Einer Rechtsprechung des BVerfG habe ich an keinem Punkt widersprochen - ich diskutiere hier Ideen in der konkreten Gestaltung und übe Kritik, wenn bestimmte Verhältnismäßigkeiten aus dem Ruder laufen.
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In diesem Sinne nochmal: Viel Erfolg Euch allen.
An dieser Stelle möchte ich auch nochmal einen Denkanstoß geben, den ich schon mal in der Vergangenheit hatte.
Bisher erlaubt das BVerfG dem Besoldungsgesetzgeber ausschließlich auf Kindergeld zur Deckung des Unterhaltes zu verweisen, weil Kindergeld nicht ausschließlich eine Sozialleistung ist.
Durch Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag bleibt bei "normalen AN" das durch das Grundgesetz geschützte Existenzminimum unversteuert und diese zusätzlichen Leistungen helfen, dass aus der Grundsicherung bekannte System der anerkannten Kosten für Wohnung und Heizung nach dem Gebot der Folgerichtigkeit ins Steuerrecht zu übertragen. Auf diese Leistungen darf der Beamte aber nicht verwiesen werden.
Somit gibt es zwei Lösungsansätze: Entweder versucht man dieses Wohngeld und den Missstand in der Steuerpolitik isoliert in der Beamtenbesoldung nur für Beamte zu lösen und stößt dann auf die Probleme, die wir hier widerkehrend diskutieren und deren Folge eine wie auch immer geartete, massive Erhöhung der Beamtenbesoldung zur Folge hätte
oder
der Gesetzgeber könnte versuchen, das Steuerrecht in Verbindung mit dem Wohngeld dahingehend zu ändern, dass auch Beamte auf diese Leistungen verwiesen werden könnten.
Wenn der Steuergesetzgeber also seinen weiten Gestaltungsspielraum dahingehend nutzen würde, höhere Wohnkosten für Familien mit Kindern steuerlich bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen und diese Steuererstattung mit dem zustehenden Wohngeld wie beim Kindergeld zu verrechnen, dann könnten die Besoldungsgesetzgeber Ihre Beamtenfamilien aus meiner Sicht folgerichtig auch auf dieses Wohngeld verweisen. Es hätte dann nämlich nicht mehr nur ausschließlich den Charakter einer Sozialleistung, sondern hätte auch eine steuerliche Komponente und wäre daher vergleichbar mit dem Kindergeld. So würde das Delta zwischen 115 % Grundsicherung und der A3/4K Familie spürbar kleiner.
So verstanden würden dann auch diejenigen Familien profitieren, die bisher in der PW arbeiten oder aber im ÖD als Tarifbeschäftigte, also in erster Linie Familien mit berufstätigen Eltern.