Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4357731 times)


DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14851 am: 08.10.2024 13:56 »
Die Frist zur Stellungnahme ist doch jetzt abgelaufen, oder?

Was steht denn jetzt als nächstes an? War denn da nicht irgendein Termin noch für diesen Monat angesetzt?

Weiß einer was dazu?

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14852 am: 08.10.2024 14:05 »
Die Frist zur Stellungnahme ist doch jetzt abgelaufen, oder?

Was steht denn jetzt als nächstes an? War denn da nicht irgendein Termin noch für diesen Monat angesetzt?

Weiß einer was dazu?

Am 11. Oktober von 9 bis 11 Uhr findet das Gespräch mit Sts. Krösser statt.
DBB DGB DBWV DRB DBVR und CGB sind eingeladen.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14853 am: 08.10.2024 14:15 »
Kleiner Hinweis an dieser Stelle: Die so gerne als "Zuschlags-Orgie" bezeichnete Regelung in NRW hat in der A5/1 einen leistungslosen Zuschlag bei zwei Kindern von gut 35%

Kleine Korrektur: In NRW bekommt ein verheirateter A5/3 mit zwei Kindern zurzeit ein leistungsbezogenes Grundgehalt von 2.621 € sowie leistungslose Zuschläge in Höhe von bis zu 1.533 € (in der höchsten Mietstufe).

Die leistungslosen Zuschläge entsprechen also bis zu 58,5% des Grundgehalts. Das ist für mich die exakte Definition einer "Zuschlagsorgie", die in meinen Augen grob gegen Art. 33 GG verstößt.


P.S. Bezüglich der Abstände in der Besoldungstabelle bin ich absolut bei dir. Ich habe schon häufiger dargelegt und kritisiert, dass die Tabelle in den letzten Jahrzehnten immer und immer weiter gestaucht wurde.

Ich habe hier nur Mietstufe 3 angenommen - aber natürlich sinkt a) die prozentuale Zulagenhöhe mit steigender Besoldungsgruppe und b) müsstet Du ja noch jene ~37% auf den Grundsold drauflegen, wenn man den so vorgeschlagenen Weg gehen würde.

Zur Tabelle: Tja, inwieweit hier ein Rechtshebel besteht, die Tabelle für Euch wieder zu dehen, kann ich nicht beurteilen ... für die Trillerpfeiffen von verdi ist das Etablieren eines Einheitsgehalts über Sockel- oder Festbeträge aber wesentlicher Bestandteil der DNA. Mit den Übertragungen der Tarifergebnisse in die Besoldungstabellen leidet Ihr natürlich ebenfalls mittelbar unter dieser Entwicklung. Vielleicht ist der eigentliche "Feind" auch verdi? ;)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14854 am: 08.10.2024 14:15 »
Die Frist zur Stellungnahme ist doch jetzt abgelaufen, oder?

Was steht denn jetzt als nächstes an? War denn da nicht irgendein Termin noch für diesen Monat angesetzt?

Weiß einer was dazu?

Am 11. Oktober von 9 bis 11 Uhr findet das Gespräch mit Sts. Krösser statt.
DBB DGB DBWV DRB DBVR und CGB sind eingeladen.

Gibt es hier einen Live-Stream oder dergleichen?

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14855 am: 08.10.2024 14:32 »
Letztes Jahr kam Schleswig-Holstein ja auf die Idee auch Sachen wie vermögenswirksame Leistungen und den Zuschuss zum Jobticket als Teile der Alimentation zu betrachten und bei der Prüfung des Mindestabstandsgebotes einzurechnen.

Eigentlich finde ich die Idee des neuen Altervorsorgedepots mit steuerlich absetzbaren Einzahlungen nebst 1.200,00 EUR (600,00 EUR Basis + jeweils 300,00 für die Kinder) Zuschuss echt interessant. Nur irgendwie schwant mir, dass sowohl die Zulage als auch die potenzielle Steuerersparnis 1:1 auf die amtsangemessene Alimentation angerechnet werden. Steht einem ja irgendwie zu, also kann der Dienstherr das dann auch auf die Alimentation anrechnen, ob man es in Anspruch nimmt (bzw. nehmen kann) oder nicht.

Klingt absurd? Genau so argumentierte das hiese Finanzministerium doch bzgl. der anderen o.g. Leistungen. Dann spart der Dienstherr bald wieder ca. 2.000,00 EUR p.a. Besoldung aufgrund einer fiktiven Zulage zur Alterversorgung ein.

Ich bewerbe mich bald echt in einem Dienstrechtsreferat für A 14 aufwärts mit solchen Ideen  8)

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14856 am: 08.10.2024 14:49 »
Manchmal erschleicht einen das Gefühl, dass es tatsächlich garnicht um das Sparen geht. Wenn man sich die Haushalte anschaut, insbesondere beim Bund, nehmen die Personalkosten tatsächlich keinen hauptsächlichen Anteil ein. Vor allem wenn man berücksichtigt, dass Beamte auch davon nur einen Anteil ausmachen.

Nein, vielleicht ist es einfach billiger Popularismus, die Beamten zu einem Sonderopfer heranzuziehen.

Und es äußert sich darin ein bestimmtes Verständnis vom System unseres Rechtsstaats. Die Beamten sind der Politik nicht nur unlieb, weil sie Kosten produzieren, sondern aufgrund ihrer zugedachten Rolle, nämlich aufgrund des Besonderen Treueverhältnisses ggü. dem Staat als Gegenspieler im Rahmen der Exekutive. Ich glaube, dass viele Beamte eine engere Treue zu Verfassung und Gesetz besitzen als diejenigen, die in Regierungsverantwortung sitzen. Umso wichtiger, dass man das Beamtentum durch Stellenbesetzung immer weiter nach unten "durchpolitisiert".   


Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14857 am: 08.10.2024 15:00 »
Die Beamten sind der Politik nicht nur unlieb, weil sie Kosten produzieren, sondern aufgrund ihrer zugedachten Rolle, nämlich aufgrund des Besonderen Treueverhältnisses ggü. dem Staat als Gegenspieler im Rahmen der Exekutive.

Wenn man diesen Gedanken noch weiterspinnen wollte, könnte man fragen, wer denn noch unliebsamer als Beamte sein könnte. Das wären dann wohl die unabhängigen Entscheidungsträger in der Justiz. Und auch diese werden auf "die billigen Plätze" verwiesen, wenn man sich die Pläne für Gerichtsschließungen und -verlagerungen per Gesetz so anschaut.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Plaene-fuer-weniger-Gerichte-in-SH-Opposition-im-Landtag-zuernt,gerichtsreform214.html

"Schönes Landessozialgericht im Oberpräsidialgebäude in Schleswig an der Schlei haben Sie da. Wäre doch eine Schande, wenn man Sie in einen umgebaute Industriehalle am Rande Neumünsters umquartieren müsste."  :-X

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14858 am: 08.10.2024 15:02 »
Die Frist zur Stellungnahme ist doch jetzt abgelaufen, oder?

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Am 11. Oktober von 9 bis 11 Uhr findet das Gespräch mit Sts. Krösser statt.
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Was soll hierbei rum kommen? Wer so dreist gegen das GG verstößt, wird sich dem Ansinnen der Verbände auch auf keinen Fall annehmen. Überflüssiger Termin der einfach nur hinter sich gebracht werden muss.

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14859 am: 08.10.2024 15:18 »
Die Frist zur Stellungnahme ist doch jetzt abgelaufen, oder?

Was steht denn jetzt als nächstes an? War denn da nicht irgendein Termin noch für diesen Monat angesetzt?

Weiß einer was dazu?

Am 11. Oktober von 9 bis 11 Uhr findet das Gespräch mit Sts. Krösser statt.
DBB DGB DBWV DRB DBVR und CGB sind eingeladen.

Müssen die anderen Interessenverbände eigentlich den Konferenzraum verlassen wenn der DBwV an der Reihe ist?
Was die Schreiben ist doch sooooo geheim 😅.

Ich hoffe der DRB hat die meiste Redezeit.
@Swen: Bist du auch dabei? 😉

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14860 am: 08.10.2024 15:28 »
Hier mal ein aktuelles Ranking von Young Professionals. Einzig bei den Geisteswissenschaftlern tauchen Behörden in der Nennung der Top 20 auf.

https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/arbeitsmarkt-wo-young-professionals-am-liebsten-arbeiten-wollen/30026570.html

Die Attraktivität des öD erscheint in diesem Ranking unter aller Kanone. Bei den Ingenieuren liegt die Bw auf Platz 48 von 50 auf.  Bei den Naturwissenschaftern auf Platz 40 von 50. ;D
« Last Edit: 08.10.2024 15:35 von PolareuD »

MasterOf

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« Antwort #14861 am: 08.10.2024 16:14 »
Die Frist zur Stellungnahme ist doch jetzt abgelaufen, oder?

Was steht denn jetzt als nächstes an? War denn da nicht irgendein Termin noch für diesen Monat angesetzt?

Weiß einer was dazu?

Am 11. Oktober von 9 bis 11 Uhr findet das Gespräch mit Sts. Krösser statt.
DBB DGB DBWV DRB DBVR und CGB sind eingeladen.

Ernst gemeinte Frage: Glaubt ihr, dass dieses Beteiligungsgespräch etwas bringt? Zum Beispiel, dass sich die Höhe der einzelnen AEZ-Stufen nach oben verändert?

PolareuD

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« Antwort #14862 am: 08.10.2024 16:24 »
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Am 11. Oktober von 9 bis 11 Uhr findet das Gespräch mit Sts. Krösser statt.
DBB DGB DBWV DRB DBVR und CGB sind eingeladen.

Ernst gemeinte Frage: Glaubt ihr, dass dieses Beteiligungsgespräch etwas bringt? Zum Beispiel, dass sich die Höhe der einzelnen AEZ-Stufen nach oben verändert?

Die Hoffnung stirbt zuletzt.  Allerdings hoffe ich, dass das BBVAngG eher beerdigt wird. Erwarten tue ich aber nur eine Politposse.

Nautiker1970

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« Antwort #14863 am: 08.10.2024 16:42 »
Meine Prognose ist, dass der Entwurf ohne große Änderungen durchgepeitscht und sehr zeitnah geltendes Recht wird. Und die allermeisten Kolleginnen und Kollegen werden es weder pekunär merken, noch überhaupt Anteil an dem Thema nehmen. Ich selbst arbeite in einem Kreis von insgesamt acht Bundesbeamten (inkl. Behördenleiter). KEINER außer mir verfolgt das Thema oder ist irgendwie interessiert daran...

Maximus

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« Antwort #14864 am: 08.10.2024 16:50 »
Ich glaube auch, dass der Entwurf ohne große Änderungen durchgepeitscht wird. Ggf. wird es noch eine Härtefallregelung geben, wenn tatsächlich kein Partnereinkommen vorhanden ist (z.B. bei Elternzeit). An den Beträgen wird sich nicht viel ändern. Der Entwurf darf jedenfalls nicht viel teuerer werden, sonst spielt die FDP nicht mit.