte ich auch schon vermutet, dass hier etwas getan wird. Das hilft natürlich nur den Beamten, die ihre Kinder auch in der PKV haben - aber immerhin. Jeder Euro hilft. :)

Die REZ und Kinderzuschläge müssten eigentlich sogar mit dem Amt steigen. Immerhin bleibt weniger Netto vom Brutto.

Vielleicht hat jemand die Abschmelzung aus Versehen falsch herum gedreht. Ggf. merkt das ja noch eine Gewerkschaft.

Der Obelix

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« Antwort #1478 am: 03.08.2022 13:02 »
NRW: ja dort gibt es eine Lösung die sich an den Mietstufen orientiert und jährlich einmal festgelegt wird.

Eine Abschmelzung findet nicht statt.

Diese Lösung ist bis jetzt m.E. die beste und auch halbwegs solide begründet.

Hummel2805

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« Antwort #1479 am: 03.08.2022 16:22 »
Ich habe mir gerade die NRW Tabellen mal angeschauen und mit meiner Situation verglichen.

NRW zahlt bei Mietenstufe II einem verheiraten Beamten mit 3 Kindern insgesamt über 1600 € Familienzuschlag, beim Bund erhalte ich 826,00 €, also 773,00 € brutto weniger als in NRW, das sind 9276 € brutto im Jahr.

Wahnsinn wie der Bund seine Beamten verarscht!

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1480 am: 03.08.2022 16:53 »
Ich habe mir gerade die NRW Tabellen mal angeschauen und mit meiner Situation verglichen.

NRW zahlt bei Mietenstufe II einem verheiraten Beamten mit 3 Kindern insgesamt über 1600 € Familienzuschlag, beim Bund erhalte ich 826,00 €, also 773,00 € brutto weniger als in NRW, das sind 9276 € brutto im Jahr.

Wahnsinn wie der Bund seine Beamten verarscht!

Dafür haben Landesbeamte deutlich mehr zutun als wir Bundesbeamten im Ministerium

was_guckst_du

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« Antwort #1481 am: 03.08.2022 19:24 »
...und die NRW Besoldung hinkt seit Jahren dem Bund einige Tausend im Jahr hinterher...Bund und Bayern waren seit der Föderalismusreform  8schon immer besser dran...also was soll jetzt das Geheule... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1482 am: 03.08.2022 20:00 »
Dann hattest du ja genug Zeit zum Bund zu wechseln also was soll jetzt das Geheule.... 8)

Finanzer

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« Antwort #1483 am: 03.08.2022 21:31 »
Zitat von: Kimonbo

Dafür haben Landesbeamte deutlich mehr zutun als wir Bundesbeamten im Ministerium

Auch auf Landesebene gibt's Es Ministerialbeamte ;-)

xap

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« Antwort #1484 am: 05.08.2022 10:05 »
Hey danke für die Antwort. Aber wo genau hattest du das hier geschrieben? Ich finde dazu nichts weiter, auch nicht per Suche.

Das der REZ abschmilzt ist bedauerlich. Kann man schon sagen wie stark bzw. ab welcher Besoldungsgruppe / Laufbahn davon nichts mehr übrig bleiben wird?

Hinsichtlich der Beihilfe hatte ich auch schon vermutet, dass hier etwas getan wird. Das hilft natürlich nur den Beamten, die ihre Kinder auch in der PKV haben - aber immerhin. Jeder Euro hilft. :)

Ich würde die Fragen nochmal hoch holen wollen.