Zur Adressierung der zweiten Frage hatte Rentenonkel ja einen ROMZ (RentenOnkelMietZuschlag) vorgeschlagen. Diesbezüglich habe ich mal kurz gesucht und beispielsweise die beiden nachfolgenden allgemeinen Ausführungen von Swen zu Ortszuschlägen gefunden (auch der ROMZ ist ja eine Ausprägung eines Ortszuschlags). Fazit: Könnte eher "schwierig" werden..
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https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122240.msg344002.html#msg344002
Vielen Dank für das Raussuchen von Swens Meinung dazu.
Ganz generell hat Swen und auch andere bisher lediglich ins Feld geführt, dass diese Zuschläge (wie bspw in NRW) in ihrer
neuen Höhe verfassungsrechtlich hoch bedenklich sind. Außerdem hat Swen beschrieben, an welchen verfassungsrechtlichen Rahmen sich der Gesetzgeber bei solchen Überlegungen halten müsste.
Mein Ansatz ist allerdings nicht das Wohngeld, sondern der Mietspiegel, an dem sich orientiert wird. Dieser Mietspiegel ist sodann in 7 Bereiche differenziert und so nach meiner Einschätzung ausreichend differenziert. Der ROMZ wäre aus meiner Sicht relativ moderat, wenn man ihn pro Haushaltsmitglied versteht und dieser ROMZ ließe sich prinzipiell nach meiner Einschätzung auch sachlich rechtfertigen, wenn es auch schwierig werden dürfte.
Verbunden werden muss das Ganze allerdings natürlich auch mit einer generellen Anhebung, allerdings würde ich die hier genannten 1.000 EUR (37 %) nicht nur alleine auf das Grundgehalt beziehen, sondern man könnte aus meiner Sicht auch alle bisherigen Besoldungsbestandteile inklusive der Familienzuschläge (ähnlich wie bei Gehaltserhöhungen) gleichmäßig um 37 % anheben. So würden sich anteilig auch die bisherigen Familienzuschläge zunächst entsprechend angehoben werden müssen. Wenn man so zum Ergebnis käme, dass das Grundgehalt von A3 zunächst um bspw 700 EUR angehoben werden müsste und der Familienzuschlag insgesamt um 300 EUR, könnte dieser Betrag auch der Maßstab sein, um den die gesamte Tabelle angehoben werden müsste.
Mit dem ROMZ könnte man sodann weiter regional differenzieren, so ich denn die Aussagen des BVerfG richtig verstanden habe und dieser ROMZ die Vorgaben von Swen ausreichend beachtet. Ich denke, dass eine Pauschalisierung der Wohnkosten im einen Massenverfahren durch den Gesetzgeber durchaus gerechtfertigt sein kann.
Ich halte meinen Vorschlage jedenfalls für einen gangbaren Weg, auch wenn ich mir in Ermangelung eines politischen Amtes und in Ermangelung eines entsprechendes Gesetzesentwurfes darüber keine Gedanken machen müsste und es daher bisher reine hypothetische und theoretische Überlegungen sind.
Sorry für die Verwirrung